Die Welt am Sonntag - 04.08.2019

(Sean Pound) #1
Dass es mit den Zinsen
wieder aufwärts geht,
erwies sich für Sparer als
trügerische Hoffnung

BLOOMBERG

/JASPER JUINEN

WWWas vor Kurzem noch unglaublichas vor Kurzem noch unglaublich
schien, könnte bald Wirklichkeit wer-
den: Banken bieten Immobilienkredite
an, bei denen Kunden weniger Geld zu-
rückzahlen müssen, als sie aufgenom-
men haben. Sprich: Auf dem Preisschild
des Kredits steht eine Prozentzahl mit
einem Minuszeichen. Noch ist es nicht
so weit. Doch vor wenigen Monaten
konnte sich auch noch niemand vor-
stellen, dass die billigsten Banken zehn-
jährige Hypothekenkredite für 0,5 Pro-
zent pro Jahr vergeben, der Durch-
schnittswert ist mittlerweile auf 0,8
Prozent abgesackt.

Die Niedrigzinspolitik der Europäi-
schen Zentralbank (EZB) führt zu vie-
lem, was sich Kunden lange nicht vor-
stellen konnten – darunter ist auch eini-
ges, über das sie sich ärgern. So werden
ihnen lohnende Sparverträge gekün-
digt, die Gebühren für Karte und Konto
erhöht, selbst Strafzinsen sind kein Ta-
bu mehr. Der Kampf um das Wenige an
Zins, das noch übrig geblieben ist, ge-
winnt an Schärfe. Umso wichtiger ist es
für Kunden, dass sie wissen, wie sie sich
wehren können.
Für die neue Schärfe ist vor allem
EZB-Präsident Mario Draghi verant-
wortlich. Er zerstörte Ende Juli alle Er-
wartungen, dass es in absehbarer Zeit
zu einer Änderung der Zinspolitik kom-
men wird. Er zementierte die Minizin-
sen mit Verweis auf die sich eintrüben-
de Konjunktur und die mittlerweile
schon chronisch niedrige Inflationsrate
in Europa – auf dass sie über seine
Amtszeit hinaus bestehen bleiben.
Draghi geht Ende Oktober.
„„„Viele Banken wurden auf dem fal-Viele Banken wurden auf dem fal-
schen Fuß erwischt“, sagt Ingo
Garczorz. Der Bankenexperte der Unter-
nehmensberatung Berg Lund & Compa-
nnny ist regelmäßig im Austausch mity ist regelmäßig im Austausch mit
Bankchefs, vor allem mit jenen, die Spar-
kassen und Volksbanken vorstehen. Vie-
le von ihnen seien bislang von höheren
Zinsen im Jahr 2020, spätestens 2021
ausgegangen, sagt Garczorz, und damit
von einem Anstieg der Bauzinsen auf 1,8
Prozent – nicht von einem Rückgang auf
0 ,8 Prozent. „Bei 1,8 Prozent verdienen
Banken Geld, bei 0,8 Prozent legen sie
drauf“, beschreibt er den aus seiner
Sicht mittlerweile ruinösen Wettbewerb.
Das Bankgeschäft funktioniert nun
einmal ohne Zins nicht. Das wider-
spricht der Grundidee des Geschäfts-
modells: Geld bei Sparern gegen Zah-
lung eines Zinses einsammeln und zu
einem höheren Zins als Kredit wieder
ausgeben oder am Kapitalmarkt anle-
gen. Noch zeigt sich der Widerspruch
nicht in den Ergebnissen. Die Sparkas-
sen kamen 2018 genauso wie die Ge-
nossenschaftsbanken immer noch auf
einen Gewinn von rund zwei Milliar-
den Euro.
Das liegt allerdings an der Vergan-
genheit, nicht an der Gegenwart: Vor
sieben, acht Jahren konnten die Banken
für einen Immobilienkredit mit zehn
Jahren Laufzeit noch drei Prozent ver-
langen, für zehnjährige Staatsanleihen
gab es noch zwei Prozent. Aktuell wei-
sen alle deutschen Staatsanleihen einen
Minuszins aus. Selbst wer 30 Jahre auf
sein Geld verzichtet, muss mit einer ef-
fektiven Verzinsung von minus 0,002
Prozent kalkulieren. „Die Ergebnisse
der Sparkassen werden insbesondere ab
2022 stark zurückgehen. Dann laufen
die letzten hoch verzinsten Kredite und
Eigenanlagen aus“, sagt Michael Erm-
rich, Geschäftsführender Präsident des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes.
Für Geld, das täglich verfügbar sein
muss und deshalb über Nacht bei der
Notenbank geparkt wird, müssen Ban-
ken schon heute einen negativen Einla-
genzins von 0,4 Prozent bezahlen. Er-
wartet wird, dass Draghi ihn schon bald
sogar auf minus 0,5 Prozent senkt. Ban-
kenvertreter malen deshalb das
Schreckgespenst vieler Kleinsparer an
die Wand: Strafzinsen für alle. „Kunden
wie Banken sollten sich darauf vorberei-
ten, dass die EZB im September ihre
Signale einer weiteren Senkung des Ein-
lagenzinses wahr macht“, sagt Marija
Kolak, Präsidentin des Bundesverban-
des der Volks- und Raiffeisenbanken.
Damit erhöhe sich die Gefahr von Mi-
nuszinsen für Privatkunden.

