Die Welt - 13.11.2019

(Martin Jones) #1

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DIE WELT MITTWOCH,13.NOVEMBER2019 IMMOBILIEN 17


A


m Ende der ersten GroKo-
Halbzeit in Berlin wird es
noch einmal hektisch.
Nicht nur die Grundrente
wurde im Eilverfahren be-
schlossen. Auch beim Thema Woh-
nungsbau soll noch schnell etwas pas-
sieren, bevor das Jahr zu Ende geht. Wie
WELT aus dem Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat erfuhr, will
die Regierung noch im November eine
Reform des Baugesetzbuchs auf den
Weg bringen. Eine solche seit langem
angekündigte Reform hätte zum Ziel,
dass Städte und Gemeinden schneller
und unkomplizierter neues Bauland für
neue Wohnungen bereitstellen und
auch die Bebauung selbst leichter auf
den Weg bringen können.

VON MICHAEL FABRICIUS

Bisher bleibt die Regierungskoalition
aus CDU, CSU und SPD weit hinter den
selbst gesteckten Zielen zurück, wo-
nach bis zum Ende der Legislaturperi-
ode 1,5 Millionen neue Wohnungen ent-
standen sein sollen. Dafür wären
375.000 neue Einheiten pro Jahr nötig
gewesen. Das erweist sich inzwischen
jedoch als nicht mehr erreichbar – ledig-
lich rund 300.000 Wohnungen werden
pro Jahr fertiggestellt. Derweil steigen
die Mieten vor allem in Großstädten
und inzwischen auch in deren Umland
weiter. Auch die Kaufpreise für Woh-
nungen erreichen immer neue Spitzen-
werte.
Bis vor wenigen Monaten hatte Bun-
desinnen- und bauminister Horst See-
hofer (CSU) stets am 1,5-Millionen-Ziel

festgehalten, ungeachtet aller Zweifel.
In der vergangenen Woche kündigte er
nun überraschend an, dass die Regie-
rung sämtliche Beschlüsse der so ge-
nannten Baulandkommission umsetzen
wolle – so jedenfalls verlautet es aus
dem Bauausschuss des Bundestags. Die
Baulandkommission aus Vertretern der
Regierungsfraktionen, der Länder und
Gemeinden sowie externen Experten
hatte Anfang Juli einen umfangreichen
Empfehlungskatalog für Änderungen
im Baugesetzbuch vorgelegt. Nicht nur
unter Fachleuten sorgten die präsen-
tierten Ideen für Erstaunen, denn viele
davon laufen auf eine deutliche stärkere
Position des Staates beim Thema Bo-
denbevorratung und Bebauung hinaus.
So forderte die Kommission bei-
spielsweise eine Stärkung des kommu-
nalen Baugebots: Städte und Gemein-
den sollen damit leichter als bisher Ei-
gentümer von unbebauten Grundstü-

cken, die mutmaßlich auf eine reine
Wertsteigerung spekulieren, zum Bauen
bewegen können. Bei diesem Thema
hatte bereits im Frühjahr der Oberbür-
germeister Tübingens, Boris Palmer
(Grüne) für Aufsehen gesorgt. Er drohte
Eigentümern von brachliegenden
Grundstücken in der Stadt mit hohen
Bußgeldern. Einige Regelungen im Bau-
gesetzbuch erschweren den Kommunen
jedoch die Durchsetzung des Bauge-
bots. Das könnte sich, sofern Minister
Seehofer tatsächlich ein Gesetz vorlegt,
bald ändern.
Die Kommission „Nachhaltige Bau-
landmobilisierung und Bodenpolitik“,
kurz Baulandkommission, hatte im Sep-
tember 2018 unter Vorsitz des Parla-
mentarischen Staatssekretärs Marco
Wanderwitz (CDU) ihre Arbeit aufge-
nommen. Nachdem Wanderwitz ge-
meinsam mit der Hamburger Senatorin
für Stadtentwicklung und Wohnen, Do-
rothee Stapelfeldt (SPD), die Ergebnis-
se im Sommer präsentiert hatte, drohte
der Kommission ein ähnliches Schicksal
wie der Baukostensenkungskommissi-
on, die im Jahr 2015 zahlreiche Vorschlä-
ge für eine Senkung von Baukosten vor-
gelegt hatte: Fachleute befassen sich
mit Problemen, Fachleute legen Vor-
schläge vor, Vorschläge verschwinden in
der Schublade.
Nun könnte es anders kommen. Al-
lerdings setzen die angepeilten Ände-
rungen im Baugesetzbuch zunächst nur
beim Bauland an – immerhin ein ent-
scheidender Flaschenhals beim Woh-
nungsbau. Seit 2010 sind die Bodenprei-
se im Wohnungsbau um 50 Prozent ge-
stiegen, in den Metropolen haben sie

