Frau von Heute - 02. August 2019

(Frankie) #1

CHT


Spürbare Entlastung
Pflegende Angehörige sind oft
körperlichen und seelischen Be-
lastungen ausgesetzt. Häufig
werden sie selbst krank, müssen
beruflich und finanziell zurück-
stecken. Ein Pflegeheim könnte
sie enorm entlasten.

Pflege durch Profis
Im Pflegeheim versorgen aus-
gebildete Fachkräfte die Bewohner
in Schichten rund um die Uhr,
was zu Hause kaum möglich ist.
Außerdem sind Gefahrenquellen
wie Elektrogeräte oder Stolper-
fallen beseitigt oder auf ein Mi-
nimum reduziert.

Geselligkeit
Pflegebedürftige, die gern An-
sprache und Gesellschaft haben,
bekommen im Heim mehr An-
gebote: gemeinsames Essen und
Beschäftigungen wie Kartenspie-
len, Singen, Basteln oder Bewe-
gung holen sie aus der Isolation.

Besserer Austausch
Fallen die belastenden Pflege-
pflichten weg, können sich die
Angehörigen bei Besuchen auf
den persönlichen Austausch und
eine schöne gemeinsame Zeit
konzentrieren. Das verringert oft
Gereiztheit und Spannungen, und
die Beziehung profitiert.

Zu Hause ist's schöner
Die meisten Menschen möchten
im Alter ungern ihre gewohnte
Umgebung verlassen. Ihnen sind
der vertraute Kontakt zu Nach-
barn und Angehörigen und das
Zugehörigkeitsgefühl wichtig.
Viele fürchten sich auch vor dem
mit dem Umzug verbundenen
Stress und Aufwand.

Pflegemängel
Personalmangel und Kostendruck
machen sich oftmals bei der Pfle-
gequalität bemerkbar. Gerade die
aktivierende Pflege, bei der noch
vorhandene Fähigkeiten unter-
stützt werden, findet oft über-
haupt nicht oder nur unzurei-
chend statt.

Starre Abläufe
In einem Pflegeheim ist man viel
stärker bestimmten Abläufen,
wie festen Essens- oder auch
Schlafenszeiten unterworfen als
zu Hause. Auch mit welchen Men-
schen man Kontakt hat, lässt sich
weniger beeinflussen.

Höhere Kosten
Meist ist die stationäre Pflege im
Heim deutlich teurer als die häus-
liche Pflege durch Angehörige.
Selbst wenn ein ambulanter Pfle-
gedienst genutzt wird, fallen we-
niger Kosten an.

Für beide Seiten gibt es gute Argumente,


die bei der Entscheidungsfindung


helfen können


Pro und kontra

Pflegeheim

Wenn’s zu Hause nicht mehr geht


Pro Kontra


Verkehr


Wer zu schnell fährt und
geblitzt wird, der muss
zahlen – dabei bleibt es
auch weiterhin. Doch die
Entscheidung des saar-
ländischen Verfassungs-
gerichtshofs könnte für
viele Temposünder noch
ein angenehmes Nach-
spiel haben. Denn die
Fotos eines bestimmten
Typs Blitzgerät (Traffistar
S 350) sind als Beweise
für ein Bußgeldverfahren nicht zuläs-
sig. Hintergrund ist der Fall eines Fah-
rers, der innerorts mit 27 Stundenkilo-
metern zu viel geblitzt worden war
und dafür einen Bußgeldbescheid von

100 Euro erhielt. Die muss er nicht
zahlen, weil ihm die Temposünde
nicht nachgewiesen werden kann. Die
Daten des Geräts reichen nicht aus.
VGH des Saarlandes, AZ: Lv 7/17

Bußgeldbescheid war rechtswidrig


Online-Händler müssen nicht
telefonisch erreichbar sein
Müssen Online-Händler wie Amazon für Kunden telefonisch
erreichbar sein? Die Verbraucherzentrale meint: Ja, Amazon
müsse seiner Informationspflicht nachkommen. Der Euro-
päische Gerichtshof sieht das anders. Durch Rückrufsystem
und Internet-Chats werde dem Kunden eine schnelle Kon-
taktaufnahme ermöglicht. EuGH, AZ: C 649/17

Geld


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