Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung - 28.07.2019

(Ann) #1

4 politik FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG, 28. JULI 2019, NR. 30


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Nächte in einem wundervollen Hotel in dieser
unvergleichlichen Stadt am Tafelberg. Anschließend
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weiter nach Sun City bringt. In Sun City haben Sie
weitere drei Nächte Aufenthalt. Was macht Sun City so
besonders? Es liegt inmitten unberührter Natur und
erlaubt es Ihnen die Flora und Fauna des Mutterlanden

aus erster Hand zu erleben und sogar an einer Safari
durch die Savanne teilzunehmen. Nach Ihrem Aufenthalt
in Sun City fliegen Sie von Johannesburg aus zurück nach
Kapstadt. Wieder in der Metropole angekommen,
verbringen Sie eine weitere Nacht im Hotel, bevor es für
Sie im Hafen der Stadt an Bord der Queen Mary 2 geht.
Machen Sie es sich auf diesem Schiff der Superlative
gemütlich, bevor Sie nach zwei Nächten an Bord in See
stechen und Kapstadt hinter sich lassen. Ihr erster Halt
auf Ihrer Kreuzfahrt bringt Sie nach Namibia und das
wunderschönen Walvis Bay, bevor Sie mit Teneriffa und
Madeira den europäischen Kontinent erreichen und Ihre
Reise schlussendlich in der britischen Hafenstadt
Southampton beenden.

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  • Tage1-2Kapstadt
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    - Tag3Kapstadt
    (AbfahrtTheBlueTrain)
    - Tag4TheBlueTrain

  • Tage5Pretoria
    (AnkunftTheBlueTrain)
    - Tage5-7SunCity
    (HotelaufenthaltundTour)
    - Tage8Johannesburg/
    Kapstadt (FlugvonJohannes-
    burgundHotelaufenthalt)
    - Tage9-10Kapstadt
    (Einschiffung und Übernachtung
    anBordderQueenMary2)
    - Tag11AufSee

  • Tag12WalvisBay

  • Tage13-20AufSee

  • Tag21Teneriffa

  • Tag22Madeira

  • Tage23-25AufSee

  • Tag26Southampton**
    (AusschiffungundRückflug)


Eingeschlossene
Leistungen:


  • 3 Übernachtungen in Kapstadt,
    5-Sterne "Table Bay Hotel",
    inklusive Tour

  • 3 Übernachtungen in Sun City,
    5-Sterne "The Palace of the Lost
    City" Hotel, inklusive Safari


Hotelaufenthalt(inkl.Frühstück)


  • 2 All-Inklusive Übernachtungen
    im Blue Train von Pretoria nach
    Kapstadt


BahnfahrtimBlueTrain


  • 17-tägige Kreuzfahrt mit
    Vollpension von Kapstadt nach
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    Queen Mary 2


Kreuzfahrt


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H


at Marinus van der Lubbe
den Reichstag doch nicht al-
lein angezündet? In dem seit
Jahrzehnten geführten erbit-
terten Streit um die Urheberschaft des
Reichstagsbrandes am 27. Februar 1933
ist jetzt ein Dokument aufgetaucht, das
von Bedeutung für den Ausgang dieses
Streits sein könnte. Es handelt sich da-
bei um eine 1955 vor einem Notar in
Hannover getätigte eidesstattliche Versi-
cherung eines ehemaligen SA-Mitglieds
namens Hans-Martin Lennings. Dieser
Zeitzeuge gibt an, er habe den später we-
gen Brandstiftung und Hochverrat ver-
urteilten und hingerichteten holländi-
schen Anarchisten Marinus van der Lub-
be am Abend des Brandes zwischen 20
und 21 Uhr auf Befehl des NSDAP-
Reichstagsabgeordneten und SA-Man-
nes Karl Ernst zum Reichstagsgebäude
gefahren. Als er den Reichstag mit van
der Lubbe betreten hatte, habe es be-
reits nach Feuer gerochen und es habe
auch Rauchschwaden gegeben. Dem-
nach könne van der Lubbe den Reichs-
tag nicht angezündet haben, da dieser
schon brannte, als van der Lubbe und er
dort eintrafen.
Rechtlich ist van der Lubbe schon seit
2007 vollkommen rehabilitiert. Zunächst
wurde 1967 das Todesurteil von 1933 in
acht Jahre Zuchthaus umgewandelt, was
den Mann natürlich nicht wieder leben-
dig machte. Aufgrund des „Gesetzes zur
Aufhebung nationalsozialistischer Un-
rechtsurteile“ wurde 2007 auch dieses Ur-
teil aufgehoben. Eines Freispruches, den
der niederländische „Telegraaf “ am Frei-
tag in der neuen Entdeckung in Hanno-
ver erkannt haben will, bedarf es daher