sich innerhalb von fünf Jahren mehr als
verdoppelt.
Viele Städte und Gemeinden halten
sich nach wie vor an bestimmte haus-
haltsrechtliche Vorschriften und verge-
ben ihre Grundstücke nach dem
Höchstpreisverfahren an private Ent-
wickler. Letztere schlagen die hohen
Preise und steigende Baukosten auf die
Wohnungspreise auf. Am Ende entste-
hen hohe Mieten und Kaufpreise. Folgt
die Bundesregierung nun den Kommis-
sionsvorschlägen, können die Gemein-
den künftig anders vorgehen und bei-
spielsweise an jene Unternehmen
Grundstücke vergeben, die das beste
Gesamtkonzept anbieten. Hamburg et-
wa richtet sich schon länger nach die-
sem Prinzip.

Allerdings sollen die Kommunen ins-
gesamt eine aktivere Grundstücks- und
Wohnungspolitik betreiben und eigene
Liegenschaftsfonds oder Entwicklungs-
gesellschaften einrichten, auch um eige-
ne Grundstücke bebauen zu können.
Stellen die Städte neue Bebauungspläne
auf, sollen soziale Belange der Bevölke-
rung stärker berücksichtigt werden, so-
gar von einer „gemeinwohlorientierten“
Bodenpolitik ist die Rede. Dazu könnte
auch eine leicht verstärktes Vorkaufs-
recht der Gemeinden gehören: Steht ein
Verkauf von Wohnimmobilien bevor,
hätten Gemeinden künftig drei statt
zwei Monate Zeit, dazwischenzugehen
und die Wohnungen selbst zu kaufen.
Selbst in der Opposition stoßen die
Vorschläge aus der Kommission auf
Wohlwollen. Christ Kühn, wohnungs-
und baupolitischer Sprecher der Grü-
nen-Bundestagsfraktion, sagte zu
WELT: „Aus unserer Sicht ist die ge-
plante Erleichterung des Baugebots für
Kommunen ein sehr wichtiger Baustein.
Es kommt darauf an, dass die Gemein-
den die Eigentümer im Zweifel dazu
bringen können, wichtige Baulücken zu
schließen, zugunsten des Wohnungs-
baus. Allerdings kommt es auch darauf
an, dass der Gesetzgeber den Kommu-
nen genügend Sanktionsmöglichkeiten
an die Hand zu geben, um bau-unwillige
Eigentümer zum Bauen zu bewegen.“
Auch eine Stärkung des Vorkaufs-
rechts der Gemeinden findet der Grü-
nen-Politiker richtig. „Einfach nur eine
Verlängerung der Ausübungsfrist von
zwei auf drei Monate reicht allerdings
nicht.“ Kritisch dagegen sieht er den
Umgang mit Bauland in ländlichen Re-
gionen. Hier machen viele Städte und
Gemeinden seit wenigen Jahren von ei-
nem vorübergehend eingesetzten Para-
graphen 13b im Baugesetzbuch Ge-
brauch, um vereinfacht und schnell
neue Baugebiete am Stadtrand freizuge-
ben. Dieser Paragraph könnte nun län-
ger gelten als gedacht. Das ist ein Zer-
siedelungs-Paragraph“, kritisiert Kühn.
„Man hätte die Erstellung von Bebau-
ungsplänen noch erleichtern können,
beispielsweise, indem verschiedene,
nicht zusammenhängende Bauflächen
in einem Stadtgebiet zusammengefasst
werden können.“ Ende der Woche will
die Partei umfangreiche eigene Vor-
schläge bei der Bundesdelegiertenkon-
ferenz in Bielefeld vorstellen.

