Die Zeit - 03.10.2019

(singke) #1

DREI FRAGEN ZUR WOCHE


Thyssenkrupp:


Sind Aufseher die


besseren Chefs?


Jobs: Bedroht Klimaschutz


den Arbeitsmarkt?


N


ormalerweise verlaufen Manager-
karrieren so, dass der Vorstands-
chef irgendwann vielleicht Auf-
sichtsratschef wird. Das weckt
schon ungute Gefühle, weshalb

die Empfehlung in diesem Fall lautet: Der Chef


möge vor dem Wechsel eine gewisse Abküh-


lungsphase einlegen. Der Aufsichtsrat von Thys-


senkrupp will nun das Gegenteil tun: Aufsichts-


ratschefin Martina Merz soll auf den Chefpos-


ten wechseln. Der Vorstandschef des Industrie-


konzerns Guido Kerkhoff soll gehen.


Die Einsetzung von Merz soll zwar nur kom-


missarisch gelten und für maximal 12 Monate.


Ungewöhnlich ist sie trotzdem, denn es gibt kaum


Vorbilder im Dax. Zwar sind ab und zu Aufsichts-


ratsmitglieder in den Vorstand gewechselt. Bei-


spielsweise war John Cryan zwei Jahre lang Auf-


seher der Deutschen Bank, bevor er ihr Chef


wurde. Aber selten wird der Chefaufseher zum


operativen Chef. Clemens Börsig, der das bei der


Deutschen Bank wollte, scheiterte. Ein wenig


rühmliches Beispiel, bei dem der Wechsel gelang,


ist Thomas Middelhoff, der von seiner Vertrauten


Madeleine Schickedanz erst in den Aufsichtsrat


von KarstadtQuelle entsandt wurde, bevor er dort


Vorstandsvorsitzender wurde. Vier Jahre später


musste er gehen – und wenige Monate darauf war


das Unternehmen pleite. Middelhoff kam wegen


Untreue und Steuerhinterziehung vor Gericht.


In Martina Merz’ Umfeld sieht man eher die


Schweizer Gepflogenheiten als Vorbild. Zum Bei-


spiel den Energie- und Automatisierungstechnik-


Konzern ABB. Dort ist Peter Voser seit April


kommisarischer Konzernchef, seit 2015 Verwal-


tungsratspräsident, das ist die Schweizer Ent-


sprechung des Aufsichtsratschefs, obgleich die


Position in der Schweiz operativer angelegt ist.


Auch beim Schweizer Chemiekonzern Clariant


ist Hariolf Kottmann derzeit Verwaltungsratsprä-


sident und vorübergehend CEO.


