Handelsblatt - 02.09.2019

(lu) #1

Stefan Menzel Düsseldorf


T


rotz der Dieselaffäre wird Volkswagen
in den USA nicht von öffentlichen Auf-
trägen ausgeschlossen. Eine entspre-
chende Vereinbarung („Administrative
Agreement“) hat der deutsche Auto-
hersteller jetzt mit der US-Umweltbehörde EPA ge-
troffen. Das wurde am Wochenende in Wolfsburg
in Konzernkreisen bestätigt. Volkswagen muss den
US-Behörden allerdings in einem Punkt entgegen-
kommen: In der Wolfsburger Konzernzentrale wird
es künftig einen zweiten Monitor geben.
Nach einem Skandal im Ausmaß der VW-Diesel-
affäre sei es in den USA üblich, dass Vertrauens-
würdigkeit und Verlässlichkeit eines Unterneh-
mens für öffentliche Aufträge geprüft würden, hieß
es dazu ergänzend in Wolfsburg. In ähnlichen Fäl-
len seien bereits etliche Konzerne aus anderen
Branchen auf ihre Zuverlässigkeit als öffentlicher
Auftragnehmer getestet worden. Deshalb sei es völ-
lig erwartbar gewesen, dass auch Volkswagen die-
ser Prüfung unterzogen werde. In den USA können
Firmen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen
haben, von Aufträgen der öffentlichen Hand ausge-
schlossen werden.

Die Umweltaufsicht EPA („Environmental Pro-
tection Agency“) hat nun stellvertretend für die US-
Regierung den Eignungstest von Volkswagen für öf-
fentliche Aufträge vorgenommen. Durch das Die-
selverfahren sei es naheliegend gewesen, dass die
EPA diese Aufgabe im Auftrag der Regierung über-
nehmen würde, verlautete aus Konzernkreisen. Die
US-Umweltbehörde sei bereits im Besitz aller erfor-
derlichen Unterlagen. Die abschließende Freigabe
für Volkswagen habe die „Suspension and Debar-
ment Division“ (SDD) der EPA erteilt. In den USA
ist es üblich, dass einzelne Behörden wie die EPA
solche Zuverlässigkeitstests für sämtliche staatliche
Behörden vornehmen.

Anerkennung durch US-Behörden


In Wolfsburg herrscht eine gewisse Erleichterung
darüber, dass es dem Konzern jetzt gelungen ist,
das „Administrative Agreement“ mit den US-Behör-
den zu treffen. „Diese Vereinbarung erkennt die
umfangreichen Maßnahmen an, die unser Konzern
seit 2015 zur Stärkung der Compliance- und Risiko-
management getroffen hat, und gestattet es uns
und unseren Tochtergesellschaften, weiter Ge-

schäfte mit der US-Regierung zu tätigen“, hieß es in
einer internen Mitteilung an die Führungskräfte,
die das Handelsblatt einsehen konnte.
„Für Volkswagen ist diese Einigung mit der US-
Umweltbehörde ein wichtiges Signal“, sagte eine
Führungskraft in Wolfsburg. Dem deutschen Auto-
hersteller werde damit bescheinigt, alle geforder-
ten Standards für öffentliche Aufträge zu erfüllen.
Nach der Aufdeckung der Dieselaffäre habe in
Wolfsburg die nicht ganz ungerechtfertigte Sorge
bestanden, dass der Konzern in den USA von öf-
fentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden könn-
te. Das Verhältnis zwischen Volkswagen und US-Be-
hörden war angespannt, der deutsche Autokon-
zern konnte sich keine weiteren größeren Fehler in
den USA erlauben. Durch den Dieselskandal hatte
die Reputation des deutschen Autokonzerns
enorm gelitten.
Rein wirtschaftlich gesehen ist die Bedeutung öf-
fentlicher Aufträge aus den USA für Volkswagen
vergleichsweise gering. Gerade im Vergleich zu
Deutschland werden Autos aus dem VW-Konzern
extrem selten als Dienstwagen von amerikanischen
Behörden ausgewählt. „Viel wichtiger ist für uns

Kein Ausschluss


von US-Aufträgen


Nach der Dieselaffäre war die Sorge bei Volkswagen groß, der Autokonzern könnte


in den USA von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Es kommt nicht


dazu. Im Gegenzug muss VW einen zweiten US-Aufseher akzeptieren.


30


MRD. EURO


beträgt die Rückstel-
lung von Volkswagen
für die Kosten im
Zusammenhang mit
dem Dieselskandal.

Quelle: Unternehmen


Arbeiter im
VW-Werk in
Chatta nooga:
Der Konzern
darf weiter
Fahrzeuge
an US-Regie-
rungsstellen
verkaufen.

AP

Volkswagen


Unternehmen


& Märkte


MONTAG, 2. SEPTEMBER 2019, NR. 168


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