Süddeutsche Zeitung - 30.08.2019

(Romina) #1
Wenn Commerzbank-Chef Martin Zielke kom-
mende Woche mit Sparkassen-Präsident Hel-
mut Schleweis auf einer Bankenkonferenz in
Frankfurt auf dem Podium debattieren wird,
dann wird das Publikum wohl ganz genau hin-
hören, wie sich Zielke(FOTO: DPA)dort schlägt.
Es wird um die Niedrigzinsen gehen, Regulie-
rung und den deutschen Bankenmarkt, aber
ein wenig wird auch die Frage im Raum ste-
hen, ob Zielke als neuer Cheflobbyist der deut-
schen Privatbanken eine gute Figur machen
würde. Wie dieBörsen-Zeitungberichtet,
„soll Zielke Bankenpräsident werden“. Der am-
tierende Präsident Hans-Walter Peters wolle
ihn als Nachfolger vorschlagen. Die Wahl sol-
le im November stattfinden und der Wechsel
an der Verbandsspitze im April 2020 vollzo-
gen werden. Als Unterstützter Zielkes gelte
auch Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing,
der als Mitglied des Verbandspräsidiums aber
ebenfalls ein Kandidat wäre. Nach Peters, der
hauptamtlich Chef der Privatbank Berenberg

ist, wäre ohnehin wieder der Chef einer Groß-
bank an der Reihe.
Mehrere Insider äußerten sich gleichwohl
verwundert und betonten, die Nachfolge sei
noch längst nicht entschieden. Möglicherwei-
se habe jemand Zielke schaden wollen, indem

man seinen Namen zu früh nennt, hieß es in
Finanzkreisen, oder aber im Gegenteil: Es ha-
be ihm jemand sogar den Rücken stärken wol-
len. Nach der Absage der Fusion von Deut-
scher Bank und Commerzbank versuchen der-
zeit beide Institute, mit einer neuen Strategie
gegen den weiteren Abstieg anzukämpfen.
Zielke will Ende September entscheiden, in
welcher Form sich die Bank gegen das schwie-
rige Marktumfeld stemmen will. Würde Ziel-
ke nun Bankenpräsident werden, wäre das
ein klares Signal, dass er mit einer zweiten
Amtszeit als Commerzbank-Chef rechnet.
Sein Vertrag bei dem Kreditinstitut läuft in
zwei Jahren aus – die Amtszeit als Bankenprä-
sident dauert aber noch mindestens ein Jahr
länger. Ein Sprecher des Bankenverbandes
wollte sich zu den Spekulationen nicht äu-
ßern. Man habe ein klares Verfahren, und die
Wahl sei auch erst im April, sagte er. Ein Spre-
cher der Commerzbank wollte dies ebenfalls
nicht kommentieren. MEIKE SCHREIBER

Bern/Frankfurt – Es sollte der große
Sprung in Martin Blessings Karriere wer-
den: Von der sanierungsbedürftigen Com-
merzbank wechselte der deutsche Banker
2016 zur Schweizer Großbank UBS. Dort
übernahm er zunächst das Schweizge-
schäft und stieg 2018 schließlich zum Co-
Chef der weltweiten Vermögensverwal-
tung auf, der Paradedisziplin der UBS. Er
hatte zeitweise sogar als Kronprinz gegol-
ten, als Kandidat für die Nachfolge von
Konzernchef Sergio Ermotti. Nun ist nach
drei Jahren Schluss mit Blessings Traum
vom Chefposten: Der 56-Jährige gibt zum



