Neue Zürcher Zeitung - 03.11.2019

(Barré) #1

Donnerstag, 3. Oktober 2019 ZUSCHRIFTEN


Die Zukunft


ist elektrisch


Träumen ist erlaubt. Aber wenn es um
das Gut geht,das inallen Phasen unse-
res Lebens erst das Leben ermöglicht –
nämlich die elektrische Energie –, wird
Träumen zum Risiko. Es scheint frü-
her noch klar gewesen zu sein, dass eine
sichere Stromversorgung aus Grund-
last-, Mittellast- und Spitzenlastkraft-
werken zusammengesetzt sein muss.
Mit dem politisch basiertenAusstieg
aus der Atomenergie in der Schweiz
und dem klimatisch notwendigen Ende
der Kohleverstromung in Deutschland
(und anderswo) fehlen letztlich die ther-
mischen Grundlastkomponenten für
eine stabileVersorgungsstruktur. Die
Wasserkraftkönnte mit verbesserten
Rahmenbedingungen eventuell noch
etwas zulegen. Solcheskönnte auch für
die Sonnen-und dieWindstromerzeu-
gung gelten.Wenn Felix Nipkow in sei-
nem Gastkommentar aber postuliert,
dass mit Sonne undWind «eine sichere
und zukunftsfähige Energieversorgung»
zu erreichen sei, wenn man nur wolle,
dann klaffen Idealismus undRealismus
ziemlich dramatisch auseinander (NZZ



  1. 9.19). Sonne undWind sind als sto-
    chastische Energien für eine sichere
    Stromversorgung nie geeignet.Auch ein
    massiverAusbau kann die Atomener-
    gie nicht ersetzen und benötigt erheb-
    liche zusätzliche Speicher-,Netz-und IT-
    Kapazitäten.Das vielgerühmte Beispiel
    in Deutschlandkostet den Stromkon-
    sum enten mittlerweile den doppelten
    Strompreis, ohne dass die ausfallenden
    Produktionskapazitäten aus Atom- und
    Kohlekraftwerkenauch nur annähernd
    kompensiert werdenkönnen. Mit rund
    1000 Volllaststunden weist die Schweiz
    in der Solar- undWindkraftproduktion
    erhebliche Nachteile gegenüber medi-
    ter ranen (Sonne mit 2500–3000 Stun-
    den) oderKüstenregionen (Starkwind
    mit 4000–6000 Stunden) auf. Das hat
    zur Folge,dass bei uns derAusbau in
    Solar-und Windproduktion immer limi-
    tiert und zudem mit höherenKosten
    begleitet sein wird.Wenn wir uns einig
    sind, dass die Zukunft elektrisch sein
    wird,müssen wir uns (neben derPolitik)
    auch mit der Physik arrangieren,was für
    mich bedeutet, dass wir auch in Zukunft
    Grosskraftwerke benötigen werden.
    Anton Bucher, Oftringen


In seinem Gastkommentar suggeriert
Felix Nipkow, dass die«erneuerbare Zu-
kunft» in der Schweiz problemlos und
erst nochkostengünstig zu schaffen sei,
weil in DeutschlandWind und Solar-
strom schon heute mit mehr als 25 Pro-
zent einen wichtigenTeil der Energie-
erzeugung ausmachten.Das stimmt so
nicht ganz. Richtig ist, dass in Deutsch-
land imJahr 2018 26 P rozent (in der
Schweiz 3,6 Prozent) des Bruttostrom-
verb rauchs von insgesamt 595 TWh
(in der Schweiz 58TWh) inWind und
Photovoltaikanlagen erzeugt wurden.
Das vom Bundesrat angestrebte Ziel
einer CO 2 -neutralen Energieversor-
gung kann aber nicht allein durch Er-
satz des heutigen Stromverbrauchs
durch erneuerbare Energiequellen er-
reicht werden.Vielmehr muss der ge-
samte Energieverbrauch, insbesondere
auch der heute aus fossilen Energie-
trägern stammende, nach Meinung des
Autors ausschliesslich durch Strom er-
setzt werden.Wäre es da nichtrelevan-


