Frust bei der Bauherren-Familie:
Wann wird das Haus endlich fertig?
Sieht noch
immer
aus wie
ein Roh-
bau: das
ersehnte
Traumbad
Ein Fass ohne Boden - der
Estrich verzögert den Enzug
Was tun, wenn der gerufene Betrieb schlampt und es immer teurer wird? Das raten Experten
Lara und Sebas-
tian warten seit
Monaten darauf,
dass der Ausbau
fertig ist
Muss ich für Handwerkerpfusch
auch noch zahlen?
Provisorium mit
offener Leitung
Aktuelle^ Fälle,^
wichtige^ Urteile
32 BILD der FRAU 34/2019
AKTUELL
L
ara und Sebastian* aus
Bayern wollen im Juni
ihr Arbeitszimmer zum
Badezimmer umbauen und
beauftragen einen Gebäude-
techniker. Er soll unter ande-
rem eine ebenerdige Dusche
und einen Durchbruch ins
Elternschlafzimmer bauen.
Ein Kostenvoranschlag regelt
die Vereinbarung. Aber nach
zweieinhalb Wochen ist die
Arbeit noch lange nicht fertig,
V
oller Vorfreude beginnen
Anne und Ernst* aus
Schleswig-Holstein im August
2017 mit ihrem Hausbau.
Doch bis sie mit ihren zwei
Töchtern in diesem Juni end-
lich einziehen können, gibt es
immer wieder Ärger. „Die
Deckenträger, die das Erd-
geschoss tragen, wurden zu
hoch eingebracht“, erklärt
Anne: „Deshalb musste der
Estrich in diesem Bereich auf
eine bestimmte Art und Weise
verlegt werden. Der Estrich-
verleger wusste das, hat es
aber ignoriert.“ Dann legt der
Generalübernehmer, der
die Arbeiten plant und über-
wacht, die Baustelle für
Monate still. Schließlich wird
der Estrich verlegt, bricht auf,
und der Einzug verschiebt
dafür steigen die Zahlungs-
forderungen weit über den
vereinbarten Preis: „Auch der
Wanddurchbruch war wegen
einer tragenden Wand plötz-
lich doch nicht möglich“, sagt
Lara. „Dazu wurden die Flie-
sen uneben geschnitten, ver-
legt und die Fugen sind unter-
schiedlich breit.“ Das Ehepaar
verweigert schließlich die
Abnahme und beauftragt
einen Gutachter.
„Er sagte ganz klar, das sei
Pfusch“, erzählt Lara. „Das
hätten selbst Lehrlinge im
ersten Jahr besser hinbekom-
men.“ Der Gutachter hat
den Gebäudetechniker nun
zu einem gemeinsamen Orts-
termin gebeten, um ihm die
Chance zur Korrektur und
Fertigstellung zu geben.
„Wenn er sich weigert, müs-
sen wir vor Gericht gehen“,
sagt Sebastian: „Dabei wollten
wir doch nur ein schönes,
neues Badezimmer.“
Murks im Bad
Aus der Traum vom Eigenheim?
sich ins Unendliche. Verzwei-
felt bittet das Ehepaar schließ-
lich Manuela Reibold-Rolinger,
Fachanwältin für Bau- und
Architektenrecht, um Hilfe.
„Ich habe das Gespräch mit
dem Generalübernehmer
gesucht“, sagt die TV-Anwältin
(„Die Bauretter“, RTL II). „Ich
habe ihn auf seine Kooperati-
onspflicht hingewiesen, die
im Vertrag festgehalten wurde,
und ihn gebeten, sich für die
Bauherren einzusetzen. Er
sollte den Estrichleger in die
Pflicht nehmen.“ Mit Erfolg:
Der Handwerker reißt den
kompletten Boden auf eigene
Kosten wieder raus, verlegt
ihn diesmal richtig.
CÉCILE HOEBORN
Lassen Sie den Vertrag, den Sie
mit Ihrem Generalüberneh-
mer oder Handwerker schlie-
ßen wollen, genau prüfen: von
einem Anwalt, dem Bauher-
renschutzbund oder dem
Bund privater Bauherren. Las-
sen Sie die Arbeiten dann von
einem Sachverständigen oder
einem Gutachter begleiten.
Das ist gut investiertes Geld.
Das rät
Mona Maria Semmler
Verbraucherschützerin aus
Bayern:
Das rät
Manuela
Reibold-Rolinger
Fachanwältin für Bau- und
Architektenrecht:
Fotografieren Sie alle Mängel
und monieren Sie diese schrift-
lich per Einschreiben. Setzen
Sie dem Handwerker darin
eine angemessene Frist, die
Mängel zu beheben. Weigert
er sich, lassen Sie sich bei
einer Verbraucherzentrale
oder einem Anwalt rechtlich
beraten.
*Namen geändert