Die Welt Kompakt - 01.08.2019

(Brent) #1
Stunde gibt’s nicht, reichen Ih-
nen auch zehn Minuten, um wie-
der herunterzukommen?“, fragt
Bürgelin. Daraufhin kassiert er
den Befangenheitsantrag: Mehre-
re Verteidiger werfen ihm vor,
das Verfahren um jeden Preis
durchzuführen, ohne auf berech-
tigte Hinweise einzugehen.
Die Staatsanwaltschaft springt
dem Richter bei: Der Anklagever-
treter Thorsten Krapp sagt, es sei
nicht erkennbar, dass Bürgelin
„in hohem Maße rechtsfehler-
haft“ vorgegangen sei. Diese Vo-
raussetzung müsse aber für einen
erfolgreichen Befangenheitsan-
trag vorliegen. Krapp sagt auch,
dass Anwältin Oetjen im Übrigen
häufiger unterbrochen habe.
Oetjen wiederum sieht sich in
der Pflicht, dazwischenzugehen,
auch wenn sie provokant wirken
mag. So fordert sie die Kammer
auch auf, die Vorstrafenregister
der Angeklagten nicht zu verle-
sen, um diese nicht „zu stigmati-
sieren“. Der Richter sieht das an-
ders. Die Vorstrafen müssten in
diesem Verfahren vorgetragen
werden, sie seien ja auch „ellen-
lang“. Es geht aber dann doch
noch um den Fall.
Mahmud A. setzt sich an den
Zeugentisch in der Mitte des Saa-
les. Er ist 25 Jahre alt und lebt
seit drei Jahren in Deutschland.
Es folgt eine für dieses Verfahren
typische Vernehmung: Ja, Mah-
mud hat etwas gesehen und er-
kennt auch verschiedene Ange-
klagte wieder.
Aber die zeitlichen Abläufe ge-
raten durcheinander, er wider-
spricht sich, seine Aussage
weicht zudem von dem ab, was er
bei der Polizei ausgesagt hat. So
ist auch nach mehreren Stunden
nicht völlig klar ist, was Mahmud
A. wahrgenommen hat. Und ob
er möglicherweise sich selbst

oder andere schützen will.Die
Staatsanwaltschaft ermittelt ge-
gen ihn wegen des Verdachts der
Vergewaltigung und unterlasse-
ner Hilfeleistung. Die Ermittler
halten es für möglich, dass auch
Mahmud mitgemacht hat. Doch
der widerspricht. In seiner Ver-
nehmung hat er gesagt: „Yahia H.
hat mich vor dem Klub gefragt,
ob ich Sex haben will. Draußen
liegt ein Mädchen, man kann mit
ihr schlafen.“
Yahia H., ebenfalls angeklagt,
saß demnach an jenem Abend
nur wenige Meter von Mahmud
A. entfernt. Aber der, so sagt er
vor Gericht, wollte nicht: „Ich
wollte nicht, ich habe ja eine
Freundin.“ Er habe zwar Schreie
gehört, aber das „waren keine
Hilfeschreie“. Sie habe vielmehr
„Fick mich“ oder „Fick mich wei-
ter“ gesagt. „Sonst hätte ich ihr ja
geholfen“, sagte Mahmud A.
Als er wieder im Klub war, ha-
be ihm ein anderer Angeklagter
noch einmal angeboten, mit „der
Frau zu schlafen“. Auch das habe
er abgelehnt, sagt A. Ihm sei auch
klar gewesen, dass die Frau im
Gebüsch unter Drogeneinfluss
stand.
Er benennt aber einen, den er
für verantwortlich hält: Der An-
geklagte Majd H. „hätte die Frau
klar gemacht“, er habe auch die
Drogen verkauft. Das passt zur
Darstellung der Staatsanwalt-
schaft. Die wirft Majd H. vor,
Friederike W. ein Getränk in die
Hand gedrückt zu haben, das mit
K.-o.-Tropfen oder einer ähnli-
chen Substanz versetzt war.
Am Ende dieses lauten, heik-
len Verhandlungstages gibt es
keine wirklich neuen Erkenntnis-
se. Was es gibt, ist ein Zeuge, der
eines immer und immer wieder
sagt: „Es war keine Vergewalti-
gung, sie wollte es.“

Eine Straße und die angrenzen-
de Grünanlage im Freiburger
Industriegebiet nahe des Tatorts

DPA

/PATRICK SEEGER

DIE WELIE WELIE WELTKOMPAKTTKOMPAKT DONNERSTAG,1.AUGUST2019 PANORAMA 31


J


e merkwürdiger der Name
des Gesetzes, desto mehr
Geld fließt – könnte man
zumindest meinen. Ein Beispiel:
Das Gute-Kita-Gesetz ist dem
Bund 5,5 Milliarden Euro wert.
Auch beim Starke-Familien-Ge-
setz kommt einiges zusammen.
Und dann wären da auch noch
BAB-Leistungen, BAföG oder
EQ-Geld. Das und noch mehr
bringt der Monat August. Ein
Überblick.

