Süddeutsche Zeitung - 06.09.2019

(Michael S) #1
interview: frederik obermaier

W


ikileaks-Gründer Julian Assange
sitzt seit fünf Monaten in einem
britischen Gefängnis. Im April
hatte ihm Ecuador das Asyl entzogen, briti-
sche Polizisten nahmen ihn daraufhin in
der ecuadorianischen Botschaft in London
fest. Im Februar 2020 soll ein britisches
Gericht nun entscheiden, ob der gebürtige
Australier in die USA ausgeliefert werden
soll. Dort erwartet ihn eine Anklage wegen
Spionage und Beihilfe zum Hacking. Der
UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils
Melzer, befürchtet, dass Assange die USA
nicht mehr lebend verlassen würde.


SZ: Herr Melzer, Sie haben Julian Assange
im Mai – also kurz nach seiner Festnahme



  • im Gefängnis besucht. Was für einen Ein-
    druck hat er auf Sie gemacht?
    Nils Melzer: Ich habe zusammen mit ei-
    nem forensischen Mediziner und einem
    Psychiater vier Stunden mit ihm ver-
    bracht. Assange zeigte die typischen Sym-
    ptome einer Person, die über längere Zeit
    psychischer Folter ausgesetzt war.


Was für Symptome sind das?
Man muss sich das so vorstellen: Assange
war mehr als sechs Jahre eingesperrt, un-
ter dem ständigen Damoklesschwert einer
Auslieferung an die USA, und wurde per-
manent bedroht und gedemütigt: von den
Medien, von Politikern und nach dem Re-
gierungswechsel in Ecuador zunehmend
auch vom Botschaftspersonal. Als direkte
Konsequenz davon leidet er heute unter
schweren chronischen Angstzuständen,
neurologischen Symptomen und einem
posttraumatischen Stresssyndrom. Die
Ecuadorianer haben ihn permanent unter
Druck gesetzt und ganz gezielt nach
schmutzigen Informationen gesucht, die
man über ihn verbreiten konnte.


Und die haben sie offenbar auch gefun-
den: Er habe nach dem Toilettengang
nicht runtergespült und Wände mit Kot
beschmiert, war in Artikeln zu lesen.
Das unflätige Niveau dieser Vorwürfe ist ja


an sich schon betrüblich. Bezeichnender-
weise gibt es gerade für dieses Fehlverhal-
ten keinerlei Beweise, obwohl er 24 Stun-
den per Video überwacht worden sein soll.

Es gibt dafür Überwachungsbilder, die zei-
gen, wie er auf einem Skateboard durch
die Botschaft rollt.
Offenbar hatte er ein Skateboard ge-
schenkt bekommen und versuchte halt ein
bisschen darauf zu stehen – mit wildem
Skateboarden hat das nichts zu tun. Trotz-
dem hat selbst die BBC darüber berichtet,
als wäre es ein Verbrechen. Gleichzeitig
stellte aber niemand die Frage, warum es
überhaupt solche Videos von Assange gibt.

Ganz so ist es nicht. DieSüddeutsche Zei-
tung, der britischeGuardianund das
ecuadorianische MagazinFocushaben im
Mai 2018 berichtet, wie die ecuadoriani-
sche Regierung Assange überwacht hat.
Trotzdem, die Medien finden es offenbar
wichtiger, über Assanges Katze, sein Skate-
board und seine Hygiene zu berichten als
über die von ihm aufgedeckten Kriegsver-
brechen oder über die systematischen Ver-
letzungen seiner Menschenwürde, seines
Asylrechts und seiner Privatsphäre.

Laut einem Protokoll seiner Überwacher
aus dem Jahr 2017 schnitt Assange auch
selbst Gespräche mit. Er benutzte dem-
nach Geräte, die er heimlich am Körper an-
gebracht hatte. Was wissen Sie darüber?
Ich weiß davon nichts. Wenn jemand so
dicht überwacht wird wie Assange, es aber
keine Beweise gibt, dann sind diese Be-
hauptungen zumindest fragwürdig. Frühe-
re Botschaftsangestellte sagten mir jeden-
falls, dass der Umgang mit Assange stets
höflich und respektvoll war. Gegen Ende
gab es zwar angeblich einige isolierte ver-
bale Auseinandersetzungen, aber selbst
diese hielten sich offenbar im Rahmen.

