Die Welt - 21.09.2019

(Rick Simeone) #1

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21.09.19 Samstag,21.September2019DWBE-VP1


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DWBE-VP1

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DIE WELT SAMSTAG, 21. SEPTEMBER 2019 IMMOBILIEN 49


Diese direkt über dem Yachthafen von Por-
tals Nous gelegene Traumvilla wird derzeit
nach höchsten Qualitätsstandards moder-
nisiert.
Die Immobilie mit südwestlicher Ausrich-
tung befindet sich auf einem 935 m^2 gro-
ßen Grundstück in einer ruhigen, gehobe-
nen Wohngegend und besticht durch einen
fantastischen Panoramablick über die
Bucht von Portals und Palmanova.
Auf 427 m^2 verfügt die Villa über vier
Schlafzimmer mit Bad en suite, ein Büro,
einen Fitnessraum und ein zusätzliches
Zimmer. Zu den weiteren Ausstattungs-
merkmalen gehören Klimaanlage, doppelt
verglaste Fenster, teilweise Fußbodenhei-
zung und ein eindrucksvoller Pool. Von der
Garage, welche Platz für drei Fahrzeuge bie-

tet, führt ein Aufzug zum Haupteingang. Ei-
ne Dachterrasse sowie eine stilvolle und
elegante Ausstattung runden das Angebot
dieser ausgezeichneten Villa auf Mallorca
ab.
First Mallorca ist eine der führenden Im-
mobilienagenturen auf der Insel und bietet
hochwertige Dienstleistungen rund um
das Mieten, den Kauf sowie den Bau von
Immobilien. Mit einem professionellen, er-
fahrenen und hoch motivierten Team, wel-
ches mehr als zehn Sprachen spricht, ist
das Unternehmen inzwischen in sechs
strategisch auf Mallorca verteilten Stand-
orten vertreten. Neben dem Hauptbüro in
Costa d’en Blanes gibt es weitere Büros in
Palma, Pollensa, Santanyí, Port Adriano
und Puerto de Andratx.

Verkaufspreis: 5.900.000 Euro
Schlafzimmer: 4
Badezimmer: 4
Bebaute Fläche: 427 m^2
Grundstück: 935 m^2
Parkplatz: ja
REF:66508 – WW

Tel: +34 971 007007
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IMMOBILIE DER WOCHE


Luxusvilla mit atemberaubendem Meerblick in Costa d’en Blanes


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vor allem die Kontrolle, ohne die auch der beste Vorschlag am
Ende zahnlos ist. Primär geht es den Kommunen darum, eine
Zweckentfremdung von Wohnungen zu verhindern. Zweck-
entfremdung bedeutet, dass eine Wohnung eben nicht als Le-
bensmittelpunkt genutzt wird, sondern zum Beispiel den
Großteil des Jahres von Touristen bewohnt wird.
Viele Gemeinden haben sich Wege überlegt, wie man eine
solche Zweckentfremdung verhindern kann. Festgehalten
sind diese Ideen in den Tiefen kommunaler Gesetzgebung, in
sogenannten Zweckentfremdungsverbotsgesetzen und
WWWohnraumschutzgesetzen. Im Prinzip haben sich die Kom-ohnraumschutzgesetzen. Im Prinzip haben sich die Kom-
munen zwei Instrumente ausgeguckt, die Abhilfe schaffen
sollen: Zum einen soll die Zahl der für die Vermietung erlaub-
ten Tage begrenzt werden, zum anderen müssen sich vieler-
orts die Anbieter bei der Stadt registrieren.
Eine Rolle spielt dabei häufig, ob die Vermieter ihre gesam-
te Wohnung oder weniger als 50 Prozent anbieten. Bei Teil-
vermietungen gilt vielerorts nach wie vor keine Beschrän-
kung. Das klassische Einliegerzimmer soll weitervermietet
werden dürfen. Wer seine gesam-
te Wohnung vermieten will, muss
sich hingegen meist auf sechs Wo-
chen (Köln) bis acht Wochen im
Jahr (Hamburg und München) be-
schränken. Die Stadt Berlin for-
dert für so eine Komplettvermie-
tung zusätzlich immer eine soge-
nannte Zweckentfremdungsge-
nehmigung. Die kostet in der Re-
gel Geld. Damit so etwas kontrol-
lierbar ist, setzen einige Städte
mittlerweile auf Nachweisnummern, mit denen Anbieter ihre
Inserate versehen müssen. Hamburg kooperiert dazu mittler-
weile sogar mit Airbnb, seit dem 1. April können Anbieter aus
der Hansestadt ihre Wohnung nur noch mit einer Nummer
anbieten. Man habe eine solche Zusammenarbeit auch schon
der Stadt Berlin angeboten, heißt es vonseiten der Plattform.
AAAuch dort gibt es eine solche Nummer.uch dort gibt es eine solche Nummer.
Ist nun den Zweckentfremdern in den deutschen Metropo-
len das Handwerk gelegt? So einfach ist es nicht. Noch lassen
sich diese Vorgaben erschreckend einfach umgehen. Etwa,
wenn es um die Dauer der Tage geht, an denen vermietet
wird. Die Stadt Hamburg stellt dazu einen Belegungskalender
ins Internet, den Airbnb-Hosts ausfüllen müssen. Allerdings
gibt Airbnb keine Informationen an die Stadt weiter, wenn es
um die tatsächlichen Vermietungstage geht. Betrug scheint
hier einfach möglich zu sein.
Das liegt auch daran, dass die Kommunen außerhalb von
Stichproben kaum eine Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob
ein Anbieter die Behörden belügt. „Derzeit werden vorrangig
von Bürgern gemeldete Verdachtsfälle im Rahmen von Er-
mittlungs- und Antragsverfahren geprüft“, sagt Sabine Wotz-
law von der Pressestelle der Stadt Köln. Die Rheinmetropole
hat zwar noch kein Registrierungssystem wie Berlin und
Hamburg eingeführt, langfristige Vermietungen der gesam-
ten Wohnung sind aber auch dort nicht erlaubt. Verstöße be-
handele man als Ordnungswidrigkeit, die bis zu 50.000 Euro
Bußgeld nach sich ziehe, erklärt Wotzlaw. Damit kommen

