Frankfurter Allgemeine Zeitung - 31.08.2019

(Jeff_L) #1

SEITE 2·SAMSTAG, 31. AUGUST 2019·NR. 202 F P M Politik FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG


D


onaldTrump hat so ziemlich jede
Beleidigung verdient, die es gibt,
vor allem die dicksten und längsten
und brillantesten Beleidigungen aller
Zeiten. Aber wäre es nicht trotzdem
besser, ihn mit Lob zuzuschütten? Man
könnte ihn so mit seinen eigenen Waf-
fen schlagen. Zuletzt hat der amerika-
nische Präsident über seinen französi-
schen Kollegen Emmanuel Macron ge-
sagt, dieser sei „ein spektakulärer Füh-
rer“, Boris Johnson prophezeite er, ein
„phantastischer Premierminister“ zu
werden, der japanische Ministerpräsi-
dent Shinzo Abe sei ein „phantasti-
scher Freund“ und die deutsche Kanzle-
rin „eine brillante Frau“. Würde Ange-
la Merkel auch nur ein einziges Mal so
über Trump sprechen – er wäre derart
berauscht, dass er darüber ganz verges-
sen würde, zum Beispiel den Urwald
von Alaska zur Abholzung freizuge-
ben.
Dabei ist es vollkommen egal, wie
wahrheitswidrig oder wahnwitzig das
Lob wäre. Wir wissen doch aus unse-
ren eigenen kleinen Leben, wie gut-
gläubig wir sind, wenn wir selbst ge-
rühmt werden, und wie wohltuend es
sein kann, einen Raum zu betreten, ein
Großraumbüro oder eine Kneipe, und
einer der Anwesenden sagt: „Maestro,
welch Glanz in unserer Hütte!“ Oder:
„Exzellenz, ich verneige mich!“ Fast
noch schöner ist es, als Doktor oder,
besser noch: Doctór angesprochen zu
werden, gerade dann, wenn man gar
keiner ist. Das hat man als Redakteur
dieser Zeitung Bundesministern offen-
bar voraus: dass Bürger, die Kontakt zu
einem suchen, in der Anrede in Mails
oder Briefen gerne mal auf Verdacht ei-
nen Doktortitel spendieren. So kann
man sich die Plackerei oder Plagiiere-
rei sparen, wunderbar!
In den meisten Gegenden der Welt
versteht man es, den anderen mit Wor-
ten zu umarmen: in Nord- und Südame-
rika, in Frankreich, das der Welt die
Sprache der Diplomatie geschenkt hat,
und natürlich in Österreich, dem Mut-
terland der sachgrundlosen Ehrentitel.
Doch wenn Sebastian Kurz heute zu
Angela Merkel „gnädige Frau, küss die
Hand, meine Verehrung“ sagen würde,
um so ein gutes Verhandlungsklima zu
schaffen, würde sich unsere Kanzlerin
doch nicht geschmeichelt fühlen, son-
dern wie in Gegenwart von Trump los-
prusten. Ebendas ist der Grund, war-
um Deutschland international so iso-
liert dasteht. Alles, was wir noch kön-
nen, ist „besorgt“ sein, irgendwas „sehr
kritisch sehen“ und „an die Staatenge-
meinschaft appellieren“, die „Verant-
wortung“ zu übernehmen, die wir
nicht übernehmen können, schon aus
Verantwortung vor unserer Geschich-
te. Dass Trump sich davon nicht nur
nicht stören, sondern auch nicht betö-
ren lässt, ist klar.
Dabei war es auch hierzulande ein-
mal anders. Insbesondere in kulturaffi-
nen Kreisen oder auf Buchmessenpar-

