Süddeutsche Zeitung - 31.08.2019

(Tuis.) #1

A


ls Hans-Jochen Vogel 85 Jahre alt
wurde, war es sein Geburtstags-
wunsch an die SPD, die soziale Ge-
rechtigkeit wieder ernster zu neh-
men: „Ich bin für die Wiedereinführung
der Vermögensteuer“, sagte er damals,
„um die Schere zwischen Arm und Reich
etwas zu schließen.“ Aber auch bei einem
Ehrenvorsitzenden, der für die silbernen
Zeiten der Sozialdemokratie steht (mit
ihm als Kanzlerkandidaten kam die SPD
auf immerhin 38,2 Prozent), gehen nicht
alle Geburtstagswünsche in Erfüllung. Vo-
gel musste noch acht weitere Geburtstage
feiern, bis seine Partei in diesen Tagen
endlich ein Konzept „zur Wiedereinfüh-
rung der Vermögensteuer“ beschloss.
Es ist dies nicht nur ein sehr verspäte-
tes Geburtstagsgeschenk für den großen
alten Mann der SPD, es ist dies auch ein
etwas verspätetes Geburtstagsgeschenk
für das Grundgesetz, das im Mai dieses
Jahres 70 Jahre alt geworden ist. Die Ver-
mögensteuer ist nämlich die plakative
Konkretisierung eines Kernsatzes dieser
Verfassung: „Eigentum verpflichtet.“ So
lautet der Artikel 14 Absatz 2; und diese
Pflicht wird sodann im Grundgesetz aus-
geführt: „Sein Gebrauch soll zugleich dem
Wohl der Allgemeinheit dienen.“
Eigentum verpflichtet: Das ist das Fun-
dament des deutschen Sozialstaats und
die Kurzfassung der Einsicht, dass Demo-
kratie nur mit einem Sozialstaat zu ma-
chen ist. Ein Sozialstaat ist mehr als das
treuherzige Vertrauen auf die „Trickle-
down-Theorie“, die besagt, dass der Reich-
tum der Reichen automatisch irgendwie
nach unten trickelt; da tröpfelt, rinnt und
läuft nichts, wenn der Staat keine Kanäle
baut. Eine Vermögensteuer gehört zu die-
sen Kanälen. Sie macht Reichtum in be-
sonderer Weise sozialpflichtig; sie macht
das spezifischer, als dies eine (gleichfalls
notwendige) Erhöhung des Spitzensteuer-
satzes kann – weil sie, wenn sie richtig
konstruiert ist, passive Werte belastet.


Das Aufkommen der Vermögensteuer,
so wie sie die SPD plant, ist nicht gewaltig.
Es wäre mit etwa zehn Milliarden Euro
nur halb so hoch wie das derzeitige Auf-
kommen des Solidaritätszuschlags, den
die Regierungskoalition großenteils ab-
schaffen will. Gleichwohl hat auch eine
eher bescheidene Vermögensteuer maxi-
male Symbolkraft, weil sie dort anpackt,
wo sich die Ungleichheit in Deutschland
in besonderer Weise zeigt: 40 Prozent der
Deutschen haben gar kein Vermögen. Un-
gewöhnlich sind nicht die hohen Vermö-
gen der Reichen, sondern die Tatsache,
dass so viele Deutsche praktisch kein Er-
spartes zur Vorsorge für Notfälle oder fürs
Alter haben. So beklagt es Marcel Fratz-
scher, Leiter des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung: Es gebe kaum ein
anderes Land auf der Welt, das Arbeit
mehr und Vermögen weniger besteuert.
Deutschland leistet sich ein Steuer-
und Abgabensystem, das es sich nicht
mehr leisten kann: Es betreibt Reichtums-
pflege, daran hat auch eine kleine Reichen-
steuer als Zuschlag zur Einkommensteu-
er nichts geändert. Vornehmlich die Ar-
beitnehmer, also Arbeiter und Angestell-
te, finanzieren den Staat. Der Gesetzgeber
der letzten zwei Jahrzehnte hat den Staat
in einen Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-
staat verwandelt. Der deutsche Staat ist
ein Arbeitnehmerschröpfer.
Das muss geändert werden: Arbeit
muss weniger und die wirklich großen Ver-
mögen müssen mehr belastet, die zum
Teil abenteuerlichen Wertsteigerungen


