Die Welt - 31.08.2019

(Martin Jones) #1

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31.08.19 Samstag, 31. August 2019DWBE-HP


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DIE WELT SAMSTAG,31.AUGUST2019 SEITE 24

PANORAMA


Breeemmmeeen Hamburg

Hannover

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Saarbbrrüücken

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WELLLTTWETTERHEUTE

TEMPERAAATTURREKKKOORDE

DEUUTTSSCCHHLLAANNDDHHEEUUTTEE

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erreicht.DerWindwehtimSüdenschwachausverschiedenenRichtun-
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Hamburg Berlin Maximum 32 , 444 °°( 2015 ),
Minimum 6 , 5 °( 2009 )
Maximum 340 ,°( 2015 ),München
Minimum 4 , 1 °( 1964 )
Frankfurt
Z
wei Stiche beendeten ihr
Leben. Mitten auf dem be-
lebten Parkplatz eines Su-
permarktes im niederöster-
reichischen Tulln. Zweimal
rammte der 36-Jährige seiner vier Jahre
jüngeren Frau einen Dolch in den Hals.
Das Opfer, wie der Täter aus Mazedo-
nien stammend, starb noch am Tatort.
Zwei kleine Kinder verloren ihre Mutter



  • durch die Hand des Vaters.


VON CLAUDIA BECKER

Die Tat sorgte im vergangenen Januar
nicht zuletzt deshalb für Aufsehen, weil
es das fünfte an einer Frau begangene
Tötungsdelikt in Österreich seit Beginn
des Jahres war. Bis Ende des Monats
sollte noch eine weitere Frau in Öster-
reich Opfer einer tödlichen Gewalttat
durch einen Mann werden. Sechs tote
Frauen in einem Monat! Auch durch die
deutschen Medien ging ein Aufschrei.
Die Innenarchitektin Kristina Wolff
konnte sich über die Aufregung nur
wundern. „Ich hatte mich gefragt, was
der Blick ins Nachbarland sollte“, sagt
die 51-jährige Professorin aus Ingel-
heim. „Ablenken von dem, was bei uns
passiert? Für die ersten drei Januarwo-
chen konnte ich bereits 14 Tötungsdelik-
te an Frauen für Deutschland nachwei-
sen.“
Nachdem sie 2018 eine Online-Petiti-
on gegen verbale Gewalt initiiert hatte,
startete Wolff im Januar auf change.org
ihre Online-Petition „Stoppt das Töten
von Frauen #saveXX“. Darin fordert sie
Bundesjustizministerin Christine Lam-
brecht und Familienministerin Franzis-
ka Giffey (beide SPD) auf, härter gegen
tödliche Gewalt gegen Frauen vorzuge-
hen. Mehr als 66.000 Menschen haben
die Petition bereits unterzeichnet. Eine
rechtliche Verbindlichkeit ergibt sich
aus der Zahl der Unterschriften nicht.
Wolff hofft aber auf verstärkte Öffent-
lichkeit für das Thema. Der nächste
Schritt ist, das Anliegen über den Petiti-
onsausschuss in den Bundestag zu brin-
gen.
109 gewaltsame Tötungen von Frauen
und Mädchen konnte sie für dieses Jahr
bereits dokumentieren. Fälle, für die sie
den Begriff „Femizid“ verwendet – die
Tötung von Frauen aufgrund ihres Ge-
schlechts. Die Ausprägung von Gewalt
lasse sich in diesen Fällen auf drei klare
Parameter reduzieren: „Sie ist männli-
chen Ursprungs“, sagt sie, „sie basiert
auf Selbstüberhöhung beziehungsweise
Frauenhass, und sie geht mit fehlender
Impulskontrolle einher.“
Wie aus dem 2016 veröffentlichten
Bericht der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
hervorging, wurden 2016 weltweit
43.600 Frauen und junge Mädchen von
einem Lebenspartner, Ex-Partner oder
Familienmitglied getötet. Die höchste
Frauenmordrate verzeichnete Hondu-
ras. Sie lag bei 15 auf 100.000 Frauen. In
Westeuropa lag die Rate bei 0,4 auf

