S_252_ddeutsche_Zeitung_-_11_09_2019

(vip2019) #1
DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über http://www.sz-content.de

Die Doku beginnt mit Bildern von Jungen,
denen die Emotionen aus dem Blick gewi-
chen sind. Sie sind Mitglieder der Lord’s Re-
sistance Army (LRA) des Warlords und
Schlächters Joseph Kony. Sie sind Opfer
und Täter. Denn in den Achtzigern begann
die Miliz, Jugendliche in Uganda zu entfüh-
ren und zu Soldaten auszubilden. Zu
menschlichen Waffen, einige derart abge-
richtet, dass sie ihre Eltern ermordeten.
Der DokumentarfilmWrong Elements
des franko-amerikanischen Autors und Fil-
memachers Jonathan Littell erzählt die Ge-
schichte einiger der 60 000 Jugendlichen,
die die LRA benutzte, um die Regierung
Ugandas zu stürzen. Denn als 1986 der au-
toritäre Präsident Yoweri Museveni als
Guerillaführer an die Macht kam, befriede-
te das zwar den Süden des Landes. Doch im
Norden brachen Aufstände aus.
Wrong Elementszeigt, wie den kleinen
Soldaten die Kindheit geraubt wurde: Wa-
ckelige Amateuraufnahmen zeigen Kinder
mit Gewehren, die unsicher in die Kamera
blicken. Von den Verschleppten kam nur
die Hälfte lebend zurück. Sie wurde im
Jahr 2000 begnadigt und zurück in ihre Ge-
meinschaften geschickt, in ihr altes Leben.
Geoffrey etwa wurde mit 13 entführt
und verschleppt. Mit 16 floh er. Danach
kam er in ein Wiedereingliederungszen-
trum, dort träumte er jede Nacht von Lei-
chen. Lapisa Evelyn, 1997 entführt mit 13,
blieb zwölf Jahre im Busch. Die LRA-Solda-
ten von damals reden im Film darüber,
dass die Frauen „verschenkt“ wurden. Wer

sich verweigerte, wurde erschossen. Der
Film leuchtet tief hinein in die Psyche der
Täter. Diese seien aus den Abscheulichkei-
ten und dem Blutvergießen herausgetre-
ten und hätten eine Welt wiederentdeckt,
die sie vergessen habe, beschrieb Littell
einmal in einem Interview. Dabei macht
Wrong Elementsnicht den häufigen Fehler,
einen voyeuristischen Blick auf Afrika als
vermeintlich archaischen Kontinent zu
richten. Vielmehr werden die, die Täter
und Opfer, Mörder und Zeugen zugleich
waren, als junge Menschen mit vielen Fa-
cetten gezeigt.
Die Szenen der Verhaftung des Kom-
mandeurs Dominic Ongwen, der wie Kony
mit Haftbefehl durch den Internationalen
Strafgerichtshof gesucht wurde, konfron-
tiert den Zuschauer mit dieser Ambiva-
lenz: Welche Schuld trägt jemand, der
nichts kannte außer Krieg, der vielleicht
nie eine Wahl hatte? Die etwa 200 verblie-
benen LRA-Kämpfer terrorisieren bis heu-
te über Zentralafrika verteilt die Bevölke-
rung. Kony wurde nie gefasst.
Neben den Rückblenden bringt der Film
die Jugendlichen von damals zurück in
den Busch. Das habe vieles in Erinnerung
gerufen, das sie nicht mal ihrer Familie er-
zählt habe, sagt eine der Frauen. Die Kin-
der, die sie dort bekommen haben, wüss-
ten nichts. „Jetzt wo es einen Film gibt, kön-
nen sie wenigstens sehen, wie der Busch
unser Leben verdorben hat.“ anna reuß

Wrong Elements , BR, Mittwoch, 22.45 Uhr.