Sie sprechen im Zusammenhang mit As-
sanges Aufenthalt in der ecuadoriani-
schen Botschaft von psychologischer Fol-
ter. Hätte Assange die diplomatische Ver-
tretung nicht jederzeit verlassen können?
Er war etwa so frei, die Botschaft zu verlas-
sen, wie ein politisch verfolgter Flüchtling
frei ist, wieder nach Hause zu gehen. Gera-
de deshalb gibt es ja politisches Asyl, weil
diese theoretische „Freiheit“ in der Praxis
eben eine vollkommene Fiktion ist, die
nichts mit der realen Welt zu tun hat.

Assange ist in Schweden unter anderem
sexuelle Nötigung und Belästigung vorge-
worfen worden ...
Unstrittig ist, dass Assange in Schweden
mit zwei Frauen einvernehmlichen Sex hat-

te. Er war auf einer Konferenz, und eine
Frau hat ihm angeboten, in ihrer Abwesen-
heit ihre Wohnung zu benutzen. Als er
dann dort war, kam sie zu früh zurück und
sagte, er könne bleiben – und mit ihr im
Bett schlafen. Es kam zum Verkehr, und er
blieb mehrere Tage bei ihr. Sie behauptete
dann später, er habe während des Verkehrs
heimlich das Kondom zerrissen.

Was nun einmal ein Sexualdelikt ist...
Absolut. Allerdings bestreitet Assange
dies, und auch das gerichtsmedizinische
Institut fand auf dem angeblich benutzten
und zerrissenen Kondom keine DNA, we-
der von Assange noch von der Frau. Ein
paar Tage später hatte er dann ein Abenteu-
er mit einer anderen Frau. Nach mehrmali-
gem geschützten Sex habe er angeblich ver-
sucht, ohne Kondom in sie einzudringen,
als sie schlief. Die Frau bestätigte aber, sie
habe ihn „weitermachen lassen“, nachdem
er ihr zugesichert hatte, kein HIV zu haben.
Nachher ging sie aber dennoch zur Polizei,
um sich zu erkundigen, ob sie ihn zu einem
HIV-Test zwingen könnte. Von dort
schrieb sie dann in einer ominösen SMS-
Nachricht, sie habe keinerlei Absicht, As-
sange anzuzeigen, doch die Polizei sei gera-
dezu erpicht darauf, ihn „in die Finger“ zu
bekommen. Als ihr dann eröffnet wurde,
man werde Assange wegen Vergewalti-
gung verhaften, brach sie die polizeiliche
Befragung sofort ab und verweigerte ihre
Unterschrift. Trotzdem informierte die
Staatsanwaltschaft umgehend die Presse,
Assange werde der Vergewaltigung ver-
dächtigt. Er selber erfuhr von den Vorwür-
fen erst aus der Zeitung und stellte sich dar-
aufhin freiwillig der Polizei.

Haben Sie denn mit den beiden mutmaßli-
chen Opfern Assanges gesprochen?
Nein, denn die Glaubwürdigkeit der Frau-
en braucht gar nicht erst infrage gestellt
werden. Wir wissen heute, dass die Aussa-
gen einer der Frauen von der Polizei im
Nachhinein eigenmächtig abgeändert wur-
den, um eine Wiederaufnahme des Verfah-
rens zu erreichen, nachdem dieses man-
gels Tatverdachts eingestellt worden war.
Die Frau wurde nach eigenen Angaben
massiv unter Druck gesetzt, möglicherwei-
se sogar vom eigenen – staatlich zugewie-
senen – Anwalt, der mit den Untersu-
chungsbehörden politisch und persönlich
verbandelt war. Als man diesen damit kon-
frontierte, dass beide Frauen den Vergewal-
tigungsvorwurf verneinten, antwortete er:
„Ja, aber sie sind eben keine Juristinnen.“
Man hat den Frauen offenbar frühzeitig zu
verstehen gegeben, dass Assange auf-
grund ihrer Aussagen von Amts wegen ver-
folgt werde, unabhängig von ihrer eigenen

Interpretation der Sachlage. Seither äu-
ßern sich die Frauen nicht mehr selber
dazu.(Für eine SZ-Anfrage waren beide
nicht zu erreichen; Anm. d. Red.)

