Der Tagesspiegel - 31.08.2019

(Sean Pound) #1

D


er rot-rot-grüne Berliner Senat
will überhöhte Mieten für fünf
Jahre einfrieren und bei Haushal-
ten in finanziellen Notlagen auf Ober-
werte senken. Am Donnerstagabend ei-
nigten sich die Koalitionäre auf einen ab-
geschwächten Referentenentwurf, den
die Senatsverwaltung für Stadtentwick-
lungundWohnennundenVerbändenzur
Diskussion stellen will. Die scharf kriti-
sierten„Obergrenzen“wurdenkorrigiert:
Statt das Jahr 2011 werden nun Mieten
ausdemJahr2013zugrundegelegt,hinzu
solleinAusgleichkommen,vermutlichin
Höhe der Inflationsrate seit dieser Zeit.
Auch die Kritik daran, dass der Vorent-
wurf aus dem Hause Lompscher Kündi-
gungenwegenEigenbedarfsausschließen
wollte, wurde aufgenommen. Diese Pas-
sage istgestrichen.
Die Debatte über das Vorhaben wird
vor allem auf einer ideologischen Ebene
geführt;die Fachzeitschrift „DasGrundei-
gentum“ (Berlin) veröffentlichte vor
zwei Wochen über eine App ein aus der
SPDlanciertes Papierzum geplanten Mie-
tendeckel, das etliche Argumente – ange-
reichert mit viel Verwaltungsinsiderwis-
sen – gegen einen Mietendeckel disku-
tiert.Was alsospricht auf der sachbezoge-
nen Ebene – nicht nur aus Sicht der SPD –
für einen Mietendeckel, was dagegen?
Welche Folgen könnte er nach sich zie-
hen, wenn der vor einer Woche bekannt
gewordene Entwurf in dieser oder leicht
abgewandelter Form Realität wird?

Folgen für das Umland
Der geplante Berliner Mietendeckel
könnte für die Nachbargemeinden eine
Herausforderung werden. „Das Umland
muss die Folgen tragen“, sagte die Geo-
grafin Carolin Wandzik der Deutschen
Presse-Agentur.DieBegrenzungder Mie-
ten auf höchstens etwa acht Euro werde
dazuführen, dass weniger neue Wohnun-
gen in Berlin gebaut werden, Berliner
und Zuzügler würden deshalb verstärkt
am Stadtrand in Brandenburg suchen.
„Das wird für die Umlandgemeinden
eine wirklich schwierige Aufgabe“, sagte
Wandzik, die das private Gewos Institut
für Stadt-, Regional- und Wohnforschung
in Hamburg leitet. Schon jetzt seien am
Rand der Hauptstadt mancherorts Stra-
ßen und Bahnen voll sowie Schul- und
Kitaplätze schwer zu finden.

Folgen für Berlin
Die Attraktivität Berlins für Zuzügler
würde zunehmen: Wer lebt nicht gerne in
einer Stadt auf dem Weg zur Weltmetro-
pole, die preisgünstige Mieten zu bieten
hat? Zugleich würdedie Attraktivität Ber-
lins für Investoren abnehmen, so Rainer
Schorr, Geschäftsführer PRS Family
Trust GmbH: Viele institutionelle Inves-
toren, die ihr Kapital gern in den Bau von
Wohnungen in Berlin investieren würden
und die bei hinreichender Investitionssi-
cherheit mit einer überschaubaren Ver-
zinsung kalkulieren würden, nehmen
ihre Interessen dann an anderen Standor-
ten wahr. Es wird weniger gebaut. Einar
Skjerven, Geschäftsführer Skjerven
Group, gibt zu bedenken, dass eine wirt-
schaftlich gesunde Stadt Investitionen
braucht: „Vielleichterinnernsich nochei-
nige Berliner an die Zeit vor 2006, in der

hier wenig investiert wurde, die Mieten
niedrig waren und die Menschen trotz-
dem gingen, weil ohne Investitionen
auch keine neuen Jobs entstanden. Die
Frage ist doch, ob die Stadt wieder arm,
aber sexy oder doch lieber wirtschaftlich
gesund und attraktiv sein will.“

Die Werte der Immobilien sinken
Vom Mietendeckel erwartet die Branche
erhebliche Auswirkungen auf den Markt
und die Immobilienpreise. Hauptpro-
blem seien die vorgesehenen Mietober-
grenzen. Wenn die Kaltmiete einer Woh-
nungbislangbei12Euro/qm/Monatlag
und künftig deutlich gesenkt werden
muss, bedeutet das auch, dass der Wert
der Immobilie entsprechend sinkt. Aller-
dings soll dies nach dem Referentenent-
wurf nur bei wirtschaftlichen Notlagen
der Mieter der Fall sein. Wie viele Fälle
dasseinwerden,wirdimZugederVerbän-
deanhörungengeklärt.

