Frau von Heute - 02. August 2019

(Frankie) #1

Ratgeber RECHT


Die Frankfurter Tabelle fasst Urteile des Landgerichts Frankfurt aus den
1980er-Jahren zusammen. Sie dient bis heute als Orientierung

Womit Sie in etwa rechnen können


sofort reklamieren


Reisemängel

Nicht immer bringt der


Urlaub die erhoffte


Erholung. Werden


Mängel aber richtig


reklamiert, gibt's oft


Schadenersatz


1


Gleich beschweren
Das Hotel entspricht
nicht den Standards,
der versprochene Meer-
blick fehlt: Weisen Sie
Reiseleitung/Veranstalter
sofort auf den Mangel hin,
damit das Ärgernis schnell
beseitigt werden kann.

2


Beweise sammeln
Dokumentieren
Sie den Mangel – in
Form von Fotos, Proto-
kollen oder Filmen.
Benennen Sie einen
unabhängigen Zeugen, der
den Mangel gegenüber
dem Reiseveranstalter und
gegebenenfalls vor Gericht
bestätigen kann.

3


Fristen wahren
Ansprüche müssen
spätestens einen Monat
nach dem Tag der Reiserückkehr
geltend gemacht werden.
Maßgeblich ist nicht der Tag, an
dem Sie nach Hause fahren,
sondern der Rückreisetag, der in
den Reiseunterlagen steht. Wer
die Frist versäumt, hat laut Urteil
(AZ: 26 C 8763/09) keine
Erstattungsansprüche.

4


Nicht sofort klagen
Oft gewähren Reisever-
anstalter kleine Entschä-
digungen, häufig aus Kulanz.
Experten raten daher, nur in
Ausnahmefällen zu klagen und
erstmal alle anderen Möglich-
keiten auszuschöpfen.

So bekommen Sie Ihr Geld zurück


Mangel Voraussetzung


Höhe der
Minderung
Abweichende Art der
Unterbringung (z. B. Hotel
statt Bungalow)

5–10 % keine


10–20 %


10–40 %


10–20 %


5–10 %


5–10 %


Keine oder defekte
Klimaanlage im Zimmer

Sie muß als Zimmerinventar
genannt sein
Fehlende Strandliegen
und Sonnenschirme

Bei Zusage
im Reisekatalog

Fehlender oder
verschmutzter Swimmingpool

Bei Zusage
im Reisekatalog

Fehlender Meerblick/
fehlender Balkon

Bei Zusage im Reisekatalog/
je nach Jahreszeit

Lärm in der Nacht Unbedingt dokumentieren!
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