nicht mehr. Viel bedeutender an dem
Fund ist jedoch, dass er als möglich er-
scheinen lässt, dass die Nazis tatsächlich
den Reichstagsbrand planten, durchführ-
ten und im entscheidenden Augenblick
den hilflosen und verwirrten van der Lub-
be auf die Bühne schoben.
Noch in Nacht des Reichstagsbrandes
begannen die Verhaftungen meist linker
Intellektueller und Politiker nach längst
vorbereiteten Listen, die schon Stunden
vor dem Brand an die Dienststellen im
Reich durchgegeben wurden. Ebenfalls
verdächtig schnell legten die Nazis dem
greisen Reichspräsidenten Hindenburg
am nächsten Tag eine „Notverordnung
zum Schutz von Volk und Staat“ vor.
Der Reichstagsbrand gab den Nazis die
Möglichkeit, „das politische Feld abzu-

räumen“, wie der Historiker Sebastian
Haffner es einmal formuliert hatte.
Kaum bekannt ist, dass sich Vertreter
von KPD und SPD am Morgen des 28.
Februar 1933 im Reichstag erstmals zu-
sammensetzen wollten, um den erbitter-
ten Streit, der aus dem Revolutionswin-
ter 1918/1919 herrührte, zu beenden und
doch noch gemeinsam gegen Hitler vor-
zugehen. Sicher anzunehmen ist, dass
diese Aktionseinheit zum Bürgerkrieg ge-
führt hätte – aber was war die Alternati-
ve? Wie dem auch sei, nach dem Reichs-
tagsbrand gab es keine Möglichkeit
mehr zu legaler Opposition; es begann
die absolute Diktatur, die Unterdrü-
ckung, der Terror.
Trotzdem gibt es bis heute erbitter-
ten Streit über die Frage, wer denn nun

den Reichstag angezündet hat. Zwei Po-
sitionen stehen sich seit Jahrzehnten ge-
genüber: Die eine sagt, die Nazis hätten
den Reichstag nicht selbst angezündet,
van der Lubbe allein habe das hinbekom-
men. Diese Sicht geht auf einen frühe-
ren Mitarbeiter des niedersächsischen
Verfassungsschutzes zurück, Fritz Tobi-
as, der sie 1959 in einer elfteiligen Serie
im „Spiegel“ darlegte. Es gelang ihm,
nicht immer mit lauteren Mitteln, seine
These in der Wissenschaft durchzuset-
zen. Nahezu alle Historiker folgen inzwi-
schen dieser Ansicht. Kritiker halten da-
gegen, dass es einem Einzelnen nicht
möglich gewesen sei, ohne eine größere
Menge chemischer Substanzen einen
derartigen Brand in so kurzer Zeit zu
entfachen. Lubbe hatte lediglich ein

paar Kohlenanzünder dabei, die Brand-
flecke auf Teppichen außerhalb des Ple-
narsaales erzeugten.
Es erscheint zwar schwer vorstellbar,
dass die Nazis van der Lubbe für ihre
Zwecke einspannten. Doch gab es Hin-
weise auf Kontakte des Niederländers zu
SA-Leuten. Eine Quartiergeberin van
der Lubbes in Berlin-Schöneberg will
heimlich dessen Kleidung durchsucht
und einen SA-Ausweis auf seinen Namen
gefunden haben. Von diesem Ausweis
gibt es sogar ein Foto, abgedruckt in ei-
ner Zeitschrift namens „Schwarze
Front“, eine im Exil erschienene Publika-
tion von in Ungnade gefallenen National-
sozialisten um Otto Strasser. Dieser Aus-
weis soll van der Lubbe unmittelbar vor
der Tat von SA-Leuten abgenommen
worden sein.
Noch nie gab es jedoch ein Geständ-
nis eines ehemaligen SA-Mannes. Die
„Hannoversche Allgemeine Zeitung“ hat
das Dokument am Freitag veröffentlicht.
Überprüft man die Fakten, halten sie
stand. Es hat diesen Notar gegeben; Paul
Siegel war vor und nach dem Krieg in
Hannover tätig und ist Träger des Bun-
desverdienstkreuzes. Die von Lennings
erwähnte Gastwirtschaft „Schwarzer Ka-
ter“ oder „Schwarze Katze“ in Mahls-
dorf ist lediglich ungenau erinnert; ge-
meint ist die Gastwirtschaft „Zum stram-
men Kater“ in der Hönower Chaussee