tys galt es als Beleidigung, wenn man
vom Gegenüber nicht wenigstens mit
„meine Liebe“ oder „Lieber“ angespro-
chen wurde, wobei natürlich immer
das lateinische „liber“ mitschwang,
was sowohl „Buch“ als auch „frei“ be-
deuten kann – eine einmalige Kombi-
nation. Aber auch die Politik ließ sich
nicht lumpen. So gab es lange keine
CSU-Veranstaltung, auf der nicht auch
die „liebe Frau“ des Sowieso extra be-
grüßt wurde. Auch da wusste ja nie-
mand, wie lieb sie tatsächlich war, aber
egal, es ging ja um die Atmosphäre, so
wie jetzt beim G-7-Gipfel.
Inzwischen ist es mit Deutschland
so weit gekommen, dass selbst im
Schriftverkehr das „Lieber Herr.. .“
oder „Liebe Frau.. .“ zusehends er-
setzt wird, entweder durch Lieber plus
Vorname und Zuname oder gleich
durch „Hallo“. Vieldeutigkeiten wer-
den so nach und nach getilgt, ebenso
Herrschaftsverhältnisse (oder auch
nur die sprachliche Erinnerung dar-
an), man kann also nichts mehr falsch
machen, zum Glück!
Man stelle sich nur mal vor, man
würde heute noch „Mein Lieber“ sa-
gen, am Ende noch zu Trump – da
müsste man sich von progressiven Ber-
liner Studenten oder Künstlerkollekti-
ven belehren lassen, dass „mein“ ein
Possessivpronomen sei und dass man
Menschen nicht besitzen könne und Ei-
gentum überhaupt ein soziales Kon-
strukt sei, das aus Freien Herren und
Knechte gemacht habe, was sich heute
noch in der Sprache widerspiegele.
Noch schlimmer wäre nur, „meine Lie-
be“ zu sagen, weil „Liebe“ sehr missver-
ständlich ist, was man sofort erkennt,
wenn man das Adjektiv „große“ davor-
setzt oder bedenkt, im Zusammenhang
mit wem oder was Trump schon alles
von Liebe gesprochen hat. tifr.

Johnsons Gegner haben keinen gemeinsamen Plan
Zum Brexit-Streit in Großbritannien meint die Londo-
ner „Times“:
„Die Regierung will erklärtermaßen einen neuen Deal
mit der EU aushandeln, möglicherweise ab dem 17. Okto-
ber im EU-Rat. Boris Johnson droht, die EU ohne Ab-
kommen zu verlassen, falls es keinen neuen Deal gibt.
Ob diese Drohung glaubhaft ist, wissen nur jene, die sei-
ne Gedanken lesen können. Dieser Plan, ob fehlerhaft
oder nicht, steht jenem der Kontrahenten Johnsons im
Parlament gegenüber, die nämlich überhaupt keinen
Plan haben. Sie würden die EU bitten, die Anwendung
des Artikels 50 (zum EU-Austritt) zu verschieben, ohne
dass es eine Übereinstimmung darüber gibt, was man mit
dieser zusätzlichen Zeit anfangen sollte. Über Monate
und Jahre hinweg haben sie nichts anderes erreicht, als
den Deal von Theresa May zu blockieren.“

Auch Johnsons Plan ist nicht klar
Die niederländische Zeitung „de Volkskrant“ kommen-
tiert die Zwangspause für das britische Parlament:

„Bislang ist nicht ganz klar, was der Premierminister
damit erreichen will: einen erzwungenen harten Brexit
oder Neuwahlen, die er gegen den höchst umstrittenen
Oppositionsführer Corbyn zu gewinnen hofft. Was auch
immer Johnsons strategische Überlegungen sein mögen,
er ist bereit, seine Kollegen im Unterhaus vor den Kopf
zu stoßen, um das Ergebnis des Brexit-Referendums von
2016 umsetzen zu können oder um dem Volk Gelegen-
heit zu geben, sich doch noch bei Wahlen für den Brexit
auszusprechen.“

Johnson verschärft die Polarisierung
Die Pariser Zeitung „Le Monde“ schreibt dazu:
„Auf dem Spiel stehen bei dem neuen Coup von John-
son nicht nur der Stolz Westminsters und der Ruf des Ver-
einigten Königreichs als Bastion der repräsentativen De-
mokratie. Johnson will zudem die Polarisierung der öf-
fentlichen Meinung in Großbritannien verschärfen, die
über die Brexit-Frage in den vergangenen drei Jahren ent-
standen ist. Er will die Bevölkerung gegen das Parlament
ausspielen. Das gehört zum Kern des Populismus.“

