Süddeutsche Zeitung - 07.10.2019

(Michael S) #1
Die Rezessionssorgen belasten zuneh-
mend dieinternationalen Aktienmärk-
te. Sah es zu Beginn der vergangenen
Woche noch so aus, als ob die Börsen
von der Geldpolitik Unterstützung be-
kommen könnten, hat sich das Blatt
mittlerweile gewendet. Auf Wochen-
sicht verlor der deutsche Leitindex drei
Prozent an Wert. Der schwache Ein-
kaufsmanagerindex (ISM) für das Verar-
beitende Gewerbe der USA hat gezeigt,
dass der ungelöste Handelsstreit die
Konjunktur ausbremsen könnte. Neue
Strafzölle der Vereinigten Staaten ge-
gen Europa kommen vor diesem Hinter-
grund zur Unzeit. Die neue Börsenwo-
che verspricht daher, spannend zu wer-
den mit dem drohenden Amtsenthe-
bungsverfahren gegen US-Präsident
Donald Trump und dem anhaltenden
Gezerre um den Ausstieg Großbritanni-
ens aus der EU. sz, dpa

Köln– Deutschlands größter Versicherer
Allianz kämpft mit erheblichen IT-Proble-
men. Am Freitag fielen die Systeme der Alli-
anz Deutschland erneut für den Großteil
des Tages komplett aus – Vertreter und In-
nendienst-Mitarbeiter konnten kaum ar-
beiten. In einer Mail an alle Mitarbeiter ent-
schuldigten sich Fabio de Ferrari, Vor-
standsmitglied der Allianz Deutschland,
und zwei weitere Verantwortliche noch am
Freitag. Seit Ende August seien mehrere
Großstörungen aufgetreten. „Auch heute
waren wir von einem solchen Ausfall be-
troffen“, heißt es. „Uns ist bewusst, dass
ein solcher Ausfall für alle Kolleginnen und
Kollegen im Innen- wie auch im Außen-
dienst sehr hinderlich ist, und wir entschul-
digen uns ausdrücklich dafür.“ Auch zeit-
kritische Vorgänge waren betroffen – Scha-
denzahlungen und Erstattungen verzöger-
ten sich, und Allianz-Vertreter mussten
Kunden, die eine Versicherungsbescheini-
gung für die Zulassung eines Fahrzeugs
brauchten, wieder wegschicken. In der ge-
samten Allianz Deutschland kommt es im-
mer wieder zu Großstörungen. Im Juni
2018 hatte der Konzern die Funktionen sei-
nes Rechenzentrums in Unterföhring auf
ein Zentrum in Frankfurt umgeschaltet,
das er als Teil seiner globalen Infrastruk-
tur zusammen mit IBM betreibt. Die Alli-
anz äußert sich nicht dazu, ob dadurch Pro-
bleme entstanden sind. hfr

Essen– Vor der großen Elektro-Offensive
räumt der Autobauer VW jetzt offensicht-
lich noch sein Lager der älteren E-Modelle.
Der jüngsten Rabattstudie des CAR-Insti-
tuts der Universität Essen-Duisburg zufol-
ge wird der batteriegetriebene e-Golf der-
zeit mit hohen Abschlägen in den Markt ge-
drückt. Bei Internet-Händlern haben die
Marktbeobachter nach eigenen Angaben
mehrere Angebote gefunden, die mit der
staatlichen Förderung auf einen Verbrau-
cher-Endpreis von knapp mehr als 20 000
Euro kommen. Das bislang für 31 900 Euro
angebotene Elektroauto liege damit ak-
tuell unter dem Listenpreis des günstigs-
ten Verbrenner-Golfs. Studienleiter Ferdi-
nand Dudenhöffer vermutet die bevorste-
hende Markteinführung des E-Modells ID
3 als eigentlichen Hintergrund für die über
den Handel angebotenen Rabatte. Denn
der komplett neuentwickelte ID 3 soll mit
seiner höheren Reichweite von etwa 300 Ki-
lometern für rund 30 000 Euro angeboten
werden. dpa