Interessant sind in allen Fällen die Anteils-


eigner der Konzerne. So ist bei ABB der schwe-


dische Investor Cevian dabei, dem auch ein


Teil von Thyssenkrupp gehört. Bei Thyssen-


krupp war Cevian beteiligt an der aufsehenerre-


genden Schlacht mit dem Management, die im


Abgang des ehemaligen Chefs und des Chef-


aufsehers endete. Clariant hingegen gehört zu


rund einem Viertel dem saudischen Chemie-


unternehmen Sabic, das jetzt nach Synergien


und Verkaufsoptionen sucht. Nimmt man alle


Beispiele zusammen, so bedeutet der Wechsel


des Aufsehers zum Chef vor allem eines: Große


Anteilseigner wollen wesentliche Änderungen


durchsetzen und mehr Durchgriff aufs operati-


ve Geschäft. Für Thyssenkrupp kann das für


die nächsten Monate alles bedeuten, aber kei-


nesfalls: Stillstand. LISA NIENHAUS


W


er der öffentlichen Debatte in
Deutschland lauscht, könnte
den Eindruck bekommen, der
Wirtschaft stehe vor allem ei-
nes im Weg: der Klimaschutz.
Besonders gefährdet zu sein scheinen dabei die
Beschäftigten. Viele, so klingt es immer wieder
an, könnten ihre Jobs verlieren, sollten die Um-
weltreformen zu rigoros ausfallen.
So warnte Andrea Nahles schon – als sie noch
SPD-Vorsitzende war – vor einer »Blutgrätsche« für
die Arbeiter im Fall eines Kohleausstiegs. Wirt-
schaftsminister Peter Altmaier (CDU) forderte
später: »Kein Klimaschutz zulasten von Jobs!« Und
erst vergangene Woche war in der taz zu lesen,
Greta Thunberg blende für den Klimaschutz »alle
anderen Aspekte wie Arbeitsplätze« aus.
Mit den Beschäftigten, die um ihre Jobs bangen
müssen, sind meist Braunkohle-Kumpel etwa in der
Lausitz gemeint, neuerdings aber auch Mitarbeiter
der Automobilindustrie. So berichtete die Welt am
Sonntag vor wenigen Tagen von Berechnungen des
Center Auto mo tive Re search (CAR) der Universität
Duisburg-Essen. Demnach
könnten durch die Elektro-
mobilität mehr als 120.000
Stellen in der Automobil-
branche wegfallen.
Ist der Klimaschutz also
eine Bedrohung für den
deutschen Arbeitsmarkt?
Welche Folgen hätten Um-
weltreformen für die Be-
schäftigung? Dieser Frage
widmet sich auch eine Stu-
die der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Pro gnos
AG, die am Mittwoch erscheint und die der
ZEIT vorab vorlag.
Wie die meisten Berechnungen zur Entwick-
lung der Ökonomie ist auch diese Studie nur eine
Modellrechnung. Ob sich die Zukunft der
Beschäftigung tatsächlich mit konkreten Zahlen
voraussagen lässt, ist fraglich, besonders wenn es
um einen längeren Zeitraum geht. Allerdings
können Modelle wie dieses Hinweise auf Tenden-
zen geben, die auch politisch interessant sind.
Das Ergebnis hebt die Debatte auf eine andere
Ebene. Zwar pro gnos ti zie ren die Forscher ebenfalls,
dass manche Jobs wegfallen werden. Insgesamt aber
stellten sie fest: Der Klimaschutz schadet der Be-
schäftigung nicht. Im Gegenteil, die Forscher
kommen sogar zum Ergebnis, dass Reformen sich
langfristig leicht positiv auf den Arbeitsmarkt aus-
wirken werden. »Deutschland kann beim Klima-
schutz vorangehen, ohne dass der Wirtschaftsstand-
ort zugrunde geht«, so Max Ostermayer, der die
Studie bei der Friedrich-Ebert-Stiftung betreut hat.
Ziel der Forscher war es, zu überprüfen, wie
der Arbeitsmarkt sich entwickeln würde, wenn