bei Grund und Boden müssen abge-
schöpft werden. Das ist nicht sozialisti-
scher Irrsinn, sondern wichtig für die Sta-
bilisierung des sozialen Friedens. Der im
Februar verstorbene Rechtsdenker und
frühere Verfassungsrichter Ernst-Wolf-
gang Böckenförde hatte das so formuliert:
„Die Sicherung unbegrenzter Eigentums-
akkumulation ist nicht Inhalt der Eigen-
tumsgarantie.“ Ungleichheit darf also ein
gewisses Maß nicht überschreiten.
Zuletzt, in den Neunzigerjahren, waren
drei von hundert Personen von der Vermö-
gensteuer betroffen. Es gehört zu den mo-
dernen Märchen, dass das Bundesverfas-
sungsgericht eine Vermögensteuer verbo-
ten habe. Das Urteil, das das nicht gesagt
hat, aber dafür in Anspruch genommen
wird, stammt aus dem Jahr 1995.

Das Gericht hat damals nicht die Vermö-
gensteuer für verfassungswidrig erklärt,
sondern deren Erhebungsmethode; es
rügte die Benachteiligung von Steuer-
pflichtigen mit Geldvermögen gegenüber
Grundeigentümern, weil Immobilien
nicht mit dem Verkehrswert, sondern
dem viel niedrigeren Einheitswert veran-
lagt werden. Karlsruhe setzte dem Gesetz-
geber eine Änderungsfrist bis Ende 1996.
Die Regierung Kohl setzte jedoch die Erhe-
bung der Vermögensteuer aus: In ein Steu-
ergesetz wurde der Passus eingefügt, die
Vermögensteuer werde von 1997 an „nicht
mehr erhoben“; dabei ist es geblieben. Im
Grundgesetz ist sie nach wie vor vorgese-
hen. Nicht die Vermögensteuer ist also ver-
fassungswidrig, sondern das Lamento,
das sich seit Jahren dagegen erhebt und
die Wiedereinführung verhindert.
Schuld an diesem Lamento ist der soge-
nannte Halbteilungsgrundsatz, den der
damalige Verfassungsrichter Paul Kirch-
hof erfunden hat. Kirchhof war Berichter-
statter im Verfahren von 1995. Er interpre-
tierte im Urteil, ganz nebenbei, den Verfas-
sungssatz, dass der Gebrauch des Eigen-
tums „zugleich“ dem Wohl der Allgemein-
heit diene, auf pfiffig-genialische Weise
um – in ein „zu gleichen Teilen“. Also, so
folgerte Kirchhof, dürfe der Staat nicht
mehr als die Hälfte des Einkommens
durch Steuern wegnehmen und nicht in
die Substanz, sondern nur den Ertrag des
Vermögens eingreifen. So blieb für eine
Vermögensteuer nur noch wenig Raum.
Im Jahr 2006 freilich verwarf das Ver-
fassungsgericht den Kirchhofschen Halb-
teilungsgrundsatz ausdrücklich. Die Ver-
fassungsrichterin Lerke Osterloh gab als
Berichterstatterin den Anstoß dafür, dass
der zweite Senat von diesem Grundsatz ab-
rückte und erklärte, dass sich aus dem
Grundgesetz keine Obergrenze für die Be-
steuerung ableiten lasse. Weil man die
Kehrtwende nicht spektakelhaft insze-
nierte, hat sich die Neuausrichtung einer
breiten Öffentlichkeit nicht eingeprägt,
auch wenn nun feststeht: Die Verfassung
kennt keine generelle Obergrenze für die
steuerliche Belastung des Eigentums.
Reichtum ist nicht per se amoralisch.
Verwerflich ist aber parasitärer Reichtum,
der vom Staat und seiner Rechtsordnung
profitiert, aber nur wenig dafür zahlen
will – und so öffentliche Armut schafft.
Das muss kluge Steuerpolitik verhindern.