VON STEPHAN MAASS

Ab 1. August werden neben Fa-
milien, die Sozialleistungen be-
ziehen, auch Familien mit klei-
nem Einkommen von Kitabeiträ-
gen befreit, wenn sie zum Bei-
spiel einen Kinderzuschlag oder
Wohngeld erhalten. Das ist Teil
des Gute-Kita-Gesetzes, das zu
Jahresbeginn in Kraft getreten
ist. 1,2 Millionen Kinder hätten
einen Anspruch auf eine bei-
tragsfreie Kitazeit, so das Bun-
desfamilienministerium. Und es
gibt noch eine weitere Ände-
rung: Bundesweit müssen El-
ternbeiträge für alle Familien ge-
staffelt werden. Die Länder kön-
nen die Mittel aus dem Gesetz
außerdem für zusätzliche län-
derspezifische Maßnahmen nut-
zen, die Familien bei den Gebüh-
ren entlasten. Bis 2022 zahlt der
Bund 5,5 Milliarden Euro an die
Bundesländer, für deren Maß-
nahmen zur Weiterentwicklung
der Qualität in der Kindertages-
betreuung und zur Entlastung
der Eltern bei den Gebühren.

ZUSCHÜSSE FÜR AZUBIS

Auch für Auszubildende zahlt
der Staat ab August mehr. Wenn
sie keinen Anspruch auf BAföG
haben, können sie Berufsausbil-
dungsbeihilfe (BAB) beantragen.
Die Höchstfördersätze steigen
zum Monatswechsel von derzeit
622 Euro auf monatlich 716 Euro.
Zum 1. August 2020 soll ein wei-
terer Anstieg auf 723 Euro erfol-
gen. Die Berechnung der BAB-
Leistung ist kompliziert, weil
das Azubi-Einkommen und das
Einkommen der Eltern berück-
sichtigt werden. Aber es gibt
noch weitere Zuschüsse, etwa
für Heimfahrten oder Arbeits-
kleidung. Bedingung für die
BAB-Hilfe: Azubis können wäh-
rend der Berufsausbildung nicht
bei den Eltern wohnen, weil der
Ausbildungsbetrieb vom Eltern-
haus zu weit entfernt ist. Aus-
nahmen: Sind Auszubildende
über 18 Jahre alt oder verheiratet
oder in einer Lebenspartner-
schaft verbunden oder haben
mindestens ein Kind, können sie
auch BAB erhalten, wenn sie in
erreichbarer Nähe zum Eltern-
haus leben. Anspruch auf die
Beihilfe besteht für die Dauer
der Ausbildung. Über den An-
spruch wird in der Regel für 18
Monate entschieden.

TEILHABE AN BILDUNG

Im Rahmen des sogenannten
Starke-Familien-Gesetzes steigt
ab Donnerstag der Betrag für die

Ausstattung mit Schulbedarf
von 100 auf 150 Euro pro Schul-
jahr und Kind. Die Förderung be-
kommen Familien mit geringem
oder mittlerem Einkommen als
Zuschuss zum Kindergeld. Im
Rahmen der neuen „Leistungen
für Bildung und Teilhabe“ erhö-
hen sich auch die Zuschüsse zu
Beiträgen für Sportverein oder
Musikschule von 10 auf 15 Euro
im Monat. Zudem entfallen Ei-
genanteile beim Schulessen und
der Schülerbeförderung. Gleich-
zeitig wird es hier Vereinfachun-
gen geben, darunter bei der An-
tragstellung.

BAFÖG STEIGT

1,2 Milliarden Euro steckt der
Bund in eine Erhöhung des
BAföG. Die Ausbildungsbeihilfe
für Schüler und Studenten soll
in zwei Schritten – am 1. August
2019 und dann ein Jahr später –
um 17 Prozent steigen. Der
Höchstsatz klettert zum Mo-
natswechsel von 735 Euro im
Monat auf 853 Euro. Zum Win-
tersemester 2020/2021 steigt er
dann auf 861 Euro im Monat.

ZUSCHÜSSE FÜR DIE EIN-
STIEGSQUALIFIZIERUNG

Jugendliche, die nach dem Be-
ginn des neuen Ausbildungsjah-
res noch keine Lehrstelle gefun-
den haben, können mit der Ein-
stiegsqualifizierung (EQ) die
Lücke zur Ausbildung schließen.
Betriebe können junge Men-
schen im Rahmen dieses geför-
derten Langzeitpraktikums an
eine Ausbildung in ihrem Betrieb
heranführen. Für eine EQ, die ab
dem 1. August 2019 beginnt,
steigt nicht nur die maximale
Höhe des Zuschusses, der von
Agentur für Arbeit oder Jobcen-
ter gewährt wird, von 231 Euro
auf 243 Euro an, sondern auch
der Anteil am der Sozialversi-
cherung von 116 Euro auf 121 Eu-
ro, so die IHK für Osnabrück,
das Emsland und die Grafschaft
Bentheim.

