Bei bis zu 3000 Kilometer Anfahrts-
weg gehen für den Transport einer
Tonne Brennholz bis zu 50 Liter Die-
sel drauf. „Die Kennzeichnung sol-
chen Holzes ist nicht ausreichend“,
sagt Egly. Selbst auf das FSC-Güte-
zeichen sei kein Verlass: „Da steht
dann sehr vage: überwiegend aus
zertifizierten, also nachhaltig be-
wirtschafteten, Wäldern aus euro-
päischen Ländern. Das kann alles
heißen. Da sollten Verbraucher
schon misstrauisch werden.“ Sein
Verband fordert deswegen ein
Brennholz-Gütesiegel, damit nur
regionales Holz aus wieder aufge-
forsteten Flächen auf den Markt
kommt. „So lange es das nicht gibt“,
rät Egly, „sollte man genau nach-
fragen, woher das Holz kommt. Ein
guter Händler gibt gern Auskunft.“
Wichtig ist auch, wie das Holz ge-
trocknet wurde: Nur die wenigsten
Händler haben genug Lagerka -
pa zität, um Kaminholz zwei Jahre
lang zu lagern und es dabei natür-
lich trocknen zu lassen. Sie nutzen
beheizbare Container für die so-
genannte technische Trocknung.
Dabei wird warme Luft für vier bis
fünf Tage in den Container geleitet.
So lassen sich die für die Ver-
brennung idealen 15 bis 20 Prozent
Wassergehalt erreichen. Frisches
Holz besteht oft zu mehr als 50 Pro-
zent aus Wasser.
Das technische Verfahren braucht
natürlich auch Energie, bei deren
Gewinnung CO 2 freigesetzt wird.
Selbst wenn Abwärme aus Biogas-
anlagen genutzt wird, ist das nicht
optimal. Wer den Platz hat, sollte
daher selbst frisches Holz für zwei
Jahre einlagern. Das spart CO 2 und
Geld, denn die Trocknung durch den
Holzlieferanten kostet etwa zehn
Euro je Raummeter.
Die Feuchte des Holzes bestimmt
auch, wie viel Feinstaub beim Ver-
brennen entsteht: Im besten Fall
wird aus Holz bloß Wasserdampf,
Kohlendioxid und etwas Asche.
Qualmt und rußt es jedoch im Ka-
min, gelangen viele gesundheits-
schädliche Mikropartikel in die
Luft. Die Deutsche Umwelthilfe, be-
kannt durch ihren Einsatz gegen
Dieselmotoren, kämpft auch gegen
den Feinstaub aus Kaminen und
fordert ambitionierte gesetzliche
Vorgaben. Die bestehenden Re-
gelungen im Bundesimmissions-
schutzgesetz seien nicht streng
genug – immerhin schreiben die
seit März 2010 Grenzwerte für neue
Kamine und Kaminöfen vor. Für
ältere Anlagen gelten Übergangs-
fristen bis spätestens Ende 2024.
Dann muss jeder Kaminbesitzer
nachweisen, dass seine Feuerstelle
nur wenig rußt, und darf mit Staub-
abscheidern nachhelfen. Ansonsten
muss der Kamin kalt bleiben. 2
WER DEN PLATZ
HAT, SOLLTE
SELBST FRISCHES
HOLZ EINLAGERN