Die Welt am Sonntag - 18.08.2019

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48 WOHNEN WELT AM SONNTAG NR.33 18.AUGUST2019


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D


ie Grunderwerb-
steuer gehört zu
den ersten Ausga-
ben für Hauskäu-
fer. Bevor der erste
Spatenstich getan
ist, hat der Bauherr
die Steuer entrichtet – richtig viel Geld:
Je nach Bundesland werden zwischen
3,5 und 6,5 Prozent der Kaufsumme fäl-
lig, sobald der Notar den Kaufvertrag
beglaubigt hat. Die Steuersätze haben
sich verändert, aber die Steuer wird
schon seit mehr als 100 Jahren erhoben.

Aber nicht, wenn man es richtig an-
stellt. In Berlin etwa zahlte Oxford Pro-
perties, die Pensionskasse der Beschäf-
tigten der kanadischen Provinz Ontario,
Ende 2017 1,1 Milliarden Euro an den
südkoreanischen Staatsfonds NPS, um
ihm das Sony Center am Potsdamer
Platz abzukaufen. Bei in Berlin üblichen
sechs Prozent Grunderwerbsteuer wä-
ren 66 Millionen Euro fällig gewesen.
Aber es floss kein Cent.
Der teuerste Immobiliendeal
Deutschlands lief nämlich über einen
sogenannten Share Deal ab: Die Kana-
dier kauften nicht die Immobilie, son-
dern die Gesellschaft, der das Sony
Center gehört. Dann wird keine
Grunderwerbsteuer fällig, weil ja der
„Besitzer“ der Immobilie gar nicht ge-
wechselt hat. Ganz so einfach ist es
aber doch nicht, denn der Käufer darf
höchstens 95 Prozent an einer Immo-
bilie erwerben und muss fünf Jahre
warten, bis er den Rest übernehmen
kann. Dann erst geht er steuerfrei aus.
Dagegen will Finanzminister Olaf
Scholz (SPD) vorgehen. Ende Juli hat
er den Regierungsentwurf zur Neure-
gelung der Share Deals vorgelegt.
Grund: Ausgerechnet beim Verkauf
großer Immobilienkomplexe werde
„trickreich durch sogenannte Share
Deals die Zahlung der Grunderwerb-
steuer umgangen, die jeder zahlen
muss, der ein kleines Haus kauft“, so
der Minister. Künftig soll die 95-Pro-

zent-Grenze auf 90 Prozent abgesenkt
werden. Außerdem wird die Haltefrist
der Anteile von fünf auf zehn Jahre er-
höht. Die Regelungen sollen künftig
auch für Kapitalgesellschaften gelten
statt wie bisher nur für grundbesitzen-
de Personengesellschaften.
Lisa Paus, der finanzpolitischen Spre-
cherin der Grünen im Bundestag, reicht
das nicht. „Es wäre wichtig, dass wir ein
Steuerschlupfloch schließen und nicht
nur so tun, als ob wir es schließen wür-
den“, sagte Paus. Aber das Scholz-Mo-
dell verhindere die Steuerumgehung
nicht, sondern mache sie nur teurer.
Share Deals führen bei großen Immo-
biliengeschäften zu erheblichen Steuer-
ausfällen. Immerhin sind in Deutsch-
land im Jahr 2016 mehr als ein Drittel
(37 Prozent) der rund 94.000 Wohnun-
gen, die in Paketen von mehr als 800
Wohnungen verkauft wurden, über ei-
nen Share Deal abgewickelt worden, bei
dem weniger als 95 Prozent der Anteile
den Besitzer wechselten, die also befreit
waren von der Grunderwerbsteuer. 2017
waren es 22 Prozent von rund 58.600
Wohnungen, wie aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfra-
ge von Bündnis90/Die Grünen (Druck-
sache 19/7536) hervorgeht. Allein Von-
ovia habe 2016 16.900 Wohnungen in
Sachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen,
Thüringen und Sachsen-Anhalt gekauft,
ohne dafür Grunderwerbsteuer zu zah-
len. 2017 seien es nochmal 24.700 Woh-
nungen gewesen.
Bis zu einer Milliarde Euro an Steuer-
einnahmen entgehen dem Fiskus durch
Share Deals pro Jahr, schätzte der hessi-
sche Finanzminister Thomas Schäfer
(CDU). Man sollte meinen, dass die Re-
gierung ein wenig genauer weiß, wie vie-
le Steuern ihr da entgehen, aber mit
dem Verweis darauf, dass es sich um
Steuereinnahmen der Bundesländer
handele, wurde die Beantwortung die-
ser Frage umgangen.
Ein gewichtigeres Argument der Grü-
nen gegen Share Deals ist, dass sie die
Immobilienspekulation fördern und als
weitere Mieten- und Preistreiber in oh-
nehin schon überhitzten Märkten fun-

