SEITE 4·SAMSTAG, 31. AUGUST 2019·NR. 202 Politik FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG
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MÜNCHEN, im August
J
edesMal, wenn Asylbewerber in
Bayern schwere Straftaten begehen,
folgt eine markige Stellungnahme
des bayerischen Innenministers Joa-
chim Herrmann (CSU): Wer sich „derma-
ßen aufführt“, habe in Deutschland nichts
mehr verloren. „Harte Strafen“ werden ge-
fordert, vor allem auch die „rasche Rück-
führung“. Doch wie rasch ist „rasch“ in der
Wirklichkeit?
Meist nicht so rasch. Das liegt weniger
am mangelnden politischen Willen, son-
dern an dem, was Martin Panten mit dem
Satz „Rechtsstaat ist anstrengend“ zusam-
menfasst. Panten, Abteilungsleiter im
Bayerischen Landesamt für Asyl und Rück-
führungen, arbeitet eng mit der zum Lan-
desamt gehörenden Task Force zusam-
men. Denn diese Spezialeinheit, ebenso
wie das Landesamt vor einem Jahr gegrün-
det, soll sich schwerpunktmäßig um die
„zügige“ Rückführung von gewalttätigen
Asylbewerbern kümmern.
Wenn Panten von „anstrengend“
spricht, meint er damit keine SEK-Einsät-
ze im Morgengrauen mit Hubschrauber
wie vor kurzem in Bremen, als ein Clan-
Mitglied abgeschoben wurde. Das Martia-
lischste an der bayerischen Task Force, un-
tergebracht in einem Bürokomplex in ei-
nem Münchner Gewerbegebiet, ist der Me-
talldetektor im Erdgeschoss. „Anstren-
gend“ im Sinne von „komplex“ ist viel-
mehr das, was das Wesen der Task Force
ausmacht: intensive Aktenrecherche und
Ermittlungsarbeit.
Die beginnt, wenn ein in Bayern leben-
der Ausländer, also nicht nur Asylbewer-
ber, mutmaßlich als „Gewalttäter“ oder
„Randalierer“ in Erscheinung tritt, so die
offizielle, sehr weit gefasste Definition der
Klientel der Task Force. Darunter fallen
Straftaten, die Leib und Leben betreffen:
Körperverletzung, Sexualdelikte, Drogen-
handel, Raub und Randale. Ob die Task
Force ins Spiel komme, sei jedoch immer
eine Einzelfallentscheidung, sagt Florian
Steinmetzer, der als Abteilungsleiter in der
Task Force die Abschiebung von straffälli-
gen Asylbewerbern koordiniert. „Wir wer-
den nicht aktiv bei drei Gramm Marihua-
na.“
Auf den Plan tritt die Einheit jedoch bei
Ausschreitungen, wie sie sich Ende Au-
gust im Anker-Zentrum in Deggendorf er-
eignet hatten: Asylbewerber aus Nigeria
und Aserbaidschan haben dabei nach Poli-
zeiangaben neun Personen verletzt, unter
ihnen Sicherheitskräfte und Polizisten. Ak-
tiv wurde die Task Force auch nach den
Vorfällen in Amberg im Dezember 2018:
Mehrere afghanische Asylbewerber hatten
damals in der Innenstadt wahllos Passan-
ten attackiert. Sobald also Ermittlungen
gegen Tatverdächtige wie diese eingeleitet
werden, fließen die Informationen zu Tat
und Verdächtigen von der jeweiligen Poli-
zeiinspektion über die Polizeipräsidien bis
zur Task Force in München. Die Task For-
ce wiederum, und das ist das Besondere,
fungiert als Scharnier des Landesamtes
zur Polizei, zur Justiz und zu den zuständi-
gen Ausländerbehörden. Sie hält den Kon-
takt zu Spezialabteilungen der Polizei, die
unterschiedliche Tätergruppen wie jugend-
liche Intensivtäter oder Sexualstraftäter
im Blick haben: „Über unsere polizeili-
chen Verbindungsbeamten wissen wir ge-
nau, an wen wir uns wenden müssen“, sagt
Florian Steinmetzer.