BESSERE VERGÜTUNG FÜR
BERUFSBETREUER

Die Vergütung für berufliche
Betreuerinnen und Betreuer
wird um durchschnittlich 17 Pro-
zent erhöht. Dies sieht ein von
der Bundesregierung einge-
brachtes Gesetz vor, das bereits
am 27. Juli in Kraft getreten ist.
Auch eine Modernisierung des
Systems sei vorgesehen, so die
Bundesregierung. Demnach sind
monatliche Fallpauschalen mög-
lich. Das lasse im Vergleich zum
bisherigen Einzelabrechnungs-
system mehr Möglichkeiten zu.

GEFLÜCHTETE WERDEN
FRÜHZEITIG GEFÖRDERT

Am 1. August tritt das Auslän-
derbeschäftigungsförderungsge-
setz in Kraft. Geflüchtete sollen
damit schneller Zugang zu Inte-
grations- und Sprachkursen er-
halten. Auch der Einstieg in die
Berufsausbildung soll erleichtert
werden. Ziel ist es, Asylsuchende
mit Bleibeperspektive schneller
in den Arbeitsmarkt zu integrie-
ren. Nach neun Monaten Aufent-
halt in Deutschland können alle
gestatteten Ausländer an einem
Integrationskurs oder bei Bedarf
an einem berufsbezogenen
Sprachkurs teilnehmen, sofern
sie bei der Bundesagentur für
Arbeit arbeitssuchend gemeldet
sind. Bisher war das nur für Asyl-
suchende mit guter Bleibeper-
spektive möglich.

MEHR SCHUTZ VOR UV-
STRAHLUNG

Arbeitnehmer, die intensiver
Sonnenstrahlung ausgesetzt
sind, haben bereits seit dem 18.
Juli Anspruch darauf, vom Be-
triebsarzt über ihre Gesund-
heitsrisiken beraten und aufge-
klärt zu werden. Das regelt eine
Änderung der Verordnung zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge,
wodurch die Gesundheitsgefähr-
dung durch schädliche UV-
Strahlung minimiert werden
soll. Zudem sieht die Verord-
nung Schutzmaßnahmen wie
Sonnensegel oder die Verlage-
rung von Arbeitszeiten vor.

Was


sich im


August


für


Verbraucher


ändert


Der Staat öffnet
seine Kassen.

Es gibt mehr Geld für
Familien mit
Kita-Kindern,
Auszubildende,
Schüler und

Studenten


РЕЛ


ИЗЗA. wahrgenommen hat. Und obA. wahrgenommen hat. Und obП

nicht völlig klar ist, was Mahmudnicht völlig klar ist, was Mahmudnicht völlig klar ist, was Mahmudnicht völlig klar ist, was Mahmudnicht völlig klar ist, was Mahmudnicht völlig klar ist, was MahmudПОДД

Г
nicht völlig klar ist, was Mahmud

Г
nicht völlig klar ist, was Mahmud

ist auch nach mehreren Stundenist auch nach mehreren Stundenist auch nach mehreren Stundenist auch nach mehreren Stundenist auch nach mehreren Stundenist auch nach mehreren StundenООТТОО
В

bei der Polizei ausgesagt hat. So
В

bei der Polizei ausgesagt hat. So
ist auch nach mehreren Stundenist auch nach mehreren StundenВ

bei der Polizei ausgesagt hat. Sobei der Polizei ausgesagt hat. Sobei der Polizei ausgesagt hat. Sobei der Polizei ausgesagt hat. Sobei der Polizei ausgesagt hat. SoИИЛ
bei der Polizei ausgesagt hat. Sobei der Polizei ausgesagt hat. Sobei der Polizei ausgesagt hat. SoАГГР

weicht zudem von dem ab, was erweicht zudem von dem ab, was erР
bei der Polizei ausgesagt hat. So

Р
bei der Polizei ausgesagt hat. So

weicht zudem von dem ab, was erweicht zudem von dem ab, was erweicht zudem von dem ab, was erweicht zudem von dem ab, was erweicht zudem von dem ab, was erweicht zudem von dem ab, was erУУППП

spricht sich, seine Aussagespricht sich, seine Aussageweicht zudem von dem ab, was erweicht zudem von dem ab, was erААА

nicht völlig klar ist, was Mahmudnicht völlig klar ist, was Mahmud"What's "What's
A. wahrgenommen hat. Und ob

"What's
A. wahrgenommen hat. Und ob

News"

bei der Polizei ausgesagt hat. So
News"

bei der Polizei ausgesagt hat. So
ist auch nach mehreren Stundenist auch nach mehreren StundenNews"

VK.COM/WSNWS

ist auch nach mehreren Stunden

VK.COM/WSNWS

ist auch nach mehreren Stunden
nicht völlig klar ist, was Mahmud
VK.COM/WSNWS

nicht völlig klar ist, was Mahmud
A. wahrgenommen hat. Und obA. wahrgenommen hat. Und obVK.COM/WSNWS
Free download pdf