Süddeutsche Zeitung - 13.08.2019

(nextflipdebug5) #1
München– Schonbald wird man hierzu-
lande keine Pizzen, Salate und sonstigen
Gerichte mehr bei Deliveroo bestellen kön-
nen. Der britische Essenslieferdienst zieht
sich aus Deutschland zurück. Das hat das
Unternehmen am Montag mitgeteilt.
„Grund dafür ist die Verdopplung des Um-
satzes in anderen Märkten weltweit, die De-
liveroo nun verstärkt in den Fokus neh-
men will“, heißt es in einer Mitteilung. Da-
bei gehe es um andere europäische Länder
sowie die Asien-Pazifik-Region.
Bereits zum 16. August ist Schluss mit
Deliveroo in Deutschland. Das 2013 in Lon-
don gegründete Unternehmen verspricht,
dass Fahrern, Restaurants und Mitarbei-
tern „angemessene Vergütungs- und Ku-
lanzpakete zukommen.“ Wie diese genau
aussehen, ließ Deliveroo offen. In der Ver-
gangenheit stand der Lieferdienst immer
wieder wegen der Arbeitsbedingungen der
Fahrradkuriere in der Kritik. Viele Fahrer
hätten ohne festen Vertrag gearbeitet und

ihr eigenes Fahrrad stellen müssen, so die
Vorwürfe. Zudem habe Deliveroo die An-
zahl der Angestellten verringert, um so die
Bildung eines Betriebsrats zu verhindern.
Nach eigenen Angaben beschäftigt Delive-
roo weltweit rund 2500 feste Mitarbeiter
und arbeitet mit mehr als 60 000 Fahrern.
Vor einem Jahr hatte sich Deliveroo be-
reits aus zehn deutschen Kommunen zu-
rückgezogen, um sich auf die größeren
Städte zu konzentrieren. Nach dem Aus in
ganz Deutschland ist das Unternehmen
nun noch in 13 Ländern aktiv. Im Mai war
Amazon bei dem britischen Unternehmen
eingestiegen und führte eine 575 Millionen
Dollar schwere Finanzierungsrunde an.
Insgesamt sammelte Deliveroo 1,5 Milliar-
den Dollar von Investoren ein, um weiter
zu wachsen.
Deliveroos Rückzug aus Deutschland
kommt nur wenige Monate nach einem
großen Deal der Konkurrenz. Der Rivale
Takeaway aus den Niederlanden, der im

deutschen Markt zuletzt stark gewachsen
ist, verleibte seiner Marke Lieferando das
Deutschland-Geschäft von Delivery Hero
ein. Damit gehört zu dem Konglomerat
auch die Marken Lieferheld, Pizza.de und
Foodora.

Der Konkurrenzdruck in digitalen Ge-
schäften ist oft sehr hoch, der Wettbewerb
häufig ruinös. Denn im Internet zählt vor
allem Masse. Wer mit seiner Software Dut-
zende Millionen Menschen erreicht, ist in
der Regel profitabler als eine Firma mit ein
paar Tausend Nutzern. Das führt dazu,
dass viele Dienste kostenlos oder zu sehr
geringen Preisen angeboten werden. Die
Anbieter sind oft bereit, jahrelang Verluste
hinzunehmen – für das Wachstum. Der
Masseneffekt ist am größten, wenn es qua-
si nur einen Anbieter gibt, daher wird der
von vielen Firmen angestrebt. Ihr Marktan-
teil liegt nicht bei 100 Prozent, weil jede
neue App ihnen ein paar Kunden abjagen
kann, aber oft ist ihre Reichweite dominie-
rend. Es gibt nicht fünf soziale Netzwerke,
es gibt Facebook und Instagram. Es gibt
nicht vier Online-Plattformen für Fernbus-
se, sondern Flixbus. Und nun gibt es in
Deutschland Deliveroo nicht mehr – es
gibt Lieferando. veronika wulf