  1. Oktober die Co-Leitung der Vermögens-
    verwaltung ab, bis Ende des Jahres schei-
    det er ganz aus, teilte die UBS am Donners-
    tagmorgen mit.
    Sein Nachfolger ist in der Schweizer Fi-
    nanzwelt die eigentliche Sensation: Die
    UBS konnte Iqbal Khan gewinnen. Der
    43-jährige Schweizer verantwortete bis En-
    de Juni die Vermögensverwaltung bei der
    Credit Suisse, der Nummer zwei in der
    Schweizer Bankenwelt. Seit einigen Jahren
    wird er als Hoffnungsträger der Branche
    gefeiert. Der gelernte Wirtschaftsprüfer
    hatte mehr als zehn Jahre als Berater für
    Ernst & Young gearbeitet, bevor er 2013
    zur Credit Suisse wechselte. Dort wurde er
    2015 mit nur 39 Jahren Mitglied der Ge-
    schäftsleitung und übernahm das Ge-
    schäft mit den Reichen und Superreichen.
    Er erzielte in kurzer Zeit glänzende Resulta-
    te: Das verwaltete Vermögen der Credit
    Suisse stieg deutlich an, das Ergebnis ver-
    besserte sich, auch die Kosten hatte Khan
    im Griff. Doch nicht nur fachlich ist die


Branche voll des Lobes über den jungen
Top-Banker; er soll zudem auch ein um-
gänglicher und motivierender Chef sein,
wie Schweizer Medien aus Mitarbeiterkrei-
sen berichten. Ein idealer Kandidat also
für die Nachfolge von Bankchef Tidjane
Thiam, der Khan seit seinem Amtsantritt
2015 förderte.
Seit Khan im Juni überraschend seinen
Abschied von der Credit Suisse bekannt
gab, vermuten einige Beobachter, dass es
zum Bruch zwischen Mentor und Mentee
gekommen ist. Womöglich, so munkelt
man, hat Khan zu offensiv am Stuhl seines
Chefs gesägt. Nun also der Wechsel zur
Schweizer Nummer eins, und dort nicht ir-
gendwohin, sondern in die Geschäftslei-
tung, als Co-Chef des wichtigsten Ge-
schäftsbereichs. Damit gilt Khan auch bei
der UBS als Kronprinz, wenn Ermotti ver-
mutlich 2022 seinen Posten aufgibt.
Allerdings, das machte die UBS-Mittei-
lung auch klar, ist er nicht der einzige mög-
liche Kandidat für den Chefposten. Neben
der Ernennung von Khan und dem Ab-
schied von Blessing verkündete die Bank
noch drei weitere Personalien: Vorstands-
mitglied Ulrich Körner hört auf. Suni Hart-
ford übernimmt für ihn die Leitung der
UBS-Sparte Asset Management, deren In-
vestmentchefin sie bisher war, und wird
Mitglied der Konzernleitung. Und Sabine
Keller-Busse, Chief Operating Officer,
übernimmt von Körner die Rolle als Präsi-
dentin für die Region Europa, Nahost und
Afrika. Neben Iqbal Khan gibt es also noch
zwei mächtige Frauen, die an die UBS-Spit-
ze streben dürften. Leichtes Spiel wird der

ehrgeizige Neuzugang also nicht haben –
zumal er als Co-Chef der fusionierten Ver-
mögensverwaltung eine nicht unkompli-
zierte Aufgabe übernimmt.

Schon Blessing ist offenbar gescheitert,
das Geschäft mit den Reichen in Schwung
zu halten. Die Bank konnte gerade einmal
so das untere Ende ihrer Wachstumserwar-
tungen erfüllen, zum Beispiel mit Blick auf
neue Kundengelder. Warum Blessing die
Bank nach nur drei Jahren verlässt, dazu
gibt es nun verschiedene Versionen. Wäh-
rend die einen sagen, er habe selbst ent-
schieden, die Bank zu verlassen, weil es wo-
möglich Probleme mit seinem Co-Chef
gab, sagen andere, er habe seine Ziele nicht
erreicht – und daher gehen müssen.
isabel pfaff, meike schreiber

Martin Blessing(li.), 56,kam vor drei Jahren von
der Commerzbank zur UBS, wo er anfangs als
Kronprinz galt. Nun aber verlässt er das Haus be-
reits wieder. Zugleich wechseltIqbal Khan,43,
von der Credit Suisse zur UBS. FOTOS: REUTERS

