Süddeutsche Zeitung - 17.10.2019

(Tina Meador) #1
Paris – Ian Brossat ist böse. Auf Airbnb.
„Im Zentrum von Paris werden 26 Prozent
der Wohnungen nicht von Bürgern der
Stadt bewohnt“, schimpft der Vizebürger-
meister der Seine-Metropole, der für Woh-
nen zuständig ist. „In den Innenstadtbezir-
ken schließen erste Schulen.“ Erhebliche
Mitschuld daran, dass die Pariser zu Tau-
senden aus der Stadt ziehen, trägt Brossat
zufolge Airbnb. Von den 65 000 Unterkünf-
ten, die der US-Wohnungsvermittler in
Frankreichs Hauptstadt anbietet, seien
fast die Hälfte „illegale Hotels“ – weil sie
nicht nur gelegentlich, sondern perma-
nent an Touristen vermietet würden.
Seit Jahren führen Brossat und Bürger-
meisterin Anne Hidalgo einen Kampf ge-
gen Airbnb: Die Plattform soll für knappen
Wohnraum und steigende Mieten verant-
wortlich sein. Nun heben Brossat und Hi-
dalgo diesen Kampf auf eine höhere Ebene


  • auf die europäische. An diesem Donners-
    tag reist Brossat zu einem Treffen von Ver-
    tretern europäischer Großstädte, das an
    der Technischen Universität München aus-
    gerichtet wird. Laut Tagesordnung geht es
    ganz allgemein um „Möglichkeiten und
    Herausforderungen“ der sogenannten Sha-
    ring Economy. Konkret jedoch verbirgt
    sich dahinter der Versuch der Städte, ihre
    Kräfte gegen Airbnb zu bündeln und das
    EU-Recht in ihrem Sinne zu verändern.
    Politische Couleur ist da Nebensache.
    Brossat mag ein Frontmann der französi-
    schen Kommunisten sein – für seinen
    Kampf will er sich auch mit CSU-Politikern
    aus München verbünden. Schließlich strei-
    tet sich München genauso heftig wie Paris
    mit Airbnb, um vermeintlich illegale Woh-
    nungsvermietungen gerichtlich verbieten


zu lassen. Zur Allianz der Anti-Airbnb-
Städte, die sich zurzeit formt, zählen ne-
ben Paris jetzt schon die Touristenmagne-
ten Amsterdam, Barcelona, Berlin und Lis-
sabon. Ihre jeweiligen Stadtoberen eint der
Vorwurf, Airbnb fördere die Zweckentfrem-
dung von Wohnraum. Sicher ist: Wenn Ver-
mieter Wohnungen über die Plattform nur
noch an Touristen vergeben, verdienen sie
daran meist viel besser als an normalen
Mietern. „Das verändert das Flair mancher
Viertel komplett. Sie werden nicht mehr
richtig bewohnt“, klagt Brossat.