DEFGH Nr. 186, Dienstag, 13. August 2019 HMG 15


Aufbau Ost: Auch in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt, hier schmucke Fachwerkhäuser am Domplatz, wurde viel investiert. FOTO: MARTIN SCHUTT/DPA

von hendrik munsberg

München– Sogute Nachrichten gab es für
Deutschlands Steuerzahler lange nicht.
2021, rund drei Jahrzehnte nach Einfüh-
rung durch den damaligen CDU-Kanzler
Helmut Kohl, soll der Solidaritätszuschlag
wegfallen oder gesenkt werden – jeden-
falls für 96,5 Prozent aller Bürger und Fir-
men, die den „Soli“ bis heute zahlen müs-
sen. So will es SPD-Finanzminister Olaf
Scholz. Für ein Großteil der Bevölkerung
bedeutet das vom Jahr 2021 an eine Steuer-
entlastung von jährlich zehn Milliarden Eu-
ro, die bis 2024 auf zwölf Milliarden Euro
anwächst. Und ganz Deutschland jubelt?
Mitnichten, denn 3,5 Prozent der Steuer-
zahler, die „Spitzenverdiener“, wie das Fi-
nanzministerium sie nennt, werden den So-
li auch künftig in voller Höhe zahlen müs-
sen. Darin liegt der Keim für einen poli-
tisch-juristischen Streit, der die Causa
noch vors Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe bringen dürfte. Sogar der ehe-
malige Präsident des höchsten deutschen
Gerichts, Hans-Jürgen Papier, ist dabei
Partei. Bereits im März hat er ein Gutach-
ten für die FDP-Fraktion angefertigt. Sein
Befund: Der Soli muss Ende 2019 weg, und
zwar ganz.
Je konkreter Dinge sind, desto leichter
entsteht ein Bild. Deshalb liefert das Fi-
nanzministerium gleich selber zwei Bei-
spiele, die illustrieren sollen, wem die Ent-
lastung in der Praxis hilft. Fall eins: Kinder-
loses Ehepaar – sie Krankenpflegerin mit
einem Jahresbruttolohn von 40 800 Euro,
er angestellter Maurer mit 33 600 Euro
brutto per anno. Zusammen zahlen beide
derzeit 565 Euro Soli jährlich, von 2021 an
soll der wegfallen. Beispiel zwei: Auch ein
Erzieher, der selber keine Kinder hat und
31 500 Euro brutto im Jahr verdient, ist
künftig vom Soli befreit, bisher muss er
noch 202 Euro pro Jahr abführen.
Rasch wurde auch beim Ifo-Institut für
Wirtschaftsforschung am „Zentrum für
Makroökonomik und Befragungen“ ge-
rechnet: Wer profitiert künftig in welchem
Umfang? Die Ergebnisse dokumentiert die
Tabelle. Single-Haushalte haben demnach
die größte Ersparnis bei einem Bruttoein-
kommen von 70 000 Euro. Dabei entfallen
die bisher zu zahlenden 879 Euro jährlich
künftig ganz. Wer als Single 100 000 Euro

brutto verdient, muss von 2021 an nur
noch 1347 statt 1555 Euro an Soli abführen,
208 Euro pro Jahr weniger als bisher.
Die Zahlen für Alleinverdiener-Paare oh-
ne Kinder zeigen die größte Entlastungs-
wirkung bei 140 000 Euro – mit einer jährli-
chen Steuerersparnis von 1713 Euro. Und
bei Alleinverdiener-Paaren mit zwei Kin-
dern ist es gegenwärtig so: Wer zusammen
40 000 brutto im Jahr verdient, bleibt vom
Soli verschont. Künftig wird das auch noch
beim deutlich höheren Bruttoeinkommen
von 140 000 Euro so sein, Steuerrabatt:
1647 Euro jährlich.

