Süddeutsche Zeitung - 27.11.2019

(ff) #1

München tut viel für die alten Menschen in
der Stadt.Doch nicht immer kommt die Hil-
fe auch an. Denn viele Rentner leben allein
und zurückgezogen, andere können die An-
gebote gar nicht nutzen, weil ihnen selbst
bei Vergünstigungen schlicht das Geld
fehlt. Erst vor einer Woche hatte der Sozial-
ausschuss im Stadtrat eine Beschlussvorla-
ge des Sozialreferats nachgebessert: Dem-
nach erhalten jetzt alle Senioren, die mo-
natlich weniger als 1350 Euro zur Verfü-
gung haben, viermal im Monat eine kosten-
lose Putz- und Haushaltshilfe. Ursprüng-
lich war lediglich ein Zuschuss geplant.
Für die sechs Münchner Wohlfahrtsver-
bände ist es deshalb wichtig, dass in sozia-
len Fragen „Politik, Verwaltung und Wohl-
fahrtsverbände an einem Strang ziehen
sollten“, wie Andrea Betz zum Auftakt der
Kommunalwahlkampagne „Weil alle Men-
schen zählen – sozial wählen“ sagte. Die
Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der
Verbände (Arge) will in den kommenden
Monaten bei Fachgesprächen Münchner
Spitzenpolitiker und Oberbürgermeister-
kandidaten zu sozialen Themen befragen.


Das Thema „Älter werden in München“
hatte sich zum Auftakt der Kampagne
Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Is-
raelitischen Kultusgemeinde, gewünscht.
Denn sie findet: Senioren hätten „fast kei-
nen Stellenwert, Ältere haben fast keine
Lobby in der Stadt“. Es liege weniger an der
Kommunalpolitik, sondern vor allem an

der Bundespolitik, dass Altersarmut ein so
großes Thema in der Gesellschaft sei. Zum
anderen seien Familien heute oftmals
nicht mehr in der Lage, Eltern oder Großel-
tern so zu unterstützen wie früher, meint
Knobloch. SPD-Stadträtin Anne Hübner
sagte deshalb: „Die Politik aus dem Rat-
haus kann nicht alles leisten“, es brauche
auch ein Stück weit Engagement und frei-
willigen Einsatz aus der Münchner Bevöl-
kerung, um ältere Menschen zu unterstüt-
zen.

Das könne ein von einer Nachbarschafts-
hilfe gemeinschaftlich organisierter Fahr-
dienst sein oder einfach ein Blick darauf,
ob man der älteren Nachbarin nicht beim
Einkauf helfen könnte. „Das Problem ist,
dass viele ältere Menschen die Angebote
gar nicht kennen und nicht alle möchten
oder können in die Sozialbürgerhäuser ge-
hen“, sagte die Grünen-Stadträtin und
Oberbürgermeisterkandidatin Katrin Ha-
benschaden. „Aber auch die müssen wir er-
reichen.“ Dafür müssten sich auch die Sozi-
albürgerhäuser und die Alten- und Service-
zentren in München noch mehr in die
Stadtviertel hinein öffnen. Gerade in den
Sozialbürgerhäusern müsse das Personal
und die Ausstattung deutlich aufgestockt
werden. „Da gehen wir in zu kleinen Schrit-
ten voran“, sagte Habenschaden mit Blick
auf die derzeitige Stadtratskoalition von
CSU und SPD.
CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl hinge-
gen glaubt, „dass wir mit unseren Hilfen
sehr viele Menschen erreichen“. Auch der
Konsens, dass älteren Münchnern noch
stärker geholfen werden sollte, sei partei-
übergreifend gegeben. Marion Ivakko,
stellvertretende Geschäftsführerin des
BRK-Kreisverbands München, findet hin-
gegen, dass der Zugang zu den zahlreichen
Hilfen „für Senioren noch transparenter
werden muss“. Marion Ivakko ist aber auch
ein großes Anliegen, dass alltägliche Hür-
den für ältere Münchner abgebaut werden.
Das können ausreichend öffentliche Toilet-
ten sein, aber auch die Frage, wie schnell ei-
ne Rolltreppe fährt, damit ein Mensch, der
nicht so gut zu Fuß ist, sie überhaupt benut-
zen kann.
Für die Arge-Sprecherin Andrea Betz ist
es wichtig, dass die Münchner Sozialpoli-
tik nicht nur im Seniorenbereich „weiter
ein großes Gewicht hat“. Sozialer Frieden
in München könne es nur geben, „wenn
sich alle Menschen in unserer Stadt zuge-
hörig fühlen“. Das gelte für Senioren eben-
so wie für junge Münchner, für Menschen
mit Migrationshintergrund wie für Woh-
nungslose. Doch besonders Ältere sind von
Armut betroffen. Laut dem Armutsbericht
lebt jede vierte Person, die älter als 65 Jah-
re ist, in München derzeit unterhalb der Ar-
mutsschwelle. In 15 Jahren könnten Schät-
zungen zufolge zwischen 36 und 52 Pro-
zent betroffen sein. thomas anlauf