Schwindler in Köln noch verhältnismäßig günstig weg: In
Berlin kann allein die Nichtangabe der Registriernummer bis
zu 250.000 Euro kosten. Sowohl in der Hauptstadt als auch in
Hamburg und München kostet die Zweckentfremdung sogar
bis zu 500.000 Euro.
Nun sind die wenigsten Anbieter auf den Homesharing-
Plattformen gewiefte Betrüger, die ihre Stadt um Geld und
WWWohnraum bringen wollen. „Die überwiegende Mehrheit derohnraum bringen wollen. „Die überwiegende Mehrheit der
Gastgeber auf Airbnb sind Homesharer, also Bürgerinnen
und Bürger, die ihr Zuhause kurzzeitig vermieten, wenn sie
selbst verreist sind“, sagt Airbnb-Pressesprecherin Kirstin
MacLeod.
Doch auch Nebeneinkünfte müssen ordentlich besteuert
werden. Womit ein weiterer Punkt zutage tritt, bei dem die
Behörden – in diesem Fall die Finanzämter – so ihre Proble-
me mit der Sharing-Economy haben: Ihnen entgehen vermut-
lich haufenweise Steuergelder durch die Angebote. Hundert-
prozentig lässt sich die genaue Höhe nicht beziffern, denn die
Plattformen geben die Verantwortung hierfür an die Anbieter
weiter. Diese müssen die Einnahmen im Zweifel selbst dem
Finanzamt melden und dann
entsprechend Einkommensteu-
er zahlen. Wer mehr als 17.500
Euro im Jahr mit Airbnb & Co.
erwirtschaftet, muss auch Um-
satzsteuer abführen. Wenn die
Anbieter ihr Homesharing-Ange-
bot zu professionell aufziehen,
greift unter Umständen sogar
die Gewerbesteuer, und zwar,
wenn sogenannte „unübliche
Sonderleistungen“ angeboten
werden. Dazu zählen laut aktueller Rechtsprechung zum Bei-
spiel eine tägliche Reinigung der Unterkunft oder ein tägli-
ches Frühstück.
„Bei selbst erklärten Einkünften gibt es einfach eine größe-
re Unehrlichkeit“, sagt Christopher Ludwig vom Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung. Er hat dort gemeinsam
mit Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemei-
ne Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche
Steuerlehre II an der Universität Mannheim, analysiert, wie
viel Steuern durch Airbnb pro Jahr in Deutschland in etwa an-
fffallen. Betrachtet man 20 deutsche Großstädte, sind das bisallen. Betrachtet man 20 deutsche Großstädte, sind das bis
zu 150 Millionen Euro. Wie viel davon am Ende wirklich beim
Fiskus ankommt, ist unklar. Spengel und Ludwig schlagen
deswegen vor, dass die Plattformen die Steuern einfach di-
rekt abführen, analog zur Kapitalertragsteuer, bei der auch
die Kreditinstitute diese Aufgabe übernehmen.
ÄÄÄhnlich wie bei der Kapitalertragsteuer sollte dann auchhnlich wie bei der Kapitalertragsteuer sollte dann auch
ein Pauschalbetrag gelten. Der administrative Aufwand, für
jeden Anbieter individuell die Steuerlast zu berechnen, wäre
ansonsten sehr hoch. Würde man ganz normal die Einkom-
mensteuer anwenden, würden noch Aspekte wie Steuerklasse
oder mögliche Werbungskosten eine Rolle spielen.
Airbnb wäre auch nicht die erste Onlineplattform, die eine
solche Aufgabe übernimmt. Seit Anfang 2019 müssen Markt-
plätze wie Ebay Steuern für Verkäufe erheben, die bei ihnen
getätigt werden, ansonsten werden sie in Haftung genom-
men.