Was bedrohlich klingt, sollte Bank-
kunden nicht allzu sehr schrecken.
Denn es ist rechtlich gar nicht so ein-
fach, Strafzinsen umzusetzen. Banken
können zwar sogenannte Verwahrent-
gelte fordern. Allerdings müssten sie
dafür jedem Kunden einen neuen Kon-
tovertrag vorlegen, in dem dieses Ent-
gelt festgelegt ist. Nicht nur der Auf-
wand wäre immens, sondern auch die
Gefahr, dass sich die Kunden nach einer
anderen Bank umschauen.
Ermrich vom Ostdeutschen Sparkas-
senverband ist sich dieser Gefahr be-
wusst und äußert sich entsprechend zu-
rückhaltend. „Unser Ziel ist es, die Wei-
tergabe von Negativzinsen an unsere
Kunden auch in Zukunft zu vermeiden“,
sagt er. Vorstellbar sei höchstens, dass
mit jenen Kunden, die Einlagen im
sechsstelligen Bereich bei den Sparkas-
sen parkten, Verwahrentgelte verein-
bart werden. Dies ist bereits geschehen.
Das Finanzportal biallo.de listet aktuell
30 Banken auf, die von vermögenden
Privatkunden ein Verwahrentgelt for-
dern, einige ab 100.000 Euro, andere
erst ab einer Million Euro.
In vielen Instituten wird allerdings
darüber nachgedacht, an welchen Ge-
bührenschrauben sie weiter drehen
können. Das geht einfacher. „Ich kann
mir vorstellen, dass Sparkassen ihre
Leistungen höher und differenzierter
bepreisen“, sagt Sparkassenpräsident
Ermrich mit Blick auf die Zukunft. Die
Zeiten seien vorbei, in denen Sparkas-
sen Kontokosten durch Erträge aus an-
deren Geschäften subventionieren
konnten. Dass noch Luft nach oben ist,
zeigt der Vergleich mit Frankreich. Dort
liegen die durchschnittlichen Konto-
kosten mehr als doppelt so hoch.
Schon zuletzt zeigten sich viele Ban-
ken erfinderisch, wenn es darum ging,
zusätzliche Einnahmequellen zu er-
schließen. Sie präsentierten immer aus-

