Frankfurter Allgemeine Zeitung - 23.08.2019

(Barré) #1

NR. 195·SEITEI 1


FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Immobilien FREITAG, 23. AUGUST 2019


ATHEN,22. August


F


ür Griechenland-Kritiker stand das
Wort „Kataster“ jahrelang nicht
nur für jahrzehntelange Versäum-
nisse, sondern stellte geradezu eine Lach-
nummer dar. Inzwischen ist die Sache so
ernst, dass sich die Eigner von Immobi-
lien, auch die Ausländer mit Ferienhäus-
chen, konkret um dieses Verfahren küm-
mern müssen. Sonst riskieren sie unnöti-
ge Komplikationen oder im Fall jahrelan-
ger Untätigkeit auch die Verstaatlichung
ihres Besitzes.
Der Weg zu einem amtlichen Grund-
stückskataster mit der öffentlich einseh-
baren und verbindlichen Darstellung al-
ler Rechtstitel für das Territorium Grie-
chenlands war aber tatsächlich unnatür-
lich lang. Zudem wurden damit Wachs-
tum und Investitionen behindert. Man-
cher wagte es nicht, ein Gelände für eine
Industrieansiedlung oder eine Hotelin-
vestition zu kaufen, weil nicht klar war,
ob sich nach Abschluss eines Kaufvertra-
ges nicht noch jemand anderer melden
würde, um irgendwelche Rechtstitel gel-
tend zu machen. Selbst ein griechenland-
erfahrener Deutscher erlebte nach dem
Kauf eines Ferienhauses eine Überra-
schung: „Da meldete sich ein Nachbar
und sagte, dass ihm auf meinem Grund-
stück drei Bäume gehörten.“ Dieses Pro-
blem ließ sich schließlich schnell mit 300
Euro aus dem Weg schaffen. Was aber,
wenn die Rechtslage im Nachhinein kom-
plizierter gewesen wäre? Bisher war die
Methode zur Feststellung von Eigentums-
titeln eben doch etwas zu unsicher: „Man
musste im Dorf im Kaffeehaus nachfra-
gen, wer etwas weiß und wer jemanden
kennt“, sagt die deutsch-griechische
Rechtsanwältin Ira Kaliampetsos.
Die Vorteile eines verbindlichen Katas-
ters hatte auch die Europäische Union
frühzeitig den Griechen nahegelegt.
Doch ein bekannter Ökonom erinnert
sich: „Ende der neunziger Jahre wurde
mit EU-Geldern eine Organisation ge-
schaffen, die sich der Katasterfrage an-
nehmen sollte. Doch bald waren die EU-
Gelder für die bürokratische Organisa-
tion verbraucht, ohne dass besondere Er-
gebnisse vorzuweisen waren.“ Der Sanie-
rungsplan der Gläubigerinstitutionen,
das „Memorandum“ von 2012, hat die
griechischen Regierungen wieder an die
Aufgabe des Katasters erinnert, gleich
nach dem Kapitel „unternehmerfreundli-
ches Griechenland“. Bis 2015 sollten
schon alle Neuerwerbungen und alle neu-
en Hypotheken digital erfasst werden,
ebenso alle Eigentumsrechte in den gro-
ßen Städten. Bis 2020 sollte das Kataster
fertig sein. Der jüngste Bericht der Euro-
päischen Kommission vom Juni dieses
Jahres enthält die Bemerkung, dass es be-
reits in vielen Regionen funktionierende
elektronische Plattformen für das Katas-
ter gebe. Zugleich heißt es, „die Erfahrun-
gen mit der Einrichtung des künftigen in-


stitutionellen Rahmens für das Kataster
waren gemischt“.
Nach Angaben des griechischen Katas-
teramtes seien zu Beginn dieses Jahres
etwa 31 Prozent aller Grundstücksrechte
bereits erfasst worden, für 60 Prozent
habe das Verfahren für die Erfassung be-
gonnen, für 7 Prozent der Rechtstitel sei
eine Erfassung erst nach 2021 geplant,
berichtet der Athener Anwalt Nikolaos
Athanassiadis. In Athen habe das Verfah-