Neues Bauland, neue Bauregeln


Vier Monate lang


lagen die


Vorschläge der


Baulandkommission


in der Schublade.


Jetzt hat es


der Bauminister


plötzlich eilig mit


der Umsetzung


NNNeubauten in Frankfurt-Riedberg. Sowohl neues Bauland als auch bestehende Grundstücke in der Stadt sollen schneller entwickelt werdeneubauten in Frankfurt-Riedberg. Sowohl neues Bauland als auch bestehende Grundstücke in der Stadt sollen schneller entwickelt werden


BLOOMBERG

/MARTIN LEISSL

E


s könnte so einfach sein: Der äl-
teren Frau ist ihre Vier-Zimmer-
Wohnung zu groß geworden, seit
ihr Mann nicht mehr lebt und die Kin-
der aus dem Haus sind. Dem Pärchen,
das demnächst Nachwuchs erwartet,
käme die große Wohnung gerade recht.
Ihre zwei Zimmer reichen bald nicht
mehr. Warum also nicht tauschen?
Für viele Mieter sind ihre Wohnun-
gen entweder etwas zu groß oder viel zu
klein. Doch ein Umzug kommt nicht in-
frage, weil der neue Mietvertrag we-
sentlich teurer wäre als der alte. Die
Grünen schlagen deshalb einen Rechts-
anspruch auf Wohnungstausch vor. „So
können alleinstehende ältere Menschen
ihre als zu groß empfundene Wohnung
mit der jungen Familie tauschen, die
dringend mehr Platz benötigt“, heißt es
in einem Leitantrag des Bundesvor-
stands. Dieser soll am Freitag auf dem
Parteitag der Grünen in Bielefeld be-
schlossen werden. Konkret sollen Mie-
ter von Wohnungsgesellschaften ihre
Mietverträge untereinander tauschen
können. Die jeweilige Miethöhe bleibt
demnach bei dem Tausch unverändert.
Ausgenommen von der Regelung sollen
private Kleinvermieter sein.
„In der Tat wäre der Wohnungs-
tausch ein Weg, um der Wohnungs-
knappheit besonders in großen Städten
und Ballungsgebieten zu begegnen“,
sagt Gerold Happ vom Eigentümerver-

band Haus & Grund Deutschland. Dabei
entstehen zwar keine zusätzlichen
Wohnungen. Aber die vorhandenen
Wohnflächen würden besser genutzt.
Trotzdem bleiben Mieter oft in ihren zu
groß gewordenen Wohnungen. Ein
Grund: Nach der Erfahrung von Sieg-
mund Chychla, Geschäftsführer des
Mietervereins zu Hamburg, sind Ver-
mieter meist nicht an einem Tausch in-
teressiert. „Die meisten erhoffen sich
nach dem Auszug des alten Mieters bei
einer Neuvermietung höhere Mieten.
Die würden sie bei einem Tausch nicht
realisieren können“, so Chychla.
Solange es also kein Recht auf Woh-
nungstausch gibt, können Mieter wenig
ausrichten. Keinesfalls sollten sie ihre
Wohnungen hinter dem Rücken der
Vermieter tauschen, warnt Rechtsan-
wältin Alice Burgmair von der Arbeits-
gemeinschaft Mietrecht und Immobi-
lien im Deutschen Anwaltverein: „Sonst
riskieren beide die fristlose Kündigung
des Mietvertrages aus wichtigem Grund
beziehungsweise die fristgemäße Kün-
digung.“ Denn dann handelt es sich um
die unerlaubte Gebrauchsüberlassung
der jeweiligen früheren Wohnung.
Eine Möglichkeit, ohne neuen Miet-
vertrag zu tauschen, könnte die Unter-
vermietung der eigenen Wohnung an
den Tauschpartner sein. „Das ist aber
auch nicht ohne Zustimmung des Ver-
mieters möglich“, so Gerold Happ. Der