Jetzt muss Europa Italien helfen
Die Wiener Zeitung „Der Standard“ kommentiert die
Einigung in Italien auf eine Regierung:
„In der Zentrale der EU darf aufgeatmet werden: Der
permanente Unruheherd Italien wird mit der Einigung
auf eine neue Regierung ohne die europafeindliche Lega
wieder ein verlässlicherer Partner. Und nach dem selbst-
verschuldeten Abgang von Lega-Chef Matteo Salvini
dürfte auch die Flüchtlingspolitik des einst toleranten Ita-
lien wieder humanere Züge annehmen. Salvini kann
aber nur dann langfristig von der Macht in Rom fernge-
halten werden, wenn Europa der neuen Regierung in
zwei Bereichen unter die Arme greift. Erstens muss Brüs-
sel den Italienern beim nächsten Haushalt mehr Flexibili-
tät zugestehen und zweitens müssen sich alle EU-Partner
in der Flüchtlingskrise solidarisch zeigen.“

Salvini hat Italien und Europa geschadet
Die spanische Zeitung „El País“ schreibt:
„Europa wird endlich wieder auf einen seiner wichtigs-
ten Mitgliedstaaten zählen können. Dann kann sich die

Staatengemeinschaft wieder mit den Themen befassen,
die eines breiten Konsenses bedürfen. Vor allem die Mi-
grationskrise ist hier zu nennen. Die wiederholten Versu-
che des ehemaligen italienischen Innenministers Salvini,
im Interesse einer angeblichen Verteidigung nationaler
Interessen einen Konsens in der Flüchtlingspolitik zu ver-
hindern, haben nicht nur Europa, sondern vor allem Ita-
lien selbst geschadet.“

Salvini steht bereits in den Startlöchern
Die „Washington Post“ befasst sich ebenfalls mit Ita-
lien:
„Die neue Regierung in Italien kann nur als Vernunft-
ehe bezeichnet werden. Denn die Fünf-Sterne-Bewe-
gung und die sozialdemokratische PD haben sehr unter-
schiedliche politische Auffassungen und sind seit fast ei-
nem Jahrzehnt erbitterte Feinde. Ohne Kompromissfä-
higkeit auf beiden Seiten wird dieses Bündnis schnell
zerbrechen. Und dann droht dem Land Schlimmes: eine
rechte Regierung. Lega-Chef Salvini steht schon in den
Startlöchern.“

FRAKTUR


STIMMEN DER ANDEREN


Mein Lieber


Foto dpa


FRANKFURT, 30. August


D


oris von Sayn-Wittgenstein will als
Ludwig Erhard der AfD in die Ge-
schichte eingehen. Der frühere
Bundeskanzler war zwar Vorsitzender der
CDU, aber nie ihr Mitglied. Seit dem Mitt-
woch ist auch Sayn-Wittgenstein in eine
Erhardsche Position gekommen: Das Bun-
desschiedsgericht der AfD hat sie wegen
der Unterstützung eines rechtsextremen
Vereins aus der Partei ausgeschlossen, mit
sofortiger Wirkung. Das ist Sayn-Wittgen-
stein auch bekannt. Trotzdem glaubt sie,
weiter im Amt der schleswig-holsteini-
schen Landesvorsitzenden bleiben zu kön-
nen. Sie sei schließlich gewählt, lautet ihr
Argument, und die Mitglieder hätten von
den Vorwürfen gewusst, als sie sie wähl-
ten.
Die AfD widerspricht. „Vorstandsämter
setzen zwingend eine Parteimitgliedschaft
voraus“, lautet eine rechtliche Einschät-