Berlin– Die schwächere Konjunktur hat
erste Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinter-
lassen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA)
meldete am Donnerstag für August 2,
Millionen Arbeitslose, 44 000 mehr als im
Juli. Die Arbeitslosenquote stieg leicht von
5,0 auf 5,1 Prozent. Ein Teil des Anstiegs ist
jahreszeitlich bedingt; hinzu kamen aller-
dings auch konjunkturelle Effekte: Selbst
wenn saisonale Schwankungen heraus-
gerechnet werden, bleibt es bei einem
Anstieg der Arbeitslosigkeit. Gegenüber
August 2018 allerdings sind immer noch
31 000 weniger Menschen arbeitslos.
Auch die Zahl der offenen Stellen sinkt.
Im August waren 795 000 Arbeitsstellen
bei der BA gemeldet, 33 000 weniger als
vor einem Jahr. BA-Chef Detlef Scheele
sprach von einer konjunkturellen Schwä-
chephase. Alles in allem aber zeige sich der
Arbeitsmarkt robust. Auch Bundesarbeits-
minister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Der
deutsche Arbeitsmarkt bleibt stark.“ Im-
merhin: Die Zahl der Erwerbstätigen ist
weiter gestiegen, wenn auch weniger
stark. Im Juli, so die neuesten Zahlen, lag
sie bei knapp 45,3 Millionen, 14 000 mehr
als im Juni und 374 000 mehr als ein Jahr
zuvor. Dahinhinter steckt vor allem das
Plus von 515 000 sozialversicherungs-
pflichtigen Stellen. Insgesamt waren im Ju-
li knapp 33,4 Millionen Menschen sozial-
versicherungspflichtig beschäftigt.

„Der längste Aufschwung am deut-
schen Arbeitsmarkt seit 50 Jahren geht
offenbar zu Ende“, sagt Dominik Groll,
Arbeitsmarktexperte des Instituts für Welt-
wirtschaft in Kiel. Er geht von einem Wen-
depunkt aus. Der Tiefpunkt der Arbeits-
losigkeit sei durchschritten; von nun an
werde die Arbeitslosenquote ansteigen.
Arbeitsminister Heil beteuerte: „Wir
treffen Vorsorge.“ Er verwies auf die Instru-
mente und Rücklagen der BA, das Kurzar-
beitergeld und die Möglichkeiten staatlich
geförderter Weiterbildung. Annelie Bunt-
enbach, Vorstandsmitglied des Deutschen
Gewerkschaftsbunds, lobte angesichts der
Arbeitsmarktzahlen Heils jüngsten Vor-
stoß, den Bezug von Kurzarbeitergeld mit
einer Weiterbildung zu verknüpfen.
Es bahnen sich allerdings schon Vertei-
lungskonflikte an. Während Buntenbach
davor warnte, wegen der Eintrübung am
Arbeitsmarkt auf Vorhaben wie die Ein-
schränkung befristeter Verträge zu verzich-
ten, forderten die Arbeitgeber, die Regie-
rung müsse jetzt die Standort- und Wirt-
schaftspolitik „zu einer wirklichen Priori-
tät“ machen. Wirtschaftliche Stärke und
soziale Stabilität seien keine Selbstläufer,
teilte die Bundesvereinigung der Arbeitge-
berverbände mit. „Dazu gehört, die Debat-
te um die Einschränkung sachgrundloser
Befristungen endlich in den Ruhestand zu
verabschieden.“ henrike roßbach

