FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG, 20. OKTOBER 2019, NR. 42 politik 9
A
m saarländischen Uniklinikum
missbrauchte ein Arzt jahrelang
Kinder. Viele Kollegen wussten
Bescheid. Sie schrieben einen
anonymen Brief, informierten die Klinik-
leitung. Die Staatsanwaltschaft ermittel-
te, die Ärztekammer wurde informiert,
ebenso die Landesregierung. Doch nie-
mand informierte die betroffenen Famili-
en. Wie konnte es dazu kommen?
Das versucht nun ein Untersuchungs-
ausschuss im saarländischen Landtag auf-
zuklären. Die Abgeordneten forderten
dafür umfangreiches Aktenmaterial vom
Klinikum, der Staatsanwaltschaft, von
Ministerien, der Ärztekammer und von
Jugendämtern an. Mitte November fin-
det die erste öffentliche Sitzung statt, da
geht es zunächst um mögliche Verfehlun-
gen der Klinikleitung. Der Hauptbe-
schuldigte wird sich dabei nicht rechtfer-
tigen können, er ist tot.
Matthias Hyazinth S., geboren 1980,
war ein zarter, jugendlich wirkender
Mann. Nach dem Studium im saarländi-
schen Homburg kam er 2010 ans Univer-
sitätsklinikum des Saarlands in die Klinik
für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psy-
chosomatik und Psychotherapie. Dort
wollte er Facharzt werden. Von der Stati-
on für Jugendliche wurde er bald abgezo-
gen. Mit denen kam er nicht zurecht.
Die ließen sich nicht alles gefallen. Er
kam an die „Ausscheidungsambulanz“.
Da werden Kinder wegen Einkotens
oder Einnässens behandelt. Bald galt S.
dort unter Kollegen als „Scheinkönig“.
Denn er behandelte immer die meisten
Patienten. Rund 120 pro Quartal. Kolle-
gen bemerkten, dass S. auffällig viele Ein-
läufe legte. Bei vielen Kindern stellte er
eine angebliche Verklebung der Vorhaut
fest, was er dann behandelte – obwohl
das in den meisten Fällen zu Hause in
der Badewanne von selbst geht. Auch
Kinder, die als geheilt galten, behandelte
er wieder wegen „Einkotens“. Anale Un-
tersuchungen führte er zum Teil ohne
Handschuh durch. Am liebsten allein. El-
tern schickte er oft aus dem Zimmer.
Manchmal schrien dann drinnen die Kin-
der. Das wussten viele Kollegen. Sie
tauschten sich über Auffälligkeiten aus.
Als nicht teamfähig und distanzlos be-
schreiben sie ihn. Sein Lieblingspatient
soll ein Neunjähriger gewesen sein. Der
kam in die Klinik, weil er nachts einnäss-
te. Um auszuschließen, dass die Proble-
me körperlicher Art sind, werden die
Kinder in der Ambulanz eingangs einma-
lig untersucht. Wenn eine Auffälligkeit
vorliegt, verweist man sie in die Urologie
oder die Kinderklinik. Bei vielen werden
aber psychische Gründe diagnostiziert.
Oft sind es labile Kinder. Ein besonders
vorsichtiger Umgang ist geboten. S. aber
untersuchte den Jungen wie so viele ande-
re Kinder immer wieder genital und rek-
tal, diagnostizierte Erkrankungen, die zu-
vor nie jemand bemerkt hatte.
Er nahm Kinder auf den Schoß, ver-
teilte Visitenkarten mit seiner privaten
Telefonnummer und dem Hinweis, dass
die Kinder sich jederzeit an ihn wenden
könnten. In Whatsapp-Chats nannten
sie ihn „Matzel Spatzel“. Er schrieb, „ich
hab dich arg lieb“ – „dein großer
Freund“. Und bat sie wiederholt, die
Chats zu löschen. Im Schwimmbad traf
er ganz zufällig auf Patienten. Denen
half er beim Ankleiden.
