Süddeutsche Zeitung - 06.11.2019

(Tina Sui) #1
von florian fuchs

Augsburg– Interessenten hat Stefan Hu-
ber genug. So viele, dass er sie gar nicht alle
unterbringen kann. Da ist der Unterneh-
mer aus München, da sind Leute aus Stutt-
gart. Grafikdesigner haben sich bei ihm ge-
meldet, Programmierer, auch Rentner, die
nicht mehr viel Wohnraum brauchen. Sie
alle wollen auf einer Wiese von Landwirt
Stefan Huber in Markt Rennertshofen im
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein
sogenanntes Tiny House aufstellen: ein
kleines Haus, das so geschickt geplant ist,
dass es mit nur 20 bis 40 Quadratmetern
Wohnfläche auskommt. Und dann wollen
all die Interessenten dort leben.
Man kann inzwischen schon von einer
Tiny-House-Bewegung sprechen, auch in
Deutschland. Ursprünglich stammt das
Konzept aus den USA. In Bayern interessie-
ren sich immer mehr Menschen dafür, in ei-
nem Minihäuschen zu wohnen, trotz des
knappen Raums mit Küchenzeile, Bad,
Bett, und oft noch Sofa und Arbeitsplatz.


„Die Leute wollen diesen Minimalis-
mus“, sagt Philipp Sanders, der gemein-
sam mit seiner Freundin Stefanie Beck im
Fichtelgebirge in Oberfranken die erste –
und bislang einzige – Tiny-House-Sied-
lung Deutschlands aufgebaut hat. Am
Chiemsee soll eine Siedlung entstehen, in
Geretsried wurde ein Projekt vorerst durch
ein Veto der Gemeinde gestoppt. Das Pro-
blem ist: Die Genehmigungsverfahren, um
Minihäuser aufstellen zu dürfen, sind lang-
wierig und zäh, die meisten Vorhaben
scheitern deshalb. Das „Tiny House Villa-
ge“ im Fichtelgebirge steht auf einem al-
ten Campingplatz. Landwirt Stefan Huber
ist nun der erste, der eine freie Ackerfläche
komplett umwandeln will, um darauf eine
Tiny-House-Siedlung entstehen zu lassen.
Huber hat ein zweites Standbein ge-
sucht neben seiner Landwirtschaft. Erst
kam ihm ein Campingplatz in den Sinn,
aber dafür wäre sein Areal von 5000 Qua-
dratmetern zu klein gewesen. Also hat er
sich umgesehen und dabei im Internet ent-


