Der Tagesspiegel - 24.08.2019

(Nora) #1

Die umstrittene Mietpreisbremse für be-
sonders begehrte Wohngegenden ist ver-
fassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die 2015 eingeführten Vorschriften ver-
stießenwedergegen dieEigentumsgaran-
tie noch gegen die Vertragsfreiheit oder
den allgemeinen Gleichheitssatz, teilte
dasBundesverfassungsgericht wieberich-
tet amDienstag mit. DieKarlsruher Rich-
ter wiesen demnach die Klage einerBerli-
ner Vermieterin bereits im Juli ab. Auch
zwei Kontrollanträge des Landgerichts
Berlin blieben ohne Erfolg. (AZ. 1 BvL
1/18 u.a.)
Die Mietenbremse soll verhindern,
dass Wohnungen in Gebieten „mit einem
angespannten Wohnungsmarkt“ unbe-
zahlbar werden. Daher dürfen Vermieter
hiervonneuenMieternhöchstensdieorts-
übliche Vergleichsmiete plus zehn Pro-
zentverlangen.WosolcheGebietesind,le-
gen die Landesregierungen für maximal
fünf Jahre fest. Die Vergleichsmiete rich-
tet sich nach dem Mietspiegel. Der Berli-
ner Senat hatte gleich mit Inkrafttreten
desGesetzesam1.Juni2015eineMieten-
bremseimgesamtenStadtgebieterlassen.
Die Vermieterin hatte Verfassungs-
klage eingelegt, weil ihr Gerichte in Ber-
lin daraufhin eine zu hoch angesetzte
Miete gedeckelt hatten. Für die knapp 75
Quadratmeter große Wohnung sollte sie
statt 860 Euro nur noch ungefähr 735
Euro im Monat bekommen. Außerdem
musste sie ihrer Mieterin das zu viel kas-
sierte Geld teilweise zurückzahlen.
Die Verfassungsrichter sehen aber
keine Grundrechte verletzt. „Es liegt im
öffentlichen Interesse, der Verdrängung
wirtschaftlich weniger leistungsfähiger
Bevölkerungsgruppen aus stark nachge-
fragten Stadtteilen entgegenzuwirken“,
entschieden sie. Die Regulierung der
Miethöheseidazu geeignet –undVermie-
tern auch zumutbar: „Ihr Vertrauen, mit
der Wohnung höchstmögliche Mietein-
künfte erzielen zu können, wird durch
die Eigentumsgarantie nicht geschützt.“
Auch mit der Ausgestaltung der Miet-
preisbremse sind die Richter zufrieden.


Die Landesregierungen könnten besser
einschätzen als der Bundesgesetzgeber,
wo es auf dem Wohnungsmarkt kritisch
wird. Im Übrigen sei die Geltungsdauer
befristet, und es gebe Ausnahmen. Für
neu gebaute oder gerade sanierte Woh-
nungen gilt der Mietendeckel nicht. Der
Vermieter darf außerdem mehr Miete als
eigentlich zulässig verlangen, wenn der
Vormieter auch schon so viel gezahlt hat.
Die Klägerin hatte auch beanstandet,
dass nicht überall Mietobergrenzen gel-
ten und wenn,dann injeder Stadtandere.
Bisherhaben nicht alleBundesländer von
der Mietenbremse Gebrauch gemacht.
Ende2018 gabes in 313 von 11000 Städ-
ten und Gemeinden einen Mietendeckel:
zum Beispiel in München und Frankfurt,
Braunschweig, Jena und auf Sylt.
Die Richter halten es aber für sachge-
recht, die örtliche Vergleichsmiete als
Maßstab zu nehmen. Die Bedingungen


auf den regionalen Wohnungsmärkten
seien ja auch sehr unterschiedlich.
DerDeutsche Mieterbund äußerte sich
„hocherfreut“. „Mieterschutz ist selbst-
verständlich mit dem Grundgesetz ver-
einbar“, erklärte Präsident Lukas Sieben-
kotten in Berlin. Die Politik müsse nun
aber auch Maßnahmen ergreifen, um die
Möglichkeiten fürMieterhöhungenin lau-
fenden Verträgen deutlich einzugrenzen.
Der Immobilienverband IVD warnte
hingegen: „Es besteht nun die große Ge-
fahr, dass die Politik die Entscheidung als
Freifahrtschein für die weiteren Verschär-
fungen der Mietpreisbremse missver-
steht.“ Es sei aber völlig unklar, ob Karls-
ruhe „auch eine verlängerte oder weiter
modifizierte Mietpreisbremse billigt“,
sagte Präsident Jürgen Michael Schick.
Nach einer imJanuar vorgestellten Stu-
die des Deutschen Instituts für Wirt-
schaftsforschung (DIW) ist ein Effekt
messbar, bisher ist dieser aber nicht allzu
groß: Ohne Mietenbremse wären Be-
standsmieten in beliebten Wohngegen-

