Süddeutsche Zeitung - 10.08.2019

(avery) #1

D


ie SPD hat den Becher der Bitter-
nis schon fast ausgetrunken; sie
sieht den Boden des Bechers.
Was steht dort? Steht dort:
„Durchhalten“? Steht dort: „Wird schon
wieder“? Steht dort der Spruch, den einst
Herbert Wehner auf einen Zettel gekrit-
zelt und Hans-Jochen Vogel zugesteckt
hat: „Weitermachen und nicht verzwei-
feln“? In Sachsen steht auf dem Boden des
Bechers „8,6 Prozent“. Das war dort zu-
letzt das Wahlergebnis der SPD bei der Eu-
ropawahl; und das Ergebnis der Landtags-
wahl in Sachsen am 1. September wird für
die SPD nicht viel besser ausfallen.
Tiefer geht es kaum. Wenn das ein
Trost sein kann, ist es einer. Es ist viel-
leicht deswegen einer, weil die SPD auch
außerhalb Sachsens die Leidenserfah-
rung gemacht hat, die der CDU noch bevor-
steht. Es ist ein Leiden, das sich bei der Eu-
ropawahl angekündigt hat; die CDU kam
auf das schlechteste Ergebnis, das sie je
bei einer bundesweiten Wahl hatte. In
Sachsen gewann die CDU bei der Land-
tagswahl von 2014 noch 59 der 60 Direkt-
mandate; davon wird in ein paar Wochen,
bei der Landtagswahl vom 1. September,
ein Teil an die AfD gehen.
Nun ist Sachsen nicht die Welt und
nicht unbedingt repräsentativ für das gan-
ze Land, auch Brandenburg nicht, wo
gleichfalls am 1. September gewählt wird;
und selbst dann, wenn man Thüringen
noch dazu nimmt, wo am 27. Oktober ge-
wählt wird, stehen die drei Bundesländer
im Osten nur für zehn Prozent der deut-
schen Bevölkerung. Sachsen, Branden-
burg und Thüringen haben zusammenge-
nommen 8,6 Millionen Einwohner; Nord-
rhein-Westfalen hat 18 Millionen, Bayern
13 Millionen. Aber die Landtagswahlen in
den drei Bundesländern im Osten
Deutschlands werden einen Sturm auslö-
sen, zumal dann, wenn diese Wahlen die
AfD dort zur stärksten Partei machen.
Das wird dann als Menetekel gewertet
werden, das wird in der CDU zu Funda-
mentaldiskussionen über den Kurs der
Partei führen; das wird Wasser auf die
Mühlen der sogenannten Werte-Union
sein, die die strikte Abgrenzung der CDU
von der AfD für falsch hält und sich Koaliti-
onen mit dieser Partei vorstellen kann.


Die sich steigernde Unruhe in einer
schrumpfenden Union trifft auf den rasen-
den Stillstand in der geschrumpften SPD.
Der Sturm, den die drei Landtagswahlen
auslösen dürften, wird die schwarz-rote
Koalition in Berlin beuteln und schütteln
wie nichts bisher; der Drei-Wahlen-
Sturm kann diese gar nicht mehr große Ko-
alition auch zerstören.
Ein Drama, wie viele meinen, wäre das
nicht. Ein Dauerdrama ist aber das hysteri-
sche Paradoxon, das diese Koalition von
Anfang an begleitet; es attestiert dieser Ko-
alition gleichzeitig ihre Notwendigkeit
und ihre Unfähigkeit. Eine Koalition, der
fast tagtäglich, auch aus den eigenen Rei-
hen, ihr alsbaldiges Ende vorhergesagt
wird, ist ein Bündnis auf beiderseitigen
Verderb.
Ein stürmisches Ende dieser Koalition
im Spätherbst oder im frühen Winter wä-
re daher nicht notwendigerweise ein Ende
mit Schrecken. Es zwänge auch nicht auto-
matisch zu sofortigen Neuwahlen; es
brächte Angela Merkel und die Union aber
wohl dazu, das gar nicht so große Risiko
einer Minderheitsregierung einzugehen.
Eine solche Minderheitsregierung ist in
Deutschland verpönt; es gab sie bisher, sel-
ten genug, nur auf Landesebene – als rot-