deckt, dass sich immer mehr Leute für die
Minihäuser interessieren. 20 Stellplätze
will er ausweisen. Wasser-, Abwasser- und
Stromanschluss stellt er zur Verfügung,
die künftigen Bewohner sollen 2500 bis
4000 Euro Pacht pro Jahr zahlen. Es gibt ei-
nen eigenen Parkplatz, Autos dürfen nur
zum Be- und Entladen direkt zum Haus
fahren, Mülltonnen stehen zentral in einer
alten Halle. Das ist der Plan, „eine Interes-
sentin hat sogar schon ein Tiny House ge-
kauft“, erzählt Huber. Ein bisschen wird
sie sich aber noch gedulden müssen. Die
letzten Genehmigungen stehen aus – und
das ist ziemlich kompliziert.
Was in Amerika funktionieren mag, ha-
be in Deutschland Grenzen, so formuliert
es etwa der Verband Privater Bauherren
(VPB). „Wer hierzulande erwägt, sich ein Ti-
ny House anzuschaffen, verliert schnell sei-
ne Illusionen von Freiheit und Spontani-
tät“, sagt VPB-Vertrauensanwalt Holger
Freitag. Es ist nämlich nicht so, dass man
sein Haus einfach zu einem Stellplatz fährt
und dort wohnt. Das Gesetz, schreibt der
VPB, unterscheide hierzulande zwischen
Häusern und Fahrzeugen. Minihäuser mit
Rädern, eine weit verbreitete Variante,
müssen für den Straßenverkehr zugelas-
sen sein, ähnlich wie Campingwagen. Die
kleinen Häuser müssen also angemeldet,
versichert, versteuert und regelmäßig tech-
nisch kontrolliert werden. Soll das Tiny
House dauerhaft auf einem Platz stehen,
muss es laut VPB genehmigt werden wie je-
des Wohnhaus. Es greife die Landesbauord-
nung, die Forderungen an den Wohnraum
stellt, etwa einen zweiten Rettungsweg. Da-
zu kämen kommunale Vorgaben.
Stefan Huber hat sich durch all die Vor-
gaben durchgearbeitet und befindet sich
weiterhin in Abstimmung mit Landrats-
amt, Bauamt und Gemeinde, die ihm „sehr
viel hilft“, wie er sagt. Der Bürgermeister
des 5000-Einwohner-Orts Markt Ren-
nertshofen, Georg Hirschbeck, sieht das
Vorhaben positiv. Rechtliche Vorgaben sei-
en jedoch schwierig einzuordnen, weil sie
nicht für Tiny-House-Siedlungen gemacht
seien: Es gibt solche Projekte kaum, deswe-
gen tun sich die Behörden mit den Bestim-
mungen schwer. Bei Hubers Grundstück
kommt hinzu, dass es im Landschafts-
schutzgebiet liegt. Das Projekt stockte des-
halb zuletzt, es musste etwa ein Vogel-

schutzgutachten erstellt werden. Nun lie-
gen zumindest diese Genehmigungen vor.
Die Sache mit den Behörden zieht sich
auch im Fichtelgebirge noch hin, das „Tiny
House Village“ steht vorerst sozusagen mit
freundlicher Genehmigung der örtlichen
Kommune. Philipp Sanders hat laut eige-
ner Aussage 60 bis 70 Anfragen anderer
Projekte, die von seinen Erfahrungen profi-
tieren wollen. Er will deshalb einen Busi-
ness Plan erstellen, sozusagen als Leitfa-
den, an dem sich künftige Siedlungen ori-
entieren können. Gemeinden sind aber
nicht immer so angetan von der Idee wie
im Fichtelgebirge oder in Markt Rennerts-
hofen. „Kommunen haben nach unserer
Erfahrung ein starkes Interesse an einer
möglichst intensiven Nutzung des ausge-
wiesenen Baulands“, sagt Anwalt Freitag.
Bebauungspläne, die speziell auf Tiny
Houses zugeschnitten seien, entsprächen
nicht dem Trend zur Nachverdichtung.

Auch Stefan Huber sieht Tiny Houses
nicht – wie oft gepriesen – als Teil der Lö-
sung für die allgemeine Wohnraumknapp-
heit. Er will pro Tiny House 100 bis
200Quadratmeter Grundfläche auswei-
sen. „Da könnte man auch ein größeres
Haus drauf stellen“, sagt er. Billig seien die
Gebäude auch nicht: Huber spricht von
Preisen von rund 70 000 Euro. Wer Pacht,
Zinsen und Tilgung für das Haus aufbrin-
gen müsse, lande schnell bei knapp 1000
Euro pro Monat. Und dann ist da noch die
Sorge vieler Nachbarn, dass in solch einer
Siedlung nur Aussteiger wohnen. Huber
will das explizit nicht, es soll eine normale
Nachbarschaft wie in jeder anderen Sied-
lung werden. Er veranstaltet deshalb bald
eine Bürgerinformation.
Eine Aussteigersiedlung kann man das
„Tiny House Village“ im Fichtelgebirge
auch nicht nennen. Sie bezeichnen sich
dort aber schon als „Community“ und le-
gen Wert auf gemeinsame Veranstaltun-
gen: Yoga, Spieleabende, nächstes Jahr soll
ein Gemüseanbau dazu kommen. „Die Leu-
te wollen bei uns schon anders leben als in
der Großstadt“, sagt Sanders. Vor allem
aber wollen sie nicht viel zum Leben brau-
chen – und sich nur einmal umdrehen, um
am Laptop zu arbeiten oder ins Bad zu ge-
hen. Dass die Minihäuser noch mehr zum
Trend werden, davon ist Sanders über-
zeugt. Dass er recht behalten könnte, zeigt
sich an immer mehr Anbietern, die solche
Häuser bauen und verkaufen – selbst das
Unternehmen Tchibo, das einst mit Kaffee
anfing, stieg im Mai 2018 ein: mit Häusern
für 40000 bis 60 000 Euro.