den zwei bis vier Prozent höher. Viele
Vermieter würden sich einfach nicht an
die festgelegte Obergrenze halten.
Anfang des Jahres wurde schon einmal
nachgebessert. Und erst am Sonntag ha-
ben sich Union und SPD auf eine weitere
Verschärfungverständigt.Unteranderem
sollen Mieter zu viel gezahlte Miete künf-
tig für die letzten zweieinhalb Jahre zu-
rückfordern können– bisher gehtdaserst
ab dem Moment, an dem der Mieter die
überhöhte Miete beanstandet hat. Außer-
dem sollen die Länder bis Ende2025 Zeit
bekommen,weitereMietenbremsenzuer-
lassen. DerDeckelgiltzwar maximalfünf
Jahre, soll aber erneuert werden können.
Der Karlsruher Beschluss bezieht sich
auf die ursprüngliche Regelung. Der Ei-
gentümerverband Haus & Grund hält
eine Verlängerung für „verfassungsrecht-
lich ausgeschlossen“. Die Richter hätten
betont, dass die Verfassungsmäßigkeit
„wesentlich auch an der beschränkten
Geltung von fünf Jahren liege“, erklärte
Präsident Kai Warnecke.
Der kommissarische SPD-Chef Thors-
ten Schäfer-Gümbel sieht „die Politik der
SPD für bezahlbaren Wohnraum und
mehr Rechte für Mieter“ durch die Ent-
scheidung bestätigt. Der rechtspolitische
Vizesprecher der Unionsfraktion,
Jan-Marco Luczak, sagte, das Gericht
habe aber auch Grenzen aufgezeigt. „Für
uns als Gesetzgeber bedeutet dies, dass
wir beim kommenden Mietrechtspaket
denRegulierungsumfangunddieRegulie-
rungstiefe nicht überziehen dürfen.“
Linke-Chef Bernd Riexinger forderte
massive Investitionen in den sozialen
Wohnungsbau und einen flächendecken-
den Mietendeckel: „Die Mieten dürfen
mindestens fürfünf Jahre nichtmehr stei-
gen.“ Die FDP im Bundestag bekräftigte
ihre Ablehnung der Mietpreisbremse.
Diese werde sich langfristig als Preistrei-
ber entpuppen, weil sie Investitionen in
neuen Wohnraum dämpfe, sagte Parla-
mentsgeschäftsführer Marco Busch-
mann. dpa

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wir Vorkaufsrechte wahrnehmen – die
sind in der Vergangenheit nicht wahrge-
nommen worden. Wir werden nun auch
fürVerwaltungs-undSchulstandorteVor-
kaufsrechte ziehen“, kündigte der Sena-
tor an. Berlin habe als Land im Vergleich
zur Jahreswende 2013/14 rund 10000
Landesbedienstete zusätzlich eingestellt.
Für deren Arbeitsplätze würden eben
auch Räume benötigt. In den Blick ge-
nommen werden offenbar auch Flächen-
bedarfe desBundes, die beieinerVerlage-
rung weiterer Einheiten von Bonn nach
Berlin im Zuge der Klimadebatte entste-
hen. „Wir wollen gerne Hauptstadt sein“,
sagteKollatz, „aberdiese Hauptstadtfunk-
tion ist noch nicht vollendet.“ Es sei nicht
ausgeschlossen, dass der Bund gerne die-
ses oder jenes Grundstück zur Ausübung
der Hauptstadtfunktion hätte.
Die Büro- und Gewerbeflächenmärkte
laufen inzwischen so heiß wie die Woh-
nungsmärkte: Das Land Berlin konkur-
riertmit seinemBedarffürdie öffentliche
Verwaltung mit Büromietern, mit großen
Unternehmen – die öffentliche Hand
könnte in Nöte kommen, wenn die Preise
weiter steigen. Es kann klüger sein, heute