Die Erkenntnisse zu den Tatverdächti-
gen zu bündeln ist das Grundprinzip der
Task Force: zunächst die Informationen
von Polizei und Staatsanwaltschaft, aber
auch von Ausländerbehörden und Jugend-
ämtern. „Wir haben keine originäre sach-
bearbeitende Zuständigkeit. Aber wir stel-
len alles zusammen, was man braucht, um
sich Klarheit zu verschaffen.“
Ist die Task Force über eine Tat infor-
miert, beginnen die Mitarbeiter zu sam-
meln: Welche Staatsangehörigkeit haben
die Tatverdächtigen? Sind es Erst- oder
Mehrfachtäter? Haben sie Passdokumen-
te? Läuft noch ein Asylverfahren? Gibt es
bereits eine Ausreiseverpflichtung? Kann
man die Abschiebung beschleunigen?
Manchmal geht das. Nach den Vorfällen
in Stephansposching zum Beispiel. An-
fang Juni kam es dort in einer Gemein-
schaftsunterkunft zu Ausschreitungen. Ni-
gerianische Asylbewerber hatten Polizis-
ten angespuckt und die Scheibe eines Poli-
zeiwagens eingetreten. Fünf Beamte wur-
den dabei verletzt. Inzwischen konnten
schon drei der insgesamt sechs tatverdäch-
tigen Nigerianer im Rahmen des Dublin-
Verfahrens nach Italien abgeschoben wer-
den. Die Task Force hatte sich zunächst
bei der zuständigen Ausländerbehörde für
die Beantragung der Abschiebungshaft ein-
gesetzt. Wer in Abschiebungshaft ist, kann
nicht untertauchen. Und sie hatte dafür ge-
sorgt, dass die drei Männer während ihres
Abschiebefluges von „Personenbegleitern
Luft“ der bayerischen Polizei eskortiert
wurden. Geplant war die Abschiebung zu-
nächst ohne „Sicherheitsbegleitung“. Zwei
weitere Tatverdächtige sind zurzeit noch
in Untersuchungshaft, der sechste Tatver-
dächtige ist auf freiem Fuß. Doch auch bei
diesen drei Männern will die Task Force
auf eine rasche Abschiebung drängen – so-
bald die rechtlichen Voraussetzungen vor-
liegen. Daher setzt sich die Task Force da-
für ein, dass ein noch ausstehendes Klage-
verfahren gegen die Ablehnung des Asyl-
antrags eines der Tatverdächtigen „priori-
siert“ vor dem zuständigen Verwaltungsge-
richt verhandelt wird.
„Priorisieren“ und „beschleunigen“: Ste-
phansposching ist ein Fall, der aus der
Sicht der Task Force bislang gut gelaufen
ist. Denn die Einheit selbst kann keine Ab-
schiebung einfach so „verfügen“. Was sie
aber eben machen kann, ist, an ein paar
Schrauben zu drehen, um so dem nach
rechtsstaatlichen Kriterien definierten Ab-
lauf einer Abschiebung mehr Tempo zu
verleihen, zum Beispiel mit der Beantra-
gung von Abschiebungshaft oder dem Ver-
such, dass möglichst rasch ein Termin für
ein Gerichtsverfahren festgelegt wird.
Gebremst wird das Tempo oft jedoch
durch den Staat selbst, durch seinen Straf-
anspruch. „Das kann man aber kaum als
Abschiebehindernis ansehen, denn dieser
Anspruch auf strafrechtliche Verfolgung
ist sehr wichtig, gerade auch für die Wahr-
nehmung in der Öffentlichkeit: Der Täter
soll ja nicht einfach so davonkommen“,
sagt Steinmetzer. Zudem werden tatver-
dächtige Asylbewerber oft auch als Zeu-
gen gebraucht, wenn sie nicht Haupttäter
waren. Die Abstimmungen mit den Staats-
anwaltschaften prägen daher die Arbeit
der Task Force ganz wesentlich: Manch-
mal kann so das „Einvernehmen“ einge-
holt werden, dass der ausreisepflichtige
Tatverdächtige ohne Gerichtsverfahren ab-
geschoben werden kann. Die Abschiebung
soll dann – dafür setzt sich die Task Force
ebenso ein – möglichst aus der Untersu-
chungshaft heraus erfolgen. „Die Tatver-
dächtigen setzen keinen Fuß mehr in Frei-
heit. Das erleichtert die Abschiebung sehr,
da keine Möglichkeit zur Flucht besteht.“
In anderen Fällen hingegen überwiegt der
Strafanspruch des Staates. Dann muss das
Strafverfahren abgewartet werden, bis
eine Abschiebung forciert wird. Die Zahl
der Straftäter, bei denen sich die Task For-
ce zurzeit um eine „beschleunigte“ Ab-
schiebung bemüht, liegt in einem dreistelli-
gen Bereich, näher wird die Anzahl nicht
benannt. Alle Delikte sind vertreten, von
Mord und Totschlag über Vergewaltigung
bis Kindesmissbrauch.