zung, die in der Parteiführung kursiert.
Grundlage sei Paragraph 5 der AfD-Sat-
zung, der die Teilnahme an Ämterwahlen
als ein Recht von Mitgliedern definiert.
„Sie ist damit nicht mehr Landesvorsitzen-
de der AfD in Schleswig-Holstein“, erklär-
te die Bundesführung nach dem Schieds-
spruch. Die Geschäfte würden nun von
den Stellvertretern Joachim Schneider
und Roland Kaden geführt, vermutete die
AfD-Bundesführung – zu Unrecht, wie
sich herausstellte. Neben Sayn-Wittgen-
stein vertritt nämlich auch der übrige Lan-
desvorstand die Ludwig-Erhard-Position.
In einer Verlautbarung bezeichneten die
Vorstandsmitglieder die Wittgenstein-kri-
tische Landtagsfraktion als „isoliert“. Der
stellvertretende Landesvorsitzende Joa-
chim Schneider sagte der Deutschen Pres-
se-Agentur: „Der Landesvorstand sieht
keine Veranlassung, die Rechtsmeinung
der Landesvorsitzenden in Zweifel zu zie-
hen.“
Es droht hässlich zu werden. Ein Pres-
sesprecher der Bundes-AfD sagte am Frei-
tag: „Frau von Sayn-Wittgenstein ist nicht
mehr AfD-Parteimitglied und damit auch
nicht mehr Landesvorsitzende. Genauso
gut könnte Sayn-Wittgenstein, geborene
Ulrich, behaupten, sie wäre Fürstin von
Schleswig-Holstein.“ In der Bundesge-
schäftsstelle legt man schon die Folter-
werkzeuge bereit. In Kreisen der AfD-
Führung wird nach Informationen dieser
Zeitung eine Amtsenthebung des gesam-
ten schleswig-holsteinischen Landesvor-
standes erwogen. Hinter den Kulissen
wird auch betont, dass dafür eine Mehr-

heit im Bundesvorstand vorhanden sei.
Alles Weitere sollen die Sitzungen in der
nächsten Woche zeigen. Alternativ könn-
ten fünf Kreisverbände einen Sonderpar-
teitag und eine Neuwahl des Landesvor-
standes erzwingen. Auch diese Option
wird erwogen.
Sayn-Wittgenstein schreibt derweil auf-
rührerische E-Mails an die Mitglieder.
„Davon unabhängig wagt es ein Parteige-
richt, sich über die Entscheidung eines Par-
teitages, dem höchsten Gremium in unse-
rer Partei, nämlich Sie, die Mitglieder, hin-
wegzusetzen!“, schrieb sie über ihren Par-
teiausschluss. Sayn-
Wittgenstein verbrei-
tet auch die These, das
Urteil des Schiedsge-
richts sei „ein willkürli-
cher und eklatanter
Verstoß gegen rechts-
staatliche Grundsät-
ze“, weil es keine
mündliche Verhand-
lung gegeben hatte.
Sie kündigte an, dagegen vorzugehen.
Eine solche Klage dürfte wenig Aus-
sicht auf Erfolg haben. Zu den Grundsät-
zen des Parteienrechts zählt die einge-
schränkte Überprüfbarkeit der von Partei-
schiedsgerichten gefällten Urteile durch
staatliche Gerichte. Die Überprüfbarkeit
erstreckt sich nur auf etwaige unzutreffen-
de Tatsachen, willkürliche Wertungen
oder die Verletzung grundlegender Prinzi-
pien eines fairen Verfahrens. Das wäre bei-
spielsweise der Fall, wenn Sayn-Wittgen-
stein, wie sie selbst behauptet, kein rechtli-

