MF-MT

(Darren Dugan) #1
Kapitel 20 | Das Fotorecht 331

Inzwischen gehen auch die Bilder-Commu-
nities im Internet dazu über, beim Upload
Ihrer Fotos abzufragen, ob diese unter
Creative Commons-Lizenzen verwendet
werden dürfen.

berrechts ist die sogenannte Privatkopie erlaubt. Wenn jemand Ihr im
Internet ausgestelltes Foto auf seinem PC speichert, sei es als Vorlage oder
um es hin und wieder anzusehen, dann ist dies ausdrücklich erlaubt. Auch
gegen einen Ausdruck zur Verschönerung der Privaträume ist rechtlich
nichts einzuwenden. Handelt es sich dagegen um öffentliche Räume, wie
eine Praxis, ein Geschäft oder Ähnliches mit Publikumsverkehr, dann liegt
eine Veröffentlichung vor, die in dieser Form ohne Ihre Zustimmung ver-
boten ist. Sie sind aber nicht bei jedem Foto, das Sie machen, automatisch
auch der Urheber. Das sind Sie nur dann, wenn die Kreativleistung Ihnen
zuzurechnen ist, wenn Sie also für die Bildgestaltung zuständig sind. Wenn
ein Auszubildender in einer Fotografenlehre zum Beispiel ein Foto nach
den Vorgaben seines Ausbilders macht, der für den Bildschnitt, den Licht-
aufbau und den Motivaufbau verantwortlich ist, dann ist er nur der Auslö-
ser, aber nicht der Urheber.


Die Nutzungsrechte an Ihren Fotos


Was mit Ihren Fotos geschehen darf, legen Sie in Form der Nutzungsrech-
te fest, die Sie einem Nutzer oder Käufer einräumen. Das Urheberrecht
selbst ist nicht übertragbar. Verträge, in denen dies vereinbart wird, sind
unwirksam. Der Verkauf eines Fotos ist auch nicht gleichbedeutend mit
der Weitergabe des Nutzungsrechts, denn welche Nutzungsrechte Sie
einräumen, ist Ihnen frei überlassen. Sie können selbst bestimmen, ob die
Nutzung nur für den Druck, das Internet oder uneingeschränkt möglich
ist. Man unterscheidet generell zwischen einfachen, nicht exklusiven Nut-
zungsrechten und exklusiven, jedoch zeitlich oft beschränkten Nutzungs-
rechten.


Ein einfaches Nutzungsrecht ist zum Beispiel, wenn Sie einem Fotomodell
Fotos geben und es ihm erlauben, die Bilder zur Eigenwerbung auf einer
Sedcard oder im Internet zu nutzen, eine Weitergabe an Dritte dagegen
ausschließen. Sie können die Fotos auch einer Agentur verkaufen, die diese
dann nutzt, um eine Werbeaktion damit zu illustrieren. Erteilen Sie exklu-
sive Nutzungsrechte, dann sichern Sie dem Nutzer zu, dass Sie das Foto
nicht mehr anderweitig verwenden und verwerten werden, daher sollten
Sie exklusive Nutzungsrechte, wenn möglich, nur zeitlich befristet verge-
ben.


Was ist eigentlich CC?


Im Internet haben sich für die Verwertung der Bildrechte verschiedene
Standards durchgesetzt. Sofern Sie Ihre Bilder nicht besonders kennzeich-

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