Die Städte wollen bei der künftigen EU-
Kommission unter Führung von Ursula
von der Leyen (CDU) ein neues EU-Recht
einfordern. Denn das gegenwärtige stärkt
Airbnb: Demnächst wird am Europäischen
Gerichtshof das Urteil in einem Musterfall
aus Frankreich erwartet. Nach dem Plädo-
yer des Generalanwalts – dem die Richter
in der Regel folgen – ist Airbnb lediglich als
App-Anbieter einzuordnen, nicht als Im-
mobilienfirma. Das nimmt Airbnb die Ver-
antwortung für Zweckentfremdung ab.
Brossat fordert deshalb eine Revision ei-
ner einschlägigen E-Commerce-Richtlinie
aus dem Jahr 2000. „Die Kommission
muss die Verantwortung der App-Anbieter
anerkennen, nicht nur die Vermieter trei-
ben Missbrauch“, sagt er. „Wir wollen, dass
das EU-Recht den Städten mehr Handhabe
gibt.“ Hält sich die neue EU-Kommission
an das bisher geplante Arbeitsprogramm,
wird sie nächstes Jahr neue Regeln für die
Digitalwirtschaft vorschlagen. Darin se-
hen Brossat und die anderen europäischen
Stadtlenker ihre Chance.
Wobei sie mit Airbnb heute einen unter-
schiedlich strengen Umgang pflegen: In
München etwa droht Anbietern ein hohes
Bußgeld, wenn sie eine ganze Wohnung
mehr als acht Wochen pro Jahr über die
Plattform vermieten. In Frankreich dage-
gen liegt die Grenze landesweit bei 120 Ta-
gen – zu Brossats Leidwesen. Sehr gern
würde er sich vor den Kommunalwahlen in
Frankreich im nächsten Frühjahr mit ei-
nem Erfolg gegen Airbnb schmücken.
Bei dem umstrittenen Unternehmen
selbst verfolgt man die Allianz der Städte
genau. In einem Lobby-Brief, den Airbnb
im Sommer an die Brüsseler Kommission
und die EU-Regierungen gerichtet hat, be-
teuert das Unternehmen seine allgemeine
Bereitschaft, die Regulierung fortzuentwi-
ckeln. Für Brossat wiederum hat es auch ei-
ne Antwort parat: Dass in Paris viele Woh-
nungen in dem regulären Mietmarkt nicht
zur Verfügung stehen, sei bekanntlich seit
den Sechzigerjahren ein Problem.
Lange, bevor das Internet erfunden war.
Damals, in der Tat, kann Airbnb nicht
schuld gewesen sein. leo klimm

von wolfgang janisch

Karlsruhe–Es kommt nicht so häufig vor,
dass eine gesamte Branche förmlich an
den Lippen einer Richterin hängt, um aus
ihren Worten herauszuhören, ob man ei-
gentlich eine Zukunft hat. An diesem Mitt-
woch in einem ungeheizten Sitzungssaal
des Bundesgerichtshofs (BGH) war das so.
Geklagt hatte „Mietright“, eines jener wir-
beligen Legal-Tech-Unternehmen, die den
Verbrauchern eine effiziente und risikolo-
se Durchsetzung ihrer Ansprüche verspre-
chen. Geld zurück mit ein paar Klicks statt
mit kostspieligen Anwälten – in diesem
Fall mithilfe von wenigermiete.de.

Und weil der BGH sich zum ersten Mal
mit dem Thema befasst, blickten viele der
Start-ups gespannt nach Karlsruhe, die
sich um Flug- und Zugverspätungen küm-
mern, oder um Abofallen und Abgasskan-
dal, Fahrrad- und Autounfälle, Kündigung
und Hartz 4. Ein Urteil wird am 27. Novem-
ber verkündet, aber was Karin Milger, Vor-
sitzende des achten BGH-Zivilsenats, zu sa-
gen hatte, gab Anlass zu vorsichtigem Opti-
mismus. Der Schlüssel zur Lösung liege im
Rechtsdienstleistungsgesetz, zuletzt refor-
miert im Jahr 2008. Nach dem ausdrückli-
chen Willen des Gesetzgebers, so Milger,
sollte damals ein „modernes, liberalisier-
tes, zukunftsfähiges“ Gesetz entstehen.
Modern, liberal und zukunftsfähig, das
war genau das, was die Branche hören woll-
te. Oft gehe es ja um geringe Beträge, für
die man sonst nicht zum Anwalt gehe, sag-
te Mietright-Anwalt Matthias Siegmann.
„Wenn man die Durchsetzung solcher For-
derungen will, dann muss man sich neuen
Angeboten öffnen.“
Richterin Milger hatte freilich nur die all-
gemeine Tendenz ihres Senats angedeu-
tet; was das für Mietright am Ende bedeu-
tet, ist offen. Denn der Teufel steckt im De-
tail. Das Portal wenigermiete.de lockt sei-
ne Kundschaft mit einem Onlinerechner,
der mögliche Ansprüche aus der Mietpreis-
bremse ausrechnet. Nur einen Button wei-
ter kann man das Unternehmen beauftra-
gen, indem man seine Ansprüche abtritt.
Mietright fungiert dann als Inkasso-Unter-
nehmen. Im Erfolgsfall kassiert es ein Drit-
tel der jährlichen Ersparnis; geht die Sache

