Die Welt - 23.10.2019

(Rick Simeone) #1
(((Az.: 111 C 204/18). Vorsatz oder gro-Az.: 111 C 204/18). Vorsatz oder gro-
be Fahrlässigkeit als Grund des
Schlüsselverlusts stellte das
Gericht nicht fest.

Das geöffnete Fenster:Ein
Freibrief für Schlamperei
ist das Urteil aber nicht.
Denn bei grober Fahrläs-
sigkeit und Vorsatz sind
hilfsbereite Nachbarn ver-
antwortlich. Aber wie viel
Nachlässigkeit ist grob
fffahrlässig? Wer zum Beispielahrlässig? Wer zum Beispiel
Fenster und Balkontür nach
dem Lüften offen stehen lässt,
so dass Wind, Regen und wo-
möglich Einbrecher durch die
WWWohnung fegen, kommt für da-ohnung fegen, kommt für da-
raus resultierende Schäden auf,
erklärt Heilmann. „Dass eine Tür
aufsteht, merkt man“, argumen-
tiert Heilmann. Gekippte Fens-
ter seien ein Grenzfall. Mit an-
deren Worten: Es kommt auf
den Einzelfall an.
Der in Hamburg ansässige
Bund der Versicherten (BdV)
verweist zudem auf ein Urteil
des Bundesgerichtshofs (Az.:
VI ZR 467/15). Demnach kann
nicht davon ausgegangen wer-
den, dass Nachbarn still-
schweigend vereinbart haben, nur
fffür Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitür Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
zu haften, wenn der Schadensverursa-
cher eine Haftpflichtversicherung hat.
Privathaftpflichtversicherungen ste-
hen Helfern auch bei grober Fahrlässig-
keit zur Seite, wie der BdV erklärt. Nur
wenn bewusst ein Schaden verursacht
wird, leistet die Versicherung nicht.
Der Verband empfiehlt aber zu überle-
gen, ob jeder beim Freundschaftsdienst
entstandene Schaden der Versicherung
gemeldet werden sollte. Denn diese
kann den Vertrag nach jedem Scha-
densfall kündigen. Der BdV rät deshalb
zu einer Selbstbeteiligung.

Der abgetaute Kühlschrank: Hilfe hat
fffür Mieter auch aus anderem Grund Be-ür Mieter auch aus anderem Grund Be-
deutung: Sie haben eine Obhutspflicht
fffür die Wohnung (Paragraf 536c BGB).ür die Wohnung (Paragraf 536c BGB).
Lassen Mieter während ihrer Abwesen-
heit niemanden nach dem Rechten gu-
cken, können sie bei Schäden keinen
Schadenersatz durch den Vermieter

verlangen oder die Miete mindern.
„Der Mieter erfüllt seine Mängelanzei-
gepflicht nicht. Der Vermieter hat
keine Chance, Abhilfe zu schaf-
fffen“, erklärt Beate Heilmann.en“, erklärt Beate Heilmann.
„Ich bin für die Wohnung ver-
antwortlich, auch wenn ich län-
gere Zeit nicht da bin“, ergänzt
Anja Franz, die Rechtsberaterin
des Mietervereins München.
Das heißt: Für Schäden wäh-
rend der Abwesenheit haften
Mieter. Sie sollten deshalb
schon aus eigenem Interesse ei-
nen Schlüssel bei Vertrauten depo-
nieren. Franz hat selbst Erfah-
rung als Schlüsselbewahrerin.
VVVor Kurzem half sie eineror Kurzem half sie einer
Nachbarin, die vor einer Reise
ihren Kühlschrank erst abge-
taut und dann vergessen hatte,
ihn wieder einzuschalten:
„Himbeeren und Fischstäbchen
schwammen durch die Küche“.
Ist schnell jemand zur Stelle,
kann Schlimmeres verhindert
werden. Denn füllt sich die
WWWohnung mit Wasser, und nie-ohnung mit Wasser, und nie-
mand mit Schlüssel ist in der
Nähe, darf der Vermieter die
Tür aufbrechen. Bei „Gefahr in
VVVerzug“ ist der Zutritt erlaubt.erzug“ ist der Zutritt erlaubt.

Der unachtsame Schlüsselbe-
wahrer:Um dies zu vermei-
den, sollten Mieter ihren Ver-
mieter informieren, wem sie den
Schlüssel gegeben haben, und die Kon-
taktdaten übermitteln. „Der Vermieter
selbst hat keinen Anspruch auf den
WWWohnungsschlüssel“, betont die Exper-ohnungsschlüssel“, betont die Exper-
tin des Mietervereins aber. Gleiches
gilt für Hausmeister und Verwalter. Un-
terläuft dem Schlüsselbewahrer ein
Fehler, haftet der Mieter gegenüber
dem Vermieter: „Der Mieter muss sich
das Verhalten seiner Beauftragten zu-
rechnen lassen“, sagt die Anwältin. Das
Geld anschließend vom Verursacher
zurückzuholen, könne schwierig sein:
Denn der Rechtsprechung zufolge
muss dieser ja für Schäden bei Gefällig-
keitsdiensten nicht immer aufkommen.
Übrigens: Wer laut Hausordnung
den Flur putzen, kehren oder Schnee
räumen muss, hat bei Abwesenheit für
Ersatz zu sorgen. Ein Tausch mit den
Nachbarn bietet sich an. dpa