Die trüben Aussichten für die weltweite
Nachfrage nach Rohöl drückte in der
vergangenen Woche den Preis für die
europäische Ölsorte Brent deutlich
unter die Marke von 60 Dollar und
damit auf den tiefsten Stand seit gut
zwei Monaten. Marktteilnehmer be-
gründeten die Preisentwicklung mit
nahezu durchweg schwachen Konjunk-
turdaten. Sowohl in Europa als auch in
den USA greift die Industrieschwäche
offenbar auf den bisher stabilisieren-
den Dienstleistungssektor über. Für
die globale Ölnachfrage sind das keine
guten Nachrichten. Hinzu kommen
zahlreiche politische Konflikte
auf der Welt, die sich nicht zuletzt um
den bilateralen Handel drehen.
Neben dem Disput zwischen den USA
und China droht ein weiterer Großkon-
flikt, nachdem die USA Strafzölle auf
europäische Waren angekündigt
haben. sz, dpa


von eva dignös

B


ei allem Frust über entgangene Feri-
entage – es gibt eine gute Nachricht:
Die meisten der 140 000 Urlauber
aus Deutschland, die von der Insolvenz ih-
res Reiseveranstalters Thomas Cook und
seiner Tochterunternehmen (darunter Ne-
ckermann Reisen, Bucher Reisen und Öger
Tours) im Urlaub überrascht wurden, sind
mittlerweile wieder zu Hause. Gezahlt hat
das Versicherungsunternehmen Zurich
Deutschland, bei dem Thomas Cook die
Kundengelder für den Insolvenzfall abgesi-
chert hatte. Allerdings wird die Versiche-
rungssumme nicht ausreichen, um den ge-
samten Schaden auszugleichen. Wer seine
Reise gebucht und bezahlt, aber noch nicht
angetreten hat, wird wohl nur einen Teil
des Geldes zurückbekommen. Auf 110 Mil-
lionen Euro im Jahr ist die Versicherungs-
summe gedeckelt. „Sie können davon aus-
gehen, dass dies bei Weitem nicht reicht“,
so ein Zurich-Sprecher. Zunächst müssten
Hotelrechnungen und Rückflüge bezahlt
werden. Es wird vermutlich nicht die letzte
Pleite in der Reisebranche sein.


Wie können sich Urlauber gegen eine In-
solvenz ihres Reiseveranstalters oder ih-
rer Airline schützen?
Auch wenn die Ereignisse rund um die Tho-
mas-Cook-Pleite das Gegenteil vermuten
lassen: Am besten abgesichert sind Pau-
schalreisende. „Das gilt nach wie vor“, sagt
Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim
Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv). Wer eine Pauschalreise bucht, also
mindestens zwei Leistungen im Paket, bei-
spielsweise Flug und Unterkunft, ist dank
der EU-Pauschalreiserichtlinie rechtlich
besser gestellt als ein Individualreisender:
Pauschalreisende können eine Entschädi-
gung verlangen, wenn die Reise nicht so
verläuft wie angekündigt, wenn das Zim-
mer nicht den versprochenen Meerblick
hat oder der Strand statt vor der Haustür
zwei Kilometer entfernt ist. Und: Sie genie-
ßen Insolvenzschutz, wenn der Reiseveran-
stalter wie im Fall Thomas Cook pleite
geht. Dann springt eine Versicherung ein –
sofern die Versicherungssumme aus-
reicht. „Bei einem kleinen Anbieter ist
man daher möglicherweise sicherer aufge-
hoben“, sagt vzbv-Jurist Methmann. Dann
ist der finanzielle Gesamtschaden gerin-
ger und die Chance größer, die Kosten kom-
plett erstattet zu bekommen.


Wie wird der Versicherungsschutz nachge-
wiesen?
Als Beleg dient der Sicherungsschein. Der
Kunde bekommt ihn in der Regel zusam-
men mit der Buchungsbestätigung, oft ist
er auf deren Rückseite aufgedruckt. Erst
wenn er ausgehändigt wurde, dürfen Ver-
anstalter oder Reisebüro eine Anzahlung
verlangen. Auf dem Sicherungsschein müs-
sen die Namen von Reiseveranstalter und
Versicherer stehen, außerdem das Gültig-
keitsdatum für die Police. Vorsicht ist gebo-
ten bei nachträglichen, womöglich hand-


schriftlichen Änderungen: Das deutet auf
eine Fälschung hin. Der Sicherungsschein
gehört immer ins Reisegepäck, um im Fall
der Fälle mit der Versicherung Kontakt auf-
nehmen zu können. Und wenn das Doku-
ment zu Hause liegt oder längst in der Pa-
piertonne? Dann können Reisende bei ih-
rem Veranstalter erfragen, an welche Versi-
cherung sie sich wenden müssen.