schief, entstehen für den Mieter keine Kos-
ten. Das klingt alles sehr innovativ und effi-
zient, hat aber einen rechtlichen Haken: Ist
Mietright wirklich ein Inkasso-Unterneh-
men, das lediglich Forderungen einzieht?
Nur dann darf es mit einem Erfolgshono-
rar arbeiten, das die Basis des Geschäfts-
modells ist. Oder geht es in Wahrheit um
Rechtsberatung, die den Rechtsanwälten
vorbehalten ist? Dann wäre so ein Massen-
geschäft auf Provisionsbasis nicht zuläs-
sig; Erfolgshonorare sind Anwälten nur
sehr eingeschränkt erlaubt.
Was also macht wenigermiete.de? Klar,
letztlich will man das Geld einziehen, das
dem Mieter zusteht. Das klingt nach Inkas-
so, auch wenn man früher darunter eher

das Eintreiben unbezahlter Telefonrech-
nungen verstand. Der Vorsitzenden Richte-
rin ist aber aufgefallen, dass der Mieter
während des schwelenden Streits seine
Miete nur noch unter Vorbehalt gezahlt
hat. Das war klug, weil er sonst keine rück-
wirkenden Forderung stellen könnte –
lässt aber vermuten, dass die Experten von
Mietright ihm schon mit wertvollem juristi-
schem Rat zur Seite standen. In der Ikea-
sprache würde man fragen: Kassierst du
noch oder berätst du schon?
Die Lösung dürfte sich danach entschei-
den, wo der Schwerpunkt des Angebots
liegt – auf der Beratung oder auf der Einzie-
hung. Eine Scheidung mit Zugewinnaus-
gleich könne man sich schwerlich im Inkas-

soverfahren vorstellen, sagte Milger. Zu-
gleich aber ist es den Inkassounternehmen
durchaus erlaubt, rechts und links der For-
derung ein wenig Rechtsrat zu erteilen, da-
für hatte 2002 das Bundesverfassungsge-
richt gesorgt. Daher das neue Gesetz von
2008 – modern, liberal, zukunftsoffen.
Am Ende der Verhandlung war klar: Das
BGH-Urteil wird nicht allen Legal-Tech-
Unternehmen den roten Teppich in die Zu-
kunft sein, dazu sind die Modelle zu unter-
schiedlich. 190 Unternehmen führt die
Webseite „Legal Tech in Deutschland“, ein
kleiner Teil treibt Forderungen ein; andere
erstellen Vertragsdokumente, legen Wider-
spruch gegen Blitzerknöllchen oder
Hartz-4-Bescheide ein. Weshalb sich die

Frage stellt, ob hier auch der Gesetzgeber
ran muss.
Die FDP-Fraktion hat im April einen Ge-
setzentwurf vorgelegt, der letztlich auf ei-
ne Liberalisierung ganz im Sinne von Miet-
right hinausläuft. Aus Sicht des Fraktions-
vize Stephan Thomae geht es darum, den
Menschen den Zugang zum Recht zu er-
leichtern. „Denn oft lohnt es nicht, wegen
kleiner Beträge zum Anwalt zu gehen, we-
der für den Verbraucher noch für den An-
walt, für den sich kleine Streitwerte oft
nicht rechnen“, sagte er derSüddeutschen
Zeitun g. „Keiner will einen Stundensatz in
dreistelliger Höhe zahlen, wenn es um 80
Euro Nebenkosten geht.“ Deshalb sollte