  1. Mit dem von ihm so genannten „SA-
    Lazarett“ in der Lützowstraße im Berli-
    ner Bezirk Tiergarten ist sicher ein SA-
    Sturmlokal mit Behelfsschlafstellen und
    einer angeschlossenen Box-Schule in der
    Lützowstraße 93 gemeint.
    Van der Lubbe wurde Lenning, so sei-
    ne Aussage, von einem Unbekannten mit
    den Worten „Bringen Sie diesen Herrn
    van der Lubbe in den Reichstag!“ überge-
    ben. Ihm fiel an van der Lubbe auf, dass
    „er sich in einem benommenen Zustand
    befand“. Ein Rechtsanwalt hatte 1979 in
    einem Schriftsatz an das Berliner Landge-
    richt ausgeführt, dass van der Lubbe „ma-
    nipuliert, gedopt, entsprechend umfunk-
    tioniert, von den eigentlichen Tätern vor-
    geschoben“ worden sei.


Die Fahrt ging zu dem der Kroll-
Oper gegenüberliegenden Portal des
Reichstages. Er habe van der Lubbe in
den Reichstag gebracht und ihn im Inne-
ren des Gebäudes einem ihm unbekann-
ten Zivilisten übergeben. Es habe nach
Feuer gerochen, und er habe Rauch-
schwaden bemerkt. Als er später das Foto
van der Lubbes in der Zeitung gesehen
und bei Vorgesetzten dagegen protestiert
habe, dass man ihn der Brandstiftung be-
schuldigte, sei er eine Woche in Schutz-
haft genommen worden. SA-Führer
Röhm, mit dem er befreundet gewesen
sein will, habe ihn dann freigelassen,
nachdem er einen Revers des Inhalts un-
terschrieben habe, von nichts zu wissen.
Im Juni 1934, als sowohl Röhm als
auch Karl Ernst von der SS erschossen
worden waren, sei er gewarnt worden
und habe Deutschland rechtzeitig verlas-
sen. Lennings weiter: „Bei der sogenann-
ten Röhm-Revolte sind fast alle erschos-
sen worden, die zum engeren Kreis der
am Reichstagsbrand beteiligten Perso-
nen gehörten. Nach meiner Überzeu-
gung wurde auch Karl Ernst nur aus die-
sem Grunde erschossen.“ Abschließend
ermächtigt Lennings den Anwalt des Bru-
ders von Marinus van der Lubbe, Arthur
Brandt, eine Abschrift dieser eidesstattli-
chen Versicherung anzufordern.
Aber stimmt sie auch? Jedenfalls steht
sie im Widerspruch zu den Ermittlungs-
akten von 1933 und zu van der Lubbes ei-
genen Aussagen. Demnach inspizierte er
den Reichstag gegen 14 Uhr erstmals,
drückte sich dann einige Stunden in Ber-
lin-Mitte herum, bevor er abends um
halb neun zum Reichstag zurückkehrte,
in ihn eindrang und Feuer legte.
Gefunden wurde die Aussage des SA-
Mannes in einem Archiv des Hannovera-
ner Amtsgerichts. Man beschäftigt sich
dort derzeit mit der eigenen Geschichte
und sah in diesem Zusammenhang auch
den riesigen Nachlass des Verfassungs-
schutzmitarbeiters Fritz Tobias durch –
dort war die Erklärung Lennings. Wie
sie da hingekommen ist, bleibt ungewiss.
Tobias hat sie jedenfalls niemals publi-
ziert – sie hätte nicht zu seiner Alleintä-
ter-These gepasst.

Die meisten Historiker
glauben das nicht.
Jetzt ist ein Dokument
aufgetaucht, das der
These neue Nahrung gibt.

Von Uwe Soukup


Haben die Nazis den Reichstag abgefackelt?


Marinus van der Lubbe wurde wegen des Reichtstagsbrandes angeklagt und 1934 zum Tode verurteilt. Foto Interfoto
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