grüne Minderheitsregierung von 1994 bis
1998 in Sachsen-Anhalt und von 2010 bis
2012 in Nordrhein-Westfalen; als eine rei-
ne SPD-Minderheitsregierung von 1998
bis 2002 in Sachsen-Anhalt. Die Union
freilich hat noch nie in einer Minderheiten-
konstellation regiert.
Diese Minderheitenkonstellation ist
keine Untergangsvision; sie würde Kanzle-
rin Angela Merkel einiges an Regierungs-
kunst abverlangen. Aber Merkel könnte
als Chefin einer Minderheitsregierung
personalpolitisch ein riesiges Spielfeld be-
setzen; es wäre von einer Größe, wie es der
Union nie zur Verfügung stand. Das könn-
te die Unruhe in ihrer Partei besänftigen.

Annegret Kramp-Karrenbauer wieder-
um hätte die Möglichkeit, sich als Vize-
kanzlerin zu präsentieren und zu bewäh-
ren. Und Merkel hätte die Chance zu ei-
nem spektakulären Finale: In der zweiten
Jahreshälfte 2020 hat Deutschland die EU-
Ratspräsidentschaft inne, und das Land
feiert den dreißigsten Jahrestag der Wie-
dervereinigung. Das ist, das wäre das gro-
ße Omega einer großen politischen Karrie-
re. Dieses gloriose Ende gäbe es bei vorge-
zogenen Neuwahlen nicht. Dann endet die
Ära Merkel stumpf.
Am Tag vor den Wahlen in Sachsen und
Brandenburg, also noch in der letzten Stil-
le vor dem Sturm, endet die Bewerbungs-
frist für den Parteivorsitz der SPD. Bisher
ist der Andrang nicht groß; das wird sich
noch ändern; und es wird kein Schaden
sein, wenn es nicht Namen aus der vor-
dersten Reihe der Sozialdemokratie sind,
die sich bewerben. Die Vordersten sind
verbraucht, zermürbt und verhakt mit
den alten Schröder-Geschichten.
Die Zukunftspotenziale der SPD ste-
cken in den Bundesländern und in den
Städten, in denen sie regiert. Da gibt es
Frauen wie die bemerkenswerte Petra
Köpping, gebürtig in Thüringen, die in
Sachsen unverdrossen Politik macht, al-
leinerziehende Mutter von drei Kindern
und zweimal Bürgermeisterin war. Seit
2014 ist sie in Dresden Ministerin für Inte-
gration und Gleichstellung. Integration
und Gleichstellung: Solche Kompetenzen
kann die SPD in jeder Beziehung brau-
chen. Petra Köpping hat im Vergleich zu
Franziska Giffey, der Bundesfamilienmi-
nisterin, den Vorteil, dass sie nicht einen
Doktorarbeitsärger mit sich herumschlep-
pen muss. Und da gibt es Männer wie den
Innenminister Boris Pistorius in Nieder-
sachsen, der auch habituell ein Sozi ist
und der die Rechtsstaatlichkeit höher hält
als viele andere Innenminister.
Die SPD ist mit solchen Leuten nicht
verloren. Gewählt wird die neue Führung
nach ausgiebiger Mitgliederbefragung
auf dem Nikolausparteitag vom 6. bis zum


  1. Dezember in Berlin. Dass sich die SPD
    diese lange Zeit nimmt, mag man als
    Saumseligkeit tadeln; es ist aber auch ein
    Zeichen von Souveränität in für sie exis-
    tenziell schwierigen Zeiten.
    Solche Souveränität wünscht man sich
    von der Union und der SPD im Sturm nach
    dem 1. September. Panik ist nämlich das
    Letzte, was das Land brauchen kann. Es
    herrscht jetzt die Ruhe vor dem Sturm. Es
    braucht Ruhe auch nach dem Sturm.


Zwei Angreifer, zwei Massaker, mehr als
dreißig Tote – es wäre ein Wunder gewe-
sen, wenn im tief gespaltenen, aufgehetz-
ten Amerika die vielen Kolumnisten und
Kolumnistinnen, die dafür bezahlt wer-
den, immer zu allem ihre Meinung zu sa-
gen, einmal still gewesen wären. Die Kom-
mentatoren in den beiden politischen La-
gern machten sich lieber sofort daran,
der schockierten Nation zu erklären, wel-
che Schuld das jeweils andere Lager an
den Bluttaten trage – nach dem Muster:
Deren Attentäter ist schlimmer als unser
Attentäter.