Noch ist alles theoretisch: Würde sich je-
mand bewerben, um im kommenden Som-
mer für drei Monate einen Kulturstrand zu
veranstalten, stünden nun immerhin zwei
mögliche Standorte zur Verfügung. Der
Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats
hat am Dienstag den Klassiker Cornelius-
brücke und den Neuling Willy-Brandt-
Platz ins Rennen geworfen. An jedem die-
ser Orte könnte in den Jahren 2020 bis
2023 das schon fast traditionell gewordene
Münchner Sommerspektakel stattfinden.
Den ebenfalls vorgeschlagenen Ostpark
strichen die Politiker wieder aus dem Pro-
gramm. Dort sei ohnehin schon genug los,
befand CSU-Stadtrat Sebastian Schall. Die
Grünanlage war aber auch zuvor schon bei
der Verwaltung nicht unbedingt erste
Wahl. Sie gilt als vergleichsweise weit au-
ßerhalb gelegen (was auf den Willy-Brandt-
Platz in der Messestadt Riem auch zu-
trifft). Zudem gebe es mit dem Michaeligar-
ten bereits ein gastronomisches Angebot.
Die wechselnden Standorte des Kultur-
strands beschäftigen das Rathaus schon
seit vielen Jahren. Musik plus Bier im Ur-
laubsambiente gab es bereits an den unter-
schiedlichsten Adressen wie am Professor-
Huber-Platz vor der Universität, an der Cor-
neliusbrücke oder am Vater-Rhein-Brun-
nen – wobei sich Letzterer in den vergange-
nen Jahren als nahezu ideales Ambiente

entpuppte. Eigentlich hätte es dort gut wei-
tergehen können – läge die Insel-Idylle
nicht direkt neben der Ludwigsbrücke, die
dringend sanierungsbedürftig ist. In den
kommenden beiden Jahren sind dort die
Bagger am Werk, was nicht nur den Ver-
kehr verlangsamen wird, sondern auch
den Kulturstrand unmöglich macht. Also:
Neue Standorte müssen her.
Dass die Corneliusbrücke dabei wieder
ins Rennen kommt, war absehbar. Die nor-
malerweise eher verwaist wirkende Basti-
on mitten in der Isar gilt eigentlich als per-
fekte Feier-Location. Bis zu den benachbar-
ten Wohnhäusern ist es ein Stück, die Brü-
cke liegt zentral und ist gut erreichbar, und
mit der Isar-Nähe kommt auch das Strand-

Motto zur Geltung. Nachteil: Die Bezirks-
ausschüsse laufen seit Langem Sturm ge-
gen die Veranstaltung, die allerdings we-
der im Kreisverwaltungsreferat noch bei
der Polizei als besonders störend aufgefal-
len ist. Die Zahl der Beschwerden hielt sich
in Grenzen, und auch die von den Stadtvier-
telpolitikern immer wieder angeführten
Verkehrsprobleme auf der Brücke sind zu-
mindest den zuständigen Behörden nicht
aufgefallen.
Auf längere Sicht hat dieser Standort al-
lerdings wohl auch keine Zukunft. Denn
auf der Bastion soll von August 2022 an das
kriegszerstörte König-Ludwig-Denkmal
wiedererrichtet werden – in vereinfachter
Form und als „romantische Ruine“. Dann
befinden sich dort – zu Füßen eines Kö-
nigs, der vom Absolutismus träumte –
Steinfragmente und Rosen. Die zeitgenös-
sischen Biertrinker vom Kulturstrand müs-
sen weichen. Allerdings dürfte von 2023 an
der Vater-Rhein-Brunnen wieder zur Ver-
fügung stehen. Die dortige Brückensanie-
rung ist auf zwei Jahre veranschlagt. Dass
plötzlich auch der Willy-Brandt-Platz, eine

