Frankfurter Allgemeine Zeitung - 07.11.2019

(Greg DeLong) #1
E

s soll ja Anleger geben, die inves-
tieren ihr Geld nur in Dinge, die
sie auch verstehen. Die kaufen
nur Aktien von Daimler, Coca-Cola
oder der Deutschen Post, weil sie mei-
nen, mit dem Bau von Autos, dem Ver-
kauf brauner Limo und dem Versenden
von Briefen könne man schon nicht viel
falsch machen. Diese Anlagestrategie
ist sicher nicht die schlechteste. Und sie
lässt sich auch beim Investieren an den
Rentenmärkten befolgen. Im Moment
gibt es allerdings nur wenige solcher
Unternehmen, die neue Anleihen emit-
tieren.
So zum Beispiel Colgate-Palmolive.
Den amerikanischen Konsumgüterher-
steller dürfte jeder kennen, der sich ge-
legentlich die Zähne putzt oder die Hän-
de wäscht. In dieser Woche hat er eine
auf Euro lautende Anleihe begeben, die
über 20 Jahre einen Kupon von immer-
hin 0,875 Prozent verspricht. Einziger
Wermutstropfen: Für den herkömmli-
chen Privatanleger dürfte die Mindest-
stückelung von 100 000 Euro sich nur
schlecht in ein diversifiziertes Portfolio
einfügen.
Also vielleicht doch lieber etwas mit
Autos. Auch Daimler hat wieder Geld
an den Anleihemärkten aufgenommen.
Anleger, die dem Stuttgarter Autokon-
zern ihr Geld anvertrauen wollen, müs-
sen dafür aber ein Wechselkursrisiko

hinnehmen. Denn Daimler hat zum Bei-
spiel über seinen Ableger Mercedes
Australia auf australische Dollar laufen-
de Anleihen begeben. Für die Laufzeit
von drei Jahren bieten die Schwaben im-
merhin einen Kupon von 1,625 Pro-
zent. Zu einer Mindeststückelung von
2000 Dollar lassen sich solche Papiere
durchaus in ein privates Portfolio einfü-
gen. Und ein bisschen Diversifikation
auf der Währungsseite ist ja manchem
auch ganz lieb. Auch in britischen
Pfund hat Daimler emittiert. Hier gibt
es die 1,625 Prozent auf fünf Jahre – al-
lerdings wieder nur zur Mindeststücke-
lung von 100 000.
Auch mit anderen Schwaben können
Anleger in ausländische Währungen in-
vestieren. So hat die Landesbank Ba-
den-Württemberg in dieser Woche drei
Anleihen in Fremdwährungen bege-
ben, eine auf Dollar lautende, eine auf
Kanadische Dollar sowie eine auf nor-
wegische Kronen. Sie alle rentieren um
die 1,5 Prozent und sind mit Mindeststü-
ckelungen von 1000 auch für Privatanle-
ger erschwinglich.
Für die Anleger, die verstehen wol-
len, in was sie ihr Geld stecken, ist das
aber freilich nur bedingt geeignet.
Wechselkursschwankungen lassen sich
schließlich schwer kalkulieren – und
wer versteht schon das Geschäft von
Banken? kann.

E

s handelt sich noch um einen Ni-
schenmarkt, aber er zieht die
großen Finanzkonzerne an: der
Markt für digital automatisierte
Kapitalanlage. Dafür hat sich der engli-
sche Begriff „Robo Advisory“ durchge-
setzt, was für eine Beratung durch Robo-
ter steht. Auf einen solchen Anlagerobo-
ter setzt auch der Münchner Versiche-
rungskonzern Allianz. Die Produkte der
Kapitalanlagegesellschaft Allianz Global
Investors (AGI) können Kunden von nun
an über den digitalen Vermögensverwal-
ter Moneyfarm beziehen. Das vor sieben
Jahren in Italien gegründet Unternehmen
hat in diesem Jahr den deutschen Wettbe-
werber Vamoo übernommen und will
nach den Worten seines Gründers und
Vorstandschefs Giovanni Daprà unter die
drei führenden Anbieter in Deutschland
vorstoßen. „Die Zusammenarbeit mit
AGI verschafft uns am deutschen Markt
eine hohe Reichweite und einen größeren
Zugang“, sagt der Italiener im Gespräch
mit der F.A.Z.
Die 20 in Deutschland tätigen Anlage-
roboter verwalten insgesamt ein Vermö-
gen von rund 4 Milliarden Euro. Die Num-
mer eins ist Scalable Capital, die sich der
Marke von 2 Milliarden Euro nähert. Die
Münchner haben durch die Kooperation
mit der Direktbank ING viele Kunden ge-
wonnen. An Scalable ist der größte Ver-
mögensverwalter der Welt, Blackrock, be-
teiligt. Die Allianz hält sich zur Höhe der
Beteiligung an Moneyfarm bedeckt. Nach
einem Bericht des Internetportals „Fi-
nanz-Szene“ soll sie 38 Prozent betragen.