Die Linken zeigen auf das Massaker in
El Paso. Dort hat vor einer Woche ein of-
fenbar rassistisch motivierter Attentäter
in einem Walmart um sich geschossen. Er
habe Amerika vor der „Invasion“ von Mi-
granten aus Lateinamerika retten wol-
len, ließ er wissen. Für Amerikas Linke ist
klar, dass der wahre Schuldige hinter
diesem Verbrechen der Präsident ist.
Schließlich redet auch Donald Trump
dauernd von einer angeblichen „Invasi-
on“ an der Grenze, die abgewehrt werden
müsse. „Trump ist ein weißer Nationa-
list, der Terrorismus befeuert“, lautete
die Überschrift über einem Stück der Ko-
lumnistin Michelle Goldberg in derNew
York Times. In dem Artikel nannte sie
Trump einen „Demagogen“, der rechter
Gewalt Vorschub leiste und die Sprache
der Rassisten und Rechtsextremen im All-
tag salonfähig mache.

Das wiederum erbost die Konservati-
ven. Die Rechten zeigen deswegen auf
das Massaker in Dayton. Der dortige Tä-
ter stand politisch offenbar ziemlich weit
links, auf Twitter hatte er Sympathiebe-
kundungen für die linksliberale demokra-
tische Präsidentschaftskandidatin Eliza-
beth Warren und für die Gruppe Antifa
gepostet. Die Kolumnistin Ann Coulter, ei-
ne reaktionäre Betonköpfin, wenn man
das so sagen kann, warf in einem Artikel
auf der rechten InternetseiteBreitbartih-
ren linken Kollegen vor, die politische Ein-
stellung des Dayton-Attentäters zu igno-
rieren. Lege man an diesen die gleichen
Maßstäbe von Schuld und Verantwor-
tung an wie an den Angreifer von El Paso
und Trump, „dann müsste jeder demo-
kratische Präsidentschaftskandidat um-
gehend auf die Liste der Terrorverdächti-
gen gesetzt werden“.

Die normalen Amerikaner fragen sich
derweil, was aus ihrem Land eigentlich
geworden ist. Woher der Hass kommt.
Und warum ihre Politiker nichts gegen
das Gemetzel tun. „Wann ist genug eigent-
lich genug?“, fragte diePowell Tribune,
das Lokalblatt der Kleinstadt Powell in
Wyoming. Das ist eine erzkonservative
Gegend, Trump-Land. Doch selbst dort
weiß man, dass Waffen, die für den Krieg
entwickelt wurden, nicht in die Hände
von hassenden, psychisch gestörten Men-
schen gehören: „Sollten wir damit nicht
vorsichtiger sein?“

Heribert Prantl ist
Kolumnist und Autor der
Süddeutschen Zeitung.

Hubert Wetzel ist
US-Korrespondent
der SZ.

U


nlängst haben die Justizminister
der EU die Europäische Kommissi-
on aufgefordert, die Möglichkeiten
einer erneuten Gesetzesinitiative zur Vor-
ratsdatenspeicherung zu prüfen. Wenn
die Kommission sich darauf einlassen wür-
de, dann wäre diese Wiederauferstehung
kein freudig herbeigesehntes Ereignis,
sondern die Wiederkehr eines erfolglosen
Albtraums.
Schon die Bezeichnung „Vorratsdaten-
speicherung“ ist eine verharmlosende
Täuschung der Öffentlichkeit über die Ab-
sicht, die Provider gesetzlich zu einer Min-
destdauer der Speicherung aller elektroni-
schen Kommunikationsdaten von 520 Mil-
lionen Einwohnern Europas zu verpflich-
ten. Das ist keine polizeitaktische Kleinig-
keit, sondern das Ende privaten Lebens.
Jedermann wird zum gläsernen Bürger.
Wer heute auf elektronische Kommuni-
kation verzichtet, wird zum totalen Ein-
siedler. Wer das nicht will, soll dafür hin-
nehmen, dass ohne jeden konkreten An-
lass, ohne vermutete Straftat, ohne kon-