Klein, mein – und


ziemlich bürokratisch


Minihäuser sind im Trend. Die erste Siedlung steht schon,
eine zweite soll folgen. Die Rechtslage ist jedoch kompliziert

Stefanie Beck und
Philipp Sanders sitzen
vor ihrem Tiny House
in Mehlmeisel im
Fichtelgebirge –
drinnen ist nicht viel
Platz, aber alles da,
was sie zum Leben
brauchen. Auf einem
Acker im Ortsteil
Hütten in Markt
Rennertshofen will
Landwirt Stefan Huber
eine neue Tiny-House-
Siedlung aufbauen –
malerisch gelegen unter
einer Burgruine.
FOTOS: NICOLAS ARMER/DPA (2),
STEFAN HUBER

„Die Leute wollen bei uns
schon andersleben als
in der Großstadt“, sagt Sanders

Landwirt Stefan Huber will


eine Ackerfläche umwandeln, auf


der die Tiny Houses stehen sollen


DEFGH Nr. 256, Mittwoch, 6. November 2019 (^) BAYERN – R17
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Raus aus dem Rückstand
Schätzungen zufolge waren 2018 knapp sieben Millionen Erwachsene überschuldet – Beratungsstellen bestehen oft aus
interdisziplinären Teams, Jugendschuldnerberater unterstützen unter 27-Jährige
J
eder kann in so eine Lage kommen – gleich-
gültig ob Hartz IV-Bezieher, Renter, Facharbeiter,
Alleinerziehende, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsan-
wälte oder Sozialpädagogen. „Überschuldung“, sagt
der Schulden- und Insolvenzberater David Morcinek
(29) von der Schulden- und Insolvenzberatung der
Landeshauptstadt München, „zieht sich durch alle
Gesellschaftsschichten.“ Und: Jeder kommt mit seiner
eigenen Geschichte: So wie die 28-jährige Frau, die
plötzlich alleine mit drei kleinen Kindern dasteht. Ihr
Mann hat mit Mitte 30 einen Schlaganfall erlitten. Die
Folge: Plötzlich fehlt der Haupternährer der Familie. Die
Beziehung zerbricht schließlich auch an den äußeren
Umständen. „Dann“, sagt David Morcinek, „ist man
plötzlich da, wo man ist.“ Ein Berg voller Schulden,
Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden, der
Druck der Gläubiger, die ihr Geld wollen.
Wie es generell um die Überschuldung in Deutsch-
land bestellt ist, das wird alljährlich im Schuldenatlas
der Creditreform, ein Anbieter von Wirtschaftsinfor-
mationen, Marketingdaten und Lösungen zum For-
derungsmanagement, dargestellt. So sei, laut Credit-
reform, 2018 die Überschuldung von Privatpersonen
in Deutschland seit 2014 zum fünften Mal in Folge
angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2018 sei für
Deutschland eine Überschuldungsquote von 10,04
Prozent gemessen worden. Creditreform: „Damit sind
weiterhin über 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre
überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörun-
gen auf.“ Dies seien rund 19.000 Personen mehr als
noch 2017.
Für viele Betroffene ist der Gang zur Schuldner-
und Insolvenzberatung daher die letzte Möglichkeit,
um mit professioneller Hilfe, ihre wirtschaftliche Situ-
ation wieder eigenständig in den Griff zu bekommen.
Dass sich Beratungsstellen vor Arbeit kaum retten
können, zeigt die Münchner Stelle. Erika Schilz, Lei-