ren schon vor Jahren begonnen, dort ist
die zehnjährige Frist für Einsprüche aus-
gelaufen. Diese würden aber noch still-
schweigend bis zum 26. August angenom-
men. Sicher sei in Griechenland früher
unterschätzt worden, wie schwierig die
Einrichtung eines nationalen Katasters
sein würde, sagt Rechtsanwalt Atha-
nassiadis. Erst seit 2015 sei das Verfah-
ren spürbar beschleunigt worden.
Selbst bei gutem Willen gab es schließ-
lich immer wieder unvorhersehbare Ver-
zögerungen. Die betreffen vor allem die
Ausschreibungen für die digitale Erfas-
sung von Grundstücksrechten in den ver-
schiedenen Regionen. Wenn dort die un-
terlegenen Bieter mit Beanstandungen
vor Gericht zogen, konnte das am Ende
jahrelange Verzögerungen bedeuten. Ein
weiteres Problem ist nun die Erfassung
des griechischen Waldes, der nach rechtli-
cher Definition dem Staat gehört. Dazu
werden entsprechende Waldkarten veröf-
fentlicht, die nicht immer mit den Flä-
chen übereinstimmen, wo aktuell Bäume
wachsen. Wer ein Haus gekauft hat, das
offiziell auf Waldgelände steht, riskiert
damit den Verlust seiner Eigentumstitel.
Im Grunde ist das Verfahren aber rela-
tiv einfach: Nach ersten Pilotprojekten
schon vor 15 Jahren wurde zuletzt in im-
mer mehr Regionen der öffentliche Auf-
ruf verbreitet, Belege für Eigentumstitel
beim zuständigen neuen Katasteramt ein-
zureichen, mit Anmeldebogen und Be-
zahlung einer Gebühr von 35 Euro für je-
den Titel. Das Amt veröffentlicht danach
eine vorläufige Karte von Eigentumsti-
teln. Dagegen kann dann von Griechen-
land für sieben Jahre Einspruch erhoben
werden. Für eine Immobilie, deren Eig-
ner sich nicht gemeldet hat, wird danach
der Titel „Eigentümer unbekannt“ einge-
tragen, und sie ist auf dem Weg, nach 14
Jahren in Staatsbesitz überführt zu wer-
den. Zwar ist auch nach Ablauf der Frist
noch Einspruch möglich, doch ist nicht

garantiert, dass danach die Immobilie
noch herausgegeben wird, denn für die-
sen Fall ist grundsätzlich nur eine Ent-
schädigung vorgesehen. „Das ganze Ver-
fahren wurde bisher immer wieder sehr
flexibel gehandhabt, mit Verlängerungen
der Fristen oder indem man gerade für
Eigner aus dem Ausland ein Auge zu-
drückte“, berichtet Rechtsanwältin Ka-
liampetsos. Doch erst jetzt, knapp vor
oder nach dem Ablauf wichtiger Fristen,
könnten nun Schwierigkeiten und Kon-
flikte sichtbar werden.
Fragezeichen für die Zukunft bringt
nicht nur die Frage der Waldkarten. Vie-
le offene Probleme sind noch auf dem fla-
chen Land zu erwarten. Dort gingen vie-
le Grundstücksrechte nicht auf Kauf zu-

rück, sondern darauf, dass man ein
Grundstück durch 20 oder 30 Jahre an-
dauernde Nutzung „ersitzen“ könne, be-
richtet Kaliampetsos. Doch die Grenzen
solcher Grundstücke sind schwer zu er-
fassen. Für die ordentliche Vermessung
von Grundstücken müsse der Besitzer
derzeit 300 bis 400 Euro aufwenden, und
dieser Betrag sei wiederum manchen mit-
tellosen Griechen in entlegenen Gegen-
den zu hoch, sagt Rechtsanwältin Kaliam-
petsos. Die wichtigste Erfahrung bei der
Erfassung des griechischen Immobilien-
besitzes für das neue Kataster sei bisher,
dass die Behörden große Flexibilität zeig-
ten. Auch deswegen sei es vorerst nicht
zu einem Ansturm auf die Gerichte ge-
kommen.