gefeiltere und teurere Kontomodelle.
Wer nicht bereit ist, eine monatliche
Pauschale zu zahlen, muss mit Extrage-
bühren aller Art rechnen. Das kann für
das Einreichen eines Schecks sein, die
Überweisung auf Papier oder die Aus-
zahlung am Kassenschalter.
Alles müssen Kunden nicht hinneh-
men. Beispielsweise hat der Bundesge-
richtshof im Juni entschieden, dass
Banken für Geldabhebungen und Ein-
zahlungen am Schalter zwar grundsätz-
lich Gebühren erheben dürfen – aller-
dings nur in Höhe der Kosten, die da-
durch tatsächlich anfallen, so die Rich-
ter (Az. XI ZR 768/17). Grundsätzlich
gilt: Unrechtmäßig ist eine Gebühr
dann, wenn das Geldinstitut lediglich
eine gesetzliche Pflicht erfüllt. Das gilt
beispielsweise für die Änderung von
Freistellungsaufträgen oder das Verbu-
chen eingehender Raten für ein Baudar-
lehen. Schließlich bezahlt der Kunde da-
für bereits über die Kontogebühren
oder die Kreditzinsen.
Eine andere beliebte Strategie der
Banken im Zinskampf ist es, Zinsver-
sprechen von einst wieder einzukassie-
ren. So kündigte die Sparkasse Nürn-
berg gerade erst 21.268 Prämiensparver-
träge, die Kunden zwischen Sommer
1993 und Sommer 2004 abgeschlossen
hatten. Auch Kunden der Sparkassen in
Eichsfeld und Saarbrücken bekamen
unlängst Post.
Prämiensparen gehörte einst zu den
Verkaufshits der Sparkassen. Zusätzlich
zum Basiszins, der sich am allgemeinen
Marktniveau orientierte, gab es jährli-
che Prämien auf die Summe der jährli-
chen Einzahlungen – die nach 15 Jahren
die höchste Stufe erreichten. Zuletzt
war für die Kunden allein noch die Prä-
mie attraktiv, da der Basiszins bei null
lag. Das lohnte sich trotzdem: Die Spar-
pläne brachten immer noch mehr als
zwei Prozent Rendite pro Jahr.

Wehren können sich Kunden dage-
gen schwerlich. Ist die höchste Prämi-
enstufe erreicht, dürfen Sparkassen
den Vertrag kündigen, so entschied es
der Bundesgerichtshof im Mai (Az. XI
ZR 345/18). Es sei denn, im Vertrag ist
eine feste Laufzeit festgeschrieben. Ha-
ben Erben den Sparvertrag übernom-
men, tauchen in den neuen Unterlagen
häufiger 1188 Monate auf, also 99 Jahre.
In solchen Fällen empfehlen Ver-
brauchschützer, vorsorglich zu wider-
sprechen. Wer eine Rechtsschutzversi-
cherung hat, kann sich erkundigen, ob
diese die Kosten eines Rechtsstreits
übernimmt. Wichtig, so Verbraucher-
schützer: Das Geld aus dem Sparver-
trag in keinem Fall antasten, denn da-
durch würden Sparer die Kündigung ak-
zeptieren.
Lohnen für Kunden kann es sich
auch, die Zinszahlungen der Vergangen-
heit noch einmal nachrechnen zu las-
sen. Dabei geht es um den Basiszins von
Sparverträgen, der meist variabel ist.
Die Frage ist, ob die Banken diesen Zins
stets nach nachvollziehbaren Kriterien
angepasst haben. Oft nicht, sagt die Ver-
braucherzentrale Baden-Württemberg.
Die dortigen Experten haben gerade ei-
ne Untersuchung veröffentlicht: In 43
Fällen hatten die Institute insgesamt
89.970 Euro zu wenig Zinsen gezahlt,
durchschnittlich 2092 Euro.
Wer Zweifel hat, sollte seine Bank
schriftlich auffordern, die Rechnung of-
fenzulegen. Ein entsprechender Mus-
terbrieffindet sich auf der Internetseite
der Verbraucherzentralen. Die Antwor-
ten der Banken können Kunden dort
dann auch nachrechnen lassen. Kosten:
85 Euro. Am Ende des Zinskampfes
bleibt Kunden immer noch der Wechsel
der Bank. Nie war dieser einfacher. Die
beteiligten Institute sind mittlerweile
gesetzlich verpflichtet, die Kunden da-
bei tatkräftig zu unterstützen.