die Klimaziele von Paris erreicht würden. Also
wenn Industrie und Verbraucher hierzulande bis
2050 etwa 95 Prozent weniger Treibhausgase in
die Atmosphäre bliesen – im Vergleich zu 1990.
Die Maßnahmen, die dafür eingeplant werden,
sind unter anderem der Ausbau der Elektro-
mobilität und der erneuerbaren Energien sowie
die energetische Gebäudesanierung.
Wie in den Berechnungen des CAR kommt
die Studie zu dem Ergebnis, dass speziell in der
Automobilbranche Jobs wegfallen werden. Eben-
so wie im Bergbau und in der konventionellen
Energieerzeugung. Trotzdem erwarten die For-
scher, dass der Arbeitsmarkt insgesamt nicht lei-
den wird. Zum einen, da manche Arbeitnehmer
sowieso in den nächsten Jahren in Rente gehen.
In der Braunkohleindustrie betrifft das laut offi-
ziellen Zahlen bis 2030 etwa zwei Drittel der Be-
schäftigten. So werden dort zwar Stellen ver-
schwinden, arbeitslos werden aber viel weniger.
Auch in den Branchen Erdöl und Erdgas würden
zwar etwa 26 Prozent der Jobs verschwinden.
Das betreffe aber nur ein- bis zweitausend Be-
schäftigte, also vergleichs-
weise wenige.
Zum anderen könne ein
Teil der Stellen ersetzt wer-
den. So sind in der Automo-
bilbranche und in der Ener-
giewirtschaft auch viele Jobs
in der Verwaltung bedroht.
Dort beschäftigte Mitarbeiter
hätten gute Chancen, anders-
wo unterzukommen.
Die vielleicht wichtigste
Erkenntnis der Studie ist, dass durch den Klima-
schutz auch viele neue Jobs in Deutschland ent-
stehen – etwa in der regenerativen Energiewirtschaft
und bei der umweltfreundlichen Mobilität. Bis
2050 sollen in diesen Bereichen knapp fünf Prozent
der Beschäftigten arbeiten. Zum Vergleich: In der
Automobilbranche sind es derzeit etwa vier Prozent.
Am stärksten profitiert laut der Studie aber die
Baubranche: Bis 2050 sollen hier mehr als 20.000
neue Jobs entstehen, im Vergleich zu einer Welt
ohne ambitionierte Energiewende.
Der Klimaschutz kann demnach also tatsäch-
lich Menschen ihren Arbeitsplatz kosten. Die
Sorgen um den deutschen Arbeitsmarkt insge-
samt scheinen allerdings nicht angebracht. Max
Ostermayer sagt: »Die Dis kus sion wird teilweise
sehr hysterisch geführt und geht an dem echten
Problem vorbei.« Zwar sei es wichtig, die Be-
schäftigten in den Regionen und Branchen, die
besonders betroffen sind, aufzufangen. Gesamt-
gesellschaftlich aber müsse sich das Land keine
Sorgen machen. »Die Energiewende ist ein am-
bitioniertes Projekt, aber es ist beschäftigungs-
neutral machbar.« LAURA CWIERTNIA

Die Sorgen um


die Beschäftigung


sind übertrieben,


so eine neue Studie


I


n den Vereinigten Staaten hat Volkswa-
gen die meisten Käufer seiner manipu-
lierten Dieselautos schon vor zwei Jahren
entschädigt. Dort gehört der Skandal um
die frisierten Abgaswerte mittlerweile zur
Wirtschaftsgeschichte. Im Heimatland des Au-
tomobilkonzerns ist die Frage der Entschädi-
gung aber noch lange nicht beantwortet. Ganz
im Gegenteil: Sie wird seit diesem Montag
überhaupt erst so richtig diskutiert.
Vier Jahre nach Bekanntwerden der Diesel-
affäre hat vor dem 4. Zivilsenat des Oberlan-
desgerichts Braunschweig nun der entscheiden-
de große Zivilprozess gegen Volkswagen be-
gonnen. Hier klagt kein Staatsanwalt an, und
hier droht auch keinem ehemaligen Manager
Gefängnis. Nein, hier haben sich 470.000 Be-
sitzer von Dieselfahrzeugen zusammengetan,
um das einzufordern, was ihre Leidensgenossen
in den Vereinigten Staaten längst bekommen
haben: Schadensersatz. Dazu haben sich die
Dieselkäufer gemeinsam an einer Musterfest-
stellungsklage beteiligt.
Diese neue Möglichkeit
hat der Gesetzgeber eigens
geschaffen, um Gerichtsver-
fahren mit einer großen
Zahl von Betroffenen zu
erleichtern. Ob das gelingt,
wird sich in den nächsten
Monaten in Braunschweig
zeigen. Insofern schreibt
Volkswagen auch hierzulan-
de ein Stück Geschichte:
Rechtsgeschichte.
Um die erwartete Menge an Zuschauern über-
haupt aufnehmen zu können, war für den Prozess-
auftakt der große Congress Saal in der Braun-
schweiger Stadthalle gemietet worden. Dass dann
doch etliche Sitzplätze leer blieben, lag wohl we-
niger an der Bedeutung des Termins als am Wet-
ter. Das Sturmtief Mortimer hatte am Vormittag
für zahlreiche Verspätungen und Ausfälle bei der
Deutschen Bahn gesorgt.
Der große Vorteil der Musterfeststellungs-
klage ist, dass nicht jeder der 470.000 Kläger
aufs Neue beweisen muss, durch Volkswagen
geschädigt worden zu sein. Das reduziert den
Aufwand drastisch, macht die Beweisführung
ansonsten aber nicht einfacher. Der Verbrau-
cherzentrale Bundesverband, der die Muster-
feststellungsklage im Namen der Dieselkäufer
und mit Unterstützung des ADAC führt, hat
keinerlei Zweifel, dass Volkswagen seine Kun-
den »vorsätzlich sittenwidrig betrogen« habe.
In früheren Einzelfällen hatten verschiedene
Gerichte mal zugunsten der Käufer, mal zu-
gunsten von Volkswagen entschieden. In
Braunschweig deutete der Vorsitzende Richter