Neben der Allianz ist auch die Poste Italia-
ne ein wichtiger Anteilseigner. Die Zusam-
menarbeit mit dem vom italienischen
Staat kontrollierten Postunternehmen ver-
gleicht Daprà mit der Partnerschaft zwi-
schen ING und Scalable in Deutschland.
Er spricht von dem „nächsten Meilenstein
in unserer europäischen Wachstumsstrate-
gie“. Moneyfarm strebe Partnerschaften
mit Unternehmen an, die vertrauenswürdi-
ge Marken und langjährige Kundenbezie-
hungen aufgebaut haben. „Ein gutes Bei-
spiel hierfür ist unsere Kooperation mit
der Allianz in Deutschland.“
Bislang ist Moneyfarm schwerpunktmä-
ßig in Italien und Großbritannien tätig.
Für mehr als 40 000 Kunden wird ein Ver-
mögen von 830 Millionen Euro verwaltet.
Die Allianz will sich mit der Beteiligung
an Moneyfarm „einen Zugang zu der
nächsten Generation intelligenter digita-
ler Anlageprozesse sichern“, wie es Alli-
anz-Manager Jürgen Weber formuliert.
Seinen Worten zufolge legen nicht alle
Kunden immer Wert auf ein Gespräch
mit einem Anlageberater, wenn sie Geld

anlegen wollen. „Wenn sie das möchten,
ist das bei Moneyfarm möglich.“ Weber
hält den „hybriden Ansatz“ für sinnvoll.
Bislang hätten AGI und die für Anleihen
zuständige Einheit Pimco ihre Produkte
über Intermediäre, also über Banken und
Anlageberater, vertrieben.
Was Moneyfarm für die Allianz so inter-
essant macht, ist der Einbezug aktiv ver-
walteter Fonds. Ähnlich wie bei anderen
Anlagerobotern ist die passive Vermö-
gensverwaltung über börsennotierte In-
dexfonds (Exchange Traded Funds; ETF)
zwar ein zentraler Baustein. Aber Vor-
standschef Daprà verfolgt einen pragmati-
schen und keinen dogmatischen Ansatz.
Die komplementären Stärken von aktiven
und passiven Instrumenten würden zum
Nutzen der Anleger vereint. „ETF-Produk-
te sind schwankungsanfälliger, weshalb
wir auch aktiv verwaltete Fonds für sinn-
voll halten“, erklärt er den Ansatz. Aktive
Fonds würden für ineffiziente Anlageklas-
sen wie zum Beispiel Aktien aus Schwel-
lenländern oder Hochzinsanleihen einge-
setzt. Diese Produkte soll AGI auswählen.

Daprà verweist darauf, dass das AGI-An-
gebot auch Produkte externer Anbieter
umfasse. Für effiziente Anlageklassen
wie europäische Blue-Chip-Aktien kä-
men günstige ETF-Produkte zum Einsatz.
„Derzeit entfallen von unserem verwalte-
ten Vermögen 42 Prozent auf ETF, wobei
im Aktienbereich die Quote mit 54 Pro-
zent doppelt so hoch ausfällt wie im An-
leihesegment“, fügt er hinzu. AGI-Produk-
te machten am verwalteten Vermögen 36
Prozent aus.
Die Moneyfarm-Kunden können ihre
Risikobereitschaft und die Portfoliozusam-
mensetzung über Algorithmen einschät-
zen lassen. Zusätzlich steht ihnen aber
jederzeit offen, einen Berater zu kontaktie-
ren. Das Mindestanlagevolumen beträgt
5000 Euro. Für Summen bis 15 000 Euro
verlangt Moneyfarm eine Gebühr von
0,75 Prozent. Zwischen 15 000 und
100 000 Euro sind es noch 0,65 Prozente.
Hinzu kommen die Gebühren der Fonds
und ETF-Produkte. Der Grundpreis für ak-
tive AGI-Fonds soll dem eines vergleichba-
ren passiven Produktes entsprechen.