Werden alle Kosten, die Reisenden durch
eine Insolvenz entstehen, erstattet?
Die Versicherung erstattet den gezahlten
Reisepreis, wenn Reiseleistungen ausfal-
len, und übernimmt die Aufwendungen
für die Rückreise – so steht es im Siche-
rungsschein. In Deutschland können Versi-
cherer allerdings ihre Leistungen auf 110
Millionen Euro im Jahr deckeln (wie im
Fall von Thomas Cook). Reicht das nicht
aus, wird entsprechend weniger ausge-
zahlt: Ist der Schaden doppelt so hoch wie
die versicherte Summe, bekommt der Ur-
lauber nur die Hälfte. Es kann sogar passie-
ren, dass eine Versicherung schon gezahl-
tes Geld wieder zurückverlangt – dann
nämlich, wenn sie im Verlauf eines Jahres
gleich bei mehreren Insolvenzen einsprin-
gen muss und das Geld schon mit der ers-
ten Pleite aufgebraucht ist.

Können Individualreisende auch einen Si-
cherungsschein verlangen?
Nein. Wenn Flug und Unterkunft getrennt
voneinander gebucht werden, sieht das Ge-
setz keine Insolvenzabsicherung vor – mit
einer Ausnahme: Seit 2018 gelten auch
„verbundene Reiseleistungen“ als Pau-
schalreise und sind damit abgesichert. Da-
für müssen allerdings gleich mehrere Kri-
terien erfüllt sein: Werden für dieselbe Rei-
se innerhalb von 24 Stunden mindestens
zwei Leistungen – die jeweils mindestens
25 Prozent des Reisepreises ausmachen –
bei einem Reisebüro oder Online-Portal ge-
bucht, dann handelt es sich um verbunde-
ne Reiseleistungen. Das sieht in der Praxis
dann beispielsweise so aus: Der Kunde
kauft auf einem Vermittlungsportal einen
Flug in die USA, kann von dort aus, ohne
seine persönlichen Daten noch einmal ein-
geben zu müssen, zu einem Mietwagen-An-
bieter weiterklicken und reserviert dort
gleich noch das Wohnmobil. Dann wird der
Reisevermittler zum Veranstalter, es gilt
Pauschalreiserecht inklusive der Pflicht,
einen Sicherungsschein auszustellen. Ver-
braucherschützer raten, den Buchungsvor-
gang genau zu dokumentieren, beispiels-
weise die Tatsache, dass Name und Konto-
daten nur einmal hinterlegt wurden.

Kann der Reisende selbst eine Insolvenz-
versicherung abschließen?
Bei den Airline-Pleiten der vergangenen
Jahre – von Air Berlin über Germania bis
Wow Air – war das Geld für schon gebuch-
te Flüge meistens weg. Aus der Insolvenz-
masse erhalten die Fluggäste in der Regel
nichts. Auch die Entschädigungsregeln
der EU für annullierte und verspätete Flü-
ge greifen nicht, wenn eine Fluggesell-

schaft wegen Zahlungsunfähigkeit den Be-
trieb einstellt. Vorbeugen ließe sich mit
einer Airline-Insolvenzversicherung – al-
lerdings gibt es „nahezu keine Anbieter sol-
cher Versicherungen“, sagt Christian Bier-
noth, Versicherungsexperte bei der Ver-
braucherzentrale Hamburg, er würde eine
solche auch nicht empfehlen. Die Verbrau-
cherschützer sehen nicht den Einzelnen,
sondern den Gesetzgeber in der Pflicht
und fordern eine verpflichtende Insolvenz-
versicherung für Fluggesellschaften.

Welche Reiseversicherung ist sinnvoll?
Bei vielen Reisebuchungen bekommt der
Kunde die Versicherung gleich mit angebo-
ten. Ein Klick, und schon ist der Abschluss
erledigt. Auch im Reisebüro gehört die Fra-
ge „Wollen Sie noch eine Versicherung ab-
schließen?“ zu fast jedem Verkaufsge-
spräch. Meist wird gleich ein ganzes Paket
gebucht, von der Krankenversicherung
über den Gepäckschutz bis zur Notfall-Hot-
line. Verbraucherschützer warnen: Die Pa-
kete enthielten zwar einige sinnvolle, aber
auch überflüssige Policen. Günstiger sei
es, nur die wirklich notwendigen Versiche-
rungen einzeln abzuschließen.