100.000 Frauen. Beunruhigend ist die
Situation dennoch. Im europäischen
Vergleich nahm Montenegro mit einer
Rate von 0,97 die Spitzenposition ein.
Deutschland stand hier mit 0,51 an
zehnter Stelle.
2017 wurden in Deutschland nach An-
gaben des Bundeskriminalamts (BKA)
fast 140.000 Fälle von Partnerschaftsge-
walt angezeigt. Zu 80 Prozent waren die
Opfer weiblich. In zwei Drittel aller Fäl-
le handelte es sich bei den Tatverdächti-
gen um deutsche Staatsbürger. Jeden
Tag, so die BKA-Statistik für 2017, ver-
suchte ein Mann, seine Partnerin bezie-
hungsweise Ex-Partnerin zu töten. 147
Frauen kamen ums Leben.
Wolff wirft der Bundesregierung im
Hinblick auf die hohe Zahl mangelndes
Engagement vor. „Wenn ein Schieds-
richter sein Spiel nicht pfeift“, sagt sie,
„dann gerät es außer Kontrolle.“ Dass
die Breite der Bevölkerung nicht einmal
wisse, wofür die Vokabel „Femizid“
steht, hält sie für bedenklich.
Im Oktober 2017 hat die Bundesregie-
rung die Istanbul-Konvention ratifi-
ziert, jenes Übereinkommen des Euro-

parats, mit dem sich die Unterzeichner
verpflichten, alles dafür zu tun, um Ge-
walt gegen Frauen zu bekämpfen. Wolff
sagt, die Bundesregierung komme die-
ser Verpflichtung in vielerlei Hinsicht
nicht nach. So, wie bereits 2019, werde
die Istanbul-Konvention auch in der
Haushaltsplanung 2020 weder erwähnt
noch angemessen budgetiert. Damit
verletze die Bundesregierung das natio-
nal durch das Grundgesetz und interna-
tional unter anderem durch die UN-
Menschenrechtscharta verankerte
Grundrecht auf Schutz des Lebens.
Den dringendsten Handlungsbedarf
sieht sie in der Bereitstellung einer flä-
chendeckenden Anzahl von Schutzräu-
men für Betroffene, unabhängig davon,
ob die Frauen über finanzielle Mittel
verfügen oder nicht. „Aktuell werden
die diesbezüglichen Vorgabequoten der
Istanbul-Konvention nicht einmal zur
Hälfte erfüllt. Die Verantwortlichen
müssen endlich dafür Sorge tragen, dass
die zur Umsetzung erforderlichen Etats
freigegeben werden.“
Sie verweist in diesem Zusammen-
hang auf die im Mai im Bundestag ein-

gereichte Kleine Anfrage der frauenpo-
litischen Sprecherin der Linken, Corne-
lia Möhring, zur Umsetzung der Istan-
bul-Konvention. Demnach beläuft sich
die personelle Ausstattung im Familien-
ministerium für die Bearbeitung, Um-
setzung und Koordinierung in diesem
Bereich auf insgesamt 0,9 Planstellen.
Auch das für 2020 vom Bundesfamilien-
ministerium angekündigte Programm
zur Unterstützung von Frauen und Kin-
dern gegen Gewalt bedeute keine wirk-
liche Wende. 2019 sah der Haushalt des
Ministeriums in einer Gesamthöhe von
10,45 Milliarden Euro für den Bereich
„Gewalt gegen Frauen“ gerade mal 6,1
Millionen Euro vor.
„Von den aktuell propagierten 35 Mil-
lionen zum ,Bundesprogramm zur Un-
terstützung von Frauen und Kindern
gegen Gewalt‘ sind satte 30 Millionen
Euro allein für bauliche Maßnahmen an
Bestandsgebäuden vorgesehen“, sagt
Wolff. „Für konkrete Maßnahmen blei-
ben noch fünf Millionen Euro.“ Neben
der Bereitstellung eines angemessenen
Etats fordert die Aktivistin eine rigidere
Gesetzgebung. „Weshalb wird der Miss-