Das hätte Assange ja alles vor Gericht vor-
bringen können. Schweden ist ein EU-Mit-
glied, eine Demokratie, ein Rechtsstaat.
Wenn seine Argumente einer Überprü-
fung standgehalten hätten, hätte er als
freier Mann das Gericht verlassen kön-
nen.
Das müsste man eigentlich meinen, aber
die Wirklichkeit sieht anders aus. Für
Assange war die größte Bedrohung jedoch
sowieso nie das Sexualstrafverfahren in
Schweden, sondern die Gefahr seiner Aus-
lieferung an die USA. Und gerade in diesem
Bereich gibt es sehr prominente Fälle, wo
die schwedische Sicherheitspolizei 2001
zwei registrierte Asylbewerber ohne jedes
rechtsstaatliche Verfahren gekidnappt
und in Stockholm an die CIA übergeben

hat, worauf sie in Ägypten gefoltert wur-
den. Ich verstehe daher, dass Assange vor-
sichtig war. Überdies hatte er sich in Schwe-
den ja bereits freiwillig befragen lassen
und stand mehrere Wochen lang für weite-
re Verhöre zur Verfügung. Als er das Land
schließlich verlassen wollte, holte er zuerst
die schriftliche Erlaubnis der Staatsanwäl-
tin ein. Erst dann ist er weitergereist: zu-
erst nach Berlin, dann nach London.

Bald danach erließen schwedische Behör-
den einen europäischen Haftbefehl ...
Und das, obwohl er angeboten hatte, für
die Befragung nach Schweden zurückzu-
kehren, sofern er von dort nicht weiter an
die USA ausgeliefert würde. Das wollten
ihm die Schweden bezeichnenderweise
aber nicht zusichern.

Die Schweden haben ihm aber doch zuge-
sichert, ihn nicht auszuliefern, wenn ihm
die Todesstrafe droht?
Die Todesstrafe ist nicht das einzige Pro-
blem. In den USA hätte Assange kaum eine

Chance auf einen fairen Prozess und wür-
de höchstwahrscheinlich Haftbedingun-
gen ausgesetzt, welche das Folter- und
Misshandlungsverbot verletzen. Das
schwedische Auslieferungsabkommen
mit den USA beinhaltet überdies eine Aus-
nahmeklausel, wonach jemand offenbar
auch ohne Auslieferungsverfahren in ein
anderes Land „ausgeliehen“ werden kann.
Auf diesem Wege hätte ein Transfer in die
USA möglicherweise sehr schnell stattfin-
den können. (Die schwedische Regierung er-
klärte, es sei bislang kein Auslieferungser-
suchen eingegangen; die ganze Diskussion
sei daher „rein hypothetisch“; Anm. d. Red.)

Wikileaks ist spätestens seit 2010 weltbe-
kannt. Damals veröffentlichte Assange
Videoaufnahmen vom Angriff eines US-
Hubschraubers auf Zivilisten im Irak.
Aus meiner Sicht hat diese Helikoptercrew
Kriegsverbrechen begangen und sollte
sich dafür vor Gericht verantworten – und
nicht diejenigen, die dieses Verbrechen auf-
gedeckt haben.