W
elche Hindernisse jedoch ei-
ner schnellen Abschiebung
im Wege stehen können,
zeigt wiederum der Fall Am-
berg. Nur einer der vier Täter wurde im
Mai nach dem Urteil noch aus dem Ge-
richt heraus in Abschiebungshaft genom-
men und kurz darauf nach Afghanistan
geflogen. Beim zweiten Täter, einem Ira-
ner, überwiegt der Strafanspruch des Staa-
tes: Er soll zunächst seine Haftstrafe von
zwei Jahren und sieben Monaten verbü-
ßen. Und beim dritten Täter, einem noch
minderjährigen Afghanen, verhindert das
jugendliche Alter die sofortige Abschie-
bung. Den vierten Täter, einen volljähri-
gen Afghanen, schützt indes sein deut-
sches Kind zunächst vor einer Abschie-
bung. Er wird, obwohl ausreisepflichtig,
aktuell geduldet. Doch die Duldung, das
hebt Martin Panten hervor, sei keine Auf-
enthaltsgenehmigung über Umwege:
„Das wird oft falsch wahrgenommen.
Eine Duldung, die unterschiedliche Grün-
de haben kann, ist nur eine zeitlich befris-
tete Aussetzung der Ausreisepflicht. Frü-
her oder später muss die Ausreise vollzo-
gen werden.“
Ein deutsches Kind, Minderjährigkeit,
eine mehrjährige Freiheitsstrafe, gesund-
heitliche Gründe und oft genug auch feh-
lende Ausweispapiere oder die mangelnde
Bereitschaft des aufnehmenden Staates –
all dies sind also rechtsstaatlich begründba-
re Faktoren, die einer „schnellen“ Abschie-
bung von ausreisepflichtigen Strafftätern
entgegenstehen können. Aber mitunter
gibt es auch ganz handfeste Gründe:
„Manchmal ist auch in dem Land, in das
der Täter abgeschoben werden soll, ein-
fach nur der Flughafen zerstört. Wenn
dort kein Flugzeug landen kann, kann zu-
nächst auch keiner dorthin abgeschoben
werden.“
Doch auch geduldete straffällige Asylbe-
werber bleiben „auf dem Radar der Task
Force“, wie Steinmetzer sagt. Beispiel Va-
terschaft eines deutschen Kindes: „Das
schauen wir uns genau an, wie sehr diese
Vaterschaft auch gelebt wird: Hat er das
Sorge- und Umgangsrecht? Kümmert er
sich? Zahlt er Unterhalt?“ Und auch hier
fungiert die Task Force wieder als Schnitt-
stelle. Das Jugendamt wird ebenso einbe-
zogen wie die Ausländerbehörde. Zudem
wird die Mutter des Kindes befragt. „Dran-
bleiben“ nennt die Task Force das.
