Lisa - 14. August 2019

(Nora) #1
Hitze in der City
Durch den Klimawandel soll es
laut Experten in 30 Jahren in
Berlin und London so heiß sein
wie heutzutage in Barcelona.
Großstädte sind besonders
betroffen, da sich Asphalt und
Beton stark aufheizen. Mehr
Wasser, Grünflächen und Parks
könnten das aufhalten.

Beschütz-mich-Tuch
„Norbärt“ ist der ideale Begleiter für Eltern
mit Baby und Kleinkind. Das elastische,
atmungsaktive Beschütz-mich-Tuch
passt auf alle Babyschalen und Kinder-
wagen. So schützt es z. B. vor Wind oder
Sonne und fremden Blicken beim Stillen.
Im Supermarkt wird es um den Griff des
Einkaufswagens gestülpt und hält Keime
ab (www.norbaert.at, 49,90 €).

Mio.
Schul-
hefte
So viele
werden jedes Jahr in Deutsch-
land verkauft – und nur jedes
zehnte ist aus Recyclingpapier.
Wer was ändern will, setzt auf
Papier mit dem Blauen Engel.
Das ist zu 100 % aus Altpapier.

Duschen wie ein Model
Simone, Gewinnerin von „Germany’s
next Topmodel 2019“, weiß, wie
wichtig der Glaube an sich selbst ist.
Nun hat sie mit Palmolive zwei Creme-
duschen entwickelt, deren Duft für
Happiness und Selbstbewusstsein
sorgen sollen. Die „Palmolive Limited
Editions by Simone“ gibt es bei Edeka,
Netto & Budnikowsky (1,39 €).

Früchte perfekt
in Schale
Schluss mit Pfirsichmatsch
oder Aprikosenmus. Wenn
man empfindliche Früchte
zum Transport in Eier-
kartons packt, bleiben sie
heil und dellenfrei. Super-
praktisch für den Strand-
ausflug oder das Picknick.

@FrauHackenpiep

Meine Nichte (5) braucht eine Brille.
Ihre beste Freundin auch. Wollen
aber nicht. Die Mütter haben es so
abgepasst, dass beide heute ihren
ersten Tag mit Brille im Kiga haben.
Als die beiden sich im Flur treffen,
ruft die Freundin ganz verzückt aus:
„Jetzt sind wir Brillinge!“

LISAGRAM


Instagram/hallo_norbaert

200


Aktuelle Urteile



  • der LISA-Ratgeber


Am Flughafen kann man viel,
viel Zeit verlieren ...

Im Urlaub soll
möglichst alles
perfekt sein. Und
ganz oft ist es
das ja auch

Wer sich ein
extra Zimmer
wünscht, soll
es auch haben!

Wenn die Kinder
mal wieder dem
Sandmännchen
die Hand geben
wollten, sieht
man das dem
Fernseher an

Sommerurlaub vor Gericht


Von Anschlussflug bis Zimmeraufteilung:


Aktuelle Urteile zum Reiserecht


E


rholung gewünscht, Ärger
bekommen: Das passiert
leider immer wieder. Nicht
selten ziehen enttäuschte
Urlauber dann vor Gericht.

Umstieg verspätet
Der Flug von Prag nach Abu
Dhabi lief nach Plan. Doch der An-
schlussflug nach Bangkok verspä-

tete sich um acht Stunden. Wer
zahlt die Entschädigung? Der An-
bieter des ersten Fluges! Schließ-
lich hatten die Passagiere bei ihm
die komplette Strecke gebucht. Das
Urteil des Europäischen Gerichts-
hofes stärkt die Fluggastrechte bei
Flügen mit Umstieg (Az.: C-502/18).

Koffer unterm Rad
Ein Mitreisender hatte mit dem
Mietwagen aus Versehen eines
ihrer Gepäckstücke überfahren.
Deswegen wandte sich eine Urlau-
berin an ihre Gepäckversicherung
und wollte 4 000 S Entschädigung.
Im Koffer seien auch ein exklusiver
Füller und eine teure Aktentasche
gewesen. Pech für die Dame: Eine

Reisegepäckversicherung muss
nur dann einspringen, wenn
Gepäck gestohlen wird, es durch
eine Straftat oder durch Feuer-
oder Elementarereignisse Schaden
nimmt (AG München, Az.: 111 C
12296/18).

Bitte vordrängeln!
Eine Familie war zwar zwei Stun-
den vor Abflug am Flughafen, hat
ihren Flug in die Türkei aber trotz-
dem verpasst. Sie standen zu lange
in der Schlange am Check-in-
Schalter. Hätten Sie sich vordrän-
geln sollen? Das nicht unbedingt.
Aber das Personal auf das Zeitpro-
blem anzusprechen, wäre schon
gut gewesen. Weil aber auch die
Airline zu wenig unternommen
hatte, um die dringenden Fälle
auszusortieren, bekam die Familie

am Ende 50 % Schadensersatz (AG
München, Az.: 154 C 2636/18).

Extrawurst? Klar!
Wenn Kunden beim Reiseveran-
stalter Sonderwünsche anmelden
und der in der Buchungsbestäti-
gung nicht darauf eingeht, gelten
die Extras als vereinbart. So hatte
ein Mann eine Suite mit getrenn-
ten Wohn- und Schlafräumen
gewünscht. Die gab’s dann aber
nicht. Das rechtfertigt eine Reise-
preisminderung von 15 % (LG
Frankfurt/M, Az.: 2-24 S 162/18).

