Berliner Zeitung - 26.10.2019

(Ron) #1
Wir haben unsere funktionsfä-
hige Scheitholz-Kessel-Heizanla-
ge durch eine Pellet-Heizung ersetzt.
Können wir die Anschaffungskosten
von 30 000 Euro auf unsere Mieter um-
legen und wenn ja in welcher Höhe?

Die Frage der Umlage von Kosten für den
Heizungsaustausch hängt von derFrage ab,
ob es sich bei dem Heizungseinbau um eine
Modernisierungsmaßnahme nach Paragraf
555 bBürgerliches Gesetzbuch handelt. Dies
muss technisch geprüft werden. Relevant ist
regelmäßig die Einsparung von Energie. Ist
dies derFall, kommt eine Modernisierungs-
mieterhöhung von acht Prozent der rele-
vanten Modernisierungskosten (unter Abzug
von Instandhaltungskosten) in Betracht,
wobei die Kosten bei mehrerenWohnungen
angemessen, in der Regel nachWohnfläche
oderWohnanzahl verteilt werden müssen.

Die Voraussetzungen des Paragraf 559bBGB
müssen jedoch eingehalten werden.

In meinem Wohnungsmietver-
trag aus dem Jahr 2016 wurde
eine monatliche Renovierungsrückla-
ge in Höhe von 50 Euro vereinbart. Sie
besitzt keine Abgeltungsfunktion, wird
dem Kautionskonto zugeführt und ver-
zinst und kann zur Durchführung von
Renovierungen jeglicher Art von mir in
Anspruch genommen werden. Ich wür-
de diese monatliche Zahlung aber nun
gerne einstellen beziehungsweise un-
terbrechen, da sich meine wirtschaft-
liche Situation verschlechtert hat. Wie
kann ich dies demVermieter gegenüber
erreichen? Ließe sich die Zahlung der
Rücklage auch ganz einstellen–und
falls ja, wie müsste ich dies demVermie-
ter gegenüber begründen?

Eine Renovierungsrücklage ist zunächst
kein Standardfall. Der Mieter schuldet
die Miete sowie die Betriebskosten, Re-
novierungskosten typischerweise nicht.
Teilweise wird vertreten, dass der Mieter
Schönheitsreparaturen tragen muss. Die
Renovierungsrücklage scheint für denVer-
mieter eine zusätzliche Kaution zu sein. Ist
dies derFall, gilt Paragraf 551 BGB. Die Kau-
tion darf aber maximal die dreifache Miete
(regelmäßig Nettomiete) betragen. Hier
kommt es auf die genaueFormulierung an.
Gegebenenfalls ist sogar eine Rückzahlung
durchsetzungsfähig. Beachten Sie aber die
Verjährung zum Jahresende für 2016.

Erik Reinke istFachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
http://www.hkm-law.de

EXPERTEN ANTWORTEN


Kann einVermieterdieKosten für die neuePellet-Heizungauf seine Mieter


umlegen? Ja, wenn sie Energie spart,sagt Rechtsanwalt ErikReinke


RECHT

Bild:gettyimages/Emilija Randjelovic

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Quelle:Zahlen aus2018,CBRE aufDatenbasisempirica-systeme

In ganz Berlin lag derKaufpreis für
Eigentumswohnungenimmittleren
Marktsegment durchschnittlich
zwischen 25 24 und 6786 Euro
proQuadratmeter.

MARZAHN-HELLERSDORF
In Marzahn-Hellersdorf lag derKaufpreis für
Eigentumswohnungen im mittleren
Marktsegmentzwischen 1829 und 4112Euro
proQuadratmeter.

Immobilienwelten Nr. 43, Ausgabe 26./27. Oktober 2019 / 7
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