München– Ineinem wegweisenden Urteil
hat das Bundesverwaltungsgericht die
Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die
Leipziger Richter gaben am Donnerstag in
letzter Instanz einem Verbraucher recht,
der sich seit fünf Jahren in einem Rechts-
streit mit der PHW-Gruppe befand. PHW
ist Deutschlands größter Geflügelzüchter
und -verarbeiter und vor allem für seine
Marke Wiesenhof bekannt. 2014 hatte der
Mann nach dem Verbraucherinformations-
gesetz Zugang zu Informationen über soge-
nannte lebensmittelrechtliche Abweichun-
gen einer Zweigniederlassung der PHW-
Gruppe beantragt und von der zuständi-
gen Behörde auch bewilligt bekommen.
Welcher Art die Abweichungen waren, ist
bisher nicht öffentlich bekannt.
Das wenig bekannte Verbraucherinfor-
mationsgesetz gewährt jedem das Recht
auf Zugang zu Erkenntnissen staatlicher
Stellen, wenn es darum geht, ob sich zum
Beispiel Nahrungsmittelhersteller an ge-
setzliche Vorschriften halten. Ebenso fal-
len sonstige Verbraucherprodukte wie Klei-
dung, Spielwaren, Haushaltsgeräte oder
Möbel unter das Informationsgesetz. Da-
durch soll der Markt transparenter gestal-
tet und der Schutz der Verbraucher vor ge-
sundheitsschädlichen oder unsicheren Pro-
dukten verbessert werden.
Das Unternehmen hatte sich gegen die
Herausgabe der Informationen durch die
Behörde an den Verbraucher gewehrt – un-
terlag jedoch in allen Vorinstanzen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestä-
tigte nun diese Linie und wies die Revision
des Unternehmens zurück. Von den Vorin-
stanzen aufgeworfene Fragen, wie die der
Reichweite des Auskunftsrechts, wurden
zugunsten des Verbraucherschutzes ent-
schieden. Welche Auskünfte überhaupt er-
teilt werden müssen, beantworteten die
Richter großzügig. Es reiche, dass die
zuständige Behörde den Sachverhalt ge-
würdigt und aktenkundig festgestellt ha-
be. Damit Informationen an Verbraucher
herausgegeben werden dürfen, reicht es
schon, wenn die Behörde das Unterneh-
men auf unzulässige Abweichungen hin-
weist. Dies war bislang nicht abschließend
geklärt. Verwaltungsgerichte entschieden
daher bislang häufig, dass die Informatio-
nen erst gewährt werden könnten, wenn
der Rechtsstreit zugunsten des Verbrau-
chers entschieden sei. anika blatz

Neuer Cheflobbyist gesucht


von markus balser

Berlin– Kerosinsteuer, teurere Tickets für
Kunden, Verbote oder Auflagen für Politi-
ker, weniger zu fliegen: Parteien in
Deutschland überbieten sich gerade mit
Ideen, wie sich der Flugverkehr zum
Schutz des Klimas reduzieren lässt. Der öf-
fentliche Druck auf die Branche wächst.
Jüngstes Symbol: Die 16-jährige Umwelt-
aktivistin Greta Thunberg, die gerade
nicht im Flieger, sondern im Segelboot den
Atlantik überquerte, um am UN-Klimagip-
fel in New York teilzunehmen.
Auch in Berlin geht es für die Branche
um viel. Die Bundesregierung will noch im
September eine Strategie vorlegen, mit der
sie die Klimaschutzziele bis 2030 vollstän-
dig erreichen möchte. Als sicher gilt, dass
dabei auch auf den Flugverkehr neue Belas-
tungen zukommen. Im Vorfeld geht die
Branche selbst in die Offensive. Man sei be-
reit, auf Inlandsflüge zu verzichten, sagte
der Präsident des Flughafenverbands ADV
und des Frankfurter Flughafenbetreibers
Fraport AG, Stefan Schulte, derSüddeut-
schen Zeitung. „Es gibt Routen, die muss
man nicht fliegen“.