Spekulative Investoren werden geschützt
Der Entwurf sieht eine Ausnahme bei
„wirtschaftlicher Unterdeckung“ vor.
Doch davon profitieren nach Einschät-
zung von Steffen Sebastian, Inhaber des
Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung
an der IREBS, Universität Regensburg,
vor allem Investoren, die in den letzten
Jahren zu hohenPreisen und mit aggressi-
ver Fremdfinanzierung gekauft haben.
Hier ist eine Unterdeckung wegen hoher
Zins- und Tilgungsleistungen schnell er-
reicht. Genau die spekulativen Investo-
ren, die man treffen wollte, werden also
geschützt.

Probleme für Selbstnutzer und Banken
Negativ betroffensind von einem Mieten-
deckel institutionelle Investoren wie Ver-
sorgungswerke oder Pensionskassen, da
diese üblicherweise nur mit Eigenkapital
kaufen. Besonders hart könnten aber
Selbstnutzer betroffen sein. Wenn durch
denMietendeckel diePreise inBerlin sin-
ken, sind die Banken auch bei laufenden
Finanzierungen berechtigt, zusätzliches
Eigenkapital zu fordern – oder den Kredit
zu kündigen. Schlimmstenfalls könnten
auch Banken in Schieflage geraten, fürch-
tet Steffen Sebastian. Besonders gefähr-
lich kann es vor dem Hintergrund wer-
den, dass Deutschland derzeit in eine Re-
zession geht, die ohnehin eine Gefahr für
dieImmobilienpreise darstellt. Nungera-
ten die Preise auch noch gleichzeitig von-
seiten der Wohnungspolitik unter Druck.

Weniger Geld für Pensionierte
Pensionskassen,Versicherungen, Versor-
gungswerke und andere institutionelle
Anleger, die in den vergangenen 25 Jah-
ren in Berlin zehntausende neuer Woh-
nungen gekauft haben, werden massive
Abschreibungs- und Ausschüttungspro-
bleme bekommen, wenn sie statt zwi-
schen zehn und 14 nur beispielsweise
noch acht Euro je Quadratmeter bekom-
men. „Wenn Versorgungswerke zwi-
schen zwanzig bis fünfzig Prozent Einbu-
ßen bei den Einnahmen haben, dürfte
dies nicht gerade motivierend sein, die
nächsten Wohnungen in Berlin zu kau-
fen“, gibt Jürgen Leibfried, Vorstand der
Bauwert Aktiengesellschaft, zu beden-
ken: „Das heißt, es wird zu einem massi-

WAS STEHT INS HAUS?
Ich bin Mieter einer Sozial-
wohnung, die in einem Areal
mit großen zusammenhän-
genden Wohnblöcken liegt.
Mit diesen Wohnblöcken
sind bei ihrer Erstellung vor
rund vierzig Jahren auch
Parkplätze angelegt und den
Mietern zur gemeinsamen
Nutzung überlassen wor-
den. Im Mietvertrag steht
dazu allerdings nichts. Seit
rund vier Jahren ist die Woh-
nungsbaugesellschaft dazu
übergegangen, innerhalb der
Wohnungsanlage einzelne
Wohnungen jeweils zusam-
men mit einem der bisher
von allen genutzten Stell-
plätze zu verkaufen. Müssen
wir das als alteingesessene
Mieter hinnehmen?