Da sitzen also drei der wichtigen Meinungs-
führer Deutschlands und denken darüber
nach, wie es heute aussieht mit der Mei-
nungsführerschaft. Wer sie noch hat, viel-
leicht auch: wer wie viel Widerspruch aus-
halten muss. Der Journalist und Verleger
Jakob Augstein ist in der Dokumentation
Die empörte Republikunterwegs durch
Deutschland und sucht die großen Debat-
ten dieser Zeit. Man ahnt es schon: Er lan-
det auch im Internet. Es wäre leicht, sich
darüber lustig zu machen, aber man glaubt
ihm sein ernsthaftes Interesse – und wird
am Ende überrascht.
Augstein, 52, selbst Co-Autor des Films,
sitzt nachdenklich in den Laptop guckend
am Schreibtisch und nachdenklich in den
Laptop guckend im ICE. Er besucht den
Welt-Herausgeber Stefan Aust, 73, und
den Kolumnisten Jan Fleischhauer, 57, mit
beiden spricht er über die vermeintlich gu-
te alte Zeit. In der hatten noch ein paar we-
nige die Diskurshoheit, konnten also ent-
scheiden, worüber die Öffentlichkeit re-
det. Heute ist das nicht mehr so, weil: Inter-
net. Theoretisch zumindest.
Womöglich finden online die Idioten be-
sonders viel Gehör, fürchtet Augstein, der
selbst 257 000 Twitter-Follower hat. Em-
pört wird sich demnach vor allem beim
Thema Migration, die Empörung – obwohl
eigentlich politisch wichtig – laufe aber ins
Nichts. Man lässt sich in den Chesterfield-
Ledersesseln des Springer-Hochhauses
Heißgetränke servieren. Stefan Aust,
77ooo Follower, sagt, die Mehrheit der Me-
dien sei im Prinzip einer Meinung. Auch
deswegen gebe es weniger Debatte. Dann
fährt Augstein zu seinem Freund Jan
Fleischhauer, 123 000 Follower, der in Sak-
ko und Einstecktuch am Esstisch emp-
fängt, und schleudert ihm so schöne Sätze
entgegen wie „Du bist doch selber ein Skan-
dalisierungsbeschleuniger“ und „Hast du
denn gar keine Überzeugungen?“.
Augstein schaut auch bei Google vorbei
und fährt zur Ex-Europa-Abgeordneten Ju-
lia Reda, 32. Sie widerspricht seinem Ein-
druck, dass Rechte das Netz besser zu nut-
zen wüssten. Im Gegenteil: Für marginali-
sierte Gruppen sei es notwendig, um end-
lich überhaupt gehört zu werden. Man soll-
te diesen Film unbedingt bis ganz zum En-
de sehen. Denn da hält er einen feinen Mo-
ment der Erkenntnis bereit: „Es sind vor al-
lem ältere Leute, die da rumpöbeln“, sagt
Augstein im Film, „Leute in meinem Alter,
die mit diesen technologischen Möglichkei-
ten nicht zurecht kommen.“ Vielleicht wer-
de die Debatte ziviler und produktiver,
wenn sie von Jüngeren geführt werde, die
mit der Technik umzugehen wüssten. Und
dann fügt er noch hinzu: „Muss aber nicht
so sein.“ elisa britzelmeier

Die empörte Republik. 3sat, Samstag, 19.20 Uhr.

von wolfgang janisch

D

ass sich ein Gericht mit der Frage
befasst, ob das Leben eines Geistes
eigentlich dem Beweis zugänglich
ist, das ist bisher nicht so häufig vorgekom-
men. Insofern durfte man von der Verhand-
lung des Landgerichts Karlsruhe am Diens-
tag einiges erwarten, noch dazu, weil jener
Geist aus einem irgendwie naziverstrick-
ten Umfeld stammen sollte. Es ist der Geist
eines erzkonservativen Lebensschützers
namens Herbert Tröndle, Jahrgang 1919,
der in der Bundesrepublik einen einfluss-
reichen Kommentar zum Strafgesetzbuch
verfasste – mit einer entsprechenden Ein-
färbung des Abtreibungsrechts, dessen Li-
beralisierung Tröndle vehement ablehnte.
Um das Jahr 2000 übernahm Thomas Fi-
scher den Kommentar, nach nur einer ge-
meinsamen Auflage als alleiniger Autor.
Ein neuer Mann also, aber auch ein neuer
Geist? Die Journalistin Gaby Mayr vernein-
te das. Tröndle starb 2017, „der Geist sei-
ner Kommentierung zum Schwanger-
schaftsabbruch lebt weiter“, schrieb sie im
Mai 2018 in der Berliner taz.
In ihrem Artikel sowie in einem länge-
ren Beitrag im Deutschlandfunk zog Mayr
dann im Frühjahr gegen den umstrittenen
Paragrafen 219a zu Felde, dem Werbever-
bot für Schwangerschaftsabbrüche. Den Fi-
scher-Kommentar zum Strafgesetzbuch,
ein handliches, 95 Euro teures Werk für die
Praxis, das auf fast jedem Strafrichter-