NEUE ANLEIHEN


D


ie Errichtung eines Testaments
ist eine höchstpersönliche Ange-
legenheit. Wer sein Testament
nicht beim Notar errichtet, was sich auf-
grund der damit gewährleisteten fachli-
chen Beratung durchaus empfiehlt, muss,
damit sein letzter Wille Wirksamkeit er-
langt, es selbst handschriftlich nieder-
schreiben und unterschreiben, am besten
noch ergänzt um Ort und Datum. Es ist
nicht gestattet, die Testamentserrichtung
einem anderen zu überlassen, weder
kann hierzu eine Vollmacht erteilt wer-
den, noch kann dies ein gesetzlicher Ver-
treter übernehmen. Eine besondere Er-
richtungsform stellt das Gesetz hingegen
Ehepartnern zur Verfügung. Diese kön-
nen ein Testament auch gemeinschaftlich
errichten.
Hierzu genügt es, wenn einer der bei-
den den Testamentstext handschriftlich
verfasst und mit seiner Unterschrift ver-
sieht und sodann der andere Ehegatte am
besten klarstellend erklärt, dass dies auch
seinem letzten Willen entspricht, und
ebenfalls unterschreibt. Genauso können
freilich auch Eheleute jeder für sich ein
Einzeltestament errichten. Gegenüber ge-
trennten Einzeltestamenten kann das ge-
meinschaftliche Ehegattentestament
aber den Vorteil haben, dass die letztwilli-
gen Verfügungen der beiden Ehepartner
aufeinander abgestimmt sind. Zwar ist
das grundsätzlich auch bei einzelnen Tes-
tamenten möglich, indem sich die Ehe-
partner hierzu austauschen. Jedoch kann
jeder der Ehepartner dann sein Testa-
ment auch jederzeit wieder ändern, ohne
dass der andere etwas davon erfährt.
Demgegenüber entfalten gemeinschaft-
liche Ehegattentestamente eine gewisse
Bindungswirkung. So kann zwar jeder
Ehegatte seine letztwilligen Verfügungen
im Ehegattentestament jederzeit ändern.
Jedoch muss er dies, damit seine Ände-
rungen wirksam werden, dem anderen
Ehegatten in notarieller Form mitteilen,
um diesem die Möglichkeit zu geben, ge-
gebenenfalls auch seine letztwilligen Ver-
fügungen anzupassen. Denn häufig trifft
der eine Ehegatte nur deshalb eine be-
stimmte Verfügung, weil auch der andere
in dieser oder ähnlicher Weise verfügt.
Am deutlichsten wird diese sogenannte
Wechselbezüglichkeit der jeweiligen testa-
mentarischen Anordnungen bei der ge-
genseitigen Erbeinsetzung. Stärker als zu
Lebzeiten ist die gegenseitige Bindung
hinsichtlich solcher wechselbezüglicher
Verfügungen nach dem Tod eines der Ehe-
leute. In diesem Fall sind dem Längerle-
benden insoweit keine Änderungen mehr
gestattet. Er ist hieran wie bei einem Erb-
vertrag gebunden. Geht den Eheleuten
die Bindung zu weit, können sie diese
auch im Testament ausschließen oder lo-
ckern. Nicht selten machen Eheleute zu-
mindest von einer solchen Lockerung Ge-
brauch, indem sie beispielsweise verfü-

gen, dass es zwar grundsätzlich bei der
Bindung bleibt, es dem Längerlebenden
aber gestattet ist, den Nachlass zwischen
Kindern und Enkeln abweichend zu ver-
teilen oder auch Nachlassvermögen bis zu
einer bestimmten Wertgrenze Dritten zu
vermachen. Bei der Abfassung des Testa-
ments müssen die Eheleute drei denkbare
Szenarien unterscheiden: das Erstverster-
ben des Ehemannes und das Zweitverster-
ben der Ehefrau, genauso aber auch das
Erstversterben der Ehefrau und nach ihr
des Ehemannes sowie schließlich das
gleichzeitige Versterben beider Eheleute.
Dessen ungeachtet müssen gemeinschaft-
liche Testamente nicht notwendigerweise
kompliziert und lang werden. Ein Bei-
spiel hierfür ist das sogenannte Berliner
Testament. In dessen einfachster Form be-
schränken sich die Eheleute darauf, sich
gegenseitig zu alleinigen Erben und die
gemeinsamen Kinder als Schlusserben
einzusetzen. In vielen Fällen, insbesonde-
re bei eher unkomplizierten Familien-
und Vermögensverhältnissen, mag dies
auch durchaus passen. Insbesondere wer-
den die meist von den Eheleuten verfolg-
ten Gestaltungsziele einer Sicherung der
Versorgung des längerlebenden Ehegat-
ten und einer gleichberechtigten Vertei-
lung des Nachlassvermögens an die Kin-
der nach dem Tode des Längerlebenden
weitgehend erreicht. Jedoch schafft eine
solche Verfügung Pflichtteilsrisiken, ist
häufig steuerlich nachteilig und verzich-
tet unter Hinnahme einer Bindung der