Sollten sich Reisende für einen Auslands-
aufenthalt krankenversichern?
„Wenn es ins Ausland geht, ist die Aus-
landsreisekrankenversicherung unver-
zichtbar“, betont Bianca Boss vom Bund
der Versicherten (BdV). Zwar besteht für ge-
setzlich Versicherte auch in den EU-Län-
dern Versicherungsschutz. Er deckt die tat-
sächlichen Kosten jedoch nicht ab, denn Ur-
lauber werden oft als Privatpatienten be-
handelt. Bei einem Krankenhausaufent-
halt kommen dann schnell mehrere Tau-
send Euro zusammen, die der Reisende
selbst aufbringen müsste, einen Rück-
transport nach Deutschland würde die ge-
setzliche Krankenversicherung ebenfalls

nicht zahlen. Auch die meisten privaten
Krankenversicherungen, die zwar Arztbe-
handlungen im Ausland übernehmen, stei-
gen aus, wenn der Ambulanzflieger gechar-
tert werden muss. Eine Auslandskranken-
versicherung, die ärztliche Behandlungen
im Ausland umfassend abdeckt, kostet für
Singles ab zehn Euro im Jahr, für Familien
rund 20 Euro. Der Blick ins Kleingedruck-
te ist mühsam, aber notwendig, weil sich
die Bedingungen deutlich unterscheiden.

Lohnt sich eine Reiserücktrittskostenver-
sicherung?
Wer einen Pauschalurlaub, einen Flug
oder einen Hotelaufenthalt bucht und die
Reise dann doch nicht antritt, muss in den
allermeisten Fällen Stornogebühren zah-
len. Sie sind in der Regel zeitlich gestaffelt
und umso höher, je näher die Abreise
rückt. Fällt die Entscheidung erst eine Wo-
che vor Abflug, können durchaus 80 Pro-
zent des Reisepreises fällig werden. Gegen
dieses Risiko sichert eine Reiserücktritts-
kostenversicherung ab. Sie übernimmt die
Stornogebühren. „Ich hatte doch keine

Lust“, reicht allerdings als Grund nicht
aus. Gezahlt wird bei Erkrankungen, To-
desfällen in der engen Verwandtschaft, bei
plötzlicher Arbeitslosigkeit oder schweren
Vermögensschäden, wie beispielsweise
einem Brand in der Wohnung. Bei einigen
Versicherungen ist auch ein kurzfristiger
Jobwechsel abgesichert oder der Schei-
dungsfall. Wie sinnvoll eine solche Versi-
cherung ist, muss immer individuell ausge-
rechnet werden. Für einen Flug lohnt sich
die Versicherung oft nicht: Steuern und Ge-
bühren werden ohnehin erstattet.

Ist eine Gepäckversicherung sinnvoll?
Die Stiftung Warentest attestiert Gepäck-
versicherungen ein schlechtes Preis-Leis-
tungs-Verhältnis. Sie seien vergleichswei-
se teuer und sicherten längst nicht alle Risi-
ken ab. Werden Geld oder Kreditkarte ge-
stohlen, gibt es keinen Ersatz, für
Schmuck, elektronische Geräte oder die Fo-
toausrüstung gelte oft nur ein einge-
schränkter Schutz. Auch der Bund der Ver-
sicherten rät von einer Reisegepäckversi-
cherung ab.

Die Angst


ist zurück


ITder Allianz


fällt erneut aus


E-Golf plötzlich billiger


als derBenzin-Golf


Öl deutlich


billiger


Wenn der Urlaub


zur Pleite wird


Das Aus von Thomas Cook beunruhigt viele Verbraucher.
Wie gut sind sie auf ihren Reisen abgesichert?
Und wie können sie selbst vorsorgen?
Die wichtigsten Fragen und Antworten

PDAX IM WOCHENVERGLEICH


✖= auch im Tec-DAX;●= auch im Euro-Stoxx-50;°= auch im Stoxx-Europe-50;IP= Wochengewinner/-verlierer.Angaben ohne Gewähr.