ter, den heutigen Anteil desWind- und
Solarstroms inRelation zum gesamten
Bruttoenergieverbrauch zu betrachten?
Der betrug 2018 in Deutschland 12 Pro-
zent (also nicht «mehr als einViertel»)
und in der Schweiz sogar nur magere
0,9 Prozent. DerAutor verschweigt zu-
dem, dass der aus erneuerbaren Quel-
len stammende Energieanteil von der-
zeit 12 Prozent in Deutschland mit jähr-
lich 25 Milliarden Euro subventioniert
wi rd. Der Photovoltaik prophezeit der
Autor in der Schweiz eine grosse Zu-
kunft.Als einziges Problem sieht er wet-
terbedingte Schwankungen,die aber mit
den Speicherseen gut ausgeglichen wer-
den könnten.Saisonale Schwankungen,
die schwerwiegendere Folgen haben
dürften, da sie von längerer Dauer sind
als wetterbedingte und zudem Produk-
tion (im Sommer hoch) undVerbrauch
(im Winter hoch) gegenläufig sind, wer-
den ausgeklammert.DieserOptimismus
stehtübrigen s im krassen Widerspruch
zum Artikel von Helmut Stadler auf
Seite15 derselben NZZ-Ausgabe.
André Sauter,Bottmingen

Shareholder


und Stakeholder


Die Diskussion um legitime Interes-
sen an Unternehmen füllt Bibliotheken.
Dank wirtschaftlicher Globalisierung
und bedrohlichenVeränderungen in Ge-
sellschaft und Umwelt ist dasThema in
der breiten Öffentlichkeit angekommen
und beschäftigt diePolitik. Die Gegen-
überstellung von ShareholderValue und
StakeholderValue – agiert ein Unter-
nehmen im Interesse der Anteilseigner
oder auch weiterer Anspruchsgr uppen


  • war schon immer eine plakative Zu-
    spitzung,denn wenn Gläubiger oder
    Mitarbeitende nicht «mitziehen», sinkt
    über kurz oder lang der Unternehmens-
    wert, und Investoren erleidenVerluste.
    Joel Fischer undRolf Watter (« Wem ge-
    hört eineFirma», NZZ 10. 9.19) machen
    auch darauf aufmerksam. Margit Oster-
    loh («EineFirma gehört nicht nur den
    Aktionären», NZZ 25. 9.19) ist in ihrer
    Replik zuzustimmen, dass auch die Mit-
    arb eitenden zu schützen sind. Sowieso
    ist nach Arbeitsrecht dasTreueverhält-
    nis zum Unternehmen gegenseitig.
    Jedoch müssen unternehmerische
    Entscheide auch (nicht vertraglich ab-
    gesichertes) «implizites Erfahrungs-
    wissen» Mitarbeitender inRechnung
    stellen. Eine Gleichsetzung mit Aktio-
    nären hinsichtlich Einsitznahme imVer-
    waltungsrat, also Mitwirkung bei der
    Unternehmensführung, ist deswegen
    aber nicht gerechtfertigt, dennAktio-
    näre stellen ihr Kapital ohneAnspruch
    auf feste Gegenleistung zurVerfügung.
    Ein solcher Eingriff in die Eigentums-
    freiheit wäre per se nochkeine «frucht-
    bareReform des Kapitalismus». Frag-
    würdig ist sodann dieGleichsetzung aller
    Shareholder untereinander: Beherrscht
    werden Unternehmen bekanntlich von
    jenen, welche die Stimmenmehrheit
    innehaben; nicht nur besetzen sie so die
    Mehrheit imVerwaltungsrat,sondern sie
    bes timmen auch über eine allfällige Ge-
    winnausschüttung. Immer wieder berich-
    ten die Medien im Zusammenhang mit
    Unternehmenszusammenschlüssen über
    Vorhaben, welche die Publikumsaktio-
    näre benachteiligen, und andererseits
    über Schieflagen, bei denen diese ihres