Kinder in einer Erbengemeinschaft auf
eine individuelle Verteilung. Auch wenn
die Kinder nach dem Tod des Längerle-
benden dessen gesamten Nachlass erhal-
ten, sind sie vom erstversterbenden El-
ternteil enterbt. Sie haben damit die Mög-
lichkeit, vom längerlebenden Elternteil
den Pflichtteil zu verlangen. Dieser be-
steht in der Hälfte des Wertes ihres gesetz-
lichen Erbteils und ist in Geld zu erfüllen.
Dies kann vor allem dann Probleme ma-
chen, wenn die Erbschaft des längerleben-
den Ehegatten und auch sein eigenes Ver-
mögen hauptsächlich aus nicht kurzfristig
liquidierbaren Vermögenswerten beste-
hen, wie das etwa bei Immobilien und Un-
ternehmensbeteiligungen der Fall ist.
In diesen Fällen kann es sich empfeh-
len, flankierend zum Testament mit den
Kindern einen Pflichtteilsverzichtsver-
trag zu schließen, wozu die Kinder frei-
lich bereit sein müssen. Um die Bereit-
schaft zu erlangen, kann auch überlegt
werden, den Pflichtteilsverzicht auf den
ersten Erbfall, also den Tod des erstver-
sterbenden Elternteils zu beschränken
und den Pflichtteilsverzicht mit erbver-
traglichen Zusagen für den zweiten Erb-
fall zu verbinden.

S


oweit der Umfang des Nachlassver-
mögens es zulässt, kann den Kin-
dern freilich auch schon im ersten
Erbfall Vermögen zugewendet werden.
Dies bietet sich bei werthaltigeren Nach-
lässen insbesondere auch aus steuerlichen
Gründen an. Denn alles, was der längerle-
bende Ehegatte erbschaftsteuerpflichtig
erwirbt und bei seinem Tode an die Kin-
der weitervererbt, muss von diesen noch-
mals der Erbschaftsteuer unterworfen wer-
den. Mit Vermächtnissen im ersten Erb-
fall werden hingegen die persönlichen
Freibeträge von immerhin 400 000 Euro
gegenüber jedem Elternteil genutzt und
bei höheren Erwerben in der Regel Pro-
gressionsvorteile erzielt. Dabei sollte frei-
lich die Versorgungssicherung immer Vor-
rang vor einer Steuerersparnis haben.
Aber das Erbrecht bietet auch Instru-
mentarien, die es dem Längerlebenden ge-
statten, noch nach dem Erbfall zu ent-
scheiden, ob bestimmte Nachlassbestand-
teile, zum Beispiel Kapitalvermögen, zur
eigenen Versorgung benötigt werden
oder schon an die Kinder weitergegeben
werden können. Gerade bei der Gestal-
tung von Ehegattentestamenten zeigt
sich doch meist, dass es sich lohnt, die
vom Erbrecht zur Verfügung gestellten
Gestaltungsmittel zu nutzen und den indi-
viduellen Familien- und Vermögensver-
hältnissen Rechnung zu tragen.

Die Autoren sind Partner der Partnerschaft Flick
Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte, Wirtschafts-
prüfer, Steuerberater mit Sitz in Bonn, Berlin,
Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, München,
Stuttgart und Zürich.

Die Zukunft ist digital: Auch in der Beratung setzen Banken immer mehr auf Automatismen. Foto Picture Alliance


Hoffentlich für immer und ewig Foto dpa


Eheleute und ihr letzter Wille


Das Testament von Verheirateten /Von Frank Hannes und Christian von Oertzen


Neuer Anlageroboter für die Allianz

Weitere Informationen und Anmeldung auf: http://www.deutscher-hr-summit.de

„Wenn wir Arbeit in Deutschland innovativ und verantwortungsvoll weiterentwickeln, dann ist das
beispielhaft für die gesamte Welt. Nehmt die Dinge, die auf uns zukommen, als Chance an, denn
Arbeit wird sich dynamisch verändern.“

Prof. Dr.-Ing. Prof. e. h. Wilhelm Bauer,Technologiebeauftragter des Landes Baden-Württemberg
und Institutsleiter,Fraunhofer IAO

Wir danken allen Mitveranstaltern,Referenten sowie Teilnehmern und

freuen uns auf ein Wiedersehen in 2020!

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LBBW DE000LB13EM0 NOK 100 1,500 10/21 100,0 –/– 1
EIB XS1227593933 NOK 25 0² 1,500 05/22 99,9 Aaa/AAA 10
Mercedes-Benz XS2078681918 AUD 100 1,625 11/22 99,7 –/– 2
Daimler XS2078691636 Pfund 350 1,625 11/24 99,5 –/– 100
1) Bewertung der Bonität durch die Agenturen Moody’s (links) und Standard & Poor’s (rechts). 2) Aufstockung. Quelle: Bloomberg

FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Finanzen DONNERSTAG, 7. NOVEMBER 2019·NR. 259·SEITE 29

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