Im vergangenen Jahr flogen laut Statisti-
schem Bundesamt 23,5 Millionen Passagie-
re im Inland. Anfang August signalisierte
auch der Luftfahrtverband BDL Gesprächs-
bereitschaft bei Inlandsflügen, machte zu-
gleich aber auch noch größere Skepsis bei
der Machbarkeit deutlich. Der Flughafen-
verband geht nun noch weiter. „Klar ist,
dass bei Langstrecken das Flugzeug nicht
zu ersetzen ist. Und sicher auch nicht im
Europaverkehr.“ Bei Inlandsflügen sehe
das anders aus, sagte Schulte. Bei Kurzstre-
cken unter 400 Kilometern, dazu zählen et-
wa Verbindung wie Frankfurt – Düsseldorf
könnten demnach Flüge wegfallen.
Oft sind Inlandsflüge Zubringerflüge.
Häufig treten Passagiere im Anschluss in-
ternationale Reisen an. Während das Flug-
zeug bei den Langstrecken nicht ersetzbar
sei, sehe das bei den Zubringerflügen an-
ders aus, so der Flughafenverband. Aller-
dings stellt er für die Verlagerung auf die
Schiene Bedingungen: „Wer Inlandsflüge
begrenzen möchte, der muss sicherstellen,
dass die Reisenden ein wettbewerbsfähi-
ges Angebot der Bahn vorfinden“, sagte
Schulte. Die Bahn müsse ihre Angebote ver-
bessern – vor allem beim Gepäck.
Sollten Flüge auf die Schiene verlagert
werden, sollte die Bahn nach Ansicht der


Branche aber auch Aufgaben der Flughä-
fen übernehmen. „Gepäck muss vom Bahn-
hof bis zum Zielflughafen durchgecheckt
werden. Das Gepäck muss durchleuchtet
und frei vom Zugriff Unbefugter im Zug
transportiert werden“, sagt der Verbands-
chef. Auch bei der Qualität fordern die Flug-
häfen von der Bahn, aber auch der Bundes-
regierung, mehr Engagement. „Dazu muss
die Bahn pünktlicher werden, Kapazitäten

ausbauen und häufiger auf den Haupttras-
sen fahren.“ In Deutschland seien nur vier
von 22 Flughäfen an das ICE-Netz ange-
schlossen. Der Flughafenverband mahne
seit Jahren einen besseren Anschluss an.
Für die bessere Vernetzung von Flug
und Bahn hat es bereits Anläufe gegeben.
Doch das wirklich vernetzte Reisen blieb
bislang eine Vision. Eine Kooperation von
Bahn und Lufthansa, bei der Koffer in Köln

und Stuttgart am Startbahnhof abgegeben
werden konnten, blieb ein Versuch und
wurde schon 2007 wieder eingestellt –
nach Angaben der Bahn auf Wunsch der
Lufthansa. Der Check-in am Bahnhof ist so
seit Jahren nicht mehr möglich. Wer etwa
mit der Lufthansa fliegt, kann zwar nach
wie vor ein Zugticket zum Flughafen lösen.
Das Gepäck müssen Passagiere aber selbst
zum Flughafen bringen.

