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Anbieter Musikangebot Kosten/Monat Nutzbar via Extras
Spotify
Der Gigant unter den
Streaming-Anbietern
mit vielen Funktionen
Im Angebot sind
ca. 40 Mio. Songs.
Auch abspielbar im
Offline-Modus
9,99 Euro, Famili-
en-Abo für 6 Pers.
14,99 Euro. Mit
Werbung gratis
Android, iOS,
Alexa, Google
Assistant.
Max. 3 Geräte
Hörbücher,
Podcasts,
Hörspiele,
Videos
Deezer
Der Streaming-Dienst
besticht durch seine
einfache Bedienbarkeit
Ausgewogene,
große Auswahl von
etwa 53 Mio. Titeln.
Offline-Funktion
9,99 Euro, Fami-
lien-Abo f. 6 Pers.
14,99 Euro. Mit
Werbung gratis
U. a. Android,
iOS, Alexa, Goo-
gle Assistant.
Max. 3 Geräte
Hörbücher,
Podcasts.
Deezer-HiFi
für 9,99 Euro
Apple Music
Komfortable Bedienung
- sofern man dafür
Apple-Geräte nutzt
Mit 50 Mio. Titeln
auch hier eine
große Auswahl.
Offline-Funktion
Kein Gratis-Zu-
gang. 9,99 Euro.
Familien-Abo für
6 Pers. 14,99 Euro
Android, iOS,
Siri, Apple TV,
auf bis zu zehn
Geräten
Hörbücher,
Musikvideos,
Hörspiele
und Radio
Amazon
Der Dienst „Amazon
Music Unlimited“ ist für
Prime-Kunden günstig
Über 50 Mio. Titel,
die auch gekauft
werden können.
Offline-Funktion
9,99 Euro (Rabatt
für Prime-Mit-
glieder). Familie:
14,99 Euro/6 Per.
Android, iOS,
Amazon Alexa,
auf bis zu
10 Geräten
Hörbücher,
Hörspiele für
Kinder, Bun-
desliga live
Google Play
Music
Bietet gute Auswahl,
einfache Bedienung
Verfügbar sind
derzeit etwa
40 Mio. Titel.
Offline-Funktion
9,99 Euro, Fami-
lien-Abo f. 6 Pers.
14,99 Euro. Mit
Werbung gratis
Android, iOS,
Google Assis-
tant, auf max.
zehn Geräten
Empfehlun-
gen, Spei-
cher-Platz für
eigene Songs
NEWS Tipps & Infos
D
arf es eine romantische
Ballade sein? Oder lie-
ber der neue Hit von
Ed Sheeran? Oder was
Klassisches? Egal wonach Ihnen
auch immer der Sinn steht, mit
der App eines Musik-Streaming-
Dienstes auf Ihrem Smartphone
haben Sie zu jeder Zeit die Aus-
wahl zwischen Millionen Songs.
Und immer mehr Menschen nut-
zen Spotify, Deezer und Co. Im
letzten Jahr wurden fast 80 Millio-
nen Streams gezählt – Tendenz
steigend. CDs und Downloads
werden so nach und nach über-
flüssig – und wen Werbung nicht
stört, kann sogar oft gratis hören.
Und was mache ich mit meinen CDs?
Früher war die CD-Sammlung unser ganzer Stolz,
heute verstaubt sie im Regal, denn die Lieblingsmusik
gibt’s ja auch online. Was also tun mit den Schätzen von
einst? Wer sich partout nicht trennen kann, hat noch
etwas Zeit. Gekaufte CDs sollen bis zu 100 Jahre
halten. Gebrannte halten dagegen nur fünf bis zehn
Jahre. Die sollte man also vorsorglich speichern. Generell
lassen sich aber alle CDs digitalisieren und dann als
MP3 auf einer externen Festplatte oder in einer Cloud
speichern. Das ist aber zeitaufwändig und nicht immer
nötig, weil die meisten Streaming-Dienste fast alle Titel
im Angebot haben. Auf Internetseiten wie momox.de
oder dem Flohmarkt lassen sich einige Alben noch
verkaufen. Der Rest? Wandert auf den Recycling-Hof.
Ganz einfach:
Musik streamen
Tschüss CD-Sammlung, hallo Internet!
Recht
URTEIL DER WOCHE
IHR GUTES
Fotos: Hersteller (5), picture-alliance/dpa
MIETMINDERUNG
§
Weil in der Küche das
Wasser nur tröpfchen-
weise aus dem Hahn kam,
minderte eine Frau die Miete.
Da die Vermieterin diese
Minderung nicht anerkannte,
ging der Fall vor Gericht. Das
entschied: Eine Minderung
um fünf Prozent ist rechtens,
da die Wasserentnahme in
der Küche möglich sein muss.
AG Moers, Az.: 561 C 220/
VERKEHRSUNFALL
§
Ein Mann wollte im Dun-
keln bei Regen auf einer
Straße links abbiegen. Dabei
kam es zur Kollision. Der
Abbieger gab an, dass das
andere Auto unbeleuchtet
gewesen sei, was der Fahrer
bestritt. Laut der Richter,
muss ein Linksabbieger nicht
davon ausgehen, dass sich
ihm ein unbeleuchtetes Fahr-
zeug nähert. Da die Schuld
nicht klar nachzuweisen ist,
haften beide je zur Hälfte.
OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 29/
STOLPERFALLE
§
Unter dem Notausgang
einer Turnhalle befand
sich eine Baugrube. Da in der
Halle kein Hinweis darauf
war, hatte eine Frau die Tür
zum Lüften geöffnet und
war hineingefallen. Sie hat
Anspruch auf Schmerzens-
geld. An einem Notausgang
muss keiner damit rechnen.
OLG Celle, Az.: 8 U 15/
Insel gebucht,
Festland gekriegt
Ein Mann hatte eine Unter-
kunft in einem „Fährhaus“ auf
Sylt gebucht. In der Bestäti-
gung stand aber Norddeich.
Der Mann ging davon aus,
dass der Ort auf Sylt ist. Das
Gericht: Als Ortsunkundiger
kann man das nicht wissen.
Der Reisepreis wird erstattet.
LG Frankfurt, Az.: 2-24 S 32/
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ü