Das Brexit-Projekt, das auch unter Brexit-
Wahnsinn oder Brexit-Chaos firmiert,
dominiert seit mehr als drei Jahren nicht
nur die nationale Debatte in Großbritan-
nien, sondern findet auch intensiven Nie-
derschlag in europäischen Medien. Es
scheint, als könnten Leser auf dem Konti-
nent gar nicht genug davon bekommen
zu erfahren, was der EU-Ausstieg mit
dem Land macht, wie sich Gesellschaft
und Politik dabei zerlegen und wie das
schwierige Experiment die EU als Institu-
tion und Europa als Idee verändert.

Auch der flamboyante Ex-Außenmi-
nister Boris Johnson hat in der EU schon
Schlagzeilen gemacht; seit er Premier ist
und einen radikalen Kurs fährt, ist die
Neugier noch gewachsen. Nun will Dow-
ning Street das Parlament in eine unge-
wöhnlich lange Zwangspause schicken.
Die emotionale Schärfe und kommentie-
rende Eindeutigkeit, mit der viele Medi-
en auf ihren Titelseiten diesen Überra-
schungscoup meldeten, belegt dabei ein-
mal mehr, wie passioniert Europa den
Prozess verfolgt.De Morgen aus Belgien
zeigt das Foto eines Demonstranten, der
„ein Grab für die Demokratie gräbt“ und
spricht von einem „britischen Coup“.

Dem schließt sich der ebenfalls belgi-
scheStandaardmit der Titelzeile an,
Johnson setze für einen harten Brexit „al-
les auf eine Karte“.Libérationaus Frank-
reich nennt seine Taktik „härter und im-
mer härter“ und informiert die Leser,
dass der Premier dem Parlament einen
Maulkorb verpasst habe.ABCaus Spani-
en übernimmt auf spielerische Weise ein
Cover der legendärenSex Pistolszu ih-
rem Song „God Save The Queen“. Darauf
ist die Queen mit Augenbinde zu sehen;
ihr Mund ist mit einer Banderole ver-
klebt, auf der im Original der Name der
Band steht.ABCersetzte das mit dem Na-
men von Boris Johnson. Die Botschaft
lässt sich auf zwei Weisen lesen: Ein Land
samt Monarchin wird zum Schweigen ver-
dammt, oder aber: Die Queen wird hinein-
gezogen in Johnsons Manöver und darf
doch aus Staatsräson nichts sagen.

In Schottland – zugegeben Teil des Kö-
nigreichs, aber in Sachen Brexit eher Fein-
desland für die Tories – titelt die wichtigs-
te TageszeitungThe Scotsman, dies sei
ein „dunkler Tag für die Demokratie“
und zitiert die Ministerpräsidentin, die
Unabhängigkeit Schottlands sei nun
wohl „unausweichlich“. Die britischen
Medien, ohnehin oft gallig, sarkastisch
und weit weg von jener Trennung von
Nachricht und Kommentar, die traditi-
onsbewusste europäische Medien nach
wie vor durchzuhalten versuchen, briti-
sche Medien also überschlagen sich in
der zweiten Wochenhälfte mit Verglei-
chen und Beschimpfungen; das reicht
von „Coup“, „Anschlag“ und „Rüpel“ bis
zum „großen Auflöser“. Der Brexit ist
längst ein Drama. Jetzt wird er als Bedro-
hung für die Demokratie angesehen.

Heribert Prantl ist
Kolumnistund Autor der
Süddeutschen Zeitung.

Cathrin Kahlweit ist
Korrespondentinder SZ
in Großbritannien.

S


martphones können extrem ablen-
kend sein. Man möchte nur kurz
die Uhrzeit checken, doch quasi
automatisch öffnet sich Twitter,
und rechts oben blitzen permanent neue
Nachrichten auf. Drei Apps und fünf Minu-
ten später legt man das Telefon beiseite
und hat vergessen nachzuschauen, wie
spät es ist. Also alles wieder von vorne.
So oder so ähnlich beginnen oft Erzäh-
lungen oder Bücher, die das Digitale als
den Verstand aufweichende, dämonische
Kraft des Alltags identifizieren. Der Te-
nor: Über das Smartphone reicht das Inter-
net in jede Sekunde unseres Lebens, es
lockt mit Unterhaltung, Zerstreuung oder
der Empörungsmaschine sozialer Medien