gieren. Gemeinden könnten von einem
Vorkaufsrecht keinen Gebrauch ma-
chen, weil sie über den Verkauf per Sha-
re Deal nicht informiert werden müs-
sen. Der neue Eigentümer werde auch
nicht im Grundbuch eingetragen. „Der
bisherige steuerliche Anreiz für einen
Verkauf über Share Deals läuft damit
dem Baurecht zuwider und beeinträch-
tigt den Informationsgehalt des Grund-
buchs“ sagt Paus.
Im landwirtschaftlichen Raum wür-
den Share Deals zu einer Explosion der
Kaufpreise für Ackerland führen und für
einen massiven Anstieg der Pachtpreise
sorgen. Von 2006 bis 2015 hätten sich
die Preise für landwirtschaftliche Flä-
chen in den ostdeutschen Bundeslän-
dern mehr als verdreifacht. Das habe zu
einem Anstieg der ortsfremden Investo-
ren auf 34 Prozent geführt. Wenn Äcker,
Wälder und Felder per Share Deals den
Besitzer wechselten, werde nicht nur
die die Grunderwerbsteuer umgangen,
sondern auch die Genehmigungspflicht
durch die Landwirtschaftsbehörden der
Länder, warnt die Politikerin.
Dass die 90-Prozent-Grenze Share
Deals nicht verhindert, sagen auch Ek-
kehart Reimer und Heribert Anzinger,
zwei Professoren für Finanz- und Steu-
errecht. Sie haben für die grüne Bun-
destagsfraktion ein Gutachten dazu
ausgearbeitet, wie eine gerechte,
gleichmäßige und verfassungsfeste Be-
steuerung beim Grunderwerb gelingen
kann. Zusammengefasst: In den Nie-
derlanden gibt es ein besseres Grunder-
werbsteuerrecht. Ab einem Verkauf von
3 3,3 Prozent der Liegenschaft wird dort
besteuert – aber nur bei solchen Gesell-
schaften, bei denen das Vermögen min-
destens zur Hälfte aus Immobilien be-
steht. Damit wird sichergestellt, dass
nicht jeder Firmenverkauf mit Grund-
erwerbsteuer belegt wird, sondern nur
solche, bei denen es überwiegend um
Immobiliendeals geht. Die Steuer wird
anteilig erhoben und nicht voll, wie
noch in Deutschland. Eine Steuer wie
bei den niederländischen Nachbarn sei
auch in Deutschland möglich, sagen
Das Sony Center am Potsdamer Platz hat für 1,1 Milliarden Euro den Besitzer gewechselt. Grunderwerbsteuerfrei Reimer und Anzinger.

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/AGF

Bei großen Immobiliengeschäften kann die Grunderwerbsteuer


umgangen werden. Finanzminister Olaf Scholz will das


unterbinden. Die Grünen halten seine Idee für wirkungslos


Schlupfloch im


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VONSTEPHAN MAASS

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