terin der Schuldner- und Insolvenzberatung bei der
Landeshauptstadt München: „Wir hatten im letzten
Jahr exakt 1984 persönliche und etwa 1694 telefoni-
sche und Online-Beratungen.“ Beratungen, die von
Profis wie David Morcinek durchgeführt werden.
Der Münchner Schulden- und Insolvenzberater, der
Öffentliches Recht über ein duales Studium bei der
Landeshauptstadt München studiert und seine Qua-
lifikation zum Schuldner- und Isolvenzberater durch
ständige Fortbildungen und interne Qualifikations-
maßnahmen im Job erworben hat, ist einer von 20
Mitarbeitern bei der städtischen Schuldner- und
Insolvenzberatung. Dort arbeiten Sozialpädagogen,
Betriebswirte, Juristen, Ökotrophologen und Bank-
kaufleute in interdisziplinären Teams zusammen,
wie die Erika Schilz sagt.
Wobei Schuldner, die unter 27 Jahre alt sind, ei-
gens von der Jugendschuldnerberatung betreut wer-
den, die bei der Arbeiterwohlfahrt angesiedelt ist. Und
auch hierzu gibt es Zahlen: Neben der unwirtschaftli-
chen Haushaltsführung, bei der die Einkäufe die Ein-
nahmen übersteigen, gehe es bei jüngeren Schuldnern
unter 25 Jahren am häufigsten um unkontrollierte
Ausgaben für das Smartphone. Das geht aus einer Er-
hebung des Statistische Bundesamts unter Schuldner-
beratungsstellen hervor. Zwei Drittel der Jüngeren, die
im vergangenen Jahr eine Schuldnerberatung aufge-
sucht hatten, hatten offene Rechnungen bei Telekom-
munikationsunternehmen. Im Schnitt ging es dabei um
fast 1600 Euro. Ein Drittel in dieser Altersgruppe hatte
auch Probleme mit dem Bezahlen von Online-Käufen
im Internet- und Versandhandel. Bei einem Viertel
waren bereits Inkasso-Firmen eingeschaltet, was die
Kosten weiter nach oben treibe. Weiterhin müssen, so
schlußfolgert Creditreform, rund 1,58 Millionen junge
Menschen in Deutschland (unter 30 Jahre) als über-
schuldet eingestuft werden.
Starker „Veränderungsdruck“ ist deshalb einer
der Gründe, weshalb viele Betroffene letztlich doch
den Schritt wagen, eine Schuldner- und Insolvenzbe-
ratung aufzusuchen. Dort steht am Anfang einer Be-
ratung, die aus vielen Schritten besteht, die Erhebung
wo und welche Art von Schulden sich aufgetürmt
haben. Außerdem wird eruiert, welche Möglichkeiten
der außergerichtlichen Regulierung es gibt. Dabei sei
es sehr wichtig, sagt Morcinek, dass man gerade in
punkto Rechtsprechung absolut auf dem laufenden
ist. Morcinek: „Wir sehen die Schulden dabei als
soziales Problem mit allen Folgen.“ Wobei nicht nur
die Seite des Schuldners im Blick ist, sondern auch
die Gegenseite, die der Gläubiger. Dennoch: Kommt
jemand zur Beratung stehe in jedem Fall „die Exis-
tenzsicherung“ des Betroffenen an erster Stelle. Wird
geschaut, dass Miete, Strom und Lebensmittel be-
zahlt werden können. Denn die Betroffenen lebten bis
dahin schon häufig „an der Pfändungsgrenze“, so die
Erfahrung Morcineks.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung bei der
Landeshauptstadt München ist eine „soziale Schuld-
ner- und Insolvenzberatung“. Das heißt, alle Maßnah-