Das „Dranbleiben“ hat viele Formen:
Bei Randalierern, die keine Haftstrafe er-
halten, kümmert sich die Einheit darum,
dass die Asylbewerber in eine andere Un-
terkunft verlegt werden, die über einen Si-
cherheitsdienst verfügt. Und wenn sich
das Heimatland weigert, einen Straftäter
zurückzunehmen, versucht die Task Force,
„diplomatische Kanäle“ zu bemühen, um
doch noch eine Abschiebung in Gang zu
setzen. Das kann ebenso wirken wie die
persönliche Ansprache des Straftäters, um
eine „kontrollierte“ freiwillige Ausreise zu
bewirken: „Wir erklären ihm die Lage: ,Sie
dürfen nicht arbeiten, kein Geld verdie-
nen, und Sie bleiben in unserem Fokus.‘“
Eine Duldung, das sei immer die Botschaft
an straffällige Asylbewerber, müsse sich
nicht unbedingt als Vorteil erweisen.
Denn der Aktionsradius des Täters kann
empfindlich eingeschränkt werden: Die
Task Force kann sich für eine tägliche Mel-
depflicht einsetzen. Oder sie kann eine
Wohnsitzverpflichtung in die Wege leiten
und die Voraussetzungen für eine elektro-
nische Fußfessel prüfen. Die Task Force
kann zudem das Verbot eines internetfähi-
gen Handys beantragen oder Kontakte zu
bestimmten Personen untersagen.
Auf diese Weise behält die Einheit die
„wenigen Kandidaten“ im Blick, die mit ih-
rem Handeln dem Ruf der großen Mehr-
heit der Asylbewerber schaden, die nicht
mit Straftaten in Erscheinung treten. Die
Task Force sieht ihre Arbeit daher auch als
gesellschaftspolitische Aufgabe. Wenn
man diejenigen so schnell wie möglich ab-
schiebe, die den Frieden störten, verhinde-
re man, dass die Akzeptanz des Asylrechts
leide, meint Florian Steinmetzer. „Denn
das deutsche Asylrecht ist das liberalste
und offenste auf der ganzen Welt. Das gilt
es zu bewahren.“
FRANKFURT, 30. August. Von ei-
nem „umfangreichen Werk“, mit dem
das Gesetz unabhängig und ausgewo-
gen, aber auch „durchaus kritisch“ be-
leuchtet worden sei, sprach Joachim
Herrmann am Freitag. Da hatte der
bayerische Innenminister den Ab-
schlussbericht der sogenannten PAG-
Kommission überreicht bekommen, ei-
nes Fachleutegremiums, das im Auf-
trag des Kabinetts das bayerische Poli-
zeiaufgabengesetz (PAG) hatte über-
prüfen sollen. Herrmann versprach, er
werde die Empfehlungen eingehend
auswerten und analysieren. Doch vor
allem hob er den Punkt hervor, der
ihm sicher am wichtigsten war: „Das
bestehende Polizeiaufgabengesetz ist
im Grundsatz in Ordnung, das ist eine
sehr gute Nachricht.“
Im vergangenen Jahr hatte die Neu-
regelung einiger Passagen des PAG in
Bayern für heftige Proteste gesorgt. In
München gingen Zehntausende Men-
schen auf die Straße, die meisten Oppo-
sitionsparteien schlossen sich dem Pro-
test an. Grüne, FDP und Linke lassen
das Gesetz derzeit vom Bundesverfas-
sungsgericht prüfen. Erst nach der
Landtagswahl im vergangenen Herbst
hatte sich die CSU auf Druck des neu-
en Koalitionspartners, der Freien Wäh-
ler, bereit erklärt, das Gesetz einer Eva-
luation zu unterziehen. Grundlage da-
für bilden nun die Empfehlungen der
Kommission, die sich unter dem Vor-
sitz des früheren Präsidenten des Baye-
rischen Verfassungsgerichtshofs Karl
Huber in 24 Sitzungen über das PAG ge-
beugt hat.
Einer der Punkte, an denen sich die
lauteste Kritik entzündet hatte, war
der Begriff der drohenden Gefahr. Im
Polizeirecht, das den präventiven Ein-
satz der Sicherheitskräfte zur „Gefah-
renabwehr“ regelt, ist der Gefahrenbe-
griff ein Dreh- und Angelpunkt. Mit
der Neuregelung war im PAG festge-
schrieben worden, dass die Polizei in
bestimmten Fällen bereits bei einer
„drohenden Gefahr“ einschreiten
kann und nicht erst, wenn die Gefahr
bereits „konkret“ ist. Herrmann hatte
sich dabei stets auf ein Urteil aus Karls-
ruhe gestützt, in dem die Verfassungs-
richter selbst den Begriff der „drohen-
den Gefahr“ eingeführt hatten – aller-
dings nur zum Schutz von überragend
wichtigen Rechtsgütern. Die PAG-Kri-
tiker hatten befürchtet, dass die Sicher-
heitskräfte freie Hand bekämen und
schon weit früher, bevor überhaupt ein
konkreter Verdacht bestehe, Überwa-
chungsmaßnahmen einleiten könnten.
