70 FOCUS-MONEY 35/2019
MONEYSTEUERN&RECHT
alle Angaben in Euro Quelle: http://www.steuerrat24.de
Fahrten zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte)
- pro Entfernungskilometer 0,30
- Jahresbetrag/Nachweisgrenze bei Pkw)^4500
Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung - für die erste u. letzte Fahrt je gefahrenen Kilometer 0,30
- für Heimfahrten je Entfernungskilometer 0,30
Dienstreisepauschale je Kilometer (2019) - Pkw 0,30
- Motorrad/Motorroller 0,20
- Moped/Mofa/E-Bike 0,20
- Fahrrad –
- Mitnahmepauschale im Pkw pro Person –
- Mitnahmepauschale auf dem Motorrad –
Verpflegung bei Auswärtstätigkeit (2019) - eintägige Reise über 8 bis 24 Stunden 12
- mehrtägige Reise: – An-/Abreisetag 12
- alle anderen Tage 24
Umzugskostenpauschale (2018/2019/2020)
- alle anderen Tage 24
- für Ledige (1.3.2018/1.4.2019/1.3.2020) 787/811/820
- für Verheiratete (1.3.2018/1.4.2019/1.3.2020) 1573/1622/1639
- jede weitere haushaltszugehörige Person 347/357/361
- Höchstbetrag für Unterrichtskosten 1984/2045/2066
Wir ziehen dann mal um...
(1) Wer aus beruflichen Gründen umzieht, egal, ob Arbeitsplatz
wechsel, Versetzung oder Umzug in eine Dienstwohnung, kann fol
gende Posten als allgemeine Werbungskosten absetzen:
Transportkosten: Hierzu zählen das Befördern der Möbel sowie Kos
ten für Packmaterial, Versicherungen, Auf und Abbau von Einbau
küche und Regalen. Die Beamten erkennen die Rechnung des Spe
ditionsunternehmens im Allgemeinen an. Daneben auch Kosten für
Verpflegung, Transportschäden, Wiederbeschaffung zerstörter Ge
genstände sowie Einlagerungskosten von Wohnungsgegenständen.
Reisekosten: Am Umzugstag sind Fahrtkosten, Verpflegungspausch
beträge, Übernachtungs sowie Nebenkosten für Taxi, Parkgebühren,
Telefon und Straßenbahntickets absetzbar. Auch Reisekosten zum Be
sichtigungstermin werden anerkannt. Gleiches gilt für doppelte Miet
zahlungen sowie Maklerkosten, um die neue Wohnung zu finden.
Zusätzliche sonstige Kosten: etwa für Zeitungsannoncen, Telefon
anschluss, Meldegebühren, Trinkgelder. Wer keine Belege sammeln
will, kann für diese Auslagen auch auf die Umzugskostenpauschalen
zurückgreifen (s. Tabelle r., diese sind ohne Belege absetzbar).
(2) Wer aus gesundheitlichen Gründen umzieht (z. B. Gehbehinde
rung), kann Umzugskosten, nach Abzug eines zumutbaren Eigenan
teils, als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
(3) Wer aus privaten Gründen die Wohnung wechselt, kann immer
hin die Speditionskosten und fürs Aufstellen der Möbel die haushalts
nahen Dienst und Handwerkerleistungen abrechnen.
UMZUGSKOSTEN
Doppelleben mit dem Fiskus
Neben der Miete sind Umzugs, Makler, Renovierungs und
Verpflegungskosten sowie Familienheimfahrten (1 x pro Woche,
mit der Entfernungspauschale) bei einer beruflich begründeten
doppelten Haushaltsführung absetzbar. Auch Abschreibungen
auf eine Eigentumswohnung gehören dazu. Die Verpflegungs
pauschbeträge (s. Tabelle oben) gibt es nur für die ersten drei
Monate der doppelten Haushaltsführung. Tipp: Jede Unterbre
chung (z. B. Urlaub, Krankheit) der drei Monate von mindestens
vier Wochen setzt eine neue 3MonatsFrist in Gang.
Unterkunft: Die Abzugsbeschränkung in Höhe von 1000 Eu
ro erfasst laut BFH (Az. VI R 18/17) nur die Bruttokaltmiete (u. a.
Miete, Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr, KfzStellplatz). Da
mit sind Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegen
stände zusätzlich abziehbar. (Wichtig: Kosten über 800 Eu
ro netto je Gegenstand müssen abgeschrieben werden.) Bei
teuren Designermöbeln setzen die Beamten den Rotstift an.
Fahrtkosten: Der Fiskus rechnet für die Fahrten zu Beginn
und am Ende der dop pelten Haushaltsführung pauschal 30
Cent je gefahrenen Kilometer (wie bei Dienstreisen) oder die
Ticket preise für öffentliche Verkehrsmittel ab.
Fahrstrecke: Die Zweit wohnung muss am Arbeitsort oder in
dessen Einzugsgebiet liegen (BFH, Az. VI R 59/11; 59/13). Das
ist dann der Fall, wenn die Entfernung weniger als die Hälfte
der Fahrstrecke zwi schen Familienwohnung und Tätigkeits
stätte beträgt (z. B. bei 150 Kilometer also unter 75 Kilometer).
DOPPELTER HAUSHALT
Immer auf der Straße
PENDLERPAUSCHALE
Wer täglich zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstät
te pendelt, kann die Kosten per Entfernungspauschale (pro
Kilometer 0,30 Euro für den Weg hin, nicht zurück) steuerlich
abrechnen. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsmit
tel (z. B. Auto, Bahn, Rad, Mitfahrer) der Berufstätige nutzt.
Anzahl: Der Fiskus gewährt den Abzug bei einer 5TageWo
che für 230 Tage im Jahr, bei einer 6Tage Woche für 280 Fahr
tage. Der Anspruch besteht für eine Fahrt am Tag. Dies gilt
auch, wenn mehrere Fahrten am Tag zur Arbeitsstätte anfallen.
Wegstrecke: Der Berufstätige darf grundsätzlich nur die kür
zeste Verbindung bei der Berechnung ansetzen. Maßgebend
ist die Straßenverbindung, die von einem Kfz mit mehr als 60
km/h befahren werden darf. Dies gilt auch für Mofafahrer.
Umwege: Längere Umwege sind aber ausnahmsweise zuläs
sig, wenn die Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und
der Pendler diese tatsächlich auch regelmäßig nutzt.
Deckelung: Der Abzug der Entfernungspauschale ist auf
4500 Euro im Jahr begrenzt. Ausnahme: Wer den eigenen Pkw
nutzt und die Fahrleistung mit Werkstattrechnungen belegen
kann, darf höhere Beträge abziehen. Gleiches gilt für Bahnfah
rer, die höhere tatsächliche Kosten per Bahnticket nachweisen.
Unfall: Mit der Entfernungspauschale sind in der Regel sämt
liche Kosten abgegolten. Ausnahme: Passiert auf dem Arbeits
weg ein Unfall, sind die Aufwendungen (z. B. Reparaturkos
ten) zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.
Wichtige Pauschalen