Die große


Grauzone


FORTSETZUNG VON SEITE 47

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Maritimes Flair, Entspannung und Lebens-
qualiät – wer nah am Wasser wohnt, kann
sich auch im Alltag immer ein wenig wie im
Urlaub fühlen.
Kein Wunder also, dass es so viele Menschen ans
Wasser zieht. Immobilien in Wassernähe sind
beliebt und begehrt. Nicht von ungefähr ent-
wickeln sich solche Immobilienprojekte oft als
Prestigeobjekte.
Beispiele dafür gibt es quer durch die ganze Re-
publik: Auch wenn der Anlauf etwas zäh war, so
zählt beispielsweise der Duisburger Innenhafen
mit seiner Marina zu einem der Vorzeigepro-
jekte im Ruhrgebiet. Heute hat dort nicht nur
eine Vielzahl rennomierter Unternehmen einen
Firmensitz. Auch wer eine der Wohnungen in
unmittelbarer Nähe des Innenhafen bekommen
konnte, darf sich glücklich schätzen. Zudem sor-
gen ein breit gefächertes Gastronomieangebot
und kulturelle Einrichtungen für einen hohen
Freizeitwert. Ähnliches gilt auch für das Projekt

PHOENIX See in Dortmund. Es gilt als Parade-
beispiel in der Metropole Ruhr für einen inno-
vativen Lebensraum, der Wohnen, Freizeit und
Arbeit kombiniert.
Außer in Neubauprojekte investieren Kapitalan-
leger gerne auch in „gebrauchte“ Immobilien,
beispielsweise in ehemalige Industriebrachen. Sie
strahlen allein schon durch ihre Historie einen ge-
wissen Charme aus. Durch professionelle Sanie-
rung sowie moderne Wohnstandards entstehen
Objekte, die zudem eine gute Rendite erzielen.
Darüber hinaus bieten sich gerade Immobilien am
Wasser auch zur Nutzung als Ferienwohnungen
an. Wenn sie nicht selbst genutzt werden, kann
die Vermietung zusätzliche Einkünfte erzielen. Ob
neu erbaut, Umnutzung oder gewachsene Bebau-
ung wie etwa an den bayerischen Seen – immer
ist die Lage entscheidend. So sind Immobilien in
reinen Urlaubsregionen im In- und Ausland eben-
so gefragt wie Wohnimmobilien im Umfeld von
Metropolen – wenn denn die Lage stimmt.

DER WEG ZUR
TRAUMIMMOBILIE

Frühstück mit Blick aufs
Meer, abends noch schnell
eine Runde im See schwim-
men – die Suche nach Im-
mobilien am Wasser ist
nicht immer einfach.

Ob Ferien- oder Wohnhaus,
vor dem Kauf oder der An-
mietung sind einige Fragen zu
klären: Will ich die Wohnung
ausschließlich selbst nutzen,
stimmt die Lage, ist die Fi-
nanzierung zu bewältigen, wie
sieht die Infrastruktur aus?
Eine gute Entscheidungshilfe
bieten neben Maklern bei-
spielsweise auch Internet-
plattformen für Immobilien
wie immonet.de oder immo-
bilienscout24.de

DIE LAGE ENTSCHEIDET

BELIEBT UND BEGEHRT –


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Wohnen und Arbeiten am PHOENIX See in Dortmund.
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