Schreibtisch steht, macht sie mitverant-
wortlich für die Strafverfahren gegen Ärz-
tinnen, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen und darüber informieren. Die
Kommentierung von Tröndle und Fischer
sei „schlecht für die Rechtsprechung“, und
Fischer habe seit Tröndle „nichts verän-
dert, außer der Rechtschreibung“. Denn:
Tröndles Geist „lebt weiter“.
Wer Thomas Fischer kennt, der zuerst
in einer epischen Schlacht um einen Vorsit-
zendenposten beim Bundesgerichtshof
und dann als streitlustigerZeit-Kolumnist
der Öffentlichkeit bekannt wurde, der
ahnt, was folgte. Fischer konterte über den
Online-Dienst Meedia, Mayr antwortete
auf dem selben Kanal, Fischer legte nach.
Die zwei schenkten sich nichts. Er warf ihr
Ahnungslosigkeit vor („nichts nachgele-
sen, kein Zitat geprüft, nichts verstan-
den“). Mayr ihm wiederum „grobe hand-
werkliche Schlamperei“, Fischer wieder-
um schoss noch einmal zurück. Die Angrif-
fe wurden persönlicher, die Invektiven ver-
letzender. „Damit soll es sein Bewenden ha-
ben“, schrieb Fischer zum Schluss.
Hatte es aber nicht. Denn er klagte auf
Widerruf, nach eigener Aussage vor allem
deshalb, weil Mayr auch noch versucht ha-
be, ihn beim C.H.Beck-Verlag anzuschwär-
zen, der den äußerst erfolgreich verkauf-
ten Kommentar herausgibt. Der Ausgang
des Verfahrens wird nun davon abhängen,
ob die umstrittenen Sätze als bloße Wertur-
teile Mayrs einzustufen sind – da ist die

Rechtsprechung großzügig. Oder eben
doch als Tatsachenbehauptungen, die –
wie die Juristen sagen – „dem Beweis zu-
gänglich sind“. Und damit richtig oder
falsch sein können.
Womit man wieder bei der Frage ist, ob
denn Tröndles Geist tatsächlich in Fi-
schers Herz fortlebt, oder wenigstens in sei-
nen Worten. Gaby Mayr hatte die These da-
mit begründet, dass die Kommentierung
von Paragraf 2019a bei Tröndle wie bei Fi-
scher mit dem Satz beginne, die Vorschrift
wolle „verhindern, dass der Schwanger-
schaftsabbruch in der Öffentlichkeit als et-
was Normales dargestellt und kommerzia-
lisiert wird“. Diese verquere Sichtweise

werde von den Strafrichtern aufgegriffen
und in rückständige Anti-Abtreibungsur-
teile umgesetzt. An dieser Stelle ist Mayr
ein handwerklicher Schnitzer unterlaufen.
Ja, der Satz hat den Wechsel von Trönd-
le zu Fischer überdauert. Aber es handelt
sich dabei nicht etwa um die persönliche
Sicht der Kommentatoren, sondern um ein
bloßes Zitat aus der Gesetzesbegründung
von 1974. Und was der ursprüngliche
Zweck eines Gesetzes war, muss selbstver-
ständlich in solchen Kommentaren Erwäh-
nung finden, weil Richter das bei ihrer Ent-
scheidung wissen müssen – ob sie es nun
richtig oder falsch finden. Schaut man sich
dann die weiteren Ausführungen Fischers
zum Abtreibungsrecht an, muss man fest-
stellen: Von Tröndle ist da nicht viel übrig
geblieben – der Geist ist tot.
Tröndle kritisierte, das seit den Neunzi-
gerjahren geltende Recht zum Schwanger-
schaftsabbruch nach vorheriger Beratung
schaffe „eine Fülle von Ungereimtheiten,
Widersprüchen und kaum lösbare Proble-
me“. Nichts davon findet sich bei Fischer,
der – wie er in der Verhandlung sagte – mit
seinem Vorgänger nichts zu tun gehabt
und in den vergangenen Jahrzehnten kein
Gespräch geführt habe. Es spreche viel da-
für, dass Fischer sich von Tröndles Äuße-
rungen zum Lebensschutz distanziert ha-
be, fasste denn auch die Vorsitzende Rich-
terin Christina Walter zusammen.
Mayrs Anwalt Gernot Lehr versuchte
die Sache zwar noch zu retten, indem er zu

