Beobachter - 13.09.2019

(nextflipdebug5) #1
«Es werden
Passagierrechte
eingeführt, die
dann trotzdem
niemandem
nützen.»
Sara Stalder, Stiftung
für Konsumentenschutz

infrastruktur» steht im Zeichen der Harmo-
nisierung mit der EU. Informationspflicht,
Haftung, Verspätungen oder verpasste An-
schlüsse: Hier sollen Schweizer Passagiere
gleiche Rechte erhalten wie in den Nachbar-
ländern, begründet das Verkehrsdeparte-
ment Uvek. Es gehe um die «Stär kung der
Passagierrechte im öffentlichen Verkehr».
Das ist bitter nötig. Heute beschwichtigen
ÖV-Anbieter verärgerte Reisende lediglich
mit «Sorry-Bons» und netten Worten – auf
freiwilliger Basis. Eine Pflicht zur Entschä-
digung gibt es nicht. Das soll sich ändern.
Neu soll gelten: Wenn sich der Zug mehr
als eine Stunde verspätet, erhält man min-
destens 25 Prozent des Billettpreises zu-
rück, bei mehr als zwei Stunden Verspätung
mindestens 50 Prozent. Auch bei höherer

D


ie Bahn muss mehr Kundenservice
bieten – und trotzdem ist die Kon-
sumentenschützerin sauer. «Das
ist eine Farce!», schimpft Sara Stalder, Ge-
schäftsleiterin der Stiftung für Konsumen-
tenschutz SKS. «Es werden Passagierrechte
eingeführt, die dann trotzdem niemandem
nützen.» Es zeige sich wieder einmal, wie
gross der Einfluss der staatsnahen SBB auf
die Bahnaufsicht sei. «Das kommt davon,
wenn der Eigner sich selber überwacht.»
Wenn schon, sollen Bus- und Bahn-
kunden die gleichen Rechte wie im angren-
zenden Ausland erhalten, sagt Stalder. Eine
Forderung, die mit neuen Bestimmungen
zusammenhängt, die der Bund kürzlich in
die Vernehmlassung geschickt hat. Die «Ver-
ordnung über die Organisation der Bahn-

ÖFFENTLICHER VERKEHR. Bahnreisende sollen eine Entschädigung erhalten, wenn sich
der Zug stark verspätet. So will es der Bund. Nur: Profitieren wird praktisch niemand.

Leere Versprechen


für Passagiere


Verspätung:
Auf Geld können
Reisende lange warten.

10 Beobachter 19/
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