ches Gehör gewährt worden wäre. Tat-
sächlich hatte sie jedoch Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme. Die Wer-
tungsfrage, ob das Verhalten eines Mit-
glieds so erheblich gegen die Parteigrund-
sätze verstößt, dass es nicht mehr tragbar
ist, soll nach geltendem Recht innerhalb
der Partei beantwortet werden. Das zeigt
auch eine Entscheidung, mit der das Lan-
desverfassungsgericht von Schleswig-Hol-
stein den Ende 2018 beschlossenen Aus-
schluss von Sayn-Wittgenstein aus der
Landtagsfraktion für rechtmäßig erklärt
hat. In dem Urteil schreiben die Verfas-
sungsrichter: „Eine verfassungsgerichtli-
che Kontrolle, ob und wie weit die Antrag-
stellerin (Sayn-Wittgenstein, Anm. d.
Red.) wirklich politisch ‚rechts‘ von (.. .)
der AfD steht, findet von Rechts wegen
nicht statt. Diese Frage mag die Parteige-
richtsbarkeit klären.“
Der Verbleib im Vorsitzendenamt er-
scheint ebenso fraglich. Wie die AfD-Füh-
rung vertritt auch der Parteienrechtler
Martin Morlok die Auffassung, dass
Sayn-Wittgenstein sich in dieser Hinsicht
nicht mit Ludwig Erhard vergleichen
kann. „Das war ein historischer Ausnah-
mefall und seinerzeit auch niemandem be-
wusst“, sagt Morlok dieser Zeitung. Die
Fälle seien auch deshalb nicht vergleich-
bar, weil Erhard, ob Mitglied oder nicht,
in der Partei wohlgelitten und allgemein
akzeptiert war. Sayn-Wittgenstein hinge-
gen habe ihre Mitgliedschaft gerade we-
gen parteischädigenden Verhaltens verlo-
ren. „Parteien sind Tendenzgemeinschaf-
ten; insofern versteht sich meiner Mei-

nung nach von selbst, dass ihre zentralen
Funktionsträger zugleich auch Mitglieder
sein müssen“, sagt Morlok. „Es wäre ja
auch nicht vorstellbar, dass jemand Papst
würde oder bliebe, der aus der katholi-
schen Kirche ausgeschlossen wurde.“
Morlok hält auch eine Amtsenthebung
des Landesvorstandes für rechtens. Dies
komme bei einem „schwerwiegenden Ver-
stoß gegen die Grundsätze oder die Ord-
nung der Partei“ in Betracht. „Einen sol-
chen Verstoß wird man bei der Unterstüt-
zung einer ihrerseits wegen parteischädi-
genden Verhaltens aus der Partei ausge-
schlossenen Vorstandsvorsitzenden und
der damit verbundenen Missachtung des
Urteils des Bundesschiedsgerichts wohl
annehmen müssen“, sagt Morlok. Aller-
dings könnte der Landesvorstand dagegen
seinerseits vor das Bundesschiedsgericht
ziehen. Zudem müsste der Bundesvor-
stand beim nächsten Parteitag die Zustim-
mung zu der Maßnahme einholen – erhiel-
te er sie nicht, wäre die Abberufung nach-
träglich unwirksam.
Wie die Zeichen stehen, könnte es die-
se Parteitagsbühne sein, die Sayn-Witt-
genstein sucht. Sie beschwört ihre Anhän-
ger, der Bundesvorstand verfolge gehei-
me Absichten. Ihr Ausschluss sei „Teil ei-
nes geplanten Umbaues der AfD an des-
sen Ende eine ganz andere Partei als jene,
in die wir einmal eingetreten sind und der
wir unsere Energie geschenkt haben, ste-
hen soll“, schreibt sie an die Mitglieder.
Ähnliche Töne hatte sie schon auf dem
vergangenen Parteitag angeschlagen –
und war mit 56 Prozent gewählt worden.

FRANKFURT, 30. August. Wenn am
Sonntag in Brandenburg und Sachsen
die Wahllokale schließen und die ersten
Prognosen veröffentlicht werden, dürf-
ten sich viele Blicke auf die bunten Bal-
ken richten, die mal höher, mal niedriger
ausfallen werden. Doch wie schon vor
fünf Jahren dürfte es den Wahlforschern
von Infratest dimap und der Forschungs-
gruppe Wahlen nicht ganz leichtfallen,
die Zweitstimmenanteile in Fraktions-
stärken und damit in mögliche Koalitio-
nen umzurechnen. Der Grund: Das jewei-
lige Wahlrecht könnte die Mehrheitsver-
hältnisse in den Landtagen gegenüber
dem Zweitstimmenanteil der Parteien
nicht unerheblich verzerren.
In Sachsen hat der Landtag eine Min-
destsitzzahl von 120. Die Hälfte davon,
also 60, werden in Einerwahlkreisen mit
relativer Mehrheit gewonnen. Entfallen
auf eine Partei mehr Direktmandate, als
ihr nach der sogenannten Listenstimme
zustehen, so bleiben ihr diese wie bei der
Wahl des Deutschen Bundestags als
Überhangmandate erhalten. Anders als
bei der Bundestagswahl werden diese je-
doch nicht unbegrenzt durch Ausgleichs-
mandate für diejenigen Parteien ausgegli-
chen, die die Fünfprozenthürde über-
sprungen haben. In Sachsen gibt es für je-
des Überhangmandat nur ein Ausgleichs-
mandat – was bislang verhindert hat,

