W
enn es draußen blitzt und don-
nert, verursacht das ein ungutes
Gefühl. Was kann man tun, um
sich zu schützen? Und was ist, wenn man
gerade draußen unterwegs ist. Es gibt vie-
le Mythen, mit denen wir hier aufräumen.
Elektrogeräte Es ist tatsächlich sinnvoll,
Geräte auszustöpseln. Nur ausschalten
reicht nicht. Selbst wenn der Blitz weiter
entfernt einschlägt, kann es durch das
Stromnetz zur Überspannung kommen.
Fenster muss man nicht schließen. Öff-
nen und das Gewitter bestaunen – geht.
Autos Darin ist man bei Gewittern auf
jeden Fall sicher. Sie sind aus Metall und
leiten den Strom ab, aber nicht nach in-
nen. Unbedingt Fenster schließen.
Fahrrad Durch die Gummireifen kann
nichts passieren? Stimmt nicht. Dafür ist
die Strommenge eines Blitzes viel zu groß.
Absteigen und fünf Meter Abstand halten.
Regenschirm Auch wenn man nass wird,
den Regenschirm auf keinen Fall aufspan-
nen. Er ragt aus der Ebene heraus und ist
damit ein potenzielles Einschlag-Ziel.
Handy Damit zu telefonieren, ist unge-
fährlich – im Gegensatz zum Festnetz.
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Adieu Spam-Mails
Geld zurück bei
miesen Hotels
Was ist möglich?
B
ei rund 60 bis 90 Pro-
zent aller E-Mails, die
weltweit verbreitet
werden, handelt es sich um
Spam. Auch die Zahl der un-
verlangten Werbe-Mails
steigt. Immer öfter enthal-
ten Spam-Mails zudem
Schadprogramme.
Anonym bleiben Schon
die E-Mail-Adresse sollte
man mit Bedacht wählen.
Empfohlen wird, unvoll-
ständige Namen zu benut-
zen. Dann haben so ge-
nannte Webcrawler, die
E-Mail-Adressen automa-
tisch einsammeln, weniger
Erfolgs-Chancen.
Sicherheitsprüfung Vorm
Öffnen ist ein kurzer Check
hilfreich: Ist der Absender
bekannt? Ist der Betreff
sinnvoll? Wird ein Anhang
von diesem Absender er-
wartet? Ergeben diese Punk-
te kein stimmiges Bild, die
E-Mail sofort löschen.
Vielfalt Verbraucher-Schüt-
zer raten, mindestens zwei
E-Mail-Adressen zu haben.
Eine, die man nur an Freun-
de und Bekannte weitergibt,
eine zweite für Gewinnspie-
le, Foren, Online-Einkäufe.
Robinson-Liste Man kann
sich in die Robinson-Liste
des Interessenverbands
Deutsches Internet eintra-
gen. Die Liste soll vor uner-
wünschter Werbung schüt-
zen. http://www.robinsonliste.de
Dr. Annabel Oelmann ist
Vorstand der Verbraucherzentra-
le Bremen und unsere Expertin
rund um alle Verbraucherfragen
http://www.annabeloelmann.de
3 FRAGEN an Annabel Oelmann
Kann man Geld zurückerhalten?
Ja, das ist möglich. Wenn ein offensicht-
licher Mangel vorliegt, etwa ein schlech-
ter Service, Dreck oder ein geschlossener
Pool, kann man als Reisender den Preis
mindern oder Schadenersatz verlangen.
Wie geht man am besten vor?
Sobald man ankommt und Mängel sieht,
muss man handeln und nicht erst mal
den Ärger hinunterschlucken. Man sollte
sich direkt an den Reiseveranstalter oder
ans Hotel wenden und Abhilfe verlangen.
Und: die Mängel dokumentieren.
Wann verjährt der Anspruch?
Zwei Jahre nach dem vertraglich verein-
barten Reiseende verjähren die Ansprü-
che. Wie viel man verlangen darf, kann
man der Frankfurter Tabelle entnehmen.
Stecker ziehen? Fenster schließen?
Der Himmel
verdunkelt sich,
Blitze zucken
Vorsicht, Gewitter!
Die besten Strategien
RATGEBERRATGEBER Leichter lebenLeichter leben
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