Trinkgeld-Pflicht
Den Passagieren eines Kreuz-
fahrtschiffes sollte ohne weitere

Rückfrage automatisch ein Trink-
geld von 10 S pro Person und Nacht
vom Bordkonto abgebucht wer-
den. Nur wenn Reisende wider-
sprechen, würde von dieser „Emp-
fehlung“ abgewichen. Dem hat das
Oberlandesgericht Koblenz nun
einen Riegel vorgeschoben (Az.: 2
U 1260/17). Wenn Verbraucher et-
was extra bezahlen sollen, müssen
sie ausdrücklich gefragt werden.

Für
empfindliche
elektronische
Geräte

Weichspüler-Wissen


Sind da wirklich Schlachtabfälle drin?


Wann macht der Zusatz überhaupt Sinn?


W


eichspüler haben einen mie-
sen Ruf. Angeblich belasten
sie die Gewässer. Außerdem
seien da Schlachtabfälle drin. Alles
Quatsch, sagt der Industrieverband
Körperpflege- und Waschmittel (IKW ).

Viele Vorteile Weichspüler ist nicht
für alle Textilien geeignet. Aber wenn
er eingesetzt werden kann, spricht
vieles für ihn, so der IKW. Bei syntheti-
schen Textilien wird die elektrostati-
sche Aufladung verhindert. Die Wä-

sche knittert weniger, das spart Energie
beim Bügeln. Hautreizungen durch
raue Fasern würden minimiert.
Und was den Umweltaspekt angeht: Es
würden nur biologisch schnell abbau-
bare Tenside verwendet. Die werden
mitunter tatsächlich aus Schlachtab-
fällen gewonnen. Es landen dann aber
nur in einem aufwendigen Prozess
entzogene tierische Fette im Produkt.
Verbraucher müssten also nicht fürch-
ten, dass sie ihre Wäsche in püriertem
Schweinefett spülen ...

Smarte Reinigung


Zahnstocher und Fusselrolle als Geheimwaffe


A


usschalten! Das sollte im-
mer der erste Handgriff
sein, wenn man Geräte wie
Smartphones, PCs oder Fernseher
sauber machen will. Und wie geht
es dann weiter? Behutsam ...

Touchscreens aus Glas sind
vergleichsweise robust. Da
darf man mit einem
Mikrofasertuch dran-
gehen. Leicht (!) an-
feuchten und von
oben nach unten wi-
schen. Für LCD-Moni-
tore kann das schon zu
viel sein. Hier ist man mit
Einweg-Küchentüchern und et-
was Glasreiniger besser beraten.
Der kommt aufs Tuch, nicht auf
den Monitor! Und immer darauf
achten, dass keine Feuchtigkeit
unter die Abdeckungen gelangt.
Darunter sitzt oft Technik, die
überhaupt keine Nässe verträgt.

Kontaktstellen wie USB-Aus-
gänge kann man mit einer aus-
rangierten Zahnbürste oder
einem Pinsel bearbeiten. Kleinere
Öffnungen – z. B. Kopfhöreraus-

gang – werden mit einem mit Stoff
umwickelten Zahnstocher oder
einem Pfeifenreiniger sauber.

Tastatur & Maus Wer öfter vor
dem Computer isst, sollte ab und
an seine Tastatur umdrehen und
sie ausklopfen. Da kommen schon
einen ganze Menge Krümel raus!
Wischt man dann noch mit einem
feuchten Mikrofasertuch drüber,

müsste sie schon wieder ganz
okay aussehen. Falls nicht, mit
einem ganz leicht feuchten Watte-
stäbchen zwischen die Tasten ge-
hen. Auch die Maus wird rundum
mit dem Mikrofasertuch abge-
wischt. Schmutz in den Rillen
kann man wieder mit einem
Zahnstocher rauskratzen. Und für
Lautsprecher mit einem Soft-Co-
ver nimmt man eine Fusselrolle.

Kind putzt, Mama
spart Steuern?
Die Tochter putzt bei der
Mama und hilft ihr bei den
Einkäufen. Die Mutter zahlt
nur die Fahrtkosten. Die
kann sie nicht im Rahmen
der haushaltsnahen Dienst-
leistungen von der Steuer
absetzen. Dafür müsste es
einen Vertrag und Lohn
geben (FG des Saarlandes,
Az.: 1 K 1105/17).

Arztwechsel nur in
Ausnahmefällen
Patienten müssen ihrem
Arzt treu bleiben, bis eine
Zahnersatzbehandlung
abgeschlossen und die Ge-
währleistungspflicht um ist.
Ist eine Weiterbehandlung
für Versicherte unzumutbar,
gilt das nicht (SG Frankfurt/
M, Az.: S 35 KR 602/19 ER).

Kein Kindergeld
für Weiterbildung
Wenn ein Kind eine Ausbil-
dung abgeschlossen hat
und sich im Anschluss be-
rufsbegleitend weiterbildet,
gibt es kein Kindergeld
mehr. Ausnahmen gelten,
wenn die Wochenarbeitszeit
wegen der Fortbildung
unter 20 Stunden liegt
(BFH, Az.: III R 42/18).

Für Menschen
mit sensibler
Haut kann
Weichspüler
eine Wohltat
sein

Stimmt garantiert
Wir recherchieren stets mit
größter Sorgfalt. Sollten Sie
dennoch einen sachlichen Fehler
entdecken, schreiben Sie uns.
Wir freuen uns über jeden Tipp.

Adresse: Redaktion LISA,
Stichwort: „Stimmt garantiert!“,
Hubert-Burda-Platz 1, 77652 Offenburg

Passagiere können
selbst entschei-
den, ob und wie
viel Trinkgeld sie
geben

Fotos: fotolia, iStock (3), instagram, PR (2), Shutterstock (3)

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