Die Welt - 07.10.2019

(nextflipdebug5) #1
tioniert die Abkassiermasche übrigens
nicht, nur übers Handynetz.

WIE KÖNNEN FREMDE ABBUCHEN?

Auf dem Smartphone ist die Bezahl-
funktion für Drittanbieter in der Regel
automatisch voreingestellt. Wer zum
Beispiel ein Parkticket oder einen Fahr-
schein für den öffentlichen Nahverkehr
kauft, kann den Betrag über die monat-
liche Handyrechnung abbuchen lassen.
Die Möglichkeit, Leistungen über den
Mobilfunkanbieter abzurechnen, ma-
chen sich aber auch Gauner zunutze.
Über die verdeckten Abo- und Bestell-
fallen kassieren sie als Drittanbieter auf
diese Weise dreist ab. Das kann Kunden
in fast allen Netzen treffen, ob Vodafo-
ne, Telekom, Telefónica und andere, so
Pischke. Beteiligt am Geschäft sind die
Drittanbieter, ihre Abrechnungsdienst-
leister und auch die Mobilfunkfirmen
selbst. „Alle verdienen“, betont Pischke.

WAS SAGT DAS GESETZ?

Eigentlich dürfte es die Abo-Fallen gar
nicht mehr geben. Seit August 2012 ist
die sogenannte Button-Lösung EU-weit
in Kraft. Firmen müssen ihre Seiten so
gestalten, dass der Verbraucher eine Be-
stellung ausdrücklich bestätigt. Ein But-
ton mit der Aufschrift „zahlungspflich-
tig bestellen“ oder „kaufen“ muss klar
sichtbar sein. Nur dann kommt auch ein
wirksamer Vertrag zustande, wie Mi-
chele Scherer betont, Rechtsexpertin
der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Doch das Gesetz wird unterlaufen. Für
mehr Sicherheit haben viele Mobilfun-
kanbieter ein freiwilliges Redirect-Ver-
fahren eingeführt. Dabei wird eine Seite
des Netzbetreibers geöffnet, die auf die
Kosten hinweist. Erst wenn die Bestel-
lung dort noch einmal bestätigt wird, ist
der Vertrag abgeschlossen. Aber auch
dieses Verfahren „ist nicht sicher vor
Manipulationen“, sagt Pischke.

WIE KOMME ICH DA RAUS?

Wer auf der Handyrechnung dubiose
Extrakosten entdeckt, sollte sich dage-

gen zur Wehr setzen. Auch kleine Beträ-
ge können sich läppern. Ein ungewolltes
Abo gehört sofort gestoppt. Doch das
ist gar nicht so einfach. Der Mobilfun-
kanbieter wird verärgerte Kunden, die
sich beschweren, auf den Drittanbieter
verweisen. Dieser kann sich allerdings
hinter einer Abrechnungsfirma verste-
cken. Aber: Auf der Handyrechnung
muss ein Kontakt angegeben sein. Da-
hin sollte die schriftliche Kündigung ge-
schickt werden, am besten per Ein-
schreiben. Ein Musterbrief der Verbrau-

D

ie wenigsten Handynut-
zer ahnen, dass da gerade
eine Falle zuschnappt. Ei-
gentlich wollen sie nur
das lästige Werbebanner
loswerden, das plötzlich aufgeploppt
ist. Die meisten wischen instinktiv mit
dem Finger drüber. Oder klicken das
„x“ an, um die Seite zu schließen. Schon
ist das Abo abgeschlossen.

VON BERRIT GRÄBER

Mit der nächsten Mobilfunkrechnung
wird munter kassiert. Etwa 14,97 Euro
für Downloads, 9,99 für ein Klingelton-
Abo, 4,99 für „Nutzung Sonderdienste“.
Viele Zehntausend Mobilfunkkunden
zahlen so viel mehr Geld, als sie müss-
ten. Die Abkassiermascheist seit Som-
mer wiederaufgeflammt. Allein in Voda-
fone-Netzen wurde zuletzt etwa 41.
Kunden Geld abgeknöpft, obwohl sie
gar nichts bestellt hatten, wie Theo
Pischke, Experte von Stiftung Waren-
test in Berlin betont.

WIE WERDEN KUNDEN REINGELEGT?