B


eider Miete funktioniert das Bestel-
lerprinzip schon seit 2015: Wer den
Makler beauftragt, muss ihn auch bezah-
len – meist der Vermieter. Was hätte nä-
hergelegen, dieses unmittelbar einleuch-
tende Prinzip auch auf den Verkauf von
Wohnungen zu übertragen? Es stünde
mit der Marktwirtschaft und der Ankurbe-
lung des Wettbewerbs in Einklang, mit po-
sitiven Folgen für Käufer und Verkäufer.
Das zeigt das Beispiel Holland: Dort lie-
gen die Gebühren bei 2 Prozent gegen-
über den in Deutschland üblichen Sätzen
von bis zu 7,14 Prozent. Dieser Unter-
schied lässt sich leicht erklären: Meist
schaltet der Verkäufer den Makler ein,
und falls das Bestellerprinzip gilt, wird er
versuchen, in Verhandlungen auf Augen-
höhe mit dem Makler den Preis zu drü-
cken – falls das nicht gelingt, kann er es

mit einem anderen Makler versuchen.
Ohne Bestellerprinzip müssen Käufer da-
gegen speziell in angespannten Märkten
die Provisionshöhe einfach schlucken. Na-
türlich können Verkäufer versuchen, die
Maklergebühr auch mit Bestellerprinzip
auf den Preis aufzuschlagen. Doch das
werden Käufer bei niedrigeren Gebühren
offensichtlich lieber akzeptieren.
Eine Verlierergruppe gibt es natürlich
mit Bestellerprinzip: Die Makler, deren
Einnahmen empfindlich schrumpfen wür-
den. Doch das hat die Koalition gerade
verhindert: Sie hat lediglich beschlossen,
dass der Käufer künftig höchstens die
Hälfte der Gebühr übernehmen muss.
Warum das Bestellerprinzip am Wider-
stand der Union gescheitert ist, lässt sich
nur vermuten. Ganz offensichtlich hat die
mächtige Lobby der Makler bei den wirt-
schaftsfreundlicheren Parteien erfolg-
reich gearbeitet. Dafür spricht, dass die
Grünen für und die angeblich marktlibera-
le FDP gegen das Bestellerprinzip waren.

Immer öfter ist in Deutschland die Rede
vom Fachkräftemangel. Inwiefern trifft
er die Immobilienbranche?


Über die Immobilienbranche wird ger-
ne geschrieben, sie profitiere von einer
robusten Wirtschaft. Diese Sichtweise ist
mir aber zu einseitig. Das mögliche
Wachstum wäre nämlich noch größer,
wenn ausreichend qualifiziertes Personal
vorhanden wäre. Flächenmangel und feh-
lende Investitionsmöglichkeiten spielen
zwar eine wesentliche Rolle, aber der
Fachkräftemangel ist in seiner Bedeu-
tung für die Immobilienbranche keines-
falls zu unterschätzen. Um die verfügba-
ren Fachkräfte ist ein teils erbitterter
Wettkampf entbrannt, von dem letztlich
maßgeblich die Personalberater profitie-
ren: Anstatt gezielt in die Ausbildung
von Nachwuchs zu investieren, wirbt
man sich diesen gegenseitig ab. Eine wei-
tere Gefahr ist auch, dass Immobilienspe-
zialisten an andere Branchen verlorenge-
hen. Schließlich ist der Fachkräfteman-
gel branchenübergreifend, und andere
Wirtschaftsbereiche können Immobilien-
fachleute als Quereinsteiger gut gebrau-
chen.


Welche Teile der Branche sind beson-
ders betroffen?


Der Fachkräftemangel am Bau ist hin-
reichend bekannt. Auch zahlreiche Pro-
perty- und Asset-Management-Gesell-
schaften können schon seit Jahren nur be-
grenzt Aufträge annehmen, weil das ent-
sprechende Personal dafür fehlt. Mit den
gleichen Problemen ringen zum Beispiel


auch Investmentgesellschaften. Leider
gelten einige Jobprofile im Immobilien-
bereich immer noch als vergleichsweise
wenig attraktiv. Das ist oft auf Unkennt-
nis zurückzuführen. Ein prädestiniertes
Beispiel hierfür ist das Property-Manage-
ment-Geschäft. Das ist ein häufig unter-
schätztes Glied in der Wertschöpfungs-
kette, das aber enorm wichtig ist. Viele
„Young Potentials“, die es in die Immobi-
lienbranche zieht, wollen lieber Asset
Manager werden, da sie so das Gesicht
zum Investor oder zum Mieter sein kön-
nen. Die Vorzüge des Property-Manage-
ments herauszustellen ist daher eine
enorm wichtige Aufgabe für die Branche.