weite und von vielen als öde empfundene
Fläche in der Messestadt Riem, in den Rei-
gen der Kulturstrand-Kandidaten aufge-
nommen wurde, geht auf einen Änderungs-
antrag von CSU und SPD zurück.
Das riesige Areal, direkt am Einkaufs-
zentrum Riem Arcaden gelegen, könne et-
was Belebung gut gebrauchen, findet SPD-
Stadtrat Christian Vorländer. Die Verwal-
tung hat den Platz nach einer Prüfung
grundsätzlich als geeignet für die Liege-
stuhl-Sause eingestuft. Der Kreisverwal-
tungsausschuss hat sich denn auch ein-
stimmig für den Willy-Brandt-Platz ausge-
sprochen. Bei der Corneliusbrücke gab es
jeweils eine Gegenstimme aus CSU und
Bayernpartei.
Ursprünglich war es erklärtes Ziel des
Kulturstrands, den Münchnern eher un-
wirtliche oder vergessene Orte schmack-
haft zu machen. Später dann galt die Isar-
Nähe als oberstes Gebot, um gleichzeitig
zentral und gewässernah feiern zu kön-
nen. Inzwischen wird das nicht mehr so
eng gesehen. Sonst hätte der Willy-Brandt-
Platz ein Problem. dominik hutter

von heiner effern

D


ie Wähler haben am 5. November
2017 in einem Bürgerentscheid fest-
gelegt, dass die Stadt Ende 2022 kei-
ne Steinkohle mehr verbrennen darf. Die
Stadtwerke München (SWM) als Betreiber
des Heizkraftwerks Nord, das als einziges
in München damit Strom und Wärme er-
zeugt, wiesen früh darauf hin, dass dies
rechtlich und technisch nicht machbar
sein wird. Der Wirtschaftsausschuss folgte
dieser Argumentation und beschloss, den
Kohleblock nicht stillzulegen, aber deut-
lich weniger auszulasten als geplant. In der
Vollversammlung des Stadtrats am Mitt-
woch soll dies endgültig verabschiedet wer-
den. Ein Überblick über einen Kompro-
miss, über den bis zuletzt emotional ge-
stritten wurde.


Darf der Stadtrat den Bürgerentscheid
übergehen?
Das Vorgehen ist zulässig, ein Bürgerent-
scheid verliert ein Jahr nach der Abstim-
mung seine rechtliche Verbindlichkeit. Der
Stadtrat erklärte jedoch, so weit wie mög-
lich dem politischen Willen des Bürgerent-
scheids zu folgen. Der ÖDP als Hauptver-
antwortlichen dafür geht der Kompromiss
dennoch nicht weit genug.


Wie sieht der Kompromiss exakt aus?
Von Mai 2020 an wird der Betrieb deutlich
reduziert. Statt maximal 800 000 Tonnen
dürfen nur noch 350 000 Tonnen Steinkoh-
le pro Jahr verfeuert werden. Diese Menge
wird konkret übers Jahr verteilt: In der
Heizperiode vom 1. November bis 31. März
dürfen die SWM den Block mit 60 Prozent
der Leistung laufen lassen, den Rest des
Jahres mit nur noch 24 Prozent. Im Som-
mer muss der Kohleblock zwölf Wochen
lang komplett ruhen.


Wie viel Kohlenstoffdioxid wird künftig
eingespart?
Pro Jahr werden im Vergleich zur Höchst-
leistung 450 000 Tonnen Steinkohle einge-
spart. Das entspricht gut einer Million Ton-
nen Kohlendioxid und laut ÖDP zwei Drit-
tel des Autoverkehrs in München.


Gibt es bei den neuen Betriebsregeln?
Nur eine: Sollte die Bundesnetzagentur ei-
nen Betrieb zur Sicherung der Stromver-
sorgung anordnen, kommt die dafür kurz-
fristig benötigte Menge an Steinkohle
oben drauf. Der Stadtrat hat die SWM dazu
verpflichtet, am Ende jedes Jahres darüber
Bericht zu erstatten.