Die Masche läuft immer gleich ab: Un-
seriöse Anbieter manipulieren bunte
Werbebanner oder interessant aufge-
machte Fotostrecken, um Smartphone-
Kunden teure Abos und Bestellungen
unterzujubeln. Wischen Nutzer arglos
über die blinkenden Seiten oder klicken
drauf, kommen sie in der Regel mit ei-
nem verdeckten Anmelde-Button in
Kontakt – und schon haben sie ein un-
gewolltes Klingelton-Abo für 4,99 Euro
am Hals, Spiele, Apps, Videos, bewegli-
che Smileys heruntergeladen oder nutz-
lose Premium-SMS-Dienste aktiviert.
Die Folgen tauchen auf der nächsten
Handyrechnung auf. Nur wer die Ab-
rechnung kontrolliert, merkt, dass er
plötzlich Geld für „Sonderdienste“ ab-
gebucht bekommt. Oft steht nicht ein-
mal dabei, wofür die fünf oder zehn Eu-
ro fällig werden, und das häufig pro Wo-
che. Die Beschwerden über systemati-
sche Abzocke hätten sich in den vergan-
genen Monaten massiv gehäuft, betont
Pischke. Beim Surfen im WLAN funk-

cherzentralen hilft, die Kündigung ju-
ristisch einwandfrei zu formulieren
(((www.verbraucherzentrale-bayern.de/www.verbraucherzentrale-bayern.de/
wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-
festnetz/drittanbietersperre-so-schuet-
zen-sie-sich-vor-ungewollten-
abos-12613).

WIE KRIEGE ICH GELD ZURÜCK?

Wer reingefallen ist, muss sich selbst
kümmern. Aber Vorsicht: „Bitte nicht
die ganze Lastschrift zurückgeben, das
verursacht nur neue Probleme“, warnt
Scherer. Ihr Rat: Schriftlich beim Drit-
tanbieter den unberechtigten Posten re-
klamieren und den Betrag zurückver-
langen. Um auf Nummer sicher zu ge-
hen, ist es zudem wichtig, zugleich die
Mobilfunkfirma anzuschreiben und den
strittigen Betrag zurückzufordern.
Nach einem Urteil des Landgerichts
Potsdam nämlich dürfen Mobilfunkan-
bieter ihre Kunden nicht einfach ab-
wimmeln (wimmeln (wimmeln (Az.: 2 O 340/14Az.: 2 O 340/14). Auch dafür
gibt es einen Musterbrief auf den Seiten
der Verbraucherzentralen. Wie viele
Kunden ihre Abbuchungen tatsächlich
wiedersehen, wisse niemand, sagt Sche-
rer. Viele Anbieter hätten bereits aus
Kulanz Geld zurückerstattet. Das gilt
auch für die 41.000 Vodafone-Kunden.
Sich beschweren und hartnäckig blei-
ben, statt zu zahlen, kann helfen.

WIE KANN ICH MICH SCHÜTZEN?

Eine simple Drittanbietersperre im
Handy sorgt für guten Schutz. „Leider
ist die Chance vielen Bürgern unbe-
kannt“, betont Scherer. Dabei ist jeder
Mobilfunkanbieter verpflichtet, sie kos-
tenlos anzubieten. Die Sperre lässt sich
einfach aktivieren. Entweder per Maus-
klick im Kundenbereich auf der Anbie-
ter-Webseite. Oder mit einem Anruf,
per E-Mail, Fax, per Post. Mobiles Be-
zahlen im Laden bleibt weiter möglich.
Nach Ansicht von Verbraucherschüt-
zern sollte die Drittanbietersperre von
vornherein in allen Handys eingerichtet
sein. Bei Problemen mit unberechtigten
Abbuchungen helfen die Verbraucher-
zentralen vor Ort.

Kleiner


WWWisch,isch,


teurer


Ärger


Nichts per Handy


bestellt und


trotzdem eine


Abbuchung vom


Konto? In jüngster


Zeit rasseln


Verbraucher


massenhaft in


verdeckte


Abo-Fallen. Der


Schutz dagegen ist


kostenlos


G

ETTY IMAGES

14


07.10.19 Montag, 7. Oktober 2019DWBE-HP


  • Zeit:----Zeit:Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Zeit:-Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Zeit:-Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: ---Zeit:---Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: :Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: Zeit:Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe: -Belichterfreigabe:
    Belichter: Farbe:Belichter: Farbe:Belichter:


DWBE-HP

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07.10.1907.10.1907.10.19/1/1/1/1/Fin2/Fin2 DSCHWENK 5% 25% 50% 75% 95%