Protokoll gab, der Vorwurf habe sich gar
nicht auf Fischers generelle Haltung zum
Schwangerschaftsabbruch bezogen, son-
dern nur auf diesen einen Satz zu Paragraf
219a. Zudem warnte er vor den Folgen ei-
ner zu strengen Linie des Landgerichts:
„Wir bewegen uns in einem Kernbereich
der Pressefreiheit.“ Aber am Ende dürfte
sich Thomas Fischer zumindest in diesem
zentralen Punkt durchzusetzen, das deute-
te sich in der gut zweistündigen Verhand-
lung an.
Ob das auch für die weiteren Teile der
Klage gilt, ist dagegen fraglich. Mayrs Be-
hauptung, Fischers Kommentar sei
„schlecht für die Rechtsprechung“, dürfte
wohl ins Reich der erlaubten Meinungen
gehören, so jedenfalls konnte man die Rich-
terin verstehen. Darauf hatte auch Anwalt
Lehr insistiert: „Das ist Meinungsäuße-
rung par excellence.“ Ähnliches könnte für
den Vorwurf der „groben handwerklichen
Schlamperei“ gelten, zumal der Satz in der
Hitze des Gefechts fiel: Wenn sich die Kon-
trahenten, wie hier, gegenseitig hochschau-
keln, dann sind die Gerichte beim „Gegen-
schlag“ großzügiger. „Wenn man sich als
Kommentator in die Öffentlichkeit begibt,
dann muss man auch scharfe Kritik ertra-
gen“, sagte Lehr.
Richterin Walter will am 27. September
ein Urteil verkünden. Der Ausgang sei aber
nach wie vor offen, sagte sie am Dienstag.
„Wir haben uns in dem Verfahren noch
nicht festgelegt.“

Meinungsmacher


Jakob Augstein untersucht in
einer Doku die Debattenkultur

Zum Töten erzogen


Jonathan Littells Film über Kindersoldaten in Uganda


Geisterstunde


Der Ex-Bundesrichter Thomas Fischer und die Journalistin Gaby Mayr haben sich eine mediale Schlammschlacht geliefert


über die Frage, ob sein Kommentar zum Paragraf 219a schlecht für die Rechtssprechung ist. Jetzt ist der Fall vor Gericht


Geoffrey wurde mit 13 Jahren von der Miliz entführt. Im Film erzählt er von seinen Albträumen. FOTO: BENEDICTE KURZEN/BR

DEFGH Nr. 210, Mittwoch, 11. September 2019 (^) MEDIEN 27
Debatte, analog: Jakob Augstein (links)
und Jan Fleischhauer (rechts). FOTO: ZDF
Klagt jetzt auch vor Gericht: Der frühere
Richter Thomas Fischer. FOTO: DPA
Lösungen vom Dienstag
75
75
5
489
36 7
56
945
32
1
2
3
4
9
Die Ziffern 1 bis 9 dürfen pro Spalte und Zeile
nur einmal vorkommen. Zusammenhängende
weiße Felder sind so auszufüllen, dass sie nur
aufeinanderfolgende Zahlen enthalten (Stra-
ße), deren Reihenfolge ist aber beliebig. Weiße
Ziffern in schwarzen Feldern gehören zu kei-
ner Straße, sie blockieren diese Zahlen aber in
der Spalte und Zeile (www.sz-shop.de/str8ts).
© 2010 Syndicated Puzzles Inc. 11.9.2019
SZ-RÄTSEL
Str8ts: So geht’s
Vachier-Lagrave – Carlsen (Sizilianisch)