Welche Normen verhinderten die volle
Umsetzung des Bürgerentscheids?
Um die rechtlichen Grundlagen für den
Kompromiss zu verstehen, muss man die
Betriebsweise des Kohleblocks beachten.
Er erzeugt Strom und Wärme. Für beide
Nutzungsbereiche kam jeweils eine Norm
zum Tragen. Bei der Erzeugung von Strom
kann die Bundesnetzagentur die Stillle-
gung eines Kraftwerks verbieten, falls sie
es als systemrelevant für die Sicherheit der


Stromversorgung einstuft. Das galt in die-
sem Fall schon lange als sicher, die endgül-
tige Bestätigung und der offizielle Be-
scheid folgten Ende Oktober 2019. Allein
dies hätte ausgereicht, um die endgültige
Stilllegung des Kohleblocks zu verhindern.
Doch auch bei der Wärme spielt unabhän-
gig davon eine verbindliche Vorgabe eine
Rolle. Eine Din-Norm schreibt vor, dass die
Wärmeversorgung an zwei Tagen mit ei-
nem Mittelwert von minus 16 Grad auch
dann gewährleistet sein muss, wenn das
größte Heizkraftwerk der Stadt ausfällt.
Auch das ist den Stadtwerken zufolge ohne
den Steinkohleblock nicht möglich.

Wie oft kommt so ein Extremfall vor?
Seit 2009 wurde laut einem Gutachten des
TÜV Süd der Temperaturwert nicht er-
reicht.

Warum kann der Steinkohleblock nicht
den ganzen Sommer über ruhen und nur
bei Engpässen in der Stromversorgung
hochgefahren werden?
Laut Stadtwerken und TÜV Süd liegt das
an der drohenden Korrosionsgefahr. Ein
Kraftwerk wie der Steinkohleblock enthält
viel Feuchtigkeit, die nie ganz zu beseiti-
gen ist. Steht es länger still, rostet es, was
im schlimmsten Fall zu Ausfällen führen
kann.

Könnten die Stadtwerke den Block nicht
auf Gas oder Biomasse umstellen?
Tatsächlich wird das Kraftwerk mit Gas an-
gefahren. Allerdings kann man es laut
Stadtwerken nicht für den Standardbe-
trieb nutzen, weil der Block Schaden neh-
men könnte. Auch Biomasse als Ersatz
funktioniert nicht, weil damit nicht die er-

forderliche Strommenge für den Betrieb in
der Netzreserve erzeugt werden könnte.

Bis wann sind die beiden Normen rele-
vant?
Die Stadt geht davon aus, dass die System-
relevanz für die Stromerzeugung ausläuft,
wenn die neuen Nord-Süd-Trassen gebaut
sind. Derzeit wird das für das Jahr 2028 er-
wartet. Der Tüv sieht in seinem Gutachten
unabhängig davon nicht die Möglichkeit,
die Deckungslücke in der Wärmeversor-
gung im beschriebenen Extremfall vorher
zu schließen. Ein Betrieb bis 2028 ist des-
halb derzeit wahrscheinlich.

Welche Wärmequelle soll die Steinkohle
ersetzen?
Die Geothermie. Die Stadtwerke betreiben
bereits Anlagen in Riem, Sauerlach, Frei-

ham, Kirchstockach und Dürrnhaar. Auf
dem Gelände des Heizkraftwerks Süd er-
richten sie zudem gerade eine weitere Anla-
ge mit 50 Megawatt Leistung, die im Jahr
2020 ans Netz gehen soll. Es wird die größ-
te in Deutschland sein. Kooperationen mit
den Gemeinden Pullach und Grünwald
sind geplant. In der Stadt selbst hängt ein
weiteres Projekt in Perlach wegen der
schwierigen Grundstückssuche gerade
fest.

Was kostet der frühere Kohleausstieg
die Stadtwerke?
Dabei sind so viele externe Faktoren zu be-
achten, dass nicht einmal eine einigerma-
ßen genaue Schätzung möglich ist. Im
Raum steht ein dreistelliger Millionenbe-
trag, tendenziell fällt dieser wohl eher nied-
rig als hoch aus.

Einen Versicherungsvertrag abzuschlie-
ßen istetwas anderes, als einen Liter Milch
zu kaufen, weshalb die Profession des Ver-
sicherungsvermittlers zu den sogenann-
ten reglementierten Berufen gehört – ih-
nen sind unter anderem per Gesetz be-
stimmte Sachen verboten. So darf etwa ein
Makler seine Kunden nicht mit Prämien
zum Vertragsabschluss locken. Das Unter-
nehmen Check 24, das sich gern als Ver-
gleichsportal im Internet sieht, tatsächlich
aber durchaus auch selber zum Beispiel
Versicherungen vermittelt, wollte dieses
„Sondervergütungsverbot“ durch eine ge-
wagte juristische Konstruktion umgehen