brauch von Alkohol und bewusstseins-
erweiternden Drogen als strafmaßredu-
zierender Entschuldigungsfaktor aner-
kannt?“, fragt sie. „Und: Was spricht da-
gegen, Kriterien für einen Straftatbe-
stand ‚Macho-Gewalt‘ zu definieren, der
auch zu Taten der Hooligan-, Autoraser-
und Motorradgang-Szene passt?“
Die Rechtsexperten der Bundestags-
fraktionen reagieren weitgehend ableh-
nend auf die Forderung nach einer Ver-
schärfung der Gesetzgebung. Jürgen
Martens, rechtspolitischer Sprecher der
FDP-Fraktion, sieht im Hinblick auf ei-
ne Strafrechtsverschärfung keinen
Handlungsbedarf, die bestehende Straf-
rechtsnorm sei ausreichend.
Auch die rechtspolitische Sprecherin
der Union, Elisabeth Winkelmeier-Be-
cker, hält die Gesetzeslage für ausrei-
chend. „Der Rechtsstaat verurteilt und
verfolgt Gewalt gegen Frauen bei jedem
Motiv des Täters mit dem Strafrecht“,
sagt die CDU-Politikerin. „Auch wenn
männliche Selbstüberschätzung zu den
Ursachen und Motiven etlicher, auch
schwerer Delikte gehört, dürfte ein Tat-
bestand ,machistischer Gewalt ́ wohl

kaum dem Bestimmtheitsprinzip im
Strafrecht genügen.“
Der SPD-Abgeordnete Johannes
Fechnerist ebenfalls der Ansicht, dass
die bestehende Gesetzeslage ausreiche,
um gewalttätige Männer zu bestrafen.
Notwendig sei allerdings die effektive
Durchsetzung geltenden Rechts. „Des-
halb brauchen wir viel mehr Richter,
Staatsanwälte und Polizisten“, sagt er.
„Wir sind dabei, in unserem Pakt für
den Rechtsstaat die Stellen deutlich zu
erhöhen.“
Seine Partei arbeite zudem an Er-
leichterungen beim Nachweis von Straf-
taten. „Weil sich Frauen häufig erst ent-
schließen, eine Strafanzeige zu stellen,
wenn die Verletzungen schon verheilt
sind und dann Beweise der Tat fehlen,
wollen wir flächendeckend in Deutsch-
land die anonyme Sicherung von Verlet-
zungsspuren in Krankenhäusern er-
möglichen.“ Entscheiden sich Frauen
dann doch zur Strafanzeige, sind die
Verletzungen als Beweise dokumen-
tiert.
Zudem solle die Aufzeichnung der
Vernehmung bei Sexualstraftaten aus-
geweitet werden. Damit könne den
Frauen geholfen werden, die, vom Täter
eingeschüchtert, im Strafprozess nicht
mehr aussagen wollen.
Roman Reusch, rechtspolitischer
Sprecher der AfD, kann Wolffs Kritik
am strafrechtlichen Umgang mit im
Rausch begangenen Taten teilen. Die
AfD-Fraktion im Bundestag habe be-
reits einen entsprechenden Änderungs-
entwurf eingebracht, der im Falle eines
vorsätzlichen oder fahrlässigen Sichbe-
rauschens keine Strafmilderung vor-
sieht. Eine an das Geschlecht des Täters
anknüpfende unterschiedliche Behand-
lung von Tätern lehne er jedoch als Ver-
stoß gegen das grundgesetzliche Gleich-
heitsgebot ab.
WWWolff bleibt aber dabei. „Unsereolff bleibt aber dabei. „Unsere
Strafprozessordnung entspricht in etli-
chen Punkten nicht mehr den aktuellen
gesellschaftlichen Anforderungen.“ Die
Tatsache, dass das Islamische Zentrum
in München offen auf seiner Website
Männern empfehlen konnte, ihre Frau-
en bei Eheproblemen zu schlagen, ist
fffür sie nur ein Indiz für die Notwendig-ür sie nur ein Indiz für die Notwendig-
keit, die Gesetzgebung zu überarbei-
ten.
Und sie verweist auf die Hamburger
Richterin, die kürzlich eine juristische
Notlösung finden musste, um einen
Mann, der seine Frau mit 50 Messersti-
chen getötet hatte, wegen Mordes ver-
urteilen zu können. Die Staatsanwalt-
schaft hatte ihn zunächst wegen Tot-
schlags angeklagt, weil sie das Merkmal
der Heimtücke nicht erfüllt sah.
Schließlich hätte die Frau, die von dem
Mann bereits misshandelt worden war,
damit rechnen müssen, dass er gewalt-
tätig wird, als sie ihn in die Wohnung
ließ. Der geständige Täter war ein 50-
jähriger Deutscher. Das 42-jährige Op-
fer Juliet H. kam aus Ghana. Sie hinter-
lässt vier Kinder.

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Etwa jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem „Partner“


getötet. Eine Professorin setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung das


Problem härter bekämpft als bisher. Die Politik ist skeptisch


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