14 FINANZEN DIE WELT MONTAG,7.OKTOBER


IMMOBILIEN

Mietminderung auch


bei Irrtum durchsetzen


Bei Mängeln in der Mietwohnung kön-
nen Mieter das Recht haben, die Miete
zu mindern. Dafür ist die Zustimmung
des Vermieters nicht notwendig. Doch
nicht jeder Mieter weiß das. Zahlt
jemand weiter die reguläre Miete, weil
der Vermieter die Minderung ablehnt,
kann er sich zu viel gezahltes Geld
deshalb eventuell zurückholen. Das
geht aus einem Beschluss des Bundes-
gerichtshofs (BGH) in Karlsruhe her-
vor, über den die Zeitschrift „Haus und
Grund“ (Ausgabe Oktober 2019) des
gleichnamigen Eigentümerverbandes
berichtet. Im verhandelten Fall hatten
sich Mieter im März 2013 bei ihrem
Vermieter über fauligen Geruch in der
Wohnung beschwert, der immer wie-
der auftrat. Dieser Mangel wurde erst
nach mehr als zweieinhalb Jahren
behoben, nämlich im Dezember 2015.
Im Oktober 2015 wollten die Mieter
per E-Mail eine Mietminderung um 15
Prozent vereinbaren. Der Vermieter
lehnte dies ab. Daraufhin zahlten die
Mieter ausstehende Mietzahlungen
nach. Als es später weitere Mietrück-
stände gab, klagte der Vermieter. Die
Mieter rechneten die Forderung mit
einer Mietminderung wegen des fauli-
gen Geruchs von monatlich 15 Prozent
auf. Das zuständige Amtsgericht gab
den Mietern recht.

MOBILFUNK

Gute Apps von O 2 ,


Telekom und Vodafone


Service-Apps sollen Mobilfunk-Kunden
unter anderem einen schnellen Über-
blick über verbrauchtes Datenvolumen
und anfallende Kosten bieten. Die Zeit-
schrift „Connect“hat sich die Apps der
drei Mobilfunk-Provider Telekom, O 2
und Vodafone angeschaut und stellt
ihnen ein gutes Zeugnis aus. Sie boten
neben umfangreichen Funktionen eine
meist intuitive Bedienung sowie ein

übersichtliches Design. Verbesserungs-
potenzial sahen die Tester beim Thema
Sicherheit und Datenschutz. Hier wur-
den die Apps „Mein Magenta“ (Tele-
kom), „Mein O 2 “ und „Mein Vodafone“
jeweils nur mit „befriedigend“ benotet.
Getestet wurden die Android-Ver-
sionen der Anwendungen.

BETRUG

Mails mit


Schockmoment


Banken, Amazon, oder Paypal: Phis-
hing-Warnungen der Verbraucherzen-
tralen betreffen viele Unternehmen.
Eine Masche: Mithilfe einer inszenier-
ten Mail wollen Betrüger private und
sensible Daten abgreifen. Sie haben
vor allem Banken und Finanzdienst-
leister im Fokus, weil sie dort schnel-
les Geld wittern. Verbraucher sollten
wachsam sein. Solche Betrugsversuche
werden als Phishing bezeichnet, abge-
leitet von den englischen Wörtern
password und fishing. Mit manipulier-
ten Mails oder Internetseiten sollen
einem vertrauliche Daten wie Pass-
wörter oder Kreditkartennummern
entlockt werden. Neben angeblichen
Bank-, Anwalts-, oder Unternehmens-
schreiben sind gefälschte Rechnungen
beliebt bei Phishing-Betrügern. Zum
Glück lässt sich ein Täuschungsver-
such via E-Mail an einigen Faktoren
erkennen. Häufig sind die Absende-
radressen gefälscht. Dies lässt sich
mithilfe des Mail-Headers, also dem
Quelltest einer Mail, herausfinden.
Das geht – je nach Programm – über
das Menü „Ansicht“ oder „Optionen“,
erläutert die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. Stehe im Head-
er eine kryptische E-Mail-Adresse, sei
das schon ein Hinweis auf eine Phis-
hing-Mail.

