Die Welt - 09.08.2019

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iebe am Arbeitsplatz – beim
Klebstoffhersteller Delo ist
das keine Seltenheit. Unter
den 780 Mitarbeitern gibt es
ein Dutzend Ehepaare, aber
auch bekannte und unbekannte Bezie-
hungen. Das sei durchaus Philosophie,
heißt es beim bayerischen Mittelständ-
ler. Schließlich wird das Modell auch
von der Geschäftsführung vorgelebt:
Sabine Herold und ihr Ehemann Wolf
Herold leiten – wie auch in anderen Fa-
milienbetrieben – das Unternehmen
seit 22 Jahren gemeinsam. Dass Paare in
der gleichen Firma arbeiten, sei durch-
aus gewollt, sagt Personalleiterin Hei-
drun Hausen.

VON MELANIE TRIMBORN

Die Liebe macht vor deutschen Büro-
türen nicht halt: Jeder Dritte hat schon
einmal Gefühle für einen Kollegen oder
eine Kollegin entwickelt, zeigt eine re-
präsentative Umfrage der Singlebörse
Elite Partner aus diesem Jahr. Jeder
Vierte lernte demnach bereits einen
Partner im Job kennen. Gemeinsamkei-
ten verbinden, weiß auch der Arbeits-
psychologe Michael Kastner. „Man ist
im gleichen Feld und in einer gemeinsa-
men Welt unterwegs“, sagt der Leiter
des Instituts für Arbeitspsychologie
und Arbeitsmedizin in Herdecke. Oft
ergäben sich durch einen interessanten
Beruf eben auch spannende Gespräche.
Doch Herzensangelegenheiten im Be-
rufsleben haben auch ihre Tücken: Zwar
könne der Arbeitgeber grundsätzlich
keinen Einfluss auf das Privatleben neh-
men, erklärt der Arbeitsrechtler Boris
Blunck. Er kann Beziehungen pauschal
also nicht untersagen. Aber: „Ein Ar-
beitgeber kann allgemeine Verhaltens-
regeln aufstellen“, sagt der Rechtsan-
walt. Dieser Code of Conduct wird
meist im Intranet des Unternehmens
veröffentlicht. So könne der Arbeitge-
ber etwa festlegen, „dass Interessen-
konflikte zu vermeiden und gegebenen-
falls anzuzeigen sind“, erklärt Blunck.
Das kann etwa bedeuten, dass Vorge-
setzte offenlegen sollen, wenn sie eine
Beziehung zu einer Mitarbeiterin oder
einem Mitarbeiter eingehen.
Waren kleine und große Gefühle zwi-
schen Kollegen lange verpönt, sehen
viele Unternehmen das Liebesleben ih-

rer Angestellten mittlerweile entspann-
ter. Beim Versicherungskonzern Allianz
heißt es zum Beispiel auf Anfrage: „Bei
einer privaten Beziehung entscheidet
jeder individuell, ob, wie und wann sie
öffentlich wird – das gilt auch bei uns im
Unternehmen.“ Der Autobauer Daimler
teilt lediglich mit: „Wir freuen uns,
wenn Kolleginnen und Kollegen glück-
lich sind.“ Und auch beim Klebstoffher-
steller Delo zeigt man sich gelassen: „Es
gibt in unserem Unternehmen keine
festen Regeln für Paare, außer dass wir
vermeiden, dass sie in derselben Abtei-
lung arbeiten“, sagt Personalleiterin
Hausen. Das mache die Sache im Zwei-
fel auch für Kollegen sowie für das Paar
selbst einfacher — etwa im Falle einer
Trennung. Unterschiedliche Abteilun-
gen seien ein Ziel, aber kein Dogma,
sagt Hausen. Versetzungen deswegen
habe es noch nie gegeben.
Grundsätzlich möglich wäre dies
aber, erklärt Arbeitsrechtler Blunck.
Leide die Arbeitsleistung permanent
und messbar unter der Beziehung, kön-
ne der Arbeitgeber je nach Arbeitsver-
trag einen der Partner versetzen, um
durch die räumliche Trennung eine pro-
fessionellere Arbeitsatmosphäre zu
schaffen. „Doch auch dann muss der Ar-
beitgeber darauf achten, dass die neue
Stelle gleichwertig ist“, sagt Blunck.
Arbeitspsychologe Kastner rät grund-
sätzlich zu Offenheit: Habe sich eine
Beziehung gefestigt, biete es sich an, bei
Gelegenheit mit dem Vorgesetzten zu
sprechen. So könne dieser die Situation
besser einschätzen, sagt er. Denn völlig
unproblematisch ist eine Beziehung am
Arbeitsplatz nach wie vor nicht – gerade
wenn es ein Machtgefälle zwischen bei-
den Partnern gibt. Der Spruch, jemand
habe sich „hochgeschlafen“, kommt
nicht von ungefähr. Schließlich kann ei-
nem eine private Beziehung zu einem
Vorgesetzten auch Vorteile verschaffen,
etwa einen Informationsvorsprung. In
so einem Fall helfe ebenfalls nur Trans-
parenz, rät Kastner. Insbesondere wenn
es um die Verteilung von Projekten oder
Beförderungen gehe, sei es wichtig, dass
der Chef offen spreche.
Vorsicht geboten ist aber auch
abends beim Gespräch auf der heimi-
schen Couch: Zum Beispiel wenn der
Partner Interna ausplaudert, die noch
nicht spruchreif sind. „Auch im priva-