WAS STEHT IM GESETZ?
Allgemein erstreckt sich das
dem Mieter eingeräumte
Nutzungsrecht auf die Miet-
sache sowie auf die dazu ge-
hörenden Gemeinschaftsan-
lagen. Der konkrete Umfang
des Nutzungsrechts ergibt
sich aber aus dem Vertrag
oder sonstigen Absprachen
oder Vereinbarungen der
Mietvertragsparteien. Dabei
ist jedoch zu unterscheiden,
ob dem Mieter die Nutzung
einer bestimmten Sache,
alsozum Beispiel derAbstell-
platz, lediglich gestattet
wird oder ob die Nutzung
vom mietvertraglichen Ge-
brauchsrecht der Wohnung
erfasst ist. Fehlt hierzu eine
Vereinbarung oder sind nur
unvollständige Abreden ge-

troffen worden, muss der Umfang und
die Qualität des Gebrauchsrechts durch
Auslegung des Vertrages nach Treu und
Glaubenundder Verkehrsanschauunger-
mittelt werden. So spricht beispielsweise
die im Mietvertrag verankerte Pflicht des
Mieters, Gartengeräte auf eigene Kosten
bereit zu halten, dafür, dass die Garten-
nutzung Bestandteil des Mietvertrages
ist. Andererseits kann mangels getroffe-
ner Vereinbarung die widerspruchslose
Nutzung einer Dachterrasse oder die aus
temporären Gründen erteilte Erlaubnis
zum Abstellen von Fahrrädern auf dem
Hof oder die Nutzung eines Kellerver-
schlags lediglich eine – vertragslose – Ge-
stattung sein, die vom Vermieter frei wi-
derruflich ist. Um das richtige Ergebnis
derAuslegungzu finden, sindalle sachge-
rechten Gründe für oder gegen eine ver-
tragliche Nutzung zu suchen und auf die-
ser Grundlage eine Entscheidung zu tref-
fen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?
OhneEinzelheitenIhres Vertrages zuken-
nen, ist doch von Bedeutung, dass die
Stellplätze seinerzeit zusammen mit den
Sozialmietwohnungen errichtet wurden.
Das spricht jedenfalls dafür, dass die
Wohnungsbaugesellschaft die Stellplätze
damals für alle Mieter dieser Wohnan-
lage angelegt hat, was sich auch leicht
durch die seinerzeit aufgestellte Wirt-
schaftlichkeitsberechnung belegen lässt.
Die Stellplätze wurden zudem keinem
der Mieter persönlich zugeordnet, so-
dass nicht nur von einer Gestattung, son-
dern von einer stillschweigenden miet-
vertraglichenNutzungsvereinbarung aus-
gegangen werden muss.Da dieNutzungs-
möglichkeit durch den Verkauf der Stell-
plätze objektiv eingeschränkt wird, ist
der Vermieter verpflichtet, den Mietern
nach dem Verkauf von Stellflächen ent-
sprechende Ersatzflächen zur Verfügung
zu stellen.

Stelldichein ohne Mieter


Darf eine Wohnungsbaugesellschaft einzelne Parkplätze zusammen mit einzelnen Wohnungen verkaufen?


BAUGELD D


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Hypothekendarlehen in der Region:


  1. Commerzbank 0,53 %

  2. Santander 0,58 %

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Die vier günstigsten Anbieter im Netz:


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Keine uneingeschränkte Streupflicht
auf Supermarkt-Parkplatz
Auf einem Supermarkt-Parkplatz muss
gegen Eisglätte nicht zwischen den par-
kenden Autos gestreut werden. Auch bei
allgemeiner Eisglätte sei es dem Super-
marktbetreiber nicht zuzumuten, zwi-
schen den parkenden Autos per Hand zu
streuen, entschied der Bundesgerichts-
hof (BGH) in einem Urteil in Karlsruhe.
Im konkreten Fall ging es um einen
schmerzhaften Sturz einer Kundin eines
Lebensmittelmarktes. Beim Aussteigen
aus ihrem Auto auf einem Super-
markt-Parkplatz trat sie auf eine gefro-
rene Fläche und stürzte auf ihre linke Ge-
sichtshälfte. Wegen des Glatteisunfalls
machte sie Schadenersatz und ein
Schmerzensgeld von mindestens 15000
Euro geltend. Der Supermarktbetreiber
hätte wegen der allgemeinen Glättebil-
dung auch zwischen den Autos streuen
müssen, erklärte sie. Doch auch bei einer
allgemeinen Glättebildung bestehe
„keine uneingeschränkte Räum- und
Streupflicht“, entschied nun der BGH.
Die Streupflicht als Teil der Verkehrssi-
cherungspflicht solle „nur wirkliche Ge-
fahren beseitigen, nicht aber bloßen Un-
bequemlichkeiten vorbeugen“. (AZ.: VI
ZR 184/18) epd