  • und fand sich deshalb am Dienstag im Ge-
    richtssaal wieder.
    Vor dem Landgericht München I ge-
    klagt hatte der Bundesverband deutscher
    Versicherungskaufleute, und zwar gegen
    eine Aktion, die Check 24 im vergangenen
    Jahr angeboten hatte: Bei Abschluss eines
    Versicherungsvertrags und gleichzeitiger
    Eröffnung eines Kundenkontos sollten die
    Versicherungen bis zu einem Jahr beitrags-
    frei laufen. Der Kern dieses „Umgehungs-
    konstrukts“ – so der Anwalt des Klägers –
    war, dass die jeweilige Versicherung bei ei-
    nem von vier Tochterunternehmen abge-
    schlossen wurde, jeweils zuständig für
    Kfz-, Sach-, Vorsorge- und Krankenversi-
    cherungen, dass die Prämie aber von der
    Holding, also der Muttergesellschaft, er-
    stattet wurde. Die Check-24-Anwälte mein-
    ten dazu, im Versicherungs-Aufsichtsge-
    setz wie in der Gewerbeordnung steht nur,
    dass der Vermittler selbst dem Kunden
    nichts bezahlen darf – in diesem Fall aber
    sei es ja ein Dritter, und das sei im Gesetz
    nicht verboten.


Der Kläger-Anwalt sah das naturgemäß
völlig anders: Die Bestimmung sei dazu da,
den Verbraucher zu schützen, damit er
nicht durch „Fehlanreize“ zum Vertragsab-
schluss gedrängt werde. Dass die Prämie –
die Sondervergütung, der Rabatt – durch
einen Dritten ausbezahlt werde, ändere
daran nichts. „Wenn das rechtens wäre,
könnte man den Paragrafen gleich ganz
streichen.“ Außerdem könne der Kunde
gar nicht erkennen, dass für Vertragsab-
schluss und Prämie jeweils zwei getrennte
Unternehmen zuständig seien. „Wie das
rechtlich geregelt ist, interessiert den Ver-
braucher nicht.“
Isolde Hannamann, die Vorsitzende
Richterin der 33. Zivilkammer, deutete an,
dass sie den „Jubiläums-Deal“ ebenfalls
„tendenziell eher kritisch“ sehe – es gehe
eben nicht nur um die einschlägigen Versi-
cherungsgesetze, sondern auch um das Ge-
setz gegen den unlauteren Wettbewerb,
und dort würde der „durchschnittlich in-
formierte und verständige Verbraucher“
betrachtet – der wohl tatsächlich nur auf
die versprochene Prämie schaut und nicht
darauf, von wem sie kommt. Eine Entschei-
dung will die Kammer Anfang Februar ver-
künden. stephan handel

Am Vater-Rhein-Brunnen war das Ambiente nahezu perfekt – wegen anstehender
Bauarbeiten muss der Kulturstrand aber umziehen. FOTO: ROBERT HAAS

„Gemeinsam an einem Strang“ (v.li.): Arge-Sprecherin Andrea Betz, Anne Hübner
(SPD), Marion Ivakko (BRK), Manuel Pretzl (CSU), Charlotte Knobloch (Israelitische
Kultusgemeinde) und Katrin Habenschaden (Grüne). FOTO: ROBERT HAAS


„Ältere haben fast keine Lobby“


Wohlfahrtsverbände und Politiker sind sich einig, mehr für Senioren tun zu wollen


Die Politik allein könne nicht alles
leisten, es brauche auch das
Engagement der Bevölkerung

Zwei Standorte für den Kulturstrand


Der Stadtrat schlägt die Corneliusbrücke oder den Willy-Brandt-Platz zum Feiern vor


Was der Kompromiss zum Kohlekraftwerk bedeutet


Die Münchner wollten den schnellen Abschied von der Steinkohle. Weil das weder rechtlich noch technisch
machbar ist, übergeht der Stadtrat den Bürgerentscheid. Wie es nun weitergeht? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ein Mitarbeiter wirft einen Blick in den Brennkessel des Heizkraftwerks Nord in Unterföhring. Das Verfeuern von Steinkohle wird von Mai 2020 an auf ein Mindest-
maß reduziert. Wann die Kohleverbrennung in München für immer endet? Das bleibt offen. FOTO: STEPHAN RUMPF

Vergleichsportal


unter Verdacht


Verband klagt gegen Check 24
wegen umstrittener Prämien

Auch die Richterin sieht
das Angebot „eher kritisch“

Das Areal in Riem ist riesig – und
könnte etwas Belebung durchaus
gebrauchen, findet die SPD


DEFGH Nr. 274, Mittwoch, 27. November 2019 (^) MÜNCHEN R3

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