Hat die Branche überhaupt die Chance,
ihr in größeren Teilen der Bevölkerung
getrübtes Image aufzuhellen?
Obwohl die Immobilienbranche welt-
weit betrachtet einer der größten Arbeit-
geber ist, kämpft diese gegen einen
schlechten Ruf – zu Unrecht. Hierzulan-
de denken viele zuerst an Wohnungsmak-
ler oder an die sogenannten Heuschre-
cken, dabei ist die Branche sehr viel facet-
tenreicher. Doch in der öffentlichen
Wahrnehmung kommen die Themen Ge-
werbeimmobilien, professionelles Immo-
bilienmanagement und andere kaum vor.
Hier gilt es anzusetzen. Die Chance für
eine bessere öffentliche Wahrnehmung
ist also in jedem Fall vorhanden. In
Deutschland haben sich seit vielen Jah-
ren mit dem Zentralen Immobilien Aus-
schuss (ZIA), dem Institut für Corporate
Governance in der deutschen Immobi-
lienwirtschaft (ICG) und diversen regio-

nalen und überregionalen anderen Immo-
bilienverbänden wertige Initiativen gebil-
det, welche gemeinsam mit den Markt-
teilnehmern sehr aktiv daran arbeiten,
über die Immobilienbranche, ihre Aufga-
ben, Ziele und Werte zu informieren und
die öffentliche Wahrnehmung zu verbes-
sern. Hier haben wir aber noch einen lan-
gen und steinigen Weg vor uns. Es
braucht trotz der bereits vorhandenen
Aktivitäten und gerade mit Blick auf Be-
rufseinsteiger und „Young Potentials“
noch viel mehr Aufklärung und Lobbyar-
beit. Wir sind noch weit davon entfernt,
das Image der Immobilienbranche auf
den Level zu heben, auf den es aus mei-
ner Sicht gehört, nämlich als attraktiver
Arbeitgeber und verantwortungsvoller
Partner für die Gesellschaft wahrgenom-
men zu werden.

Inwieweit kann der Fachkräftemangel
in der Immobilienwirtschaft durch Digi-
talisierung aufgefangen werden?
Die Immobilienwirtschaft hinkt beim
Thema Digitalisierung anderen Bran-
chen wie etwa der Chemie- oder Autoin-
dustrie weiterhin klar hinterher. Digitale
Technologien bieten im Immobilienbe-
reich zurzeit im Weitesten Hilfestellung
bei der Erfassung, Dokumentation und
Auswertung von immobilienspezifischen
Daten. Die Digitalisierung macht uns
schneller und effizienter, ersetzt aber kei-
nen einzigen Mitarbeiter. Das heißt im
Umkehrschluss, dass sie den vorhande-
nen Fachkräftemangel aus meiner Sicht
nicht auffangen kann und wird.
Die Fragen stellteMichael Psotta.

Maklerlobby


Von Michael Psotta


Eskalierender Streit über die
Architektenvergütung.Seite I 3

Für die Erfassung von Eigentums-
rechten in Griechenland gibt es
keine nationalen Stichtage und
Fristen. Diese werden für Regio-
nen oder Kommunen individuell
festgelegt. Zu finden sind die ent-
sprechenden lokalen Aufrufe auch
in Englisch auf der Internetsite
des griechischen Katasteramtes,
http://www.ktimatologio.gr/sites/
en/Pages/Default.aspx. Dort gibt
es auch die Formulare für die An-
meldung von Grundstücksrechten.
Wer die Fristen für die einfache
Anmeldung seiner Eigentumsrech-
te verpasst, kann später noch in ei-
nem Einspruchsverfahren Rechte
geltend machen. Doch das ist teu-
rer, auch weil dann womöglich
ein Rechtsanwalt und ein Archi-
tekt eingeschaltet werden müssen.
Nach Ablauf der mehrjährigen
Einspruchsfristen, die zum Teil
auf mehr als zehn Jahre verlän-
gert wurden, können immer noch
Rechte geltend gemacht werden,
doch gibt es dann unter Umstän-
den nicht die Immobilie zurück,
sondern eine Entschädigung. tp.

Endlich kommt Bewe-


gung in die Erfassung


von Grundstücken in


Griechenland. Auch die


deutschen Besitzer von


Ferienhäuschen müssen


sich jetzt melden.


