Handelsblatt - 30.10.2019

(Barry) #1

Jan Keuchel Düsseldorf


I


m vergangenen Monat erst erhielt der Elek-
troautohersteller Tesla unangenehme Post
aus New Jersey. Die einflussreiche Auto-
händlervereinigung NJ Car stellte dem US-
Konzern eine Klage zu – unter anderem we-
gen möglicher irreführender Werbung mit dem Be-
griff „Autopilot“.
„Neue Autohändler in der Nachbarschaft haben
keine Angst vor der Konkurrenz von Tesla“, ließ
sich Jim Appleton, Präsident der Organisation, zi-
tieren. „Sie lehnen einfach einen unlauteren Wett-
bewerb ab, der die Verbraucher gefährdet und die
lokalen Unternehmen einem Wettbewerbsnachteil
aussetzt.“
Tesla bestreitet die Vorwürfe. Doch nun be-
kommt das Unternehmen des charismatischen
Gründers Elon Musk auch hierzulande Ärger auf
dem Gerichtsweg. Nach Informationen des Han-
delsblatts liegt seit Kurzem beim Landgericht Mün-
chen I eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung un-
lauteren Wettbewerbs, die den US-Konzern zum
Unterlassen von verschiedenen Äußerungen zwin-
gen will (Az.: 33 O 14041/19).
Auch der Wettbewerbsverband aus München
will Tesla verbieten lassen, sein Fahrassistenzsys-
tem weiterhin als Autopilot zu bewerben. Der Ver-
band stößt sich aber noch an mehr, vor allem an

den immer weiter reichenden Versprechen, wie et-
wa dem automatischen „Herbeirufen“ des Autos
aus geparkter Situation.
Besonders irreführend findet er zudem, dass
Tesla mittlerweile behauptet, ab Ende des Jahres
„automatisches Fahren innerorts“ anbieten zu kön-
nen. „Das ist eine gravierende Benachteiligung der
Fahrzeughersteller, die sich an die Werberegelun-
gen halten“, so Rechtsanwalt Andreas Ottofülling,
Geschäftsführer des Verbands.

Erstmals Justiz im Spiel
Der Streit über die Autopilot-Werbung tritt damit in
eine neue Phase ein. Schon länger hat Tesla auf
diesem Gebiet Ärger mit der Konkurrenz. Erstmals
wird nun aber auch in Deutschland die Justiz be-
müht.
Wer die Wettbewerbszentrale auf den Plan geru-
fen hat, teilt der Verband nicht mit. Die Beschwer-
deführer nenne man grundsätzlich nicht, heißt es.
Nach Handelsblatt-Informationen soll es sich je-
doch um mehrere Beschwerdeführer handeln – da-
runter wie zu erwarten auch ein deutscher Wettbe-
werber des US-Autobauers. Auch bei der Auto-
händlervereinigung aus New Jersey kommt der
Klagedruck vermutlich von Konkurrenten. Tesla ist
kein Mitglied der Vereinigung.

Ärger mit dem


Autopiloten


Der Elektroautobauer Tesla wirbt immer offensiver mit dem Begriff


„autonomes Fahren“. Nun hat sich der Konzern von Gründer


Elon Musk auch in Deutschland eine Klage eingehandelt.


Montage des Model S bei Tesla
in den Niederlanden: Volles
Potenzial für autonomes Fahren?

Dominik Asbach/laif

Tesla-Unfall 2018 in Kalifornien: Konkurrenten und Behörden haben
Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Autopiloten.

AP

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MITTWOCH, 30. OKTOBER 2019, NR. 209


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