krete Gefahr, „auf Vorrat“ jedes Telefonat,
jede SMS, jeder E-Mail-Kontakt, jedes
Handygespräch registriert wird, dass wer
mit wem, wann, wie lange, von wo aus und
wohin Kontakt hatte oder erfolglos haben
wollte, jeder Bestand einer Funkzellenab-
frage auf Monate oder Jahre gespeichert
und den staatlichen Behörden — Polizei-
en, Staatsanwaltschaften, Nachrichten-
diensten — unverzüglich auf Anfrage zur
Verfügung gestellt wird. Schon eine ma-
schinelle Auswertung der Kommunikati-
onsdaten ermöglicht dem Staat und lega-
len oder illegalen Hackern tiefste Einbli-
cke in das private Leben der Betroffenen.
Das Bundesverfassungsgericht sagt da-
zu in seinem Urteil vom 2. März 2010, dass
das ein besonders schwerer Eingriff ist
mit einer Streubreite, die es in unserer
Rechtsordnung bisher nicht gibt. Die Spei-
cherung beziehe sich auf Alltagshandeln,
das für die Teilnahme am sozialen Leben
nicht mehr verzichtbar sei. Aus den gesam-
melten Daten ließen sich „tiefe Einblicke
in das soziale Umfeld und die individuel-
len Aktivitäten eines jeden Bürgers gewin-
nen“. Man könne auch bei „automatisier-
ter Auswertung bis in die Intimsphäre hin-
reichende inhaltliche Rückschlüsse über

gesellschaftliche und politische Zugehö-
rigkeiten“ ziehen sowie über „persönliche
Vorlieben, Neigungen und Schwächen der-
jenigen, deren Verbindungsdaten ausge-
wertet werden“. Eine solche Speicherung
könne die Erstellung von Persönlichkeits-
und Bewegungsprofilen der Bürger ermög-
lichen. Bezogen auf Gruppen und Verbän-
de erlaubten die Daten unter Umständen
die Aufdeckung von Einflussstrukturen
und Entscheidungsabläufen.
Und dann sagt das Verfassungsgericht:
Die Vorratsdatenspeicherung zwinge den
Gesetzgeber zu größter Zurückhaltung.
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bür-
ger nicht total erfasst und registriert wer-

den darf, gehört zur verfassungsrechtli-
chen Identität der Bundesrepublik
Deutschland, für deren Wahrung sich
die Bundesrepublik auch in europäi-
schen und internationalen Zusammen-
hängen einsetzen muss“.
Die sich daraus ergebende Aufforde-
rung, der Gesetzgeber möge doch einmal
eine Gesamtübersicht über die bisher ge-
setzlich geregelten heimlichen und an-
lasslosen Ermittlungsmöglichkeiten er-
stellen, blieb ohne Reaktion. Im Übrigen
konnte auch die EU-Kommission trotz
zahlreicher Bemühungen und Gutach-
ten nicht belegen, dass die Einführung
der Speicherung in den betreffenden
Ländern die Aufklärungsrate erhöht
oder die Kriminalität gesenkt habe.
Der EuGH hob die europäische Richtli-
nie 2014 auf. Eine neue Richtlinie zur Vor-
ratsdatenspeicherung kann die EU ohne
Änderung der Europäischen Verträge
nicht beschließen. Gleichwohl beschloss
der Bundestag 2015 erneut eine Vorrats-
datenspeicherung. Zu der zweiten Verfas-
sungsbeschwerde vom 21. Januar 2016
von uns und weiteren Beschwerdefüh-
rern hat sich die Bundesregierung erst
nach über zwei Jahren inhaltlich geäu-
ßert. Inzwischen hatte aber das OVG
Münster 2017 in einem anderen Verfah-
ren vor dem Verwaltungsgericht Köln
entschieden, dass auch das erneute Bun-
desgesetz gegen europäisches Recht ver-
stoße und daher bis zur endgültigen Ent-
scheidung des Kölner Gerichts nicht
durchgesetzt werden kann. Daraufhin
entschied die Bundesnetzagentur, dass
sie das Speichergesetz bis zu dieser Ent-
scheidung auch gegen keinen anderen
Provider durchsetzen werde. Sehr
schön! Die Bundesregierung schweigt zu
dieser bemerkenswerten Entscheidung.
Alles hat seine Zeit. Man sollte schon
wissen, ob das Gesetz gilt und angewen-
det wird oder nicht. Es geht nicht um ju-
ristische Turnübungen. Es geht um unse-
re Verfassung.