Nach einer ungewohnt schwachen Performance
in seinen Paradedisziplinen Schnell-und Blitz-
schach bei der vierten Etappe der Grand Chess
Tour im texanischen Saint Louis präsentierte
sich Weltmeister Magnus Carlsen auch beim fol-
genden Sinquefield Cup im klassischen Schach
zunächst nicht in guter Form. Seine ersten neun
Partien endeten alle Unentschieden, währen der
Chinese Ding Liren die Führung übernommen
hatte. Doch mit folgender starker Partie aus der
vorletzten Runde leitete Carlsen einen Endspurt
ein, der ihn noch in den Tiebreak um den Turnier-
sieg brachte: 1.e4 c5 2.Sf3 Sc6 3.Lb5 g6 4.Lxc6
bxc6 5.d4 cxd4 6.Dxd4 f6 7.0–0 d6 8.c4 c5 9.Dd3
Lg7
(weißer Entwicklungsvorsprung und Raum-
vorteil stehen gegen das massive schwarze Zen-
trum und das Läuferpaar) 10.b3 Sh6 11.Sc3 Tb8
12.Ld2
(besser gefällt 12.Sh4 0–0 13.Lxh6 Lxh6
14.f4) 12...0–0 13.Tae1 Sf7 14.h4 (ein strategisch
riskanter Plan, der im weißen Lager ernste
Schwächen erzeugt) 14...Tb7 15.h5 g5 16.Sh2 Se5
17.Dg3 Kh8 18.f4 gxf4 19.Lxf4 Tg8 20.Te3 Sc6 21.
Df2 f5 22.Sf3
(dieser Fehlgriff erfährt eine stren-
ge strategische Strafe. Erforderlich war 22.exf5
Lxf5 23.Tg3) 22...Lxc3 23.Txc3 e5 (und wie durch
Zauberschlag hat Schwarz eine strategische Ge-
winnstellung auf dem Brett!) 24.Td3 (ein verzwei-
felter Gegenangriff, aber nach dem normalen 24.
Lc1 f4 25.Dd2 Tbg7 steht Weiß dem heraufziehen-
den Angriff hilflos gegenüber z.B. 26.Tf2 Lg4 27.
h6 Tg6) 24...exf4 25.Db2+ Tbg7 26.h6 fxe4 27.Td2
exf3 28.hxg7+ Txg7 29.Txf3 Dg5 30.Tdf2
(30.Txd6
Sd4 31.Tf2 Lb7) 30...Sd4 31.Txf4 Lf5 (das weiße
Strohfeuer ist erloschen und Schwarz steht klar
auf Gewinn) 32.b4 Le6 33.Tf8+ Lg8 34.bxc5 dxc5
35.Db8 De3 36.Dd6 Dc1+ 37.Kh2 Dg5 38.Dd5
Dh4+ 39.Kg1 De7 40.Dh5 De3 41.Dh4 Diagramm
41...Se2+
(die finale Attacke) 42.Kh1 (42. Kf1 Sg3+
43.Kg1 De1+) 42...Dc1+ 43.Tf1 Sg3+ 44.Kg1 (44.
Dxg3 Dxf1+ 45.Txf1 Txg3) 44...De3+ (Weiß gab
auf, denn nach 45.Kh2 Sxf1+ 46.Txf1 fehlt ihm ei-
ne ganze Figur). stefan kindermann
Sudoku schwer
8542 1 6397
6793 58142
2317 49658
7 6 29348 1 5
39 587126 4
4 1 862597 3
1275 63489
5864 92731
9431 8 7526
1 8 4 6
7 2
8 3 2
4 7
3 2 6 5
8 5
4 6 9
8 1
9 4
Strategische Strafe
Str8ts
leicht
a 8 7 6 5 4 3 2 1
bcdef gh
Position nach 41.Dh4

67 12
543826197
435 12 89
24135 78
76 34
78 36452
87 45 312
962548731
12 76
3
6
85
9
4
Schwedenrätsel
DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München

Free download pdf