Michael Neef an, dass dieser Aspekt ernsthaft
geprüft werden müsse.
Kritisch dürfte noch ein weiterer Punkt wer-
den. »Dass ein Schaden entstanden ist, scheint
uns jedenfalls nicht so offenkundig«, zitiert die
Nachrichtenagentur dpa den Richter. Man muss
das nicht als Voreingenommenheit betrachten –
sondern lediglich als Versprechen, die Sache
gründlich anzugehen. Volkswagen dürfte ange-
sichts dieser Worte gleichwohl erleichtert sein,
denn so ähnlich argumentiert der Konzern auch:
Die Kunden hätten schließlich sichere und zu-
gelassene Fahrzeuge erhalten. Einen Schaden
hätte dieser Argumentation folgend also allenfalls
die Umwelt gehabt, nicht aber der einzelne Auto-
fahrer. Erst mit der späteren Debatte um Fahrver-
bote sei der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge
gesunken. Hätte es diese nicht gegeben, wäre
selbst ein bekanntermaßen manipuliertes Auto
nicht weniger wert gewesen.
Juristen können über diese Frage wirklich
streiten. Ein schneller Vergleich scheint ange-
sichts der Extrempositionen unwahrscheinlich.
Mehrere Jahre dürfte das
Verfahren insgesamt dau-
ern, auch weil die Ent-
scheidung des Oberlandes-
gerichts wohl sicher beim
Bundesgerichtshof ange-
fochten werden wird. Und
selbst wenn die Dieselbesit-
zer dort gewinnen, sehen
sie immer noch kein Geld.
Dann müssen sie nämlich,
und zwar jeder für sich,
noch einmal vor Gericht, um ihren persönlichen
Schaden in Euro und Cent zu beziffern. Die
Musterfeststellungsklage klärt nämlich nur, ob
ein Schaden entstanden ist. Wie hoch dieser
jeweils ist, bleibt eine ganz andere Frage.
In dieser Zweiteilung sehen Verbraucher-
schützer und Politiker auch den großen Nach-
teil der deutschen Musterfeststellungsklage.
Die Europäische Kommission habe ja eigent-
lich eine ganz andere Klageform für derartige
Probleme vorgeschlagen, bei der sich beide
Prozessteile in einem Rutsch hätten klären las-
sen, sagt die für das Verbraucherressort zustän-
dige rheinland-pfälzische Landesministerin
Anne Spiegel (Grüne). Deutschland habe diese
Lösung allerdings im Rat blockiert. »Die Bun-
desregierung ist es geschädigten Verbraucher-
innen und Verbrauchern schuldig geblieben,
ihnen den bestmöglichen Zugang zu effekti-
vem Rechtsschutz zu verschaffen«, sagt Spiegel.
Den betroffenen Dieselkäufern bleibt also nur,
regelmäßig auf den Prozessfortgang in Braun-
schweig zu achten. Der nächste Termin ist Mit-
te November. MARCUS ROHWETTER

Dieselskandal: Wann gibt


es Geld für die Kunden?


Im Kern geht es


um die Frage, ob


überhaupt ein


Schaden vorliegt


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