Handelsblatt - 27.08.2019

(lily) #1

Medienbranche


KKR wird Springers größter Aktionär


Der Einstieg des US-Investors


bei dem Berliner Medien -


konzern ist fast perfekt. Es


fehlen nur noch formale


Genehmigungen.


Catrin Bialek Düsseldorf


D


er Deal des Jahres in der
deutschen Medienbranche
nimmt konkrete Formen an:

Der US-Finanzinvestor KKR hat sich


bei dem Berliner Medienkonzern


Axel Springer mit seinem Übernah-


meangebot mehr als 40 Prozent der


Aktien gesichert. Das ist doppelt so


viel, wie der Investor zuvor als Min-


destannahmequote genannt hatte.


Konkret bedeutet dies: Rund 45,9


Millionen Axel-Springer-Aktien sind


bis zum 21. August zur Übernahme


angedient worden, was einem Anteil


von etwa 42,5 Prozent der ausstehen-


den Aktien entspricht. Das teilte KKR


am Montag mit. Der Investor hatte


den Aktionären 63 Euro je Aktie an-
geboten. Zusätzlich hat KKR eine Ver-
einbarung über den Erwerb weiterer
1,04 Prozent an Axel Springer ge-
schlossen.
Der Abschluss der Transaktion
wird für das vierte Quartal 2019 oder
das erste Quartal 2020 erwartet. Die
Übernahme muss noch in drei Ver-
fahren – außenwirtschaftsrechtlich,
kartellrechtlich und medienkonzen-
trationsrechtlich – genehmigt wer-
den. Die drei Genehmigungen gelten
als hochwahrscheinlich.
Mit der Übernahme haben sich die
Machtverhältnisse in Europas größ-
tem Digitalverlag verschoben: KKR ist
künftig der größte Aktionär des Me-
dienkonzerns. Zusammen mit Friede
Springer, der Witwe des Verlagsgrün-
ders, und Vorstandschef Mathias
Döpfner bildet der amerikanische In-
vestor ein Konsortium.
Friede Springer und Döpfner ha-
ben vereinbart, dass sie ihre Firmen-
beteiligungen behalten. Großaktionä-

rin Friede Springer kontrolliert 42,6
Prozent der Anteile, Döpfner hält 2,8
Prozent. Bis zum August war fraglich,
wie sich die beiden Gründerenkel
Axel Sven und Ariane Melanie Sprin-
ger verhalten würden. Sie haben sich
für einen Teilverkauf entschieden:
Zusammen hielten sie zuvor 9,8 Pro-
zent der Firmenanteile. 3,7 Prozent
haben sie an KKR verkauft, künftig
bleiben ihnen gemeinsam 6,1 Prozent
Anteil am Unternehmen. Bislang ha-
ben sie keinen Platz im Konsortium.

„Sehr starkes Fundament“
Axel Springer erhofft sich von dem
Einstieg des Investors einen größeren
finanziellen Spielraum für die Wachs-
tumsstrategie. Deshalb herrschte am
Montag zunächst Erleichterung vor:
„Das Ergebnis des Angebots ist ein
sehr starkes Fundament für die ge-
plante strategische Partnerschaft mit
KKR“, erklärte Springer-Chef Mathias
Döpfner in einer Mitteilung. „Wir
konzentrieren uns in den kommen-

den Monaten auf die Umsetzung un-
serer Wachstumsstrategie, die wir
weiter beschleunigen werden.“ Mit-
telfristig soll das Unternehmen, des-
sen Aktien im MDax notieren, von
der Börse genommen werden.
Die Bedeutung der klassischen Zei-
tungen sinkt im Springer-Portfolio
seit Jahren. Für den Großteil des Um-
satzes und des Gewinns sorgen nicht
die publizistischen Flaggschiffe
„Bild“ und „Welt“, sondern digitale
Geschäfte mit Stellenanzeigen (Step-
stone) und Immobilien (Immowelt).
Digitale Geschäfte tragen inzwischen
mit 74 Prozent zum Umsatz und zu
87 Prozent zum Gewinn bei.
Auf diesen Bereich will das Unter-
nehmen seine künftige Strategie kon-
zentrieren. So wird beispielsweise
seit Monaten darüber spekuliert, ob
Springer Interesse an Ebay Kleinan-
zeigen hat. Sicher ist zurzeit aller-
dings nur, dass Springer mit seinen
Akquisitionen nicht warten wird, bis
der Deal formell genehmigt ist.