dass die Zahl der Abgeordneten (wie im
Bundestag) signifikant von der Mindest-
sitzzahl abwich.
So entfielen 2014 auf die CDU 39,
Prozent der Listenstimmen, aber 59 Di-
rektmandate. Ein Wahlkreis ging an die
Linkspartei. Da die CDU im Ergebnis
drei Überhangmandate verbuchte, erhöh-
te sich die Zahl der Abgeordneten durch
jeweils ein Ausgleichsmandat für Links-
partei, SPD und AfD um drei auf 123.
Sollte der Listenstimmenanteil der CDU
in diesem Jahr deutlich niedriger ausfal-
len, die Partei aber in vielen Wahlkrei-
sen die Nase vorne haben, dürfte sich die
Zahl der Überhangmandate und damit
auch die Zahl der Ausgleichsmandate er-
höhen. Allerdings profitierte die CDU
von dieser Konstellation insofern über-
proportional, als die Summe der Aus-
gleichsmandate nicht größer sein darf
als die Zahl der Überhangmandate. Ein
niedrigeres Zweitstimmenergebnis der
Union liefe demnach nicht zwangsläufig
auf eine entsprechende Erhöhung der Sit-
ze der anderen Parteien hinaus. Das
könnte zu Mehrheitsverhältnissen füh-
ren, die den Wählerwillen massiv ver-
zerrten.
Zu bedenken ist auch, dass die AfD we-
niger Wahlkreise direkt gewinnen könn-
te, als ihr an Mandaten nach dem Listen-
stimmenanteil zustünden. Wären dies

mehr als 30 Sitze, käme die Landesliste
zum Zug. Die aber umfasst nach einer
fehlerhaften Kandidatenaufstellung
(nach einer Entscheidung des Landesver-
fassungsgerichts) nur 30 AfD-Politiker.
Von diesen dürften einige als Direktkan-
didaten in den Landtag einziehen, was
die Repräsentationslücke umso größer
werden ließe, je mehr Wahlkreise die
AfD mit Listenkandidaten gewinnt.
In Brandenburg liegen die Dinge an-
ders, aber nicht minder kompliziert.
Dort besteht der Landtag aus 44 direkt
gewählten Abgeordneten und mindes-
tens 44, die über die Landeslisten derjeni-
gen Parteien in den Landtag einziehen,
die die Fünfprozenthürde übersprungen
oder mindestens ein Direktmandat ge-
wonnen haben. Bislang ist die Mindest-
sitzzahl von 88 nur einmal überboten
worden: Von 1999 bis 2004 waren es 89
Abgeordnete. Zuletzt waren es wieder
88, und das, obwohl die Sozialdemokra-
ten 30 Direktmandate und damit einen
Sitz mehr gewannen, als ihnen nach dem
Zweitstimmenanteil von 31,9 Prozent zu-
gestanden hätten.
Es fand aber kein Verhältnisausgleich
statt, da in Brandenburg (anders als in
Sachsen oder im Bund) Überhangmanda-
te erst dann ausgeglichen werden, wenn
eine Partei drei Wahlkreissitze oder
mehr errungen hat, als ihr Mandate nach