der Markt für neue Modelle geöffnet wer-
den, jedenfalls, wenn es um einfache Fall-
konstellationen gehe. Stephan Breiden-
bach, Professor an der Viadrina-Universi-
tät in Frankfurt/Oder, würde hier sogar
noch einen Schritt weiter gehen. „Legal
Tech eignet sich für standardisierbare,
sich wiederholende Konstellationen.“ Soll
heißen: Sie müssen rechtlich nicht unbe-
dingt besonders einfach sein. Entschei-
dend ist, dass bestimmte Situationen wie-
derkehren und Lösungen damit vorkonfi-
guriert werden können. Und da sieht er Po-
tenzial für weitere innovative Modelle, et-
wa bei Versicherungen oder Krankenkas-
sen – da hätten doch manchmal tausend
Leute den gleichen Streit.
Stößt Legal Tech also das Tor beim Zu-
gang zum Recht weit auf, in einer Zeit, in
der die Menschen den Gang zum Gericht
eher scheuen? Matthias Kilian, Professor
an der Universität Köln, bremst die Eupho-
rie. „Legal Tech löst Probleme in engen Be-
reichen, mit Anbietern, die das als wirt-
schaftlich lukrativ ansehen“, sagte er der
SZ. Die Fluggastrechte zum Beispiel: Da
stelle sich schon die Frage, ob deren Durch-
setzung wirklich existenziell für den
Rechtsstaat sei – oder ob das doch eher in
die Kategorienice to havegehöre: Man
nimmt das Geld halt mit, wenn die Durch-
setzung keine Umstände macht. Dies müs-
se man bedenken, bevor man zur Liberali-
sierung schreite. „Denn wenn den Inkasso-
unternehmen wirklich die Rechtsberatung
erlaubt würde – dann haben wir den
Rechtsanwalt light.“ Kommentar

Allianz gegen Airbnb


Europäische Städte verbünden sich gegen die US-Plattform


„Wir wollen, dass das
EU-Recht den Städten
mehr Handhabe gibt.“

Stoßen die sogenannten
Legal-Tech-Firmen das Tor beim
Zugang zum Recht weit auf?

Modern und liberal


DerBundesgerichtshof beschäftigt sich damit, ob Rechtsberatung im Internet zulässig ist. Es geht um Portale wie „Mietright“.


Heidelberg/München– Die Entgelte Die Branche blickt mit Spannung nach Karlsruhe: Die Worte der Richterin lassen eine erste Tendenz erkennen
für die Gasnetze werden im kommen-
den Jahr leicht steigen und stehen da-
mit einer Entlastung der Gaskunden im
Wege. Die Internet-Portale Check
und Verivox rechnen im bundesweiten
Durchschnitt mit Steigerungen von
zwei oder drei Prozent bei den Netzent-
gelten, teilten sie mit. Dabei gibt es laut
Verivox starke regionale Unterschiede
von plus zwölf Prozent in Hamburg bis
zu minus neun Prozent im Saarland.
Bei Check24 sehen die regionalen Zah-
len etwas anders aus. Beide Portale
arbeiten mit vorläufigen Daten der
großen Verteilnetzbetreiber; einen kom-
pletten Überblick für das nächste Jahr
gibt es noch nicht. Die Netzentgelte
machen rund ein Viertel des Gaspreises
aus. dpa


Frankfurt– Der Internationale Wäh-
rungsfonds (IWF) warnt wegen der
sperrangelweit geöffneten Geldschleu-
sen vieler Notenbanken und der ultratie-
fen Zinsen vor Gefahren für die Stabili-
tät des weltweiten Finanzsystems. Zwar
unterstütze eine lockere Geldpolitik die
Konjunktur auf kurze Sicht, erklärte
der IWF. Aber die günstigen Finanzie-
rungsbedingungen ermutigten Investo-
ren auf der Suche nach Rendite, noch
mehr Risiken einzugehen. In einigen
wichtigen Aktien- und Kreditmärkten
seien die Kurse bereits überhöht. Die
Schwachstellen im Finanzsystem wür-
den zunehmen, was mittelfristig ein
Risikio für das Wachstum darstelle.
„Die politischen Entscheidungsträger
müssen dringend handeln, um die finan-
ziellen Verwundbarkeiten anzugehen,
die den nächsten Abschwung verschär-
fen könnten“, so der IWF. Die US-Han-
delskonflikte und ein schwächeres glo-
bales Wachstum hatten die großen
Notenbanken dazu bewegt, ihre Geldpo-
litik erneut zu lockern. reuters


