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in verurteilter Sexualstraf-
täter lebt 18 Jahre für die Be-
hörden unauffällig in Frei-
heit. Bis zu dem Tag Anfang
Oktober, an dem Frank N.
aus Göttingen eine 44-jährige Frau auf
offener Straße mit Brandbeschleuniger
anzündet und sie niedersticht. Die ihr
zu Hilfe eilende Arbeitskollegin atta-
ckiert Frank N. ebenfalls. Beide Frauen
sterben. Die Polizei findet deutliche
Worte: Frank N. habe „in abscheulicher
Art und mit außergewöhnlicher Gewalt-
anwendung“ gehandelt.
VON ANNA KRÖNING
Es ist einer jener Fälle, bei denen sich
die Öffentlichkeit fragt, warum nie-
Es ist einer jener Fälle, bei denen sich
die Öffentlichkeit fragt, warum nie-
Es ist einer jener Fälle, bei denen sich
mand die Gefahr erkannte, die von
Frank N. offenbar weiterhin ausging.
Der heute 52-Jährige saß bereits wegen
Vergewaltigungen in den Jahren 1985,
1987 und 1994 im Gefängnis: zwei Jahre
und neun Monate, fünf Jahre sowie
sechs Jahre. Im dritten Vergewalti-
gungsprozess hatte die Anklage neben
einer Haftstrafe auch Sicherungsver-
wahrung gefordert – doch das Gericht
war dem damals nicht gefolgt. Und es
ist einer der Fälle, die zeigen, wie man-
gelhaft der Umgang in Deutschland mit
verurteilten Sexualstraftätern ist.
Der Impuls, eine Sicherungsver-
wahrung für Sexualstraftäter zu ver-
hängen, klingt zunächst verständlich.
Juristisch wird sie allerdings bei die-
ser Tätergruppe äußerst selten ange-
wandt, das Strafmaß liegt bei sechs
Monaten bis 15 Jahren, bei Vergewalti-
gung bei mindestens zwei Jahren.
Stattdessen gilt die Psychotherapie als
wichtigstes Instrument der Resoziali-
sierung und für den Schutz vor einem
Rückfall, egal, ob der Verurteilte unter
der sogenannten Führungsaufsicht
nach einer Haft- oder Bewährungs-
strafe steht. Sexualstraftäter neigen
zur Bagatellisierung ihrer Taten, ver-
leugnen ihre Schuld und weigern sich,
das Leid der Opfer anzuerkennen. Ein
Mangel an Empathie sei ihnen ge-
meinsam, in schweren Fällen fehle sie
sogar ganz, schreiben Mediziner im
„Deutschen Ärzteblatt“. Die Therapie
soll das ändern, deshalb wird sie von
Gerichten oft als Weisung mit ange-
ordnet.
Doch bei der konkreten Umsetzung
müsste dringend nachjustiert werden:
Experten wie Martin Rettenberger, Di-
rektor der Kriminologischen Zentral-
stelle in Wiesbaden, wo Sexualstraftäter
behandelt werden, beklagen nicht nur
fehlende Therapieplätze, sondern auch
zu lange Wartelisten: „Vor allem in den
Flächenländern kann man von einer
Unterversorgung sprechen.“
Der Bedarf dürfte um ein Vielfaches
die Zahl der derzeitigen Plätze überstei-
gen: Etwa fünf Prozent aller Gewaltde-
likte in Deutschland gelten als Sexual-
straftaten, im Jahr 2018 waren dies laut
Polizeistatistik etwas mehr als 9000
Fälle. Es gibt stationäre wie ambulante
Angebote, bei denen Psychologen oder
Sozialarbeiter mit den Tätern arbeiten.
In den forensischen Psychiatrien
kommt ärztliche Unterstützung hinzu.
Laut Rettenberger sind jedoch viele nie-
dergelassene Therapeuten nur selten
für die Behandlung von Sexualstraftä-
tern qualifiziert, auch fürchten viele um
das Wohl ihrer anderen Patienten. In
fast allen Bundesländern sind deshalb
inzwischen forensisch-therapeutische
Ambulanzen zuständig.
Eine WELT-Recherche bei den Jus-
tizministerien ergab zudem, dass die
wenigsten Bundesländer Daten erheben
und überprüfen, wie viele Straftäter
überhaupt eine ambulante Therapie ab-
solvieren, obwohl sie vom Gericht ange-
ordnet wurde. Gleiches gilt für eine
Kontrolle. Lediglich die Höhe der Kos-
ten, welche die Justizministerien jähr-
lich ausgeben, lässt Rückschlüsse zu.