Nach Ihrem Besuch bei Assange erklärten
Sie: „Ich habe noch nie zuvor erlebt, dass
sich eine Gruppe demokratischer Staaten
zusammenschließt, um ein einzelnes Indi-
viduum so lange Zeit und unter so gerin-
ger Berücksichtigung der Menschenwür-
de und der Rechtsstaatlichkeit bewusst zu
isolieren, zu verteufeln und zu missbrau-
chen.“ Das ist ein harsches Urteil, viel-
leicht zu harsch?
Die mir vorliegenden Beweise lassen kei-
nen anderen Schluss zu, als dass die betrof-
fenen Staaten in diesem Fall ihre Macht
und Institutionen systematisch miss-
braucht haben, um an Assange ein abschre-
ckendes Exempel zu statuieren. Assange
hat öffentlich gemacht, dass westliche Re-
gierungen Aggressionskriege führen, dass
sie foltern und Wehrlose massakrieren.
Wenn nun aber das Aufdecken von Verbre-
chen zum Verbrechen wird, dann haben
wir ein ganz fundamentales Problem:
Denn dann leben wir fortan unter Zensur
und Tyrannei. Mein Urteil war daher wohl
eher zu milde formuliert.

Was halten Sie von dem Vorwurf, Assange
und Wikileaks hätten mit der Veröffentli-
chung geheimer E-Mails aus der Partei
der Demokratin Hillary Clinton die Wahl
beeinflusst und Donald Trump zum Sieg
verholfen?
Die Opferhaltung der USA ist unglaubwür-
dig. Erstens sind die USA selber nicht gera-
de zimperlich, wenn es um politische Ein-
flussnahme in anderen Ländern geht. Zwei-
tens, wenn etwas die amerikanischen Wah-
len manipuliert hat, dann sind es die unde-

mokratischen Machenschaften der demo-
kratischen Partei, welche Assange aufge-
deckt hat. Im Wissen dieser Tatsachen ha-
ben die Amerikaner dann gewählt, und
jede Stimme hat gezählt. Ich sehe nicht, wo
hier das Verbrechen sein soll.

Die US-Behörden warfen Assange zu-
nächst vor, die Whistleblowerin Chelsea
Manning ermutigt zu haben, „Informatio-
nen und Dokumente von US-Regierungs-
stellen zu übergeben“. Ein weiterer Vor-
wurf lautet, Assange habe Manning gehol-
fen, ein Passwort zu knacken ...

Bei diesem Passwort ging es offenbar nicht
darum, an Informationen heranzukom-
men, denn Manning hatte ja bereits volle
Zugangsberechtigung. Vielmehr wollte
sich Manning angeblich unter einem ande-
ren Namen einloggen, um so ihre Spuren
zu verwischen. Doch das hat ja offensicht-
lich nicht geklappt und hat daher auch kei-
nen Schaden verursacht. Für so einen er-
folglosen Versuch würde man normaler-
weise – wenn überhaupt – allerhöchstens
mit paar Wochen Gefängnis bestraft.

Nun hat das US-Justizministerium Ende
Mai noch 17 weitere Anklagepunkte öf-
fentlich gemacht. Die neuen Vorwürfe fal-
len unter den sogenannten Espionage Act,
der als Höchststrafe den Tod vorsieht.
Muss Assange also den elektrischen Stuhl
fürchten?
Nein, eine Auslieferung von Assange durch
die Briten oder die Schweden an die USA be-
dingt zwingend den Verzicht auf die Todes-
strafe, und ich bin überzeugt, dass sich die
Amerikaner daran auch halten würden.
Die Vorwürfe selber beziehen sich aus-
schließlich auf den Erhalt und die Veröf-
fentlichung geheimer Regierungsdoku-
mente – also das von der Pressefreiheit ge-
schützte Kerngeschäft jedes investigati-
ven Journalisten. Im Falle einer Ausliefe-
rung an die USA würde Assange aber ver-
mutlich dennoch für den Rest seines Le-
bens in einem Hochsicherheitsgefängnis
verschwinden – gewissermaßen als leben-
de Vogelscheuche für jeden, der künftig
mit dem Gedanken spielen sollte, die
schmutzigen Geheimnisse der Mächtigen
aufzudecken und sie für ihre Verbrechen
zur Rechenschaft zu ziehen.