München– Bayer stellt sich bei der
Vorlage der Quartalszahlen in diesem
Monat auf einen erheblichen Anstieg
der Zahl der Kläger ein, die wegen des
Unkrautvernichtungsmittels Roundup
(FOTO: AFP)gegen das Unternehmen vor
Gericht ziehen. Der deutsche Pharma-
und Chemiekonzern sagte, dass ver-
stärkte Werbemaßnahmen von US-ame-
rikanischen Anwälten auf der Suche
nach neuen Mandanten seit Beginn der
Vergleichsgespräche die zahlreichen
Rechtsstreitigkeiten noch erhöhen wer-
den, die Bayer mit der 63 Milliarden


Dollar schweren Übernahme von Mon-
santo geerbt hat. Bis Juli, als Bayer letzt-
mals Zahlen veröffentlichte, gab es
18400 Kläger. Eine wachsende Zahl von
Klägern erhöht den Druck auf Bayer,
den Roundup-Rechtsstreit beizulegen.
Nachdem Bayer drei US-Prozesse verlo-
ren hatte, bei denen es darum ging, ob
das gefragte Herbizid Krebs verursacht,
verlor die Aktie mehr als 27 Milliarden
Euro an Wert. bloomberg


Stuttgart– Eine IT-Störung hat am
Dienstag für einige Stunden die Produk-
tion bei Porsche lahmgelegt. Betroffen
waren das Stammwerk in Stuttgart-Zuf-
fenhausen sowie das Werk in Leipzig,
wie ein Sprecher sagte. Es habe sich um
ein internes Problem gehandelt, das
sich auf Produktion und Logistik an den
beiden Standorten ausgewirkt habe,
und nicht um einen Angriff von außen,
betonte der Sprecher. Ein fehlerhafter
Datenspeicher sei der Ausgangspunkt
gewesen. Eine Software, die die Auswir-
kungen der Störung hätte eindämmen
sollen, habe dann ebenfalls versagt.
Der Porsche-Sprecher betonte, die Pro-
duktion sei noch am Abend wieder ange-
laufen. „Inzwischen haben wir fast alle
Systeme wieder hochgefahren.“ dpa


München– Der mit einem US-Bann
belegte chinesische Netzwerkausrüster
hat im dritten Quartal einen Umsatz-
sprung verbucht. Die Erlöse schnellten
um knapp ein Viertel in die Höhe, wie
die staatlicheGlobal Timesberichtete.
Huawei habe zudem in den ersten drei
Quartalen mehr als 185 Millionen Smart-
phones ausgeliefert, ein Plus von 26
Prozent gegenüber dem Vorjahreszeit-
raum. Huawei hat außerdem die neuen
deutschen Sicherheitsregeln für 5G
begrüßt. Nach den neuen deutschen
Regeln müssen Lieferanten eine Erklä-
rung der Vertrauenswürdigkeit abge-
ben und zusichern, keine vertraulichen
Infos ins Ausland weiterzuleiten. Eine
zentrale Rolle spielt das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI), das die genutzten Komponenten
überprüft. Ende des Jahres soll das
auch in Deutschland umstrittene Regel-
werk beschlossen werden. dpa


Wenn es um Rechtsberatung geht,
wäre ein Massengeschäft auf
Provisionsbasis nicht zulässig

DEFGH Nr. 240, Donnerstag, 17. Oktober 2019 (^) WIRTSCHAFT 19
Oh nein, Flug verspätet – Passagiere haben mitunter Anrecht auf Hunderte Euro Entschädigung. Das Geld können Ver-
braucher auch über Internetportale einfordern. FOTO: MARCO EINFELDT
Paris zieht viele Touristen an. Die müs-
sen dann irgendwo wohnen. FOTO: MAURITIUS
Netzentgelte für Gas steigen
IWFwarnt vor Finanz-Risiken
Wohl mehr Glyphosat-Klagen
Computerpanne bei Porsche
Umsatzplus bei Huawei
KURZ GEMELDET
DIE KRAFT EINES ALLRAD-SUV.
DIE FL EXIBILITÄT ZWEIER ANTRIEBE.
GRANDLAN D
HYBRID
DER NEUE OPEL
Kraf tstoffverbrauch Opel Grandland X Hybrid4 (gewichtet, kombiniert) 1,6–1,5 l/100 km, CO 2 -Emission (gewichtet, kombiniert) 36–34 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007,
VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Effizienzklasse A+. Abb. zeigt Sonderausstattung.

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