Beobachter - 13.09.2019

(nextflipdebug5) #1
Verspätete
würden selten
entschädigt
Was bringt die geplante
«Verordnung zur Stärkung der
Passagierrechte»? Ein Beispiel:
Ein Passagier reist ab Luzern mit
dem Zug. Er hat ein einfaches
Billett (2. Klasse, mit Halbtax)
gelöst. Der Zug hat mehr als
eine Stunde, aber weniger als
zwei Stunden Verspätung.
Der Passagier geht leer aus,
da sein Billett weniger als
40 Franken gekostet hat. Denn
25 Prozent des Billettpreises
können zurückgefordert wer-
den, aber nur, wenn das mehr
als 10 Franken ausmacht.
Ab diesen Bahnstationen darf
der Passagier mit einer Entschä-
digung rechnen, da der Billett-
preis ab Luzern über 40 Franken
liegt und die Entschädigung
folglich den Mindestbetrag
von 10 Franken überschreitet.

Passagiere erster Klasse erhalten
also schon bei deutlich kürzeren
Strecken eine Entschädigung.

Luzern

Lugano

Sitten Visp

Jungfraujoch

Domodossola

St. Moritz

St. Gallen
Zürich

Lausanne

Genf

Bern

Basel

Gewalt wie einem Erdrutsch oder
Steinschlag sollen die Passa­
giere in Zukunft entschädigt
werden, zum Beispiel mit
Gutscheinen.
Klingt schön, doch die
Vorlage aus dem Depar­
tement der ehemaligen
Konsumentenschütze­
rin Simonetta Somma­
ruga hat einen Haken:
Sie nützt praktisch
niemandem etwas.
«Um den Aufwand
für die Transport­
unternehmen in ei­
nem angemessenen Rahmen
zu halten, sollen sie bei Rück­
forderungsbeträgen unter 10 Fran­
ken von der Entschädigungspflicht
befreit werden», heisst es im Faktenblatt.
Das bedeutet: Nur wenn das Bahnbillett
mehr als 40 Franken kostet, hat man bei
einer Verspätung von ein bis zwei Stunden
Anspruch auf Entschädigung.

Nur bei grossen Distanzen. Über diese Re­
gelung können sich eigentlich nur SBB, BLS
und Konsorten freuen. Sie schützt der Bund
vor mühsamer Administration. Wer als Kun­
de ein Halbtax hat und zweite Klasse fährt,
profitiert jedoch höchstens in seltenen Aus­
nahmefällen. Das zeigt ein simples Beispiel:
Von Luzern aus muss man mindestens nach
Genf, Visp oder St. Moritz fahren, um ent­
schädigungsberechtigt zu sein. Nur für ganz
wenige Bahnfahrten innerhalb der Schweiz
kostet ein halbes Einfachbillett mehr als
40 Franken. Bei allen anderen Zielen gehen
die Bahnkunden leer aus. Hinzu kommt,
dass es in der kleinräumigen Schweiz nur
sehr selten zu Verspätungen von mehr als
einer Stunde kommt.
Ist die «Stärkung der Passagierrechte»
am Ende eine Mogelpackung? Beim Bun­
desamt für Verkehr widerspricht man.
«Nein, die Passagierrechte werden sehr
wohl gestärkt», meint Sprecher Michael
Müller. «Bisher waren die Kundinnen und
Kunden auf den Goodwill der Transport­
unternehmen angewiesen. Neu haben die
Fahrgäste einen Rechtsanspruch auf eine
Entschädigung.» Das sei ein wichtiger
Wandel gegenüber heute.
Im Übrigen seien die 10 Franken nur eine
Mindestanforderung. Es stehe den Betrie­

ben frei, weitergehende Regelun­
gen zu erlassen. Zudem müss­
ten die ÖV­Anbieter ihre
Kunden über Verspätungen
und Ausfälle neu zwin­
gend informieren, eine
Beschwer destelle
einrichten und bei
Verletzungen oder
Todes fällen von
Passagieren einen
Vorschuss leisten.
Auch Reisende
mit Abo sollen profi­
tieren, allerdings nur,
wenn sie «wie derholt von
Verspätungen und Ausfällen
betroffen» sind.
Im entscheidenden Punkt will
der Bund aber nicht mit der EU «har­
monisieren»: Der Betrag, ab dem es Ent­
schädigungen gibt, soll in der Schweiz sehr
viel höher sein als in der EU. Dort liegt er bei
4 Euro. Sprich: Rückerstattungen gibt es bei
Verspätungen über einer Stunde schon ab
16  Euro Ticketpreis. Der Unterschied ist
gemäss Bundesamt für Verkehr Absicht.
«Der etwas höhere Betrag in der Schweiz
widerspiegelt die höheren Ticketpreise. Er
soll aber auch den administrativen Aufwand
bei kleinen Beträgen gering hal ten», sagt
Sprecher Müller. Er gibt aber zu: «Damit wird
erreicht, dass Stadt­ oder Vorortverkehr im
Normalfall ausgenommen werden.»

«Wird nicht zum Alltag gehören.» Es sei
«tatsächlich zu vermuten, dass Entschädi­
gungen wegen ÖV­Verspätungen in der
Schweiz nicht zum Alltag gehören werden»,
sagt Müller. Auch weil es dank des dichten
Takts fast immer Alternativen gebe, sodass
man das Ziel mit weniger als einer Stunde
Verspätung erreiche.
Beim Preisüberwacher ist man derzeit
zurückhaltend: «Die richtige Höhe einer ge­
nerellen Entschädigung ist sehr schwierig
kalkulatorisch korrekt zu bestimmen und
letztlich ein politischer Entscheid.» Die vor­
geschlagene Mindestgrenze sei im Moment
verhältnismässig. Aber: «In Zukunft werden
es technische Fortschritte erlauben, die
Rückabwicklungsprozesse zu vereinfachen
und zu automatisieren. Sobald sich solche
Möglichkeiten grossflächig anwenden las­
sen, ist die Senkung der Mindestgrenze für
die Kompensation angezeigt.» TINA BERG

Beobachter 19/2019 11

FOTO: PETER KLAUNZER/KEYSTONE | INFOGRAFIK: BEOBACHTER/SEE | QUELLE: SBB-TICKETSHOP


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