Gezahltes und Verbrauchtes: Bei der
Abrechnung darf gemischt werden
Vermieter können als Betriebskosten die
im jeweiligen Zeitraum bezahlten Rech-
nungen angeben. Das gilt gleichzeitig
auchfürdie Ausgaben für Leistungen, die
indieserZeiterbrachtwurden.BeiderAb-
rechnungdürfensiejenachPosteneinean-
dere Methode verwenden, insbesondere,
wenn es dafür einen sachlichen Grund
gibt.DasgehtauseinemUrteildesLandge-
richts Berlin hervor. Spiegelbildlich er-
gibt sich nach Ansicht des Gerichts das
RechtdesMieters,Zahlungsbelegeeinzu-
sehen. Aus der Abrechnung müssen die
EinnahmenundAusgabenzudenumzule-
genden Betriebskosten im Abrechnungs-
jahraussichherausverständlichhervorge-
hen. Dafür muss es dem Mieter möglich
sein,diezurVerteilunganstehendenKos-
tenpositionen zu erkennen und den eige-
nenAnteilnachzurechnen.Imverhandel-
tenFallhattedieVermieterindieVersiche-
rungskosten nach dem Abflussprinzip in
dieAbrechnungvom10.Januar2013ein-
gestellt und andere Kosten – etwa für den
Winterdienst oder den Hausstrom – nach
demLeistungsprinzip.DasGerichtsahda-
für einen sachlichen Grund, den manche
Rechtswissenschaftler für nötig halten.
(AZ.: 65 S 196/18) dpa

EFURTEILE


CD VIER IM RECHT


Streit mit Airbnb um Personendaten
geht in nächste Instanz
Der Streit zwischen Airbnb und der Stadt
München um die Herausgabe personen-
bezogener Daten wegen illegal genutzter
Ferienwohnungen geht in die nächste In-
stanz. Der Bayerische Verwaltungsge-
richtshof(VGH)hatBerufungvonAirbnb
gegeneineEntscheidungausdemDezem-
berzugelassen,wieamMittwochbekannt
wurde. Damals hatte das Verwaltungsge-
richt München entschieden, dass Airbnb
derStadtdieNamenundAdressenvonAn-
bietern illegal genutzter Ferienwohnun-
gen preisgeben müsse. Die Online-Ver-
mittlungsplattform hatte Berufung bean-
tragt, der die nächsthöhere Instanz – der
VGH Bayern – nun zugestimmt hat. Das
Gericht begründete die Zulassung mit
dem „Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung“. Der Gesetzgeber be-
schränkedieÜbermittlungpersonenbezo-
gener Daten auf Einzelfälle. Die Stadt
München begehre aber „Auskunft auf der
GrundlageeinesbloßenabstraktenGefah-
renverdachts und damit letztlich ,ins
Blaue hinein‘“, wie es in der Begründung
des VGH heißt. Private Wohnungen, die
mehr als acht Wochen im Jahr als Ferien-
wohnung angeboten werden, gelten in
Münchenals zweckentfremdet. dpa


Bauzins: Immobilienkredite günstig
wie nie – aber über null
Die Zinsen werden weiter sinken, vermu-
ten Experten. Für Kleinsparer könnte das
Verluste bedeuten – etwa wenn Banken
deshalbMinuszinsenfürGiro-oderTages-
geldkonten einführen. Wer einen Haus-
kauf plant oder eine Anschlussfinanzie-
rung braucht, kann sich freuen: Die Zin-
sen für Darlehen sind derzeit historisch
niedrig und könnten weiter sinken, wenn
dieEZB Strafzinsenerhöht. dpa/Tsp

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Über Haus und Woh-
nung wird oft gestritten.
Unsere Experten klären
jede Woche eine Frage.

Im Wechsel antworten
Katrin Dittert,
Fachanwältin
Manfred Puche,
Bausachverständiger
Julia Laumann,
Notarin und Anwältin
Norbert Eisenschmid,
Dt. Mieterbund e. V.