Springer-Chef Mathi-
as Döpfner: Der KKR-
Deal bringt mehr fi-
nanziellen Spielraum. Bloomberg

Datensammlung


OLG stärkt Facebook


im Kartell-Streit


Das Kartellamt wollte


Facebooks Datensammlung


einschränken. Doch das OLG


Düsseldorf meldet massive


Zweifel an der Argumentation


der Wettbewerbshüter an.


Larissa Holzki, Dietmar Neuerer


Düsseldorf, Berlin


F


acebook darf nicht mittels
Wettbewerbsrecht am Daten-
sammeln gehindert werden.

Das hat das Düsseldorfer Oberlandes-


gericht (OLG) beschlossen und damit


einen Vorstoß des Bundeskartellamts


gestoppt. Die Behörde hatte bean-


standet, Facebook beherrsche den


Markt ausreichend, um unzulässige


Vertragsbedingungen durchzusetzen


und den Wettbewerb zu verzerren.


Sie ordnete an, dass Facebook Daten


seiner Dienste Instagram und Whats -


App nur noch mit Facebook-Konten


verknüpfen dürfe, wenn der Nutzer


es ausdrücklich erlaubt.


Dagegen hatte der Konzern Be-


schwerde eingelegt – vorerst erfolg-


reich. Das Kartellamt kündigte


Rechtsbeschwerde im Eilverfahren


beim Bundesgerichtshof (BGH) an:


„Daten sind der Marktmachtfaktor in


der Digitalwirtschaft. Dies haben wir


mit unserem Verfahren aufgegriffen.


Zentrale Rechtsfragen müssen geklärt


werden“, twitterte Kartellamtschef


Andreas Mundt.


Doch Experten halten ein Vorge-


hen gegen den Gerichtsbeschluss für


praktisch aussichtslos. „Wenn man


ehrlich ist, ist das Verfahren mit der


heutigen Entscheidung tot“, sagte


Rupprecht Podszun, Direktor des In-


stituts für Kartellrecht an der Hein-


rich-Heine-Universität Düsseldorf.


„Das Verfahren gilt als Pionierverfah-


ren gegen die digitalen Giganten und


hat als Meilenstein weltweite Beach-


tung gefunden“, sagte Podszun. Da-


mit gleich beim Düsseldorfer Gericht
zu scheitern sei für das Bundeskar-
tellamt bitter. Das Eilverfahren nütze
auch nicht viel. Der BGH führe dabei
nur eine Plausibilitätskontrolle
durch. De facto könne Facebook nun
weiter Daten sammeln und zusam-
menführen wie bisher.
Zwölf Monate hatte das Kartellamt
dem Konzern Zeit gegeben, die An-
ordnung umzusetzen. Möglicherwei-
se wird es dazu nun nicht mehr kom-
men. Facebook wollte die Wendung
in der Frage nicht kommentieren.
Das OLG kritisierte die Argumenta-
tion des Kartellamts an diversen
Stellen. Es habe etwa keine hinrei-
chenden Ermittlungen zu einem so-
genannten „Als-ob-Wettbewerb“
durchgeführt. Es fehle also ein Ver-
gleich, welche Bedingungen sich für
die Nutzer gebildet hätten, wenn es
mehr Wettbewerb zwischen sozialen
Netzwerken gäbe.
Auch bei der Bewertung der Ver-
braucherdaten sind sich Kartellamt
und OLG uneinig. Die „streitbefange-
nen Daten“ seien anders als ein Ent-
gelt ohne Weiteres duplizierbar, er-
klärte das OLG. Soll heißen: Es
schwächt den Verbraucher nicht
wirtschaftlich, Daten an Facebook zu
geben, weil er sie weiterhin auch
Konkurrenten geben kann.
Die frühere Bundesjustizministerin
Katarina Barley (SPD) hatte jüngst ei-
ne Verschärfung des Kartellrechts an-
geregt. Das Problem sei, dass im
deutschen Kartellrecht vor allem Um-
satzzahlen berücksichtigt würden.
„Wir müssen aber noch stärker in
den Blick nehmen, wie sich Daten-
macht konzentriert – etwa, wenn ein
datenmächtiges Unternehmen wie
Facebook ein anderes Unternehmen
kauft, um mit dessen Nutzerdaten
noch mächtiger zu werden“, sagte
Barley im Mai dem Handelsblatt. Die
Übernahmen von Instagram und
WhatsApp durch Facebook hätten
gar nicht genehmigt werden dürfen.


 


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