Schluss Schluss Wochen Wochen Schluss am Jahres- Divi- Div. KGV
4.10.19 Vorwoche Veränderung in % Hoch Tief 28.12.18 veränd. in % dende rendite 2019
DAX-30 12.012,8 12.380,9 WWWWW-2,97 12.497 11.879 10.559,0 13,77 — — —
Adidas● 271,60 285,10 WWWWWWW-4,74 289,1 265,7 182,40 48,90 3,35 1,23 27,
Allianz●° 206,25 211,85 WWWW-2,64 214,9 205,4 175,14 17,76 9,00 4,36 10,
BASF●° 61,61 63,54 WWWWW-3,04 64,62 60,78 60,40 2,00 3,20 5,19 15,
Bayer●° 62,28 64,68 WWWWWW-3,71 65,27 60,62 60,56 2,84 2,80 4,50 9,
Beiersdorf 105,85 108,00 WWW-1,99 109,2 104,5 91,16 16,11 0,70 0,66 31,
BMW● 62,39 63,89 WWWW-2,35 65,72 61,61 70,70 -11,75 3,50 5,61 7,
Continental 114,04 117,50 WWWWW-2,94 120,3 112,6 120,75 -5,56 4,75 4,17 10,
Covestro 43,13 44,79 WWWWWW-3,71 46,07 42,57 43,18 -0,12 2,40 5,56 13,
Daimler●° 43,81 45,38 WWWWW-3,46 46,20 43,26 45,91 -4,57 3,25 7,42 8,
PDeutsche Bank 6,48 6,93WWWWWWWWW-6,48 6,99 6,37 6,97 -6,99 0,11 1,70 21,
Deutsche Börse● 140,30 143,55 WWWW-2,26 143,9 137,4 104,95 33,68 2,70 1,92 23,
Deutsche Post● 28,88 30,19 WWWWWW-4,34 30,77 28,60 23,91 20,79 1,15 3,98 13,
Deutsche Telekom✖●° 15,13 15,36 WWW-1,50 15,48 15,00 14,82 2,11 0,70 4,63 15,
Eon 8,88 8,95 WW-0,80 8,99 8,77 8,63 2,94 0,43 4,84 13,
Fres.Med.Care 58,96 61,92 WWWWWWW-4,78 62,12 58,00 56,64 4,10 1,17 1,98 14,
Fresenius● 41,62 43,96 WWWWWWWW-5,32 43,90 41,05 42,38 -1,79 0,80 1,92 12,
PHeidelbg.Cement 61,84 65,54 WWWWWWWW-5,65 67,10 60,94 53,38 15,85 2,10 3,40 9,
Henkel Vz. 90,96 91,54 WW-0,63 91,46 89,12 95,40 -4,65 1,85 2,03 16,
Infineon✖ 16,07 16,61 WWWWW-3,20 16,88 15,84 17,37 -7,43 0,27 1,68 18,
Linde PLC●° 168,70 176,10 WWWWWW-4,20 178,9 166,2 138,55 21,76 2,83 1,68 26,
Lufthansa 13,94 14,28 WWWW-2,42 14,84 13,82 19,70 -29,26 0,80 5,74 5,
Merck 101,15 103,65 WWWW-2,41 105,0 99,42 89,98 12,41 1,25 1,24 18,
MTU Aero Eng. 243,00 243,80 W-0,33 247,0 236,1 158,40 53,41 2,85 1,17 23,
Münchner Rück● 235,80 237,20 WW-0,59 238,6 232,6 190,55 23,75 9,25 3,92 12,
RWE 28,22 28,57 WWW-1,23 28,81 27,33 18,97 48,80 0,70 2,48 25,
SAP✖●° 104,84 107,80 WWWW-2,75 109,2 103,1 86,93 20,60 1,50 1,43 21,
Siemens●° 95,30 97,36 WWWW-2,12 99,03 94,03 97,38 -2,14 3,80 3,99 14,
Volkswagen Vz.● 147,82 154,90 WWWWWWW-4,57 157,7 146,5 138,92 6,41 4,86 3,29 5,
IVonovia 46,87 46,23 1,38WWW 46,89 45,91 39,59 18,39 1,44 3,07 19,
PWirecard✖ 140,70 149,90 WWWWWWWWW-6,14 149,8 137,1 132,80 5,95 0,20 0,14 32,

DEFGH Nr. 231, Montag, 7. Oktober 2019 (^) WIRTSCHAFT HF2 21
MEISSNERS STRATEGEN
Wir sparen wirklich überall: Beim Autofahren, beim Heizen und beim Strom.
Undvon dem Geld machen mein Schatz und ich dann einmal im Jahr eine Reise.
SZ-ZEICHNUNG: DIRK MEISSNER
Rohöl der Sorte Brent
Angaben in Dollar je Barrel
56
57
58
59
60
61
62
63
30.9.19 1.10. 2.10. 3.10. 4.10.
4.10.19 58,3
Vorwoche 61,
Höchstwert, 30.9.19 62,2
Tiefstwert, 3.10.19 56,
SZ-Grafik/smallCharts; Quelle: Bloomberg
Dax
Angaben in Punkten
11800
11900
12000
12100
12200
12300
12
12500
30.9.19 1.10. 2.10. 4.10.
4.10.19 1212,
Vorwoche 12380,9
Höchstwert, 1.10.19 1288,
Tiefstwert, 4.10.19 11883,
SZ-Grafik/smallCharts; Quelle: Bloomberg
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