Der Spiegel - 26.10.2019

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Deutschland


BDS-Boykott-Bewegung

Uno rügt Antisemitismus-Resolution


Sonderberichterstatter beschweren sich bei Maas über Einschränkung der Meinungsfreiheit.

 Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen
für Menschenrechte wirft dem Bundestag vor, mit einer Reso-
lution gegen Antisemitismus die Meinungsfreiheit einzu-
schränken. Es geht um den Beschluss vom 17. Mai gegen die
Bewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen).
Union, SPD, FDP und Grüne hatten darin die Argumenta -
tionsmuster und Methoden der antiisraelischen Boykottbewe-
gung als antisemitisch bezeichnet. »Wir möchten unsere Sorge
zum Ausdruck bringen, dass der Beschluss einen besorgnis -
erregenden Trend setzt, die Meinungs-, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken«,
heißt es in einem von fünf Sonderberichterstattern unterzeich-
neten Brief des Hochkommissariats in Genf vom 18. Oktober
an Außenminister Heiko Maas (SPD). »Der Beschluss greift

unverhältnismäßig in das Recht der Menschen auf politische
Meinungsäußerung in Deutschland ein, nämlich Unterstützung
für die BDS-Bewegung zum Ausdruck zu bringen.« Die Uno-
Vertreter fordern die Bundesregierung auf, innerhalb von
60 Tagen zu erklären, welche rechtlichen Auswirkungen der
Bundestagsbeschluss habe und wie er sich mit den Verpflich-
tungen Deutschlands zum Schutz der internationalen Men-
schenrechte vertrage. Zudem soll die Regierung erklären, wie
sie sicherstellt, dass BDS-Aktivisten Menschenrechtsverlet-
zungen »ohne unzulässige Einschränkungen« benennen kön-
nen. Als »ermutigend« bezeichnen die Autoren Gerichtsent-
scheidungen in Köln und München, in denen Pro-BDS-Grup-
pen erfolgreich gegen Einschränkungen geklagt hatten. Das
Auswärtige Amt hat den Brief noch nicht beantwortet.CSC, RAS

»Das Kauzhafte muss weg. Die Gravitas muss her. Da ist die Fliege nicht hilfreich.« ‣S. 36

DER SPIEGEL Nr. 44 / 26. 10. 2019

Bundeskriminalamt


Rechter Nachwuchs


 Beim Bundeskriminalamt (BKA) sind
drei Kommissarsanwärter mit rechts -
radikalen Entgleisungen aufgefallen, wie
eine Sprecherin dem SPIEGELbestätigte.
Gegen einen Anwärter laufe ein Entlas-


sungsverfahren, er habe Hausverbot.
Außerdem habe man gegen ihn Strafanzei-
ge erstattet wegen des Verdachts auf Volks-
verhetzung. Der Nachwuchspolizist habe
sich im Juli bei einer computergestützten
Lehrübung den Namen »Holocaust=fake«
gegeben. Ein zweiter Anwärter, der sich
den Namen »H1tler« gab, sei gemaßregelt

worden. Mit Blick auf seine »glaubhafte
Entschuldigung« sehe man von einer
Entlassung ab. Einen weiteren Anwärter,
der an der Übung als »NateHigger« teil-
nahm, habe man nicht identifizieren
können. »Im BKA ist kein Platz für rechtes
oder menschenverachtendes Gedanken-
gut«, so die Sprecherin. SEP, SMS

INA FASSBENDER / DPA

Anti-BDS-Protestierer in Bochum 2018
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