Berlin gibt etwa eine halbe Million Euro
jährlich für die Behandlung von Sexual-
straftätern aus, Schleswig-Holstein so-
gar rund 680.000 Euro – die Projektgel-
der müssen allerdings jährlich neu be-
antragt werden. Ähnlich hoch ist die
der müssen allerdings jährlich neu be-
antragt werden. Ähnlich hoch ist die
der müssen allerdings jährlich neu be-
Summe in Niedersachsen. Im Saarland
müssen die Straftäter die Therapiekos-
ten selbst tragen; nur wenn sie dies
nicht können, springt das Land ein,
bringt dafür jährlich maximal 12.000
Euro auf. Eine forensische Ambulanz
wird dort gerade erst aufgebaut. Die
höchste pauschale Summe gibt Bayern
für die Nachsorge mit 6,6 Millionen Eu-
ro pro Jahr aus. In der Regel sind die
Kosten für die Therapie gedeckelt. Eine
Ausnahme stellen die Länder Baden-
Württemberg und Rheinland-Pfalz dar.
Beide übernehmen seit 2017 die Kosten
für die Therapie von entlassenen Straf-
tätern unbegrenzt. Und zwar sowohl für
jene unter Führungsaufsicht als auch
für Bewährungsfälle. Baden-Württem-
berg bringt jährlich 36.000 Euro auf, die
pro Klient pauschal bezahlt werden.
Hinzu kommt, dass bislang niemand
weiß, welche Therapieform einen Rück-
fall wirklich verhindern kann. Dazu feh-
len systematische Untersuchungen. Der
Bonner Sozial- und Rechtspsychologe
Rainer Banse hält dies für einen „Anlass
zu Befürchtungen“. „Im Grunde ist un-
ser System ein Blindflug. Eine vernünf-
tige Therapie eines Sexualstraftäters ist
grundsätzlich sinnvoll, doch wir müs-
sen mehr darüber wissen“, sagt Banse.
Zwar sei die Rückfallwahrscheinlichkeit
bei Sexualstraftätern im Vergleich zu
anderen Gruppen von Kriminellen ge-
ring. Doch wenn etwas passiert, sind die
Folgen gravierend.
Kaum eine Tätergruppe schädige Op-
fer so nachhaltig wie jene, die sexuelle
Gewalt ausübt, sagt auch Klaus Michael
Böhm, Richter am Oberlandesgericht
Karlsruhe und Vorsitzender der Behand-
lungsinitiative Opferschutz (Bios-BW).
Er hat dazu eine klare Meinung: „Bei
hochgefährlichen Menschen sollte man
eigentlich lebenslang Therapie machen.
Die Störung, die dieser Mensch hat, wie
beispielsweise eine dissoziale oder pädo-
phile, die bleibt. Es geht dann darum, ei-
nen Umgang damit zu finden.“ Doch die
therapeutische Begleitung von Straftä-
tern ist häufig zeitlich begrenzt. In der
Regel verhängen Gerichte für höchstens
fünf Jahre eine Führungsaufsicht, damit
enden dann oft auch die Therapien.
Alarmierend ist eine Untersuchung
der forensischen Ambulanz der Berliner
Charité aus dem Jahr 2014. Danach sinkt
das Risiko, dass ein Sexualstraftäter
während der Therapie rückfällig wird,
um 85 Prozent im Vergleich zu einem Tä-
ter, der nicht nachbehandelt wird. Doch
am Ende der Behandlung liegt das Risiko
beider Gruppen wieder auf demselben
Niveau. Die Empfehlung lautet darum,
auch nach Ablauf der Behandlung in ir-
gendeiner Form weiter zu unterstützen,
etwa mithilfe von Sozialarbeit.
Sarah Allard ist therapeutische Leite-
rin bei der Initiative Bios in Karlsruhe
und hat sich mit für die gesetzliche
Neuregelung in Baden-Württemberg
eingesetzt. In diesem Bundesland be-
kommt jeder eine Therapie, wenn es ei-
ne gerichtliche Auflage gibt, das Justiz-
ministerium übernimmt unbegrenzt die
Kosten. Zu Allard kommen Vergewalti-
ger, Männer, die Kinder missbraucht ha-
ben, aber auch Menschen, die noch
nicht straffällig geworden sind und sich
vorsorglich behandeln lassen. Derzeit
sind etwa 600 Männer in der Einrich-
tung in Behandlung. Die Therapeuten
arbeiten immer zu zweit mit einem Tä-
ter. „Harte Arbeit“ ist es, das Vertrauen
der Männer zu gewinnen, sagt Allard.