Die Bahn reagiert entsprechend distan-
ziert auf den Vorschlag. Man sei für Gesprä-
che offen, sagt ein Sprecher zwar. Das Ge-
päck für die Fluggesellschaften in Emp-
fang nehmen, will der Konzern jedoch
nicht. „Wir halten es für unsinnig, eine Dop-
pelstruktur bei der Gepäckkontrolle aufzu-
bauen“, sagt der Sprecher weiter. In Bahn-
kreisen hat man Zweifel daran, wie ernst
das Angebot gemeint ist. Schon jetzt könn-
ten Kunden etwa in Frankfurt in Bahnhofs-
nähe das Gepäck aufgeben. Die Flugbran-
che suche da wohl eher einen Schwarzen
Peter, um letztlich an den Inlandsflügen
fest zu halten, heißt es weiter.
Der Konflikt wird sich wohl so schnell
nicht entschärfen lassen, dabei würden we-
niger Inlandsflüge dem Klima helfen. We-
nigstens etwas. „Fliegen ist die klima-
schädlichste Art, sich fortzubewegen“, ur-
teilt das Umweltbundesamt. Der Treib-
hausgasausstoß sei je Person und Kilome-
ter 50 Prozent größer als beim Auto und
mehr als fünf mal so groß wie bei einem
Zug. Der Behörde zufolge verursacht eine
Mallorca-Reise im Jahr mit dem Flugzeug
etwa so viele Emissionen wie 4000 Kilome-
ter Fahrt mit dem Privatwagen. Der Flug-
verkehr steht für rund drei Prozent der
weltweiten Treibhausemissionen.
Für Flughäfen und Fluggesellschaften
wäre der Verzicht auf kurze Inlandsflüge
wohl verkraftbar. Sie machen letztlich nur
einen kleinen Teil des Geschäfts aus – und
das wächst weiter. Prognosen des Flugha-
fenverbands sagen für 2030 pro Jahr mehr
als 300 Millionen Passagiere voraus –
50 Millionen mehr als heute. Doch schon
jetzt ist es ziemlich voll am Himmel. So
liegt der Frankfurter Flughafen unter zwei
großen – den meistgenutzten – Flugrou-
ten Europas. Piloten hätten zu bestimmten
Zeiten große Probleme, von Frankfurt aus
in den Luftraum zu kommen.
Mehr als das Aus für kurze Inlandsflüge
fürchtet die Flugbranche andere Ideen der
Politik, die Flüge verteuern und so das Kli-
ma schützen sollen. Eine höhere Luftver-
kehrsabgabe, wie sie etwa Umweltministe-
rin Svenja Schulze (SPD) fordert, bezeich-
net der ADV-Chef als „gefährlich“. Deut-
sche Fluggesellschaften könnten sich inter-
national kaum noch behaupten. Auch eine
Kerosinsteuer helfe dem Klima nicht. Sie
„würde dazu führen, dass Fluggesellschaf-
ten im Ausland tanken – und die Besteue-
rung in Deutschland umgehen“, warnt
Schulte. Wie mehr Klimaschutz gelingen
soll? Ziel der Branche sei der Einstieg in Flü-
ge mit synthetischen Kraftstoffen, herge-
stellt etwa aus grünem Strom, so Schulte.
Der Aufbau von Produktionsanlagen koste
aber Milliarden. Ohne Hilfe des Staates
werde das nicht klappen.  Seite 4

Brüssel– Chinesische Fahrräder sollen in
Europa auch künftig nicht zu Dumping-
preisen auf den Markt kommen. Die EU-
Kommission beschloss, geltende Strafzöl-
le von bis zu 48,5 Prozent um fünf Jahre zu
verlängern. Betroffen seien auch chinesi-
sche Räder, die über Indonesien, Malaysia,
Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakis-
tan oder die Philippinen nach Europa kom-
men. Die Anti-Dumping-Maßnahmen wur-
den schon 1993 eingeführt und seither
mehrmals verlängert. Eine im vorigen Jahr
gestartete Untersuchung habe ergeben,
dass das Dumping höchstwahrscheinlich
anhalte, erklärte die Kommission. dpa

Washington – US-Präsident Donald
Trump treibt die Rücknahme der Umwelt-
schutz-Politik von Vorgänger Barack Oba-
ma weiter voran. Die Umweltbehörde EPA
wollte Regierungskreisen zufolge eine Lo-
ckerung von Regeln zum Methan-Ausstoß
bei der Öl- und Gasförderung ankündigen.
Keine andere Branche produziert so viel
von dem Gas, das als ein Hauptfaktor der
Erderwärmung gilt. Umweltschützer ha-
ben bereits angekündigt, gerichtlich dage-
gen vorzugehen. Trump hat bereits Abgas-
grenzen für Autos gelockert und den Aus-
tritt aus dem Pariser Klimavertrag von
2015 angekündigt. reuters

Abschwung absehbar


Nun läuft es auch auf dem Arbeitsmarkt schlechter


Mit dem Zug in die Luft


Flughäfen und Fluggesellschaften geraten in der Klimadebatte unter Druck. Nun will die Branche kurze Inlandsverbindungen
der Bahn überlassen – allerdings stellt sie dafür Bedingungen