Wenn das Aufdecken


von Verbrechen


zum Verbrechen wird,


dann leben wir fortan unter


Zensur und Tyrannei.“


„Assange würde vermutlich
für immer in einem
Hochsicherheitsgefängnis
verschwinden.“

NilsMelzeristseit 2016
für die Vereinten Natio-
nen Sonderberichterstat-
ter für Folter. Zuvor hat
der Schweizer Jurist, der
auch die schwedische
Staatsbürgerschaft be-
sitzt, das Internationale
Komitee vom Roten
Kreuz beraten.FOTO: UN

DEFGH Nr. 206, Freitag, 6. September 2019 POLITIK HF3 9


SZ-Grafik: M. Mainka; Texte: F. Obermaier;
Fotos: Wikileaks, dpa, Reuters (2)

⬛ 2006: Der Australier Julian Assange gründet mit anderen Aktivisten
und IT-Experten „Wikileaks“. Die Plattform will Ansprechpartner sein
„für diejenigen, die unethisches Verhalten in ihren eigenen
Regierungen und Unternehmen enthüllen wollen“.

⬛ 2011: Ein britisches Gericht erlaubt
die Auslieferung von Assange nach
Schweden. Der Wikileaks-Gründer
geht in Berufung.

⬛ 2010: Wikileaks veröffentlicht Geheimdokumente
zum Afghanistankrieg sowie ein Video, das zeigt,
wie amerikanische Hubschrauberpiloten im Irak auf
Zivilisten schießen. Kurz darauf erwirkt die schwedische
Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen Assange
wegen mutmaßlicher Sexualdelikte. Er darf trotzdem
ausreisen. Nachdem Schweden ein Auslieferungs-
gesuch gestellt hat, stellt er sich in London der Polizei.
Gegen Kaution kommt Assange frei.

⬛ 2012: Nachdem der britische Supreme Court die
Auslieferung genehmigt hatte, flieht Assange in die
ecuadorianische Botschaft in London. Ecuadors
linksgerichtete Regierung gewährt ihm politisches Asyl.

⬛ 2016: Wikileaks veröffentlicht kurz vor den
amerikanischen Präsidentschaftswahlen interne
E-Mails der Demokraten, darunter Nachrichten der
Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton. US-
Behörden vermuten, dass Hacker mit Verbindun-
gen zum russischen Geheimdienst Wikileaks die
E-Mails zugespielt haben. Kurz nach der
Veröffentlichung der Nachrichten verliert Clinton
die Wahl gegen den Republikaner Donald Trump.

⬛ 2019: Ecuadors neue
Regierung entzieht Assange
das Asyl, er wird daraufhin im
April von britischen Polizisten
festgenommen. Ein
britisches Gericht verurteilt
ihn wegen Verstoßes gegen
Kautionsauflagen zu knapp
einem Jahr Haft.

⬛ 2017 :SchwedenlässtdieErmittlungengegenAssangeruhen.
WeilergegenseineKautionsauflagenverstoßenhat,wollendie
britischenBehördenihnweiterhinfestnehmen.IndenUSAwird
derweilimGeheimeneineAnklagegegenAssangevorbereitet.

⬛ 2020 :ImFebruarkommendenJahressolleinbritischesGericht
entscheiden,obAssangeindieUSAausgeliefertwird.Dortsoll
erunteranderemwegenSpionageangeklagtwerden–imFalle
einerVerurteilungdrohtihmlebenslangeHaft.

VomAufdecker


zumUS-Staatsfeind:


JulianAssange


undWikileaks


20062006 200720072007 200820082008 200920092009 20102010 20112011 20122012 201320132013 201420142014 201520152015 20162016 20172017 201820182018 20192019 20202020


Einst machte Julian Assange mutmaßliche Massaker amerikanischer Soldaten öffentlich, jetzt sitzt er selbst im Gefängnis - ihm droht die Auslieferung in die USA. FOTO: VALENTIN FLAURAUD / REUTERS

Amerikas Jagd


auf einen Enthüller


UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer erhebt


schwere Vorwürfe gegen die USA: Statt die Verbrechen zu untersuchen,


die Julian Assange öffentlich gemacht hat,


werde an dem Wikileaks-Gründer ein Exempel statuiert

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