Auch die Kommission sehe einzelne
Punkte durchaus kritisch, gestand Herr-
mann am Freitag ein. Die Fachleute
empfehlen etwa, Eingriffe nicht schon
bei einer drohenden Gefahr für „erheb-
liche Eigentumspositionen“ zu gestat-
ten und auch andere Bereiche enger zu
fassen. Herrmann sprach von „modera-
ten“ Einschränkungen, die verlangt
würden. „Das werden wir genau prü-
fen und gegebenenfalls nachjustieren.“
Der zweite Kritikpunkt für die Geg-
ner des PAG war die Erweiterung des
präventiven Gewahrsams. Die CSU hat-
te stets argumentiert, dass eine Präven-
tivhaft zur Verhinderung von Terroran-
schlägen wichtig sein könne. Immer
wieder kommt es vor, dass die Sicher-
heitsbehörden Gefährdern zutrauen,
dass sie jeden Moment einen Anschlag
begehen könnten. Einen Haftbefehl be-
kommen sie aber erst, wenn tatsächlich
gegen Strafgesetze verstoßen wurde.
Herrmann wandte sich am Freitag aber-
mals gegen die Behauptung, dass mit
dem PAG „jedermann schon wegen
Kleinigkeiten unbefristet in Gewahr-
sam genommen werden könnte“. Von
Anfang an war in dem Gesetz ein Rich-
tervorbehalt festgeschrieben; ohnehin
gilt auch das Verhältnismäßigkeitsprin-
zip uneingeschränkt. Die Kommission
empfahl allerdings auch hier Anpassun-
gen. So sollte die Höchstdauer des Ge-
wahrsams reduziert, die richterliche
Prüfung einem höheren Gericht anver-
traut und verpflichtend ein Rechtsbei-
stand für die Betroffenen eingeführt
werden, heißt es in dem Bericht. Innen-
minister Herrmann sagte zu, auch das
wohlwollend zu prüfen, die Vorschläge
erschienen ihm „sinnvoll“.
bub.BERLIN, 30. August. In den Un-
tersuchungen des Terroranschlags auf
dem Berliner Breitscheidplatz am 19.
Dezember 2016 gibt es neue offene Fra-
gen. Offenbar sind in der Nacht zum
- Dezember Polizeibeamte zur Berli-
ner Fussilet-Moschee gefahren, einem
Treffpunkt der salafistischen Szene.
Der Attentäter Anis Amri war dort
ein- und ausgegangen. Allerdings gin-
gen die Ermittler zum Zeitpunkt dieses
Einsatzes in der Fussilet-Moschee
noch davon aus, dass ein pakistani-
scher Asylbewerber den Lkw in den
Weihnachtsmarkt gelenkt hatte. Die
Spur, die zu Amri führte, wurde erst
später entdeckt.
„Zu diesem Einsatz findet sich kein
Vermerk in den Akten oder Protokol-
len“, sagte die Grünen-Abgeordnete
Irene Mihalic, Obfrau im Untersu-
chungsausschuss zum Terroranschlag
auf dem Breitscheidplatz. Zusammen
mit Konstantin von Notz (Grüne), der
als stellvertretendes Mitglied in dem
Ausschuss sitzt, fordert sie Einsicht in
alle Unterlagen der Sicherheitsbehör-
den zu diesem Einsatz. Der Antrag wer-
de in der nächsten Sitzung des Untersu-
chungsausschusses beschlossen, so Mi-
halic. Die Abgeordneten der anderen
Fraktionen hätten ihre Unterstützung
signalisiert. Es müsse aufgeklärt wer-
den, was es mit dem Einsatz auf sich
hat. Möglicherweise sei er Teil der so-
genannten Maßnahme 300, die eine
Verbleibkontrolle aller islamistischen
Gefährder beinhaltet.