Verurteilte Sexualstraftäter besuchen
eine Einzeltherapie, die individuell auf
sie zugeschnitten ist. Entscheidend da-
bei ist nicht die Schwere der Tat, son-
dern, wie hoch das Risiko ist, das vom
Täter ausgeht. Die drei- bis fünfjährige
Therapie selbst besteht aus Anteilen der
Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und
Tiefenpsychologie.
Am Anfang steht die Frage, was zum
Zeitpunkt der Tat vorgefallen ist, ob je-
mand Drogen nahm zum Beispiel. Und
auch, ob er eine Persönlichkeitsstruktur
mitbringt, die eher zur Straffälligkeit
führt, erklärt Allard: „Nicht jeder ist in
der Lage, eine Straftat zu begehen.“ Nur
wenige Täter bringen ein Gutachten
mit, an dem sich die Therapeuten orien-
tieren können.
Der erste Schritt ist es dann, ein Ver-
ständnis für die eigene Schuld zu entwi-
ckeln, denn Sexualstraftäter redeten
sich meist ein, keinen Schaden ange-
richtet zu haben, wenn etwa eine Frau
bei einer Vergewaltigung nicht geweint
habe. Er kann dazu erst Briefe an sie
schreiben und später Briefe aus ihrer
Perspektive, um sich in sie hineinzufüh-
len. „Menschen sind generell und von
ihrer Natur her empathiefähig. Aber
viele der Klienten brauchen Wochen
oder sogar Monate, um Mitgefühl zu
entwickeln“, sagt Allard. Im größten
Teil der Therapie arbeitet Allard daran,
die inneren Grundüberzeugungen des
Täters zu verändern, die ihn schon im-
mer begleiten. Jemandem, der Kinder
missbraucht hat und dies damit erklärt,
das Kind habe dies gewünscht, muss
klargemacht werden, dass ein Kind
nicht den Wunsch nach sexualisierter
Liebe empfinden kann.
Das Schwierige ist für den Therapeu-
ten, den Klienten so weit zu bringen,
diese Überzeugungen selbst zu empfin-
den, sie nicht nur nachzusprechen. Da-
zu braucht es viel Übung. Dieser Haupt-
teil der Therapie kann ein bis zwei Jahre
dauern. Allard nennt ihn „die Festplatte
überschreiben“. Erst am Ende der The-
rapie kommt der Patient nicht mehr
wöchentlich oder alle zwei Wochen,
sondern etwa alle zwei Monate zur
Stunde, lernt in dieser Zeit, sein Pro-
blem mit dem Alltag in Einklang zu
bringen. Zum Beispiel, ganz bewusst
Kindergärten oder Spielplätze zu mei-
den. Keinen Alkohol mehr zu trinken.
Aggressive Gefühle gegenüber anderen
Menschen zu erkennen.
Ob jemand aufrichtig gegenüber dem
Therapeuten ist, sei sehr individuell,
sagt Allard. Doch spräche ein großer
Teil ihrer Klienten ehrlich über Rückfäl-
le oder Gedanken daran und öffne sich
dem Therapeuten. Schon aus einem ein-
fachen Grund: „Wer so weit gekommen
ist, hat schon viel Zeit in sich selbst in-
vestiert. Und niemand will wieder ins
Gefängnis.“ Ein Erfolg ist es auch
schon, wenn jemand vielleicht wegen
Diebstahls oder Drogenhandels wieder
straffällig wird, aber keine Menschen
mehr angreift.
Frank N. aus Göttingen wurde 2001
nach seiner letzten Entlassung für fünf
Jahre unter Führungsaufsicht gestellt,
erklärte die Staatsanwaltschaft WELT.
Er sei knapp drei Jahre lang zu einem
Therapeuten in Hannover gegangen
und habe dort eine Sexualtherapie ge-
macht. Im Februar 2004 bescheinigte
ihm der Therapeut, er sei „austhera-
piert“; es habe aber eine Vereinbarung
gegeben, dass Frank N. sich in Krisensi-
tuationen „immer und sofort“ an ihn
wenden könne und solle. Die Führungs-
aufsicht über Frank N. endete im April
- Frank N. habe nach seiner Entlas-
sung 2001 jedoch „unauffällig“ gelebt,
erklärten die Ermittler. 2019 wurde er
wieder zum Täter.
„„Unser
System
ist ein
BLINDFLUG““
Tausende Sexualstraftäter gibt es in
Deutschland. Wer kontrolliert, ob sie
nach der Haft eine Gefahr darstellen?
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