Mietendeckel


ohne


Folgenabschätzung


Unkalkulierbare Risiken für Baufinanzierer


und institutionelle Anleger


IMMOBILIEN


Runde Sachen im Herbst: Hagebutten – S. I 2


EFNACHRICHTEN


Von Reinhart Bünger

Fortsetzung auf Seite I 3

SONNABEND, 31. AUGUST 2019 / NR. 23 931 WWW.TAGESSPIEGEL.DE/IMMOBILIEN SEITE I 1


Rarität: Wohngenuss im Lausitzer Quartier


Wer in Kreuzberg lebt, tut das
nicht einfach so: Dieser Kiez steht
wie kein anderer für ein ganz be-
stimmtes Lebensgefühl – kreativ,
bunt und tolerant. Es gibt quasi
alles, außer einer Sperrstunde.
Vor allem rund um Maybach- und
Paul-Lincke-Ufer entfaltet sich
eine lebenswerte Vielfalt, die ih-
resgleichen sucht. Gesäumt von
prachtvollen Altbauten und dich-
tem Baumbestand findet man hier
einladende Liegewiesen, gemütli-
che Cafés, Restaurants, Bars, klei-
ne Lieblingsläden, Floh- und Wo-
chenmärkte. Schon alleine diese
malerischen Uferwege lassen


schnell verstehen, warum sich der
Bezirk solcher Beliebtheit erfreut.
Umso schöner ist es, dass nur
zwei Gehminuten vom Landwehr-
kanal ein einzigartiges Altbau-
ensemble – bestehend aus einem
Vorder- und einem Gartenhaus –
ab sofort Kreuzberger Wohnwün-
sche wahr werden lässt. Die denk-
malgeschützten Gründerzeitbau-
ten in der Lausitzer Straße 34
wurden nach Entwürfen des Ar-
chitekten Friedrich Lentz errich-
tet. Beide bezaubern mit einer
wunderschönen Stuckfassade, die
schon bald einen frischen An-
strich erhält. Bei der Gestaltung

der eigenen vier Wände haben Sie
freie Hand. Es steht Ihnen eine
breite Auswahl an 1- bis 4-Zimmer-
Wohnungen von 27 bis 123 m² zur
Verfügung, die zum Teil mit Alt-
bau-Elementen wie Flügeltüren
oder einem Kachelofen aufwarten.
Die Kaufpreise bewegen sich zwi-
schen 209.000 und 1.049.999 Euro.
Wer zusätzlich auf professionelle
Unterstützung bei der Ausgestal-
tung seiner Wohnung zurückgrei-
fen möchte, für den sind vielleicht
die zwei attraktiven Ausbau-Pake-
te genau das Richtige. Oder bevor-
zugen Sie es in einem Neubau zu
wohnen? Auch kein Problem. Die

erfahrene Tiedemann Gruppe
plant den Dachausbau beider Alt-
bauten, sodass sechs moderne
Dachgeschosswohnungen entste-
hen. Außerdem wird das Lausit-
zer Quartier in weiteren Bauab-
schnitten durch einen Neubau er-
gänzt; eine Backsteinremise und
eine Fabrikremise werden zu
Townhouses umgewandelt. So
entsteht gewissermaßen ein neuer
Kiez im Kiez.
Und das Beste kommt zum
Schluss: Erholung vom quirligen
Kreuzberger Treiben finden Sie zu-
künftig in ihren beiden Gartenhö-
fen, die von namhaften Land-

schaftsarchitekten gestaltet wer-
den. Bänke laden zum Verweilen
ein, für Kinder gibt es Spielgerüste
und wer mag, kann sich an der
Bepflanzung und Pflege der Beete
beteiligen. Genießen Sie ein nach-
barschaftliches Miteinander ganz
nach Kreuzberger Geschmack.

Exklusivvertrieb:
Ziegert – Bank- und
Immobilienconsulting GmbH
Telefon: (030) 880 353-591
[email protected]
http://www.ziegert-immobilien.de/
lausitzer-quartier

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Zuhause zwischen Görli und Landwehrkanal – Attraktiver Altbau in Kreuzberg Foto: ZIEGERT – Bank- und Immobilienconsulting GmbH

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