  • es lockt heraus aus der „realen Welt“.
    Die Lösung, die in den vielen Selbsthilfe-
    büchern auf dem Markt und in Artikeln
    präsentiert wird, heißt „Digital Detox“
    oder „Digitaler Minimalismus“. Allein im
    vergangenen Jahr erschienen jede Woche
    gleich mehrere deutschsprachige Artikel
    zum Thema „Digtal Detox“. Und oft, zu oft,
    wird das Digitale darin als Schadstoff iden-


tifiziert, den es zu reduzieren gilt. Erst
dann könne man sich wieder echten Erfah-
rungen zuwenden, erst in dieser Abkehr
könne man den Albert Einstein oder die
Simone de Beauvoir in sich finden.
Natürlich war es vor ein paar Jahren
noch einigermaßen üblich zu fragen, wie
viele Stunden am Tag das Gegenüber
denn online war. Heute ergibt die Frage
keinen Sinn mehr. Offline ist ein fehlerhaf-
ter Zustand, der sich nur ergibt, wenn das
DSL streikt oder man im Zug sitzt.
So manifestiert sich in der Digital-De-
tox-Bewegung ein konservatives – nein,
reaktionäres – Verständnis der Welt. Die
Erfahrungen der physischen Welt werden
überhöht und fast mit einer moralisch-re-
ligiösen Wertigkeit versehen – im Gegen-
satz zur „unechten“ Online-Welt, die nur
niedere Instinkte bedient. Doch die Tren-
nung in „echte Welt” und „unechte Online-
Welt“ ist nicht erst 2019 absurd geworden.
Denn das Internet, das Digitale, ist real;
die echte Welt ist sowohl analog als auch
digital. Natürlich kann man so tun, als sei-
en reale Erfahrungen nur in der haptisch
fassbaren Welt möglich. Aber weshalb die
Erfahrung des Wartens im Supermarkt
einem Whatsappchat überlegen sein soll,
will sich nicht ganz erschließen.

Unsere Erfahrungen in digitalen Syste-
men sind heute zu großen Teilen sozial. Be-
ziehungen und Interaktionen sind anders
strukturiert als bei analogen Treffen, das
macht sie aber nicht weniger wertvoll. Gu-
te Freundschaften entstehen online zwi-
schen Menschen, die sich möglicherweise
nie treffen werden. Ebenso wie Feind-
schaften. Die Debatte um Hassreden ist ja
deshalb so wichtig, weil Übergriffe im
Netz immer auch echte Übergriffe auf eine
Person oder Gruppe bedeuten, mit oft ver-
heerenden Folgen für die Betroffenen.
Die Gefühle von Überforderung, Stress
und Isolation, die durch die internetkriti-

sche Bewegung dem Digitalen zuge-
schrieben werden, haben oft andere
Gründe: die Entgrenzung von Privatle-
ben und Arbeit etwa. Viele sehen sich ge-
drängt, auch nachts Arbeitsmails zu be-
antworten. Ein weiterer Stachel dürfte
der kapitalistische Zwang sein, sich als
menschliches Produkt am Markt zu plat-
zieren. Hier wird das Digitale zum Hebel
jener strukturellen Kräfte, die auch im
analogen Alltag Stress bedeuten. Diese
gab es aber auch in vordigitalen Zeiten.

Digital Detox versucht, gesellschaftli-
che Probleme durch Askese des Einzel-
nen zu beheben. Doch der Wunsch, zu
einer einfacheren Welt zurückzukehren,
ist naiv – und nicht harmlos. Die Realität
des Digitalen zu verleugnen delegiti-
miert reale Erfahrungen und reale Bezie-
hungen. Von der Kita bis hin zu Migräne-
Selbsthilfegruppen und „Fridays for Fu-
ture“: Die Zivilgesellschaft funktioniert
heute nicht zuletzt über ein digitales Mit-
einander. Kollektiv das Handy wegzule-
gen und sich dem bewussten Erleben
einer überfüllten S-Bahn hinzugeben,
wird das Leben nicht plötzlich erfüllt
und glücklich machen.
Über den Umgang mit all den brum-
menden und piependen Geräten muss
der moderne Mensch immer wieder
nachdenken: Etwa indem er entscheidet,
an welchen sozialen Medien er wie teil-
nimmt oder welchen Apps er erlaubt, ihn
mit Benachrichtigungen abzulenken.
Die Handygesellschaft muss Normen
und Strategien finden, um sich selbst vor
Stress und Entgrenzung zu schützen –
zum Beispiel, indem der Arbeitsmailser-
ver nach Feierabend einfach keine Mails
mehr zustellt. Aber weglaufen, die Zeit
zurückspulen, zurück in die Achtziger-
jahre, das ist keine Lösung.