anzukaufen, als in Zukunft hohe Mieten
zuzahlen.Andersalsbeim Vorkaufsrecht


  • hier ist ein bestimmter Nutzungszweck
    Grundlage für den Ankauf – können Flä-
    chen auf Vorrat gekauft werden, im Sinne
    einerweitsichtigenLiegenschaftspolitik.
    Es geht Kollatz nach Einschätzungen
    von Insidern vor allem um die Schaffung
    einer Einheit, die in der Lage ist, auf ei-
    nem heiß gelaufenen Markt zu agieren –
    und nicht langsamer zu sein als private
    Akteure.DieFragenach dem Obist jeden-
    falls positiv beantwortet: Das Projekt soll
    indieser nochbis2021 laufenden Legisla-
    turperiode umgesetzt werden. Es gibt in
    der Regierungskoalition darüber keine
    Kontroversen.
    ObdieseEinheitdannauchfürdenWoh-
    nungsbaudurch kommunaleGesellschaf-
    ten aktiv wird, ist noch nicht ausge-
    macht: Sie sind jedenfalls für den Ankauf
    nicht ideal aufgestellt. Denn ihre Mittel-
    ausstattung lässt oft zu wünschen übrig.
    ZwardürfensieihreEinnahmenwiederin-
    vestieren, sind aber eine Vereinbarung
    mitdemLandBerlineingegangen,dasssie
    ihreMietengeringererhöhen,alssieesei-
    gentlichdürften.IhreSpielräumesindso-
    mit gering – der soziale Auftrag steht den
    Investitionsmöglichkeiten imWege.


Wo man am Ende die neue Gesell-
schaft aufhängt, ist noch völlig offen, so
mit dem Vorgang befasste Verantwortli-
che. Man kann sich auch vorstellen,
diese Aufgabe der BIM Berliner Immobi-
lienmanagement zuzuordnen. Kollatz
bestätigte das auf Nachfrage. Die Ab-
stimmung werde noch etwas Zeit in
Anspruch nehmen.

DieFragenach den juristischen Grund-
lagen ist noch nicht abschließend ge-
klärt: Welche juristischen Personen wer-
den benötigt und wie wird die neue Ge-
sellschaft finanziell ausgestattet, um am
Markt zu investieren? Es bietet sich nicht
an, Grundstückskäufe durch Eigenmittel
zu finanzieren. Es gibt noch viele organi-
satorische Fragen, wer beim Erwerb von
Flächenmitentscheidet.Während esKol-
latz zunächst um die Verwaltungsbedarfe
des Landes, aber auch der Bezirke geht,
dürfte auch die Wirtschaftsverwaltung
ein Wörtchen mitreden wollen, sofern es

um Flächen für neue Gewerbegebiete in
der Stadt geht. Die Stadtentwicklung ist
auch mit im Wort, wenn Berlin sich im
Markt neu tummeln möchte. Man wird
Bedarfe ermitteln und „Targets“ definie-
ren müssen – im freien Wettbewerb mit
Privaten.
Florian Schmidt (Grüne), Baustadtrat
von Friedrichshain-Kreuzberg, sagte zu
dem Vorstoß auf Anfrage: „Eine sehr ak-
tive Einrichtung, die nur den Ankauf zum
Ziel hat, wäre eine Effizienzsteigerung,
sie könnte schneller agieren – aber auch
die Wohnungsbaugesellschaften sollten
das weiterhin tun.“ Es könne nicht scha-
den, wenn es eine Spezialeinrichtung für
den Ankauf und für die Akquise von
Dienstgebäuden gäbe. Das würde die
BIM entlasten. Eine Scoutfunktion
könntedieneueGesellschaftauchfürden
Wohnungsneubauhaben–esseiabersehr
komplex,zunächstGrundstückezuerwer-
ben und diese dann an Wohnungsgesell-
schaften weiterzugeben. „Es kann aber
eine vorbereitende Arbeit geben, die die
Wohnungsgesellschaften entlastet“, sagt
Schmidt. Er sprach sich erneut für einen
Bodenfonds aus, ummit Akteuren der Zi-
vilgesellschaftüber Erbbaurechtedie Ent-
wicklung der Stadt zu gestalten.

Mietpreisbremse:


Kein Schutz


für Wucher


Verfassungsgericht billigt Mietpreisbremse,


liefert aber keinen Freibrief für eine Verschärfung


Baustadtrat Schmidt ist


für eine „Spezialeinrichtung“


Berlin geht in die Bodenoffensive


Kein Mietendeckel für neue


oder sanierte Wohnungen


VonAnjaSemmelroch

Fortsetzung von Seite I1

Mieter können Forderungen


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