Zölle auf Fahrräder


aus China


Kurzes Gastspiel


Die Schweizer Großbank UBS baut ihre Konzernleitung um. Auch Martin Blessing geht


Trump will Regeln für


Methan-Ausstoß lockern


Bei Strecken unter


400 Kilometern könnten


Flüge wegfallen


Das Unternehmen war
bereits in allen
Vorinstanzen gescheitert

DEFGH Nr. 200, Freitag, 30. August 2019 (^) WIRTSCHAFT HF3 19
Gericht stärkt
Verbraucherrechte
Unternehmen müssen an Bürger
mehr Informationen herausgeben
Die Lufthansa hat bereits einmal mit der Bahn kooperiert. FOTO:BORIS ROESSLER/DPA
Bekanntmachungen
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DEFGHDEFGHDEFGHDEFGH
Sozialgericht Osnabrück
Beschluss
S 10 BA 5/
In dem Rechtsstreit
Landkreis Grafschaft Bentheim, Stabsstelle Recht,
van-Delden-Straße 1-7, 48522 Nordhorn
-Klägerin-
gegen
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, vertreten durch die Geschäfts-
führung, Lange Weihe 6, 30880 Laatzen



  • Beklagte -
    hat die 10. Kammer des Sozialgerichts Osnabrück am 22. August 2019 durch die Richte-
    rin am Sozialgericht Dr. Klaes beschlossen:
    Es wird angeordnet, dass nur solche Personen zu dem vorliegenden Rechtsstreit beige-
    laden werden, die dies bis zum 31. Dezember 2019 beantragen. Anträge auf Beiladung
    zum vorliegenden Verfahren sind bis spätestens am 31. Dezember 2019 (Eingang beim
    Sozialgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, Telefax: 05141/5937-



  1. schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des
    Gerichts einzureichen.
    Gründe:
    Gegenstand des Rechtsstreits ist eine Nachforderung von Gesamtsozialversicherungs-
    beiträgen auf Grund einer Betriebsprüfung. Mit Bescheid vom 5. Juli 2018 in der Fassung
    des Widerspruchsbescheides vom 4. Januar 2019 hat die Beklagte Sozialversicherungs-
    beiträge für eine Tätigkeit von Mitarbeitern in der sozialpädagogischen nachmittäg-
    lichen Betreuung, in sozialpädagogischen Lerngruppen, Mitarbeiter in der Hilfe zur Er-
    ziehung in Form von Familienhilfen/-Betreuung, Erziehungsbeistandschaften sowie der
    sozialpädagogischen Familienhilfe des Klägers Landkreis Grafschaft Bentheim im Be-
    schäftigungszeitraum 2013 bis 2016 nachgefordert. Im vorliegenden Überprüfungsver-
    fahren begehrt der Kläger eine Korrektur dieses Bescheides.
    Da mehr als 20 Personen (insbesondere betroffene Arbeitskräfte, Krankenkassen und
    Pflegekassen sowie Fremdrentenversicherungsträger) von einer notwendigen Beiladung
    im Sinne des § 75 Abs. 2 SGG erfasst wären, werden gemäß § 75a Abs. 2a Sozialge-
    richtsgesetz (SGG) nur solche Personen beigeladen, die dies binnen obiger Frist bean-
    tragen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Beiladung nach § 75 SGG erfüllen.
    Die Kammer trifft diese Anordnung in Ausübung des ihr durch § 75 Abs. 2a SGG einge-
    räumten Ermessens im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung.
    Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
    Dr. Klaes


Irakische Reisepässe verloren, Sorameri
Ako Ibrahim Urad, geb. 29.5.1969, aus-
gest. 14.12.2011, Nr. A4396437ungültig u.
Sairan Khali Ibrahim, geb. 11.6.1970, aus-
gest. 16.5.2017, Nr. A11938430 ungültig u.
Karzan Ali Ako Ibrahim, geb. 12.5.2004,
ausgest. 14.12.2017, Nr. A10209064 ungültig.

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