Jürgen Geuter, 39, ist Informatiker und Autor.

6 MEINUNG HF2 Samstag/Sonntag, 31.August/1. September 2019, Nr. 201 DEFGH


HURZLMEIER-RUDI.DE

Alles ist


real


Die „Digital Detox“-Bewegung
lässt mit ihrer Forderung
nach der Abkehr vom Internet
auf ein reaktionäres
Verständnis der Welt schließen

VON JÜRGEN GEUTER

Reichenpflicht


Nichtdie Vermögensteuer ist verfassungswidrig,
sondern das Lamento dagegen. Ein Wohlstand, der für
seinen Rechtsschutz nichts zahlen will, ist amoralisch

VON HERIBERT PRANTL


Waldeslu hu hust...

MEINE PRESSESCHAU


Vom Drama


zur Bedrohung


HURZLMEIERMALEREI


Die Steuerpolitik betreibt


in Deutschland


eineReichtumspflege


Die Gefühle von Überforderung,
Stress und Isolation
haben oft ganz andere Gründe

„Die Sicherung unbegrenzter
Eigentumsakkumulation ist nicht
Inhalt der Eigentumsgarantie.“

Sich bewusst der überfüllten
S-Bahn hinzugeben,
macht auch nicht glücklich

SZL

Ein Hauch von Abenteuer, gepaart mit dem Gefühl von Freiheit, macht aus
diesem ohnehin spektakulären Segeltörn ein buchstäblich einzigartiges
Reiseerlebnis. Der um die Takelage wehende Wind und die gegen den Bug
peitschende Gischt des Wassers lassen Sie eins werden mit den Krä en der
Natur. Es ist ein faszinierendes Schauspiel, wenn an Bord der komfortablen
Dreimastbark SEA CLOUD II die Segel gehisst werden, um vom südfranzö-
sischen Nizza aus in See zu stechen. Auf dem Weg nach Italien macht Ihr
Schiff immer wieder halt in bezaubernden Küstenorten am Mittelmeer. Den
Anfang macht Sanary-sur-Mer mit seiner Kapelle Notre- Dame-de-Pitié. In
Ligurien werden Imperia und Portovenere angesteuert, bevor es über Livorno
zur Insel Elba und weiter nach Civitavecchia unweit Roms geht, das Sie zum
krönenden Abschluss entdecken.

Reisetermin: . April bis . Mai 

Veranstalter: Hanseat Reisen GmbH, Langenstraße ,  Bremen

Hinweis zur Barrierefreiheit: Unser Angebot ist für Reisende mit eingeschränkter Mobilität nur be-
dingt geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Frühbucherpreis pro Person gültig bis ..:

Ein Angebot der Hanseat Reisen GmbH, präsentiert von der Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Straße ,  München

Süddeutsche Zeitung Leserreise: Segeltörn durchs Mittelmeer mit der SEA CLOUD II


Foto: Sea Could Cruises

-Bett-Kabine außen Garantie (limit. Kontingent). 

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Eingeschlossene Leistungen:
· Flug von München nach Nizza und zurück von Rom
· Alle erforderlichen Transfers
· Segelkreuzfahrt mit der SEA CLOUD II von Nizza nach Civitavecchia mit
 Übernachtungen an Bord
· Umfangreiche Vollpension an Bord sowie Trinkgelder für das Bordpersonal
· Nachprogramm in Rom:  Ü/F im Hotel dei Mellini (Landeskat.:  Sterne)
in Rom, Panorama-Stadtrundfahrt, Führung Vatikanische Museen und
Besuch Petersdom, Stadtrundfahrt/-gang „Antikes und barockes Rom“
· Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort und an Bord
· Zusätzliche Reisebegleitung

Pro Person
ab .  inkl.
Nachprogramm
in Rom sowie
Flug ab/bis
München

Mehr unter: sz.de/leserreisen

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