Wie sind Scholz und sein Ministerium
vorgegangen? Sie haben extra ein Werbe-
wort erfunden – die „Milderungszone“, da-
mit die Soli-Entlastung auch „bis weit in
die Mittelschicht“ hinein spürbar wird.
Zunächst wird die Soli-„Freigrenze“ für
die Einkommensteuer angehoben – auf
16 956 Euro für Singles beziehungsweise
auf 33 912 Euro für zusammenveranlagte
Paare. Was genau heißt das? Wer pro Jahr
weniger als 16 956 beziehungsweise
33 912 Euro an Einkommen- oder Lohn-
steuer zahlt (nicht an Einkommen ver-

dient!), wird ab 2021 vom Soli verschont;
bisher gilt das ab 972 Euro beziehungswei-
se ab 1944 Euro.
Nun kommt die „Milderungszone“ ins
Spiel: Wer über dieser „Freigrenze“ liegt,
bekommt den Soli künftig nicht in voller
Höhe, also 5,5 Prozent zu spüren. Stattdes-
sen wird dieser abgesenkt – allerdings „bei
steigendem Einkommen mit abnehmen-
der Wirkung“. Das trifft rund 6,5 Prozent
der verbleibenden Soli-Zahler.
Steuertechnisch betrachtet, haben
Scholz und die Seinen da eine Art Schrei-
nerarbeit angefertigt – unter der Maßga-
be, was Wahlvolk und Koalitionspartner
Union wohl am ehesten vermittelbar wäre.
Konkret ergibt sich daraus: Für ledige Ar-
beitnehmer entfällt der Soli von 2021 an
vollständig, wenn sie bis zu 73 874 Euro
brutto verdienen. Ab 109 451 Euro muss
der Soli weiterhin in voller Höhe entrichtet
werden, dazwischen wirkt die „Milde-
rungszone“. Für Alleinverdienerfamilien
mit zwei Kindern liegen diese Schranken
bei 151 990 Euro und 221 375 Euro.
Damit zum juristischen Streit, der an-
knüpft beim ursprünglichen politischen
Ziel. Der Solidaritätszuschlag sollte helfen,
die Lasten der Wiedervereinigung zu be-
wältigen, so wurde er damals offiziell ge-
rechtfertigt, obwohl er Kohl nebenbei half,
den zweiten Golfkrieg mitzufinanzieren.
Bund und Länder schlossen jedenfalls sei-

nerzeit den Solidarpakt I, der zwischen
1995 und 2004 den „Aufbau Ost“ mit vie-
len Milliarden finanziell absichern sollte,
danach kam es zum Solidarpakt II, durch
den die ostdeutschen Länder und Berlin
weitere Mittel erhielten.
Fakt ist: Ende 2019 läuft der Solidar-
pakt II aus. Damit, so Hans-Jürgen Papier
in seinem Gutachten, sei auch der Solidari-
tätszuschlag „nicht mehr zu rechtferti-
gen“. Von diesem Zeitpunkt an sei die Rege-
lung mit „dem Grundgesetz nicht mehr ver-
einbar.“ Weil er wusste, was SPD und Uni-
on per Koalitionsvertrag genau dies abge-
macht hatten, fügte der Ex-Verfassungsge-
richtspräsident hinzu: „Das würde auch
dann gelten, wenn es zu einem schrittwei-
sen Abbau“ des Soli käme. Um Missver-
ständnisse zu vermeiden, hielt Papier mah-
nend fest: „Aus Gründen der rechtsstaat-
lich gebotenen Rechtsklarheit und Rechts-
sicherheit sollte der Gesetzgeber selbst
den Eintritt eines verfassungswidrigen Zu-
stands vermeiden und das Gesetz mit Wir-
kung zum 1. Januar 2020 aufheben.“
Bei Olaf Scholz hat das kaum Eindruck
hinterlassen. Und ist es eher schlechtes Ge-
wissen, wenn die Union nun fordert, schon
jetzt müsse klar werden, wie der Soli in der
kommenden Legislatur komplett und für
alle abgeschafft wird? Die FDP prüft der-
zeit, ob und wie sie den Soli vors höchste
deutsche Gericht bringt.  Seite 4

von helmut martin-jung

D


ie Situation auf derJohn S. McCain
muss furchtbar gewesen sein im
August vor zwei Jahren. Die über-

müdete Mannschaft tat alles, was sie konn-


te, doch der Zerstörer reagierte einfach


nicht so, wie die Steuerleute an ihren Pul-


ten eigentlich wollten. Und plötzlich dreh-


te das Schiff nach rechts ab, schnitt den


riesigen TankerAlnic CM. Beim Zusam-


menstoß mit dem wesentlich größeren


Schiff drang Wasser ein, zehn Matrosen er-


tranken. In ihrem Untersuchungsbericht


hat die für Transportsicherheit zuständi-


ge Behörde, das National Transportation


Safety Board (NTSB), eine Reihe von Grün-


den für den Unfall identifiziert.