Nach Angaben der beiden Grünen-
Politiker hat eine Überwachungskame-
ra vor der Fussilet-Moschee aufgezeich-
net, wie um 1.07 Uhr morgens am 20.
Dezember zunächst zwei Personen in
Polizeiwesten und mit Maschinenpisto-
len vor der Moschee erschienen, sie
durch die Haupttür betraten und sich
wieder entfernten. Um 5.20 Uhr seien
dann noch einmal fünf Personen ge-
kommen, zwar nicht in Uniform, durch
Handschellen am Gürtel und Blaulicht
auf dem Auto aber dennoch als Polizei-
beamte erkennbar. Sie hätten erst eine
Stunde vor der Moschee gewartet, seien
dann um 7.30 Uhr hineingegangen und
hätten sich erst gegen 8.40 Uhr wieder
entfernt, so von Notz und Mihalic. Zwei
Tage später, als die Fussilet-Moschee
dann ins Zentrum der Ermittlungen ge-
rückt war, sei dann noch einmal die
GSG 9 mit 35 Beamten angerückt. „Das
waren die Bilder für die Kameras“, sagt
von Notz. Mihalic und von Notz waren
bei der Auswertung von Videomaterial
auf den Ausschnitt gestoßen. Es sei
eine „Nadel im Heuhaufen“ gewesen,
sagte Mihalic. Das Videomaterial um-
fasse mehr als hundert Gigabyte.
Rechtsstaat ist anstrengend
reb.DÜSSELDORF, 30. August. Mit
der im Juni 2018 bei zwei Dschihadis-
ten in einer Kölner Wohnung gefunde-
nen Menge des Giftes Rizin hätte rein
rechnerisch ein Anschlag mit 13 500
Toten und ebenso vielen Verletzten ver-
übt werden können. Das hat am Frei-
tag ein vom Oberlandesgericht Düssel-
dorf als Sachverständiger geladener
Gutachter des Robert-Koch-Instituts
ausgesagt. Zugleich betonte der Gut-
achter aber, dass es wohl deutlich weni-
ger Opfer gegeben hätte, wenn es zu ei-
nem Anschlag mit dem Gift gekom-
men wäre. Die Wirkung von Rizin-
Bombenanschlägen sei stark vom ge-
wählten Ort abhängig, also etwa der
Größe eines geschlossenen Raums.
Der 30 Jahre alte Tunesier Sief Allah
H. und seine 43 Jahre alte deutsche
Ehefrau Yasmin waren im Sommer
2018 in Köln-Chorweiler festgenom-
men worden, als sie nach Einschät-
zung der Bundesanwaltschaft kurz da-
vor standen, eine mit der hochtoxi-
schen Substanz Rizin versehene Bom-
be zu zünden. Es wäre der erste Terror-
anschlag mit einem biologischen
Kampfstoff in Deutschland gewesen.
Eine erhebliche Menge des Giftes hat-
ten sie laut Anklage bereits aus Tausen-
den Rizinus-Samen extrahiert, die sie
im Online-Handel erworben hatten.
Nach Erkenntnissen der Ermittler ge-
hörten die mutmaßlichen Rizin-Bom-
ber einer Chat-Gruppe namens „Wölfe
des Islamischen Staats in Europa“ an.
Dem Paar wird seit Anfang Juni vor
dem OLG Düsseldorf der Prozess ge-
macht.
Im Grundsatz
in Ordnung
Bericht über Bayerns
Polizeiaufgabengesetz
Von Alexander Haneke
Grüne verlangen
Aufklärung über
Fussilet-Video
In Bayern kümmert sich eine Spezialeinheit um die möglichst rasche Abschie-
bung von straffälligen Asylbewerbern – doch oft stehen Hindernisse im Weg.
Von Karin Truscheit
Ende eines Asylverfahrens:Polizisten begleiten einen Afghanen am Leipziger Flughafen in ein Charterflugzeug. Foto dpa
Rizin reichte für
13 500 Tote
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