dem Zweitstimmenergebnis zustünden.
2014 erzielte die SPD jedoch nur ein
Überhangmandat. Und da gleichzeitig
Linkspartei (vier), CDU (zehn) und die
Freien Wähler (eins) Direktmandate ge-
wannen, hielt sich die proportionale Ver-
zerrung in Grenzen.
Gewönne am Sonntag indes eine Par-
tei mehr als zwei Überhangmandate, trä-
te ein Ausgleichsmechanismus in Kraft –
aber nur so lange, bis die Höchstzahl von
110 Abgeordneten erreicht wäre. Und: Je
mehr Parteien im Landtag vertreten wä-
ren, desto größer die Hebelwirkung. Am
Ende profitierte – wie in Sachsen – die
Partei am stärksten, die die meisten
Überhangmandate verbuchen konnte.
Dies wäre, so Infratest-dimap-Chef Mi-
chael Kunert, in Brandenburg die SPD
oder die AfD.
Doch egal wann am Sonntagabend das
vorläufige amtliche Endergebnis ein-
schließlich der Sitzverteilung in den neu-
en Landtagen bekanntgegeben wird: Mat-
thias Jung (Forschungsgruppe Wahlen)
ist zuversichtlich, dass es auf der Basis
der repräsentativen Nachwahlbefragung
(„exit poll“) schon recht früh möglich
sein wird, das Verhältnis von Erst- und
Zweitstimmen für die einzelnen Parteien
abzuschätzen und eine Tendenz zu erken-
nen, wie das Wahlrecht die Mehrheitsver-
hältnisse in Sachsen und Brandenburg
beeinflusst.

mwe.BERLIN,30. August. Kurz vor
der Landtagswahl am Sonntag in Bran-
denburg hat der AfD-Spitzenkandidat
Andreas Kalbitz zugegeben, dass er an
einer rechtsextremen Demonstration
im Januar 2007 in Athen teilgenom-
men hat. Kalbitz habe sich damals zu-
sammen mit 13 Rechtsextremisten in
einem Hotel einquartiert, berichtete
die Zeitschrift „Der Spiegel“. Dort hat-
ten sie eine Hakenkreuzflagge auf dem
Balkon aufgehängt.
Die Zeitschrift bezieht sich auf ei-
nen Bericht der damaligen Verbin-
dungsbeamtin des Bundeskriminal-
amts (BKA) in Athen über die Gruppe.
Er war angefertigt worden, nachdem
in der Nacht Unbekannte aus „der anar-
chistischen Szene“, so der Bericht, Mo-
lotowcocktails in den Hoteleingang
und auf den Balkon geworfen hatten.
Die Gruppe aus Deutschland war ange-
reist, um an einer Demonstration des
rechtsextremen griechischen Bündnis-
ses „Patriotische Allianz“ teilzuneh-
men. Gegen ein Mitglied der Gruppe
wurde laut „Spiegel“ später jahrelang
ermittelt, weil es im Verdacht stand, ei-
nen zweiten „Nationalsozialistischen
Untergrund“ (NSU) aufzubauen. Zu
den Reisenden gehörte auch der dama-
lige NPD-Vorsitzende Udo Voigt. Kal-
bitz bestätigte, „dass ich vor zwölf Jah-
ren in Athen war“. In der „nachträgli-
chen Bewertung“ sei die Veranstaltung
aber nicht angetan gewesen, bei ihm
„weiteres Interesse oder Zustimmung
zu erwecken“, sagte er weiter.
Nach Angaben der ARD und des
RBB hat Kalbitz zudem schon 1993 an
einem Sommerlager des rechtsextre-
men Vereins „Die Heimattreue Jugend
e.V.“ in Thüringen teilgenommen. Vor
einem Jahr war bekanntgeworden,
dass der heute 46 Jahre alte Kalbitz
2007 an einem Sommerlager der neo-
nazistischen „Heimattreuen Deut-
schen Jugend“ (HDJ) teilgenommen
hatte. Kalbitz hatte später auf Nachfra-
ge erklärt, dass er an keinem anderen
Lager der HDJ teilgenommen habe.
Das ist allerdings nur formal korrekt,
weil die „Heimattreue Jugend“ sich spä-
ter in „Heimattreue Deutsche Jugend“
umbenannte. Die Teilnahme von Kal-
bitz geht aus einer Verfassungsschutz-
akte hervor. Zudem erinnert sich ein
Teilnehmer des damaligen Lagers an
Kalbitz, der ihm als „Scharfmacher“
aufgefallen sei. Kalbitz war damals
zwanzig Jahre alt. Der AfD-Politiker
sagte dazu, die Sache sei „Wahlkampf-
getöse“.