ten Umgang miteinander sind Geheim-
haltungspflichten zu beachten“, erklärt
Rechtsanwalt Blunck. Es könne etwa
vorkommen, dass ein Partner von ei-
nem bevorstehenden Personalabbau
wisse – der andere aber noch nicht.
„Hier sollte man sich aus rein rechtli-
cher Sicht weiterhin bedeckt halten“,
rät Blunck. Sonst könne das arbeits-
rechtliche Konsequenzen wie eine Ver-
setzung, eine Abmahnung oder im
schlimmsten Fall sogar eine Kündigung
nach sich ziehen.
Folgen können auch Auseinanderset-
zungen auf der Arbeit haben. „Streit ist
etwas, das alle Kollegen stören kann“,
sagt Arbeitspsychologe Kastner. Ständi-
ge Krisen und Probleme belasteten
nicht nur das Paar, sondern auch das
Team oder die Abteilung. „Wenn es zum
Streit kommt, gilt das alte Mittel, das
auch in Schulklassen gilt: trennen“, sagt
Kastner. Auf lange Sicht sei es gesünder,
wenn Berufliches und Privates klar ge-
trennt seien. „Man wird sehr abhängig
voneinander, jeder weiß viel vom ande-
ren.“ Das gehe nicht immer gut.
Dass es durchaus Vorbehalte gegen-
über Beziehungen im Job gibt, zeigt sich
auch in der Elite-Partner-Umfrage.
Demnach sind für 41 Prozent der weibli-
chen Singles Flirts am Arbeitsplatz völ-
lig tabu, bei den Männern sind es 31 Pro-
zent. Problematisch würden Flirts zum
Beispiel dann, wenn berufliche Motive
vorgeschoben würden, sagt Arbeitspsy-
chologe Kastner. „Das heißt, ein Kollege
sagt etwa zu einer Kollegin: Können wir
einen Kaffee trinken gehen? Ich würde
gerne mit dir über die letzte Präsentati-
on reden.“ Für Kastner wird hier klar et-
was vermischt. Möchte man selbst da-
rauf nicht eingehen, rät der Arbeitspsy-
chologe dazu, zu bitten, die Präsentati-
on innerhalb der Firma zu besprechen –
etwa in der Kantine. Und dem oder der
Zurückgewiesenen empfiehlt er: nicht
weiter nachhacken. „Sonst könnte das
sehr schnell in Belästigung ausarten“,
warnt Kastner. Entsprechend findet er
auch, ein Flirt im Berufsleben sollte als
solcher klar erkennbar gemacht wer-
den. Es sei legitim zu sagen: Du gefällst
mir. Können wir uns auch privat tref-
fen? Die Menschen seien heute so weit
emanzipiert, dass man ihnen so etwas
sagen könne. Und hier ist ein Nein dann
auch eine sehr deutliche Antwort.

Herzklopfen im Büro


Jeder Dritte war schon mal in einen Kollegen verliebt.


Doch Beziehungen am Arbeitsplatz haben auch


ihre Tücken. Was ist erlaubt?


GETTY IMAGES/ TETRA IMAGES RF/ DANIEL GRILL; MONTAGE: WELT

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