Manche lockte er auch in den Judover-
ein, in dem er als Trainer arbeitete. Für
seine Doktorarbeit verglich er in Studien
Kinder aus dem Verein mit jenen von
der Uniklinik, das eine war die gesunde
Vergleichsgruppe, das andere die kranke.
Die Eltern stimmten dem zu. Mittwoch
Nachmittags trainierte er die „Bambi-
nis“, mittwoch- und freitagabends eine
ADHS-Kindergruppe. Mit dem Verein
fuhr er auch am Wochenende weg, etwa
in die Vogesen. Immer wieder übernach-
teten Kinder in seiner kernsanierten
Scheune in Großbundenbach. Dort hat-
te er ein Matratzenlager, Spielsachen so-
wie ein Kinderbett. Das sahen auch Kol-
legen, wenn sie eingeladen waren. Eben-
so seinen alten Mercedes mit den verdun-
kelten Scheiben und Kindersitzen darin.
Und sie wussten: S. hatte selbst keine
Kinder und lebte allein.
Schon früh wandten sich Kollegen
den Akten zufolge an die Klinikleitung.
Im Juni 2011 äußerten sie in einem anony-
men Brief den Verdacht, dass S. pädophil
sei. Der damalige Leiter der Klinik, Alex-
ander von Gontard, führte daraufhin Ge-
spräche mit S. Dieser sollte fortan kör-
perliche Untersuchungen nur im Beisein
Dritter durchführen. Ob er sich daran
hielt, ist zweifelhaft. Kontrolliert wurde
das offenbar nicht. Auch danach wand-
ten sich mehrmals Mitarbeiter an den
Klinikdirektor und berichteten über Auf-
fälligkeiten. So verschwanden etwa Fotos
von Genitalien aus den Patientenakten.
Aber von Gontard ließ den jungen Arzt
weiter am Uniklinikum arbeiten.
Die beiden präsentierten 2013 sogar
eine gemeinsame Ausstellung: Fotos, die
Kinder aus Asien und Indien zeigen. Die
Lokalzeitung berichtete. S. hatte in Kam-
bodscha nach Angaben eines Freundes
wiederholt Jungen in ein Hotelzimmer
mitgenommen, angeblich, um sie zu foto-
grafieren. Die Frage, unter welchen Um-
ständen die Fotos für die Ausstellung ent-
standen, bleibt unbeantwortet. S. ist tot,
und gegen von Gontard läuft nun ein
Disziplinarverfahren, nach Angaben der
Klinik kann er deswegen nicht auf die an
ihn gestellten Fragen antworten.
Trotz all der Hinweise seiner Mitarbei-
ter stellte von Gontard S. noch im De-
zember 2013 ein hervorragendes Zwi-
schenzeugnis aus. Darin heißt es, der jun-
ge Arzt habe sich „besondere Kompeten-
zen“ erworben, er arbeite „gründlich
und absolut verlässlich“, zeige sich als
„wacher Geist“, sein persönliches Verhal-
ten sei „stets einwandfrei“ gewesen. In ei-
nem Weiterbildungszeugnis schrieb von
Gontard im September 2014, er halte S.
für „uneingeschränkt geeignet, die Fach-
arztbezeichnung im Gebiet Kinder- und
Jugendpsychiatrie“ zu führen. Von der
Leitung der Uniklinik heißt es dazu heu-
te: „Vermutungen und anonyme Hinwei-
se können – sofern diese nicht belegt
sind – nicht in Zeugnissen aufgenom-
men werden.“
Der Arzt absolvierte dann im Rahmen
seiner Facharztausbildung ein Jahr an
der Westpfalz-Klinik in Kaiserslautern.
Dort arbeitete er nicht mit Kindern und
wurde offenbar nicht auffällig. Doch als
er an das saarländische Uniklinikum zu-
rückkehren wollte, wurde der Protest der
Mitarbeiter wohl zu laut. Von Gontard
sichtete daraufhin Patientenakten von S.
und stellte eine übermäßige Anzahl von
Untersuchungen fest, für die es „keine
medizinische Veranlassung“ gegeben
habe. Zudem anale Untersuchungen
oder solche der Vorhaut, die nicht „lege
artis“ waren. Genaugenommen seien 95
Prozent der Untersuchungen „medizi-
nisch nicht indiziert“ gewesen. So steht
es in dem Schreiben der Klinik an die Po-
lizei, mit dem S. Ende 2014 endlich ange-
zeigt wurde – wegen des Verdachts auf se-
xuellen Missbrauch von Kindern. Am
- Dezember 2014 kündigte die Unikli-
nik dem Arzt fristlos.