Einsatzes ebenso verlustig gehen wie die
Mehrheit, welche die Situation verant-
wortet.Von daher sind sogenannte Min-
derheiten mindestens ebenso schutz-
würdig wieMitarbeitende, Gläubiger
oder andere Stakeholder.
Stephan Glanz, Davos undValencia

Als Hausarzt


ein Verlierer


Simon Hehli feiert die Erfolge des
Tarifeingriffs des Bundesrates (NZZ


  1. 9.19). Ich anerkenne, dass es die-
    sen Herbst eine kleine Prämiensteige-
    rung gibt. Ich erlebe aber als Hausarzt
    in meiner Praxis,wie dieser Erfolg zu-
    standekommt, da bin ich teilweiseVer-
    lierer.Ich habe als Medizinstudent und
    junger Arzt von meinen Lehrern und
    Vorgesetzten gelernt, wie ich mich dem
    Problem eines Menschen annähern
    sollte. Da gehört das Lesen früherer
    Berichteund dieEinsichtin alte Bild-
    dokumente dazu. Die dazu nötige Zeit
    kann aber nichtmehr genügend verrech-
    net werden. Dies fördert ein Abschrei-
    benvon andern ohne Auseinander-
    setzung undWürdigung. Das von Simon
    Hehli ersehnte elektronischePatienten-
    dossier (EPD) wird in der gegenwärtig
    aufgegleistenVersion, die jakonform
    mit unseren Gesetzen sein muss, die er-
    wähnten Doppeluntersuchungen nicht
    verhindernkönnen, weil derPatient im
    schweizerischen EPD Geheimnisherr
    ist und Untersuchungen, Dokumente
    und Befunde, die ihm nicht passen, im
    EPD für geheim erklären kann, so dass
    sie nicht mehr eingesehen werdenkön-
    nen.Dies dasFazit eines kürzlichenVor-
    trags inSt. Gallenüber das Projekt EPD,
    das 2020 öffentlich lanciert werden soll.
    Dr. med.Rudolf Huber, St. Margrethen


Pilzköpfe


Nachdem ich neun Pilzköpfe in enger
Formation imWald entdeckt hatte, er-
blickte ich auf dem Heimweg, auf einer
Wiese, ebenfalls neun dicht aneinander
gereihteWahlplakate, mit freundlich
lächelndenPolitiker-Köpfen, von links
bis rechts. Bei Pilzen als auch beiPoliti-
kern gilt,Wurzel- und Gruppenbildung
ist das A undO, besonders vorWahlen.
RaffaeleFerdinando Schacher,Rorschach

Anunsere Leserschaft


Wirdanken allenEinsenderinnen
und Einsendern und bitten um
Verständnis dafür,dass wir über
nicht veröffentlichte Beiträge
keine Korrespondenzführen
können.Kurz gefasste Zuschriften
werden bei derAuswahl bevorzugt;
die Redaktionbehält sich vor,
Manuskripte zu kürzen.Jede
Zuschriftmuss mit der vollständi-
gen Postadresse des Absenders
versehen sein.

RedaktionLeserbriefe
NZZ-Postfach, 8021 Zürich
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TRIBÜNE