Als der wichtigste aber kristallisierte

sich ein Bedienelement heraus, das doch


eigentlich als Musterbeispiel für intuitive


Steuerung gilt: der Touchscreen. Jene be-


rührungsempfindliche Bildschirmoberflä-


che also, die vor allem mit Smartphones


und Tablets enorme Verbreitung gefun-


den hat. Nicht nur dieser Vorfall zeigt:


Erfindungen, die für einen Bereich gut


funktionieren, eignen sich keineswegs


immer auch für einen anderen. Besonders


wenn es um die Sicherheit geht, tut man


oft gut daran, beim Bewährten zu bleiben.


Es ist eben etwas anderes, ob man sich

durch eine Dating-App auf dem Smart-


phone wischt oder einen 9000-Tonnen-


Zerstörer über die Weltmeere steuern soll.


Im Fall derMcCainführte die unklare


Benutzeroberfläche und fehlendes hapti-


sches Feedback dazu, dass die Teams auf


der Brücke unsicher waren, wer gerade


welche der zwei Schiffsschrauben kontrol-


lierte. Die Navy will daraus nun die Konse-


quenzen ziehen und wieder Knöpfe und


Hebel einbauen, bei denen spürbar ist, ob


eine Funktion ausgelöst wurde oder nicht.


Berührungsempfindliche Bildschirme

haben aber längst auch in der Industrie


Einzug gehalten. So komplex wie manche


Anlagen heute sind, wäre das mit einem


herkömmlichen Bedienpult nur schwer


abzubilden. Zudem: Ändert sich an der


Anlage etwas, müsste auch das Pult umge-


baut werden, am Touchscreen reicht statt-


dessen ein Software-Update. Für die Quali-


tät der Software gelten dann aber auch be-


sonders strenge Anforderungen. Das, was


etwa das PC-Betriebssystem Windows


derzeit anbietet, würde dabei durchfallen.
Zu vieles ist noch immer der alten Welt
von Tastatur und Maus verhaftet, eignet
sich also nicht gut dazu, mit dem Finger
oder einem Stift bedient zu werden.
Auch in Autos werden zunehmend
Touchscreens verbaut. Die Industrie ist
dabei in der Zwickmühle, denn den
Kunden geht es ein bisschen wie jenen
Kleinkindern, die verzweifelt versuchen,
am Fernseher herumzuwischen. Sie erwar-
ten, dass sich auch die Autobildschirme
ähnlich verhalten wie ihre Smartphones
und Tablets – wozu sind sonst Bildschir-
me da? Doch um etwa einen Sender im
Autoradio zu suchen, eignet sich der gute
alte Drehknopf besser, mit ihm verstellt
man auch schneller die Temperatur der
Klimaanlage. Besser als ausschließlich
auf den Touchscreen zu setzen ist es
daher, eine Kombination aus beidem an-
zubieten – so wie das manche Hersteller
auch machen.
Denn je nach Art des Berührungsbild-
schirms gibt es eine Reihe von Nachteilen.
Gerade bei kleineren Schirmen verdeckt
die tippende Hand oft, was man eigentlich
auswählen soll, die Bedienung ist um-
ständlicher und dauert länger – im Auto
ist das ein Sicherheitsrisiko, weil es die
Fahrer ablenkt. Längere Eingaben wie
etwa die der Adresse ins Navi verbieten
sich daher von selbst, dafür sollte man
kurz anhalten.
Je nachdem, aus welchem Winkel der
Blick auf den Schirm fällt, kommt es auch
zu Fehlbedienungen, besonders dann,
wenn die virtuellen Knöpfe und Regler
nicht gut an die Bedienung auf einem
Touchscreen angepasst sind. Die Schirme
müssen zudem anders angebracht wer-
den als herkömmliche. Am besten ist es,
das haben Untersuchungen von Ergono-
mieexperten ergeben, wenn sie in einem
ziemlich flachen Winkel vor einem liegen,
nicht aber wie ein normaler Monitor ange-
bracht sind. Dann nämlich steigt die Belas-
tung für die Arme stark an, so als säße
man so weit vom Schreibtisch weg, dass
man gerade die Maus erreichen würde.
Auch wenn eine Technik modern ist
und sich wie im Falle der Touchscreens
bei Handys und Tablets durchgesetzt hat,
muss das nicht für alles andere gelten, das
gelenkt, geregelt und gesteuert werden
muss. Mit einem Problem kämpfen übri-
gens alle Berührungsbildschirme: Wie der
Name schon sagt, muss man sie berühren.
Deshalb sieht man bei Präsentationen
neuer Touchscreen-Geräte auch immer
fleißige Helfer mit Mikrofasertüchern. Ihr
Job: Die Spuren der Finger abwischen.