In der Folge ermittelte die Staatsan-
waltschaft Saarbrücken mehr als andert-
halb Jahre lang gegen S. Zu keinem Zeit-
punkt informierte sie die betroffenen Fa-
milien. Obwohl spätestens nach der
Durchsuchung seines Hauses in Groß-
bundenbach im März 2015 der Vorwurf
des sexuellen Missbrauchs eindeutig war.
Im „Kinderzimmer“ wurden größere
Mengen von zum Teil angebrochener
Medizin für Kinder sichergestellt. Zu-
dem Kleidung für kleine Jungen: Hosen
und Unterhosen der Größen 116 bis 152.
Auf den Festplatten der Computer Fotos
von Jungen und von S. selbst beim Du-
schen. Auch Bilder offensichtlichen sexu-
ellen Missbrauchs. Manche Fotos mach-
te der Arzt offenbar bei Aktivitäten des
Judovereins, andere zu Hause. Viele da-
von wurden von den Ermittlern als Kin-
derpornographie eingestuft.
War man zuvor davon ausgegangen,
dass der Arzt vor allem Untersuchungen
durchgeführt hatte, die nicht indiziert
waren, was Körperverletzung und sexuel-
ler Missbrauch gewesen wäre, so ging es
nun eindeutig auch um schweren sexuel-
len Missbrauch. Gefunden wurden auch
Fotos eines Jungen, den S. bei einem
Praktikum in einem anderen Kranken-
haus getroffen hatte. Der Junge machte
dort eine Traumatherapie, weil sein Va-
ter gestorben war. Er war also extrem ver-
letzlich. S. besuchte die Familie zu Hau-
se, lockte den Jungen nach Homburg.
Manche Eltern sagten den Ermittlern
später, sie hätten teilweise ein ungutes
Gefühl gehabt. Aber der Mann sei ja
Arzt gewesen. Also hätten sie ihm ver-
traut. Was genau ihren Kindern wider-
fuhr, können viele nicht sagen, weil sie
sich von S. aus dem Zimmer schicken lie-
ßen. Und die Kinder wollen oft nicht dar-
über reden.
Nach der Durchsuchung des Wohn-
hauses wurden die Ermittlungen breiter.
Mindestens 44 Fälle von möglichem
Missbrauch gab es nun. Wie viele Kin-
der tatsächlich betroffen waren, ist auch
heute noch unklar. Im Judoverein wurde
nach Angaben der Staatsanwaltschaft nie
ermittelt. Und im Klinikum dürfte die
Zahl höher sein als angegeben. Die Lei-
tung hatte den Arzt selbst angezeigt. Dar-
aufhin erarbeitete die Polizei einen Frage-
bogen, anhand dessen nach Angaben der
Klinik sämtliche Patientenakten durchge-
sehen wurden. Dann übermittelte die
Klinikleitung zunächst 30 Akten mit „Un-
regelmäßigkeiten“. 27 Jungen, drei Mäd-
chen, alle zwischen sieben und siebzehn.
Später kamen noch einige Akten hinzu.