men, die getroffen werden, beruhen auf Freiwilligkeit.
Mit den Klienten werden kleine überschaubare Teil-
ziele vereinbart. Zum Beispiel, dass keine „neuen
Schulden“ entstehen. Und: Es gibt, im Gegensatz zu
Arbeits- oder Sozialamt keine Sanktionen seitens der
Schuldner- und Insolvenzberatung, wenn ein Klient
Vereinbarungen nicht einhält. Morcinek: „Wir kontrol-
lieren selbst nichts.“
Am Ende eines Begleitprozesses, so der An-
spruch, sollen die Klienten „die Experten für die
Lösung ihrer eigenen Probleme“ sein. Zum Beispiel
sollen sie lernen, wie man einen ordentlichen Haus-
haltsplan aufstellt. Ein langer Weg, der immer mit
einem Lernprozeß verbunden ist, bei dem die Betrof-
fenen „viel über sich sich selbst lernen“. Morcinek:
„Die Klienten müssen selbst vertreten, was sie tun.“
Nicht ungewöhnlich ist es dabei, dass manche Fälle
bis zu sechs Jahre oder auch länger bei der Schuld-
ner- und Insolvenzberatung anhängig seien. Was
aber nicht heißt, dass die Schuldner- und Insolvenz-
beratung andauernd damit beschäftigt wären. Sie
beobachtet eher aus dem Hintergrund und steht bei
Bedarf den Klienten mit Rat zur Verfügung im Sinne
von Prävention und Nachsorge. Rudi Kanamüller
Starke Partner
Auch bei der Schuldnerberatung leisten Sozialpädagogen oft Profi-Hilfe
Wer kennt ihn nicht, den Schuldnerberater der Nation mit dem kritischen, aber gleichzeitig auch fürsorg-
lichen Blick: Peter Zwegat aus der auf RTL ausgestrahlten Reality-TV-Serie „Raus aus den Schulden“. Es
mag eine Überraschung sein, doch Zwegat ist kein selbsternannter Guru, seine Kentnisse basieren nach
einer Ausbildung zum Verwaltungsbeamten auf einem soliden Studium der Sozialpä dagogik an der Fach-
hochschule und auf seiner Tätigkeit als Schuldnerberater beim gemeinnützigen Verein „Dienstleistung für
Arbeitnehmer und Betriebe“ (DILAB e.V.) in einer Beratungsstelle in Berlin-Friedrichshain. Allerdings ist die
Bezeichnung Schuldnerberater weder gesetzlich geschützt, noch gibt es eine Mindestqualifikation oder eine
spezielle Ausbildung für den Beruf Schuldnerberater. In Bayern gelten zum Beispiel folgende Anforderungen
an in der Schuldnerberatung tätige Menschen: „Die Beratungsfachkräfte verfügen über eine abgeschlosse-
ne Hochschulausbildung in den Studiengängen Sozialarbeit/-pädagogik, Sozialwissenschaften, Rechtswis-
senschaften, Wirtschaftswissenschaften oder eines vergleichbaren Studiengangs oder für ein Amt in den
entsprechenden Fachlaufbahnen Verwaltung und Finanzen oder Justiz. Mindestens eine sozialpädagogische
Fachkraft ist im Beratungsverbund tätig.“ Aber auch über die Ausbildung in anderen Berufen ist der Einstieg
zum Schuldnerberater möglich: Betriebswirt, Finanzassistent, Bildungs- und Berufsberater, Handelsfachwirt,
Jurist. Zwingend erforderlich ist dafür aber eine Weiterbildung zum Schuldnerberater. Solche Lehrgänge
können berufsbegleitend absolviert werden. (Quelle: Portal für Weiterbildung und Umschulung). rk
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