darf zwar die Untervermietung nicht
ohne Weiteres verbieten. Bei der Unter-
vermietung der gesamten Wohnung
kann er aber ein Veto einlegen. „Selbst
wenn der Vermieter zustimmt, ist die
Sache heikel“, so Happ. „Denn der Mie-
ter bleibt ja in seinem bisherigen Miet-
vertrag, mit allen Rechten und Pflich-
ten.“ Das heißt, er muss für Miete und
Betriebskosten aufkommen und sorg-
sam mit der Mietsache umgehen. Wenn
sein Untermieter das nicht tut, muss er
für Schäden und Kosten aufkommen.
Es gibt Versuche in kommunalen und
genossenschaftlichen Wohnungsgesell-
schaften, die über größere Bestände
verfügen, Tauschbörsen zu installieren.
„Aber das läuft nur ganz zäh an, selbst
wenn die Konditionen für beide Partner
gut sind“, beobachtet Siegmund Chych-
la. Ein Grund könnte sein, dass den
Mietern der Aufwand für den Umzug zu
hoch ist. Und manche Mieter wollten
auch „nicht aus ihrer vertrauten Umge-
bung weg“, sagt Gerold Happ. Selbst
Prämienzahlungen würden seltener an-
genommen als erhofft.
Eine Alternative ist es, mit dem Ver-
mieter direkt zu verhandeln. So könnte
man für beide Wohnungen beispielswei-
se eine nur moderate Mieterhöhung
vorschlagen. Und Vereinbarungen für
Schönheitsreparaturen treffen. Dann
nämlich ist der Tausch auch für Vermie-
ter interessant. dpa/fab

TTTauschen statt kündigenauschen statt kündigen


Umziehen und die gleiche Miete zahlen – klingt gut, ist aber kompliziert


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Zeuge bestreitet


Rufmordkampagne


Mit einer weiteren Zeugenvernehmung
ist am Dortmunder Landgericht der
Schadenersatzprozess des Hotelinves-
tors Anno August Jagdfeld gegen die
Signal-Iduna-Versicherung fortgesetzt
worden. Jagdfeld wirft dem Konzern
eine gezielte Rufmordkampagne im
Zusammenhang mit dem Bau des Berli-
ner Nobelhotels „Adlon“ vor. Ein ehe-
maliger Spitzenmanager der Signal
Iduna erklärte nun als Zeuge, dass es
eine solche Kampagne nicht gegeben
habe. Für die Errichtung des Hotels
„Adlon“ hatte Jagdfeld einen Fonds
aufgelegt, an dem sich die Signal Iduna
mit fünf Millionen Euro beteiligt hatte.
Nachdem es zu Unstimmigkeiten ge-
kommen war, hatte sich eine Anleger-
schutzgemeinschaft gegründet, die
schwere Vorwürfe gegen Jagdfeld er-
hob. Der Investor ist davon überzeugt,
dass Signal Iduna diese „Kampagne“
initiiert und gesteuert hat. Den ihm
entstandenen Schaden beziffert Jagd-
feld auf rund eine Milliarde Euro.

RENOVIEREN


Laien sollten Parkett


nur einmal abschleifen


Parkett lässt sich mehrfach überarbei-
ten – aber besser nicht von Laien. Das
rät die Heimwerker-Schule DIY-Acade-
my. Zwar lässt sich der Boden mehr als
nur einmal abschleifen, um Kratzer
und Flecken zu entfernen – allerdings
nur im Millimeterbereich. Die Gefahr,
dass Laien zu viel wegnehmen und den
Boden damit auch zerstören, ist daher
hoch. Wie häufig Parkett sich abschlei-
fen lässt, hängt von der Stärke der
Laufschicht ab, erläutert der Verband
der Deutschen Parkettindustrie. Diese
Schicht sei bei Mehrschichtparkett
zwischen 2,5 und 6 Millimeter dick, bei
Massivparkett bis zu 22 Millimeter. In
der Regel werden jeweils 0,5 Millimeter
der Nutzschicht abgetragen.

KOMPAKT


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