Systematisch aber sichteten die Ermittler
nie alle Akten. Die Staatsanwaltschaft
sagt dazu heute: „Anlass zu Zweifeln an
den Angaben der Klinik zu den Fällen
mit Auffälligkeiten... bestand nicht, zu-
mal die Klinik die Sache zur Anzeige ge-
bracht hatte.“
Dabei war die Rolle des Leiters der
Klinik für Kinder- und Jugendpsychia-
trie, von Gontard, von Anfang an frag-
würdig. Schließlich schien er S. allem An-
schein nach nahezustehen, die gemeinsa-
me Ausstellung zeigte das. Vielleicht
deckte er ihn, schließlich stellte er ihm
hervorragende Zeugnisse aus – trotz all
der Anschuldigungen. Womöglich be-
trieb er auch Schadensbegrenzung. So si-
cherte von Gontard der Staatsanwalt-
schaft wiederholt zu, ihr das anonyme
Schreiben zu übergeben, das ihm schon
2011 vorlag. Er tat es nach Angaben der
Behörde bis heute nicht. Und er sagte
den Ermittlern, man wäre dankbar,
wenn erst nach Absprache mit der Klinik
an die Patienten herangetreten werde. Ei-
nige behandele man immer noch; wenn
die sich zurückzögen, drohten Rückfälle.
Zudem dürfte von Gontard auch über
die Arbeit seines Angestellten als Trainer
im Judoverein Bescheid gewusst haben.
Auch dort wurden die Eltern nie offiziell
über die Vorwürfe informiert. Nach An-
gaben der Staatsanwaltschaft wurde der
Verein über ein Vorstandsmitglied, das
Elternteil eines Kindes ist, auf das sich
die Ermittlungen bezogen, am 2. Dezem-
ber 2015 informiert. Im Widerspruch
dazu heißt es vom Verein in einer Erklä-
rung, der frühere Vorstand sei erst 2016
von einem Elternpaar auf die Vorwürfe
gegen S. angesprochen worden. Der
Arzt habe die Vorwürfe bestritten, sei da-
nach aber mit sofortiger Wirkung von
seinem Traineramt enthoben worden.
Von der Staatsanwaltschaft heißt es zu
dem Vorgang: Für eine Information aller
Eltern der in dem Verein trainierenden
Kinder habe die Behörde „keine Rechts-
grundlage“ gehabt.
Als S. im Juni 2016 starb, war ein elf
Jahre alter Junge bei ihm, den er ein
Dreivierteljahr zuvor im Judoverein ken-
nengelernt hatte. Zehn Stunden ver-
brachte das Kind allein mit dem Leich-
nam, traute sich nicht aus dem Haus hin-
aus. Das Festnetz funktionierte nicht,
Versuche, mit dem Finger des Toten des-
sen Handy zu entsperren, schlugen fehl.
Erst als seine Mutter anrief, konnte der
Junge um Hilfe bitten. Die Todesursache
ist unklar, die Staatsanwaltschaft will aus
Gründen des postmortalen Persönlich-
keitsrechts nichts dazu sagen, doch ist of-
fenbar ein Suizid mit Psychopharmaka
nicht auszuschließen.
Nach dem Tod des Arztes stellte die
Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfah-
ren ein und ging auf von Gontard zu, er
solle mit seiner Rechtsabteilung „klä-
ren“, ob nun nicht die Eltern der Kinder
„aufgeklärt“ werden müssten. Die Justi-
tiarin der Klinik bat daraufhin im Juli
2016, die Vorgehensweise zu „überden-
ken“. Schließlich habe durch die Einstel-
lung des Verfahrens der Nachweis einer
Straftat gegen die sexuelle Selbstbestim-
mung „gerade nicht geführt werden“
können. Es ist zynisch: Der Tod des mut-
maßlichen Täters soll davon entbinden,
die Opfer zu informieren?
Weiter schrieb die Klinik: Gegen eine
Information der Patienten spreche auch,
dass dies zu „psychischen Belastungen“
der Kinder und bei den Eltern zu „erheb-
licher Verunsicherung“ führen könnte.
„Das Ausmaß der sexuellen Übergriffe
ist für das einzelne Kind verhältnismäßig
gering“ unter Berücksichtigung der Tat-
sache, dass derlei Untersuchungen „ge-
rechtfertigt sein können“. Demnach
wäre es im Sinne der Patienten und El-
tern „am günstigsten, wenn die Familien
überhaupt nicht kontaktiert würden“.
