Der Stern - 30.10.2019

(やまだぃちぅ) #1

Bei bis zu 3000 Kilometer Anfahrts-


weg gehen für den Transport einer


Tonne Brennholz bis zu 50 Liter Die-


sel drauf. „Die Kennzeichnung sol-


chen Holzes ist nicht ausreichend“,


sagt Egly. Selbst auf das FSC-Güte-


zeichen sei kein Verlass: „Da steht


dann sehr vage: überwiegend aus


zertifizierten, also nachhaltig be-


wirtschafteten, Wäldern aus euro-


päischen Ländern. Das kann alles


heißen. Da sollten Verbraucher


schon misstrauisch werden.“ Sein


Verband fordert deswegen ein


Brennholz-Gütesiegel, damit nur


regionales Holz aus wieder aufge-


forsteten Flächen auf den Markt


kommt. „So lange es das nicht gibt“,


rät Egly, „sollte man genau nach-


fragen, woher das Holz kommt. Ein


guter Händler gibt gern Auskunft.“


Wichtig ist auch, wie das Holz ge-

trocknet wurde: Nur die wenigsten


Händler haben genug Lagerka -


pa zität, um Kaminholz zwei Jahre


lang zu lagern und es dabei natür-


lich trocknen zu lassen. Sie nutzen


beheizbare Container für die so-
genannte technische Trocknung.
Dabei wird warme Luft für vier bis
fünf Tage in den Container geleitet.
So lassen sich die für die Ver-
brennung idealen 15 bis 20 Prozent
Wassergehalt erreichen. Frisches
Holz besteht oft zu mehr als 50 Pro-
zent aus Wasser.
Das technische Verfahren braucht
natürlich auch Energie, bei deren
Gewinnung CO 2 freigesetzt wird.
Selbst wenn Abwärme aus Biogas-
anlagen genutzt wird, ist das nicht
optimal. Wer den Platz hat, sollte
daher selbst frisches Holz für zwei
Jahre einlagern. Das spart CO 2 und
Geld, denn die Trocknung durch den
Holzlieferanten kostet etwa zehn
Euro je Raummeter.
Die Feuchte des Holzes bestimmt
auch, wie viel Feinstaub beim Ver-
brennen entsteht: Im besten Fall
wird aus Holz bloß Wasserdampf,
Kohlendioxid und etwas Asche.
Qualmt und rußt es jedoch im Ka-
min, gelangen viele gesundheits-

schädliche Mikropartikel in die
Luft. Die Deutsche Umwelthilfe, be-
kannt durch ihren Einsatz gegen
Dieselmotoren, kämpft auch gegen
den Feinstaub aus Kaminen und
fordert ambitionierte gesetzliche
Vorgaben. Die bestehenden Re-
gelungen im Bundesimmissions-
schutzgesetz seien nicht streng
genug – immerhin schreiben die
seit März 2010 Grenzwerte für neue
Kamine und Kaminöfen vor. Für
ältere Anlagen gelten Übergangs-
fristen bis spätestens Ende 2024.
Dann muss jeder Kaminbesitzer
nachweisen, dass seine Feuerstelle
nur wenig rußt, und darf mit Staub-
abscheidern nachhelfen. Ansonsten
muss der Kamin kalt bleiben. 2

WER DEN PLATZ


HAT, SOLLTE


SELBST FRISCHES


HOLZ EINLAGERN

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