INTERNET

Führungszeugnis


online beantragen


Das Führungszeugnis können Bürger
auch online beantragen. Dies ist al-
lerdings nur über die Seite des Bundes-
amts für Justiz möglich, wie die Ver-
braucherzentrale Hessen erklärt. Ande-
re Internetseiten, die Informationen
zum Führungszeugnis geben, leiten
den Antrag nicht weiter. Stattdessen
kaufen Kunden dort in manchen Fällen
einen Ratgeber. Das amtliche Füh-
rungszeugnis bescheinigt, ob der Be-
treffende vorbestraft ist oder nicht.
Für die Erteilung werden 13 Euro fällig.
Wer sein Führungszeugnis auf der
Seite des Bundesamts für Justiz be-
antragen möchte, braucht einen Per-
sonalausweis mit freigeschalteter On-
line-Ausweisfunktion, die aktuelle
Ausweis-App und ein passendes Lese-
gerät. Bürger können das Dokument
aber auch persönlich bei der zuständi-
gen Meldebehörde beantragen.

KOMPAKT


Die Vorwahlen der günstigsten Call-by-Call-Anbieter
(ohne Anmeldung) in Cent/Minute, Abrechnung im Minutentakt

Festnetz Inland Montag bis Freitag
Zeit Ferngespräche Ortsgespräche

0 -7^001028 ,10 001088 ,52 001078 ,66 001028 ,10 001052 ,92 001013 ,

7 -8^001011 ,52 001078 ,66 010981 ,24 010971 ,57 011028 ,66 011038 ,

8 -12 010781 ,23 010981 ,24 010111 ,52 010971 ,57 011028 ,66 011038 ,

1 2-

1 ,23 1 ,24 1 ,52 1 ,66 1 ,67 1 ,
01078 01098 01011 01028 01097 01038

1 5-18 010781 ,23 010981 ,24 010111 ,52 010281 ,66 011097 ,67 011038 ,

1 8-19^001011 ,52 001078 ,66 010981 ,24 010971 ,59 011028 ,66 011038 ,

1 9-21^001078 ,66 001098 ,92 001013 ,94 001052 ,89 001013 ,94 011079 ,

2 1-24^001078 ,66 001098 ,92 001013 ,94 001052 ,92 001013 ,94 011079 ,

Festnetz Inland Samstag und Sonntag
Zeit Ferngespräche Ortsgespräche

0 -7^001028 ,10 001078 ,66 001088 ,77 001028 ,10 001052 ,92 001097 ,

7 -

0 ,10 0 ,58 0 ,66 0 ,10 1 ,44 1 ,
01028 01012 01078 01028 01088 01038
8 -18^0 ,58^1 ,23^1 ,24^1 ,44^1 ,48^1 ,
01012 01078 01098 01088 01038 01079
1 8-

0 ,58 0 ,66 1 ,24 1 ,44 1 ,48 1 ,
01012 01078 01098 01088 01038 01079

1 9-

0 ,66 0 ,92 0 ,94 0 ,92 0 ,94 1 ,
01078 01098 01013 01052 01013 01038

Festnetz zu Mobilfunk Montag bis Sonntag
Zeit

0 -

01078 01038 010012 01052 01097 01069
1 ,77 1 ,79 1 ,80 1 ,82 3 ,88 3 ,

Ausland (2 Anbieter je Land) Montag bis Sonntag
Zeit Frankreich GB Italien Österreich Polen Spanien USA

0 -

0 ,82 0 ,29 0 ,79 1 ,19 0 ,91 0 ,78 0 ,
01086 01078 01086 01086 01078 01078 01086
0 ,84 0 ,96 0 ,98 1 ,61 1 ,27 1 ,17 0 ,
01069 01069 01098 01069 01069 01069 01069
Quelle: biallo.de Anbieter mit Tarifansage Stand: 04.10.19; 12.00 Uhr

Telefontarife


Preise in Euroje 100 Liter bei Kauf von
3 000 Litern einschließl. 19% Mehrwertsteuer

Stadt Diese Woche Vorwoche
Berlin 7 0,50–72,50 7 0,50–73,
Hamburg^6 7,70–74,85^6 7,85–73,
Hannover^6 8,90–77,95^7 0,00–77,
Düsseldorf 7 0,30–74,75 6 9,60–74,
Frankfurt/M.^7 1,65–82,00^7 2,60–81,
Karlsruhe 7 1,40–75,60 7 1,10–75,
Stuttgart^7 2,65–76,60^7 7,30–78,
München 7 4,50–76,40 7 4,55–77,
Rostock^6 8,20–75,90^6 8,65–71,
Leipzig^6 8,90–75,85^6 9,15–76,
Bei höherer Abnahmemenge
sind Preisnachlässe möglich.
Quelle: Energie Informationsdienst