W


er ins Krankenhaus
muss, länger ver-
reist oder nur am
WWWochenende zuochenende zu
Hause ist, freut sich
über helfende Nachbarn und Freunde.
Sie gießen Blumen, leeren den Briefkas-
ten und kümmern sich um Haustiere.
Manchmal geht dabei etwas daneben.
In solchen Fällen ist nicht nur die gute
Nachbarschaft dahin, es gibt sogar
Streit vor Gericht. Einige wichtige Ent-
scheidungen:

VON MONIKA HILLEMACHER

Hilfe unter Nachbarn gilt als Gefäl-
ligkeit. Mit der Konsequenz, dass „der-
jenige, der den Schaden anrichtet, un-
ter Umständen nicht haftet“, sagt Beate
Heilmann, Rechtsanwältin in Berlin
und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Mietrecht im Deutschen Anwaltverein.
AAAber Achtung: Wer besonders unacht-ber Achtung: Wer besonders unacht-
sam ist, kann in Haftung genommen
werden. Und bei Haftpflichtversicher-
ten geht der Bundesgerichtshof auch
bei normaler Nachlässigkeit davon aus,
dass sie die Haftung nicht stillschwei-
gend ausgeschlossen haben (Az.: VI ZR
4 67/15).
Meist gehen Gerichte jedoch bislang
davon aus, dass Wohnungsinhaber und
Helfer durch schlüssiges Handeln ver-
einbart haben, dass der Helfer nicht für
Missgeschicke geradestehen muss. Der
Geschädigte muss sich um die Panne
kümmern, auf den Kosten bleibt er sit-
zen. Auch wenn der eigentliche Besit-
zer beziehungsweise Mieter gar nicht
Schuld an einem Schaden ist.

Der verlorene Schlüssel:Das erfuhr
auch ein Mann aus Niedersachsen. Er
hatte einen Bekannten gebeten, wäh-
rend des Urlaubs im Haus nach dem
Rechten zu sehen. Der Bekannte verlor
den Schlüssel. Der Urlauber ließ nach
seiner Rückkehr alle Schlösser austau-
schen und klagte die Ausgaben dafür
vom schusseligen Nachbarn ein.
Das Amtsgericht Braunschweig ließ
den Kläger abblitzen. Das Gericht be-
wertete die Hausaufsicht als „typische
alltägliche Gefälligkeit, wie sie regel-
mäßig unter Nachbarn und Freunden
vorkomme“ und erkannte einen „still-
schweigenden Haftungsausschluss“

KKKein Freibrief ein Freibrief


fffür helfendeür helfende


Nachbarn


Ein paar Tage in den Urlaub – da verlassen


sich viele Deutsche auf ihre Nachbarn.


Sie kümmern sich um Wohnung, Pflanzen,


Haustiere. Aber wer haftet bei Fehlern?


GETTY IMAGES/ IMAGEZOO

/ DOUG ROSS

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23.10.19 Mittwoch, 23. Oktober 2019DWBE-HP


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DIE WELT MITTWOCH,23.OKTOBER2019 IMMOBILIEN 17


HEIZKOSTEN


Gezielt nach Fichte


als Brennholz fragen


Fichtenholz ist in Deutschland derzeit
besonders günstig zu bekommen. Der
Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik (HKI) rät Ofenbesit-
zern auf der Suche nach Brennholz
daher dazu, bei den Forstämtern ge-
zielt nach Fichtenholz zu fragen. Viele
Waldbesitzer müssten aufgrund von
Schäden nach anhaltender Trocken-
heit, Stürmen und Borkenkäferbefall
derzeit insbesondere Fichten fällen. Es
gebe damit ein Überangebot, das die
Preise senkt. Der Festmeter konventio-
nelles Brennholz kostet rund 60 Euro.
Für den Festmeter Fichte hat der HKI
in einer Umfrage bei Forstämtern nun
Durchschnittspreise von zehn bis 15
Euro ermittelt. In manchen Regionen
müsse allerdings so viel abgeholzt
werden, dass die Waldbesitzer froh
seien, Abnehmer für das Holz zu fin-
den, so der HKI. Daher könne der Preis
noch erheblich niedriger sein.

BUNDESBANK


Immobilienkredite noch


immer stark gefragt


Die Nachfrage nach Immobilienkredi-
ten bleibt einer Umfrage der Deut-
schen Bundesbank zufolge hoch. Auch
das Interesse an sonstigen Krediten sei
im dritten Quartal gestiegen, teilte die
Bundesbank mit: „Die Erwartungen der
Banken aus dem Vorquartal wurden
dabei im Bereich der Immobilienfinan-
zierung erneut weit übertroffen.“
Haupttreiber der Entwicklung sei aber-
mals das niedrige Zinsniveau gewesen.
Auch im gesamten Euro-Raum stieg die
Nachfrage nach Immobilienkrediten
nach Angaben der Europäischen Zen-
tralbank (EZB). Gleiches gelte für Ver-
braucherkredite und sonstige Aus-
leihungen. Die Umfrage stammt aus
dem „Bank Lending Survey“ von EZB
und nationalen Euro-Notenbanken.

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