Burkhard Hirsch, FDP, war von 1975 bis 1980 In-
nenminister von Nordrhein-Westfalen.

DEFGH Nr. 184, Samstag/Sonntag, 10./11. August 2019 HF2 MEINUNG 5


HURZLMEIER-RUDI.DE

Ein Albtraum


kehrt zurück


In der EU ist die
Vorratsdatenspeicherung
wieder ein Thema.
Auf dem Spiel steht der
Kern unserer Verfassung

VON
BURKHARD HIRSCH

Vor dem Sturm


Die bevorstehenden drei Landtagswahlen im Osten
werden die schwarz-rote Merkel-Koalition beuteln.
Wie und warum man da Ruhe bewahren sollte

VON HERIBERT PRANTL


Alles menschliche Gehirn – vereint in einem weichen Wesen

MEINE PRESSESCHAU


Rechte Schuld


undlinke Schuld


HURZLMEIERMALEREI


Ein Ende der Groko im späten


Herbst oder Winter muss keine


Untergangsvisionen auslösen


Niemand kann nachweisen,
dass die Speicherung im Kampf
gegen Kriminalität wirklich hilft

Warum die Minderheitsregierung
für Angela Merkel auch
ein großes Finale sein kann

SZL

Als Inbegriff von Freiheit und Abenteuer weckt Australien mit seinem Outback
und schillernden Küstenmetropolen das Fernweh vieler Menschen rund um
den Erdball. Eine besondere Perspektive auf den australischen Kontinent
bietet diese Kreuzfahrt an Bord der SEA PRINCESS. Zur Einstimmung tauchen
Sie zu Beginn in den pulsierenden Alltag der Millionenmetropole Sydneys ein
und besichtigen dort unter anderem das berühmte Opernhaus. Sydney ist der
Start- und Zielort der Kreuzfahrt unter dem Motto „Rund um Australien“. Nach
einem ersten Stopp in Melbourne mit seinen Wolkenkratzern geht es u. a.
nach Hobart, Adelaide, Albany und Fremantle (Perth). Entlang der atembe-
raubenden Küste Kimberlys führt die Route auch über Darwin und Cairns. Ein
Abstecher nach Papua-Neuguinea rundet das Abenteuer ab.

Reisetermin: 7. März bis 8. April 2020

Veranstalter: Hanseat Reisen GmbH, Langenstraße 20, 28195 Bremen

Hinweis zur Barrierefreiheit: Unser Angebot ist für Reisende mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt
geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Reisepreis pro Person:

Ein Angebot der Hanseat Reisen GmbH, präsentiert von der Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München

Süddeutsche Zeitung Leserreise: Kreuzfahrt mit der SEA PRINCESS rund um Australien


Foto: Fotolia/Paul Liu

2-Bett-Kabine außen 7.599 €

2-Bett-Kabine mit Balkon 8.999 €

Eingeschlossene Leistungen:
· Rail & Fly 2. Klasse
· Linienfl ug mit Emirates von München nach Sydney und zurück
· Alle erforderlichen Transfers vor Ort
· Vorprogramm Sydney: 2 Übernachtungen in einem zentral gelegenen Hotel
(Landeskategorie: 4 Sterne) mit Frühstück; Stadtrundfahrt mit Besuch des
Opernhauses und Hafenrundfahrt mit Deutsch sprechender Reiseleitung
· Kreuzfahrt mit der SEA PRINCESS mit 28 Übernachtungen an Bord
· Vollpension an Bord
· Teilnahme an Bordveranstaltungen
· Unterhaltungsprogramm an Bord

Inklusive
Vorprogramm
in Sydney

Mehr unter: sz.de/leserreisen

Informationen, Beratung und Buchungsanfragen:

040 / 710 091 18 (Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr)

Foto: Princess Cruises
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