Sie war schön, eine erfolgreiche Schauspie-


lerin, gilt als Ikone und Sexsymbol des



  1. Jahrhunderts und ist seit fast 60 Jahren


tot – doch mit Marylin Monroes Namen


werden bis heute noch achtstellige Gewin-


ne eingefahren. Jetzt will der amerikani-


sche Vermögensverwalter Blackrock ein


Stück davon abhaben: Das Unternehmen


hat verkündet, 875 Millionen Dollar in die


Authentic Brands Group zu investieren,


die unter anderem die Rechte an Monroe


und vielen weiteren bekannten Marken


hält. Sie landen innerhalb des größten Ver-


mögensverwalters der Welt bei einer neu


geschaffenen Abteilung, die sich um Priva-


te Equity kümmert, also um außerbörslich


gehandelte Beteiligungen. Blackrock ist


bislang vor allem dafür bekannt, bei sehr


vielen großen Aktiengesellschaften betei-


ligt zu sein.


Das New Yorker Unternehmen Authen-

tic Brands Group kaufte im Jahr 2011 den


Nachlass des verstorbenen Stars von Anna


Strasberg, die diesen bis dato verwaltete.


Strasberg ist die Witwe von Monroes lang-


jährigen Freund und Lehrer Lee Strasberg,


der 75 Prozent des Gesamtvermögen Mon-


roes erbte. Die restlichen 25 Prozent gin-


gen auf Monroes Wunsch an ihre Psycho-


analytikerin. Tatsächlich entbrannte je-


doch bereits kurz nach Monroes Tod eine


Debatte darüber, wer an der schönen Blon-


den verdienen darf. Besonders die Frage,


ob die Schauspielerin zum Zeitpunkt ihres


Todes New Yorkerin oder Kalifornierin


war, beschäftigten auch noch vierzig Jahre


später mehrere Gerichte in den Vereinig-


ten Staaten.