Die Staatsanwaltschaft sah das offenbar
auch so. Die Eltern wurden nicht infor-
miert. Heute gibt sich die Leitung des
Universitätsklinikums reumütig. Direk-
tor Wolfgang Reith schreibt: „Aus heuti-
ger Sicht hätte man die Betroffenen in-
formiert. Damals wurde zum Kindes-
wohl und Schutz vor weiterer Traumati-
sierung davon abgesehen.“ Von der
Staatsanwaltschaft wiederum heißt es
heute, für eine Information der Eltern
habe durch den Tod des Beschuldigten
die „Rechtsgrundlage“ gefehlt.
Gewusst von den Vorwürfen hatte
auch die Landesregierung seit Beginn
der Ermittlungen mindestens in Person
von Anke Morsch, SPD, damals Staatsse-
kretärin im Justizministerium und heute
Präsidentin des Finanzgerichts im Saar-
land. Morsch gab die Informationen
aber nie an die Staatskanzlei weiter. Infor-
mationen aus Akten in Strafverfahren
dürften nur „sehr eingeschränkt“ weiter-
gegeben werden; „diese Voraussetzungen
lagen hier nicht vor“, sagt Morsch heute.
Sie habe gewusst, dass weder Staatsan-
waltschaft noch Klinikum die Eltern in-
formiert hätten, sei aber „davon ausge-
gangen“, dass das Universitätsklinikum
„seiner zivilrechtlichen Pflicht zur Infor-
mation nachkommen wird“, so Morsch.
Das geschah jedoch nicht.
Die Staatskanzlei erfuhr angeblich erst
am 18. April dieses Jahres, viereinhalb Jah-
re nach Beginn der Ermittlungen, von
dem Skandal. Im kleinen Saarland ist das
mindestens erstaunlich. Einen Tag später
erhielt Annegret Kramp-Karrenbauer
nach Angaben einer Sprecherin der Staats-
kanzlei erstmals „grobe Informationen“.
Die heutige CDU-Vorsitzende war Minis-
terpräsidentin im Saarland, als S. dort am
Universitätsklinikum war.
Im Mai ließ die Staatskanzlei, nun un-
ter Ministerpräsident Tobias Hans,
ebenfalls CDU, ein Gutachten erstel-
len, ob die Eltern zu informieren seien.
Ergebnis: Ja.
Am 19. Juni wurden zunächst die 34 Fa-
milien informiert, deren Akten im Klini-
kum beschlagnahmt worden waren.
Kurz danach der Staatskanzlei zufolge
auch noch die „rund 300“ weiteren Pa-
tienten, die von S. in der Ausscheidungs-
ambulanz behandelt worden waren.
Ministerpräsident Hans forderte da-
nach eine „lückenlose Aufklärung“ und
sagte: „So etwas darf nie wieder passie-
ren.“ Ein Sonderermittler soll nun den
Fall aufklären. Ziel sei, „so viele poten-
tiell Betroffene wie irgend möglich infor-
mieren zu können und ihnen Hilfe anzu-
bieten“, so eine Sprecherin der Staats-
kanzlei. Außerdem sollten die Abläufe
und Strukturen innerhalb des Klinikums
beleuchtet sowie Schutzkonzepte gegen
sexuellen Missbrauch in Institutionen er-
stellt werden. Das Universitätsklinikum
hat bereits ein neues Konzept entworfen,
mit dem der Kinderschutz „weiter verbes-
sert“ werden soll.
Die Abgeordneten des Landtags wol-
len den Skandal nun im Untersuchungs-
ausschuss aufarbeiten. Zunächst ist ge-
plant, die damals Verantwortlichen des
Klinikums in den Fokus zu nehmen. Aus-
kunft geben sollen von Gontard, eine
Oberärztin, die Justitiarin sowie der kauf-
männische Leiter der Klinik; und zwar
zu der Frage, warum S. lange weitge-
hend unbehelligt weiterarbeiten konnte,
obwohl schwere Vorwürfe bekannt wa-
ren. Später will der Ausschuss klären,
wer die politische Verantwortung trägt.
Illustration Thomas Fuchs
EinArzt missbrauchte jahrelang Kinder. Seine Kollegen
ahnten so etwas. Bloß die Eltern der Kinder nicht.
Von Julian Staib
Ich hab dich arg lieb