Von Tobias Piller


Rechte erfassen


Vier Fragen an:Markus Reinert, IC Immobilien Gruppe


Der schwere Weg zum griechischen Katasteramt


Ab ins Verzeichnis:Ferienwohnung in Naoussa im Norden der griechischen Insel Paros Foto Mauritius


„Digitalisierung ersetzt keine Mitarbeiter“


Über Fachkräftemangel in der Immobilienwirtschaft und das getrübte Image der Branche


D I E W E R T S T E I G E R N D E K A P I T A L A N L A G E!


Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihr Geld noch kurzfristig anlegen können?
Die HELMA Ferienimmobilien GmbH hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung. Profitieren Sie von den historisch
niedrigenDarlehenszinsen und investieren Sie in eine renditestarke Ferienimmobilie.

DasOstseeResort Olpenitzentsteht in einer der schönsten Urlaubsregionen Deutschlands: im Nordosten Schleswig-Holsteins,
direkt zwischen Schlei-Mündung und Ostsee. Auf dem mehr als 150 Hektar großen Areal entsteht ein neues und einzigartiges
Ferienresort der Extraklasse. Das Herz des OstseeResorts Olpenitz wird ein exklusiver Yachthafen sein. Im OstseeResort Olpenitz
ist für jeden Geschmack etwas dabei: Ob Ferienwohnungen, Ferienapartments oder Ferienhäuser, ob Selbstnutzer oder Kapital-
anleger. Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten und sichern Sie sich Ihren Platz am Meer und genießen Sie das Leben.

HELMA Ferienimmobilien GmbH
Tel. 030 / 887 208 98 oder 08 00 / 7 24 33 18 (24 h kostenfreie Hotline)
E-Mail:[email protected] · http://www.helma-ferienimmobilien.de

Kontakt:OstseeResort Olpenitz:
Besichtigung täglich von 11 – 16 Uhr & jederzeit nach Absprache
Hafenstraße 1 in 24276 Kappeln,Frau Melanie Gatz, Tel. 01 73 / 1 85 81 53
Herr Alexander Augustowsky, Tel. 01 75 / 2 25 64 24

ImHafendorf Zerpenschleuse,zwischen Berlin und dem Werbellinsee, also direkt vor den Toren Berlins, am UNESCO-Biosphä-
renreservat gelegen, entstehen 200 exklusive Ferienhäuser in skandinavischer Architektur sowie ein Hafen mit 113 Bootsliege-
plätzen. Das Wassergrundstück liegt direkt am Oder-Havel-Kanal. Eine Abwechslung zum Wassersport bietet der Golfplatz
Prenden, welcher nur 15 Autominuten von ihrem zukünftigen Ferienhaus entfernt ist. Das gesamte Grundstück wird real aufgeteilt
und schlüsselfertig an Sie übergeben. Schon immer vom eigenen Ferienhaus direkt am See geträumt? Jetzt zum Greifen nahe!

Kontakt:Hafendorf Zerpenschleuse:
Besichtigung Fr. – So. von 11 – 16 Uhr & jederzeit nach Absprache
Eberswalder Weg in 16348 Zerpenschleuse
Herr Karl-Heinz Peter, Tel. 01 51 / 240 63 444

Provisionsfrei vom Bauträger

ImNordseeResort Büsumentstehen 113 Ferienwohneinheiten in gehobener und moderner Ausstattung. Ob Ferienhaus oder
Ferienwohnung – wir haben die perfekte Immobilie für Ihre Kapitalanlage geschaffen. Der Ort Büsum ist eine Gemeinde in
Schleswig-Holstein. Der Hafenort liegt an der Meldorfer Bucht, nahe der Eidermündung in der Dithmarscher Marsch, ca. 100 km
nordwestlich von Hamburg. Der Deich, die „Watt’n Insel“ und die Familienlagune machen Büsum zu einem perfekten Urlaubsziel
für Jung und Alt und lassen keine Wünsche offen! Musterhauseröffnung. Jetzt reservieren.

Kontakt:NordseeResort Büsum:
Besichtigung Fr. – So. von 11 – 16 Uhr & jederzeit nach Absprache
Dithmarscher Straße 50 in 25761 Büsum,Frau Stephanie Sievert,
Tel. 01 76 / 47 75 24 69, Herr Murat Yesil, Tel. 01 72 / 5 38 62 63
Free download pdf