Auch hierzulande läuft das Geschäft mit

der Vermarktung von postmortalen Per-


sönlichkeitsrechten. Markenrechtler schät-


zen den Umsatz auf mehrere Milliarden Eu-


ro. Persönlichkeitsrechte, sowie das Recht


am eigenen Bild gehen nach dem Tod der


Person an deren Erben über und dürfen


von diesen kommerzialisiert werden. „Der


Kommerzialisierung sind praktisch keine
Grenzen gesetzt“, sagt ein Markenrechtsan-
walt. Das Bild einer Person könnte auf Wer-
beplakaten und Waschmittelverpackun-
gen landen. Personennamen wie Marylin
Monroe können zudem zur Marke werden.
Durch Eintragung oder Benutzung als sol-
che, ist die Marke dann geschützt. Die An-
meldung eines fremden Namens ohne die
Einwilligung des Namensträgers, gilt je-
doch als Verletzung des Namens- und Per-
sönlichkeitsrechts und ist im markenrecht-
lichen Sinne als relatives Schutzhindernis
anzusehen. Für die Nutzung einer eingetra-
genen Marke fallen dann Lizenzgebühren
an. Je nach Bekanntheit kann diese Ge-
bühr von ein bis über zwanzig Prozent des
Umsatzes ausmachen. Ende 2018 waren
nach Angaben des Deutschen Patent- und
Markenamtes 815 589 Marken im Marken-
register eingetragen.
Marylin Monroe wurde im Jahr 1926 im
kalifornischen Los Angeles unter dem Na-
men Norma Jeane Baker als Tochter der un-
verheirateten Gladys Pearl Baker und Mar-
tin Edward Mortensen geboren. Ihre Kind-
heit verbrachte Monroe in verschiedenen
Pflegefamilien ehe sie mit der Absicht
Schauspielerin zu werden nach Hollywood
ging und dort am Columbia-Studio Schau-
spielunterricht nahm. 1953 gelang ihr mit
den Komödien „Blondinen bevorzugt“ und
„Wie angle ich mir einen Millionär“ der
Durchbruch. Ihren größten Erfolg hatte sie
jedoch mit dem Film „Manche mögen’s
heiß“ im Jahr 1959 in Zusammenarbeit mit
Regisseur Billy Wilder. Ihren letzten öffent-
lichen Auftritt hatte sie am 29. Mai 1962
bei der Geburtstagsfeier des US-Präsiden-
ten John F. Kennedy, bei dem sie das be-
rühmte Lied „Happy Birthday Mr. Presi-
dent“ sang. Nur wenige Monate später ver-
starb sie im Alter von 36 Jahren an einer
Überdosis des Schlafmittels Barbiturate.
Die genauen Umstände ihres Todes sind
bis heute ungeklärt. ronja tillmann

Teller leer


Deliveroo zieht sich aus Deutschland zurück. Schon in wenigen Tagen schickt der Lieferdienst keine Fahrer mehr los


WIRTSCHAFT


NAHAUFNAHME


„Ich wusste, dass ich der
Öffentlichkeit und der Welt
gehöre. Nicht weil ich
talentiert oder schön war,
sondern weil ich niemals
jemand anderem gehört habe.“
Marilyn Monroe
FOTO: IMAGO

Leben fast ohne Soli


Finanzminister Olaf Scholz will den Solidaritätszuschlag von 2021 an streichen, aber nicht ganz.


Die Mittelschicht soll profitieren, Spitzenverdiener nicht. Hat das vor Gericht überhaupt Bestand?


Fahrer und Restaurants sollen „angemes-
sen“ entschädigt werden. FOTO: AFP

TOUCHSCREENS


Verwischt


Wer von der Streichung und Senkung des Solidaritätszuschlags profitiertin Euro


Single-Haushalt Alleinverdiener-Haushalt ohne Kinder Alleinverdiener-Haushalt mit zwei Kindern

Brutto-
Einkommen

15 000

40000

60 000

70 000

100 000

120 000

20 000

±





0

0

0

0

879

669

332

67

0

1555

2017

1347

2017

±

-3 32









Soli aktuellund
Soligeplant Differenz

Brutto-
Einkommen

30 000

80000

120 000

140 000

200 000

240 000

40 000

±





±











Soli aktuellund
Soligeplant Differenz

Brutto-
Einkommen

30 000

80000

120 000

140 000

200 000

240 000

40 000

±





±









±

Soli aktuellund
Soligeplant Differenz

0

0

0

282
3382
3281
4306
4306

3957
3957

1996

1534

724

157

0

0

0

0

0
3033
2526

1647

1206

467

0

SZ-Grafik; Quelle: Berechnung des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums vom 9.8.2019.

Kommerzialisiert


Eine Ikone lebt am Finanzmarkt weiter


Wenn es um die Sicherheit


geht, tut man oft gut daran,


beim Bewährten zu bleiben


Scholz und die Seinen haben


steuertechnisch betrachtet eine
Art Schreinerarbeit angefertigt
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