Keine Quantité


négligeable


Gastkommentar
von JÖRGKÜNDIG

Die Verhandlungen von Gemeinden und Städten um Zuständig-
keiten undRessourcen mit Kanton und Bund werden gerne als
Machtspiel kritisiert.Das ist grundsätzlich falsch.Vielmehr geht
es um Sachfragen und den Anspruch, dass finanzielle Pflichten
mit Handlungsspielraum verbunden sein sollen. Dass sich dabei
die Gemeindebehörden für ihre Interessen einsetzen, istTeil ihrer
Aufgabe und eine Stärke unseres politischenSystems.
Schon 2014 haben die Gemeinden die Schwäche desFinanzaus-
gleichs im Bereich der Soziallasten bemängelt. DieKosten in die-
sem Sachbereich wachsen enorm,und daskönnte sich auch auf die
St euerfüsse auswirken. Zudem ist es ein Sachbereich, der den Ge-
meinden und Städten nursehr ge ringe Einflussmöglichkeiten bie-
tet und bishereinenFinanzierungsschlüssel aufwies, der sie klar
benachteiligt hat.
Schliesslich bestätigte ausgerechnet derregierungsrätliche Ge-
meinde- undWirksamkeitsbericht 2017 dies e Situation. Der Be-
richt hielt fest: «Die Bedeutung der Sozialkosten für die Gemein-
den gemessen am Anteil der gesamten Nettoaufwendungen hat
über die letzten15 Jahre zugenommen.Von einem Anteil von 16
Prozent 2000 stieg dieser 2015 auf 25 Prozent (...). Waren früher
hohe Sozialkosten vereinzelteAusnahmeerscheinungen,sind mitt-
lerweile rund 20 Gemeinden von Nettoaufwendungen über 10 00
Franken pro Einwohnerin und Einwohner betroffen.»
Zur Verbesserung der Situation verwies derRegierungsrat
ausdrücklich auf Spezialgesetze, namentlich das Zusatzleistungs-
gesetz, denn rund 60 Prozent der gesamten Sozialkosten werden
durch die Zusatzleistungen zur AHV/IV und die gesetzliche wirt-
schaftliche Hilfe verursacht.
In derFolge erarbeitete der Gemeindepräsidentenverband das
jetzt in den Grundzügen genehmigte Modell, welches von der zu-
ständigenKommission nach Beurteilung durch das Gemeindeamt

intensiv und inKenntnis derRegierung beraten wurde. Dieses sah
vor, dass die Gemeinden von den jedesJahr ansteigenden Zusatz-
leistungen nur noch 20 Prozent und nicht mehr 56 Prozent bezah-
len sollen. Die jetzt mehrheitsfähige Lösung legt den Gemeinde-
anteil bei 30 Prozent fest, wobei maximal 125 Prozentder durch-
schnittlichen Bruttokosten anrechenbar sind. DerVerband war in
seinerVorgehensweise transparent undkonsequent.
Kanton und Gemeinden legen unabhängig voneinander strate-
gische Zielsetzungen fest. EineTatsache, die in der aktuellen Dis-
kussion um die Zuordnung undFinanzierung derAufgabenerledi-
gung gerne vergessen wird. Eine gegenseitige Abstimmung dieser
Zielsetzungen wäre durchaus erstrebenswert. Beide Staatsebenen
brauchen auch eine verlässliche finanzielle Grundlage. Dazu tr a-
gen die Steuererträge von natürlichen und juristischenPersonen
entscheidend bei. Der gemeinsame Einsatz zugunsten der Steuer-
reform 2017 und der Umsetzung im Kanton Zürich war deshalb
folgerichtig, denn es geht darum, die Unternehmen inden Gemein-
den und damit im Kanton Zürich zu halten.
Dieses Unterordnen unter ein gemeinsames Ziel ist exempla-
risch.Dort,wo frühzeitig ein solchesAnsinnen verfolgt wird,kom-
men gute, tragfähige Lösungen zustande. Zu nennen ist in diesem
Zusammenhang auch das ursprünglich umstrittene Mehrwertaus-
gleichsgesetz (MAG). Die Gemeinden und Städte sind wichtige
Pfeiler unseres Staatswesens. Sie sind auch gewillt und fähig, diese
Rolle wahrzunehmen.Sie sindkeineswegs eine Quantité négligea-
bl e, und das ist gut so.

Jörg Kündigist Präsident desGemeindepräsidentenverbandsKantonZürich
(GPV).

Dass sich die Gemeindebehörden


für ihre Interessen einsetzen,


istTeil ihrer Aufgabe.


UND
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