Ein kompliziertes Ergebnis


Das Wahlrecht in Sachsen und Brandenburg könnte Mehrheitsverhältnisse verzerren / Von Daniel Deckers


Der phantastische Dr. Trump und der
spektakuläre Dr. Macron Foto Reuters

Königin ohne Land


Sayn-Wittgenstein


Vorwürfe gegen


Kalbitz


AfD-Kandidat nahm 2007
an Neonazi-Marsch teil

Quellen: Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt Fotos Reuters, Christian Thiel, ddp, dpa / F.A.Z.-Grafik Heumann

1990 1994 1999 2004 2009 2014

12,

18,

3,

5,

9,

SPD

Linke

FDP

Grüne

AfD

4,9 NPD

39,4 CDU

CDU

Kurt Biedenkopf, CDU
1990 –

Georg Milbradt, CDU
2002 –

SPD FDP SPD
CDU

NPD

PDS/Linke

FDP

SPD

Grüne

1) Stimmenanteile ausgewählter Parteien seit 1990 in Prozent.

53,

58,1 56,

41,1 40,

19,
16,
10,2 16,5 10,7 9,8 10,

22,2 23,6 20,

5,
1,7 5,

10,

1,

4,1 2,
0,7 1,4 5,1 6,

53,

58,1 56,

41,1 40,

19,119,119,
16,616,616,
10,2 16,5 10,710,710,7 9,89,89,8 10,410,410,

22,2 23,6 20,

5,
1,7 5,

10,

1,

4,1 2,
0,7 1,4 5,1 6,

9,29,
5,65,

Stanislaw Tillich, CDU
2008–

Michael Kretschmer, CDU
seit 2017

Landtags-
wahl 2014:

Landtagswahlen in Sachsen 1990 bis 2014
Ministerpräsidenten, Koalitionen und Stimmanteile in Prozent1)

Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistisches Bundesamt Fotos Klemm, Thiel, dpa / F.A.Z.-Grafik Heumann

Landtagswahlen in Brandenburg 1990 bis 2014
Ministerpräsidenten, Koalitionen und Stimmanteile in Prozent1)

31,

18,

1,

6,

12,

SPD

Linke

FDP

Grüne

AfD

2,2 NPD

23,0 CDU

1990 1994 1999 2004 2009 2014

SPD

Manfred Stolpe, SPD
1990 –

Matthias Platzeck, SPD
2002 –

Bündnis 90 CDU Linke
FDP

CDU

DVU

NPD2)

PDS/Linke

FDP

SPD

Grüne

1) Stimmenanteile ausgewählter Parteien seit 1990. 2) NPD 1990: 0,1 und 1999: 0,7 Prozent.

29,
18,

26,

19,4 19,

38,

5 4,

39,

31,9 33,

13,4 1 8,

23,

28,0 27,

6,

2 ,2 1,9 3,

7,
2,
6,4 1 ,9 3,
5,

5,3 6,

0,1 0,7 1,1 2,

29,
18,

26,

19,4 19,

38,238,238,

54,154,154,

39,339,339,

31,931,931,9 33,033,033,

13,4 18,

23,

28,0 27,

6,

2,2 1,9 3,

7,
2,
6,4 1,9 3,
5,

5,3 6,16,16,

0,10,10,1 0,70,70,7 1,11,11,1 2,62,62,

Dietmar Woidke, SPD
seit 2013

Landtags-
wahl 2014

Kann Doris von


Sayn-Wittgenstein


AfD-Vorsitzende in


Schleswig-Holstein


bleiben – obwohl sie


nicht Parteimitglied ist?


Von Justus Bender und


Constantin van Lijnden

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