Heizöl-Preise aktuell


Gleich beim ersten Gassigang wird das
Gerät durch ausführliches Wälzen ge-
nüsslich eingeschmutzt. Was kein Pro-
blem sein sollte. Der Tracker für den
Racker ist laut Hersteller stoßfest und
wasserdicht.
Die App ist in Sekunden herunterge-
laden. Wesentlich zeitraubender wäre
theoretisch das Studium der 14 Seiten
umfassenden Nutzungsbedingungen

sowie der 13 Seiten starken Daten-
schutzerklärung. Wir ignorieren wie
üblich das Kleingedruckte, was vermut-
lich grob fahrlässig ist. Denn in einer
intakten Hund-Halter-Beziehung ver-
raten die GPS-Daten des Vierbeiners
zugleich viel über den zugehörigen
Zweibeiner. Das Bewegungsprofil ist in
der Freizeit und im Falle von Bürohun-
den wie unserem sogar während der Ar-
beitszeit weitgehend identisch. Und, so
die erste Erkenntnis, ziemlich erschüt-
ternd. „63 % faul, 25 % aktiv, 12 % leb-
haft“ – so lauten Katzes Aktivitätswerte
nach den ersten Teststunden. Sie wur-
den aber auch unter dem Büroschreib-
tisch absolviert. Mit dem Mittagsgassi
verändern sich die von der App hübsch
aufbereiteten Werte schlagartig zum
Besseren. In der Aktivitätsübersicht
ragt zwischen 12 und 13 Uhr steil ein ho-
her, blauer Balken hervor.
Es macht Spaß, sich anzuschauen, zu
welchen Zeiten, etwa auch mitten in der
Nacht, das Tier aktiv war. Durchschnitt-
liche Schlafzeiten, Aktivitätsphasen, das

alles lässt sich über Tage, Wochen oder
Monate zurückverfolgen. Für Menschen
mit sehr großem Garten ist vermutlich
auch die Heatmap interessant. Eine
Karte, auf der sich für jeden beliebigen
Zeitraum nachvollziehen lässt, wo der
Fifi so alles herumgeschnüffelt hat und
wie aufgeregt er dabei war. Bei Stadt-
hunden ist das Ergebnis hier weniger
spannend, zumal das auf freier Fläche
recht akkurate GPS in Häuserschluch-
ten und innerhalb von Wohnungen kei-
ne verlässlichen Ergebnisse liefert. Ob-
wohl der Tracker (im Premium-Abo) in
mehr als 150 Ländern funktioniert und
der Akku zwei bis fünf Tage hält, bietet
er keinen Schutz vor Tierdieben, die das
auffällige Kästchen mit einem Handgriff
entfernen können.
Fazit:So ist der Dog-Tracker für Be-
sitzer notorischer Ausreißer vielleicht
ein echtes Muss, für die meisten ande-
ren dagegen wohl eher eine Spielerei.
Der GPS-Trackerkostet 49,99 Euro und
funktioniert nur in Verbindung mit ei-
nem Abo für 50 bis 60 Euro im Jahr.

B


ei Menschen sind Smartwatch,
Schrittzähler und ähnliche GPS-
Geräte zur Dokumentation des
eigenen Bewegungsprofils seit Jahren
sehr beliebt. Nun erreicht der Trend die
Haustierwelt. Der Anbieter Tractive
stellte jetzt überarbeitete Versionen
seiner GPS-Tracker für Hunde und Kat-
zenvor, welche es Tierbesitzern erlau-
ben, ihre Vierbeiner weltweit zu orten
und per Smartphone-App zu überwa-
chen. Big Herrchen is watching you.

VON STEFFEN FRÜNDT

Den Produktcheck übernimmt der
siebenjährige Redaktionshund „Katze“.
Der Tracker kommt samt USB-Ladeka-
bel in einer gut zigarettenpäckchengro-
ßen Pappschachtel, wiegt 30 Gramm
und ist selbst etwas dicker und länger
als ein Männerdaumen. Die Montage
am Halsband erfolgt problemlos mit-
tels einer flexiblen Gummilasche. Die
Trägerin scheint das abgerundete klei-
ne Kästchen nicht weiter zu stören.

PRODUKTCHECK

PRODUKT:
GPS-TRACKER FÜR HUNDE
ANBIETER:
TRACTIVE

Schrittzähler


fffür Vierbeinerür Vierbeiner


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