KAMPF


um den Zins


Banken und Kunden


leiden beide unter der


Geldpolitik der


Europäischen


Zentralbank. Worauf


sich Sparer einstellen


müssen – und wie sie


am besten auf


Niedrigzinsen, steigende


Kontogebühren und


Kündigungen von


Verträgen reagieren


W


VONKARSTEN SEIBEL

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August August August  Juli Juli Juli 

Quelle: FMH Finanzberatung

Angaben in Prozent

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Entwicklung der Hypotheken-
und Tagesgeldzinsen

Hypothekenzinsen
Tagesgeldzinsen

Wohnungsneubau:Protest in die Planung einbeziehenS. 43


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Abgezeichnet von:
Artdirector

Abgezeichnet von:
Textchef

Abgezeichnet von:
Chefredaktion

Abgezeichnet von:
Chef vom Dienst

37


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WELT AM SONNTAG NR.31 4.AUGUST2019 SEITE 37

FINANZEN & WOHNEN


Auf Britanniens


Spuren


Wir wollen über Donald Trumps
Strafzölle reden, über Asien im All-
gemeinen und China im Besonderen.
Doch als ich den britischen Fonds-
manager Dennis Eldridge am Freitag
treffe, ist er aus ganz anderen Grün-
den entnervt. Die ganze Woche war
er in Deutschland bei Kundentermi-
nen – in Frankfurt, Düsseldorf, Mün-
chen. Stets fuhr er dabei mit der
Bahn. „Und ich habe wirklich kein
einziges Mal erlebt, dass alles ge-
klappt hat“, sagt er.
Na gut, die hunderttausendste Ge-
schichte über die Unzulänglichkei-
ten der Deutschen Bahn, könnte man
meinen. Doch so simpel ist es nicht.
Denn Eldridge ist nicht das erste Mal
in Deutschland. Früher, so sagt er, da
sei er stets voller Bewunderung ge-
wesen, wenn er in Deutschland mit
der Bahn fuhr. Während hier alles
wie am Schnürchen klappte, war das
System in Großbritannien schon
längst kollabiert. Die Züge waren
verdreckt, kamen zu spät oder ent-
gleisten – was immer wieder auch
Menschenleben kostete. Die Privati-
sierung der Bahn war dort krachend
gescheitert.
Privatisiert wurde hier auch, nur
der finale Schritt, der Börsengang,
wurde hierzulande nicht vollzogen.
Dennoch steht die Deutsche Bahn
ebenfalls vor dem Kollaps. Oder ist
sie schon weiter? Eldridge jedenfalls
findet: „Ich erkenne inzwischen kei-
nen Unterschied mehr zur britischen
Bahn.“ Worte wie ein Dolchstoß –
aber doch so wahr. Immerhin scheint
er nach dieser Äußerung etwas er-
leichtert und findet seinen Humor
wieder. „So viel zu den unerfreuli-
chen Dingen“, sagt er. „Reden wir
jetzt über den Handelskrieg.“

GELD AM SONNTAG

VONFRANK STOCKER

D


ie geplante Änderung der
Grundsteuer dürfte Bewoh-
ner in teuren Wohnlagen
weniger belasten als befürchtet. Das
von Bundesfinanzminister Olaf
Scholz (SPD) vorgelegte Modell mit
einer vereinfachten Wertermittlung
von Immobilien sorge für eine An-
gleichung der verschiedenen Lagen
in einer Gemeinde, sagt Dirk Löhr,
Ökonom und Professor für Steuer-
lehre an der Hochschule Trier:
„Wohngrundstücke in guten Lagen
werden für Zwecke der Grundsteuer
systematisch unterbewertet, solche
in einfachen Lagen systematisch
überbewertet.“ Unter dem Strich
werde sich die künftige Steuerbelas-
tung im Vergleich zu heute in den
meisten Fällen nur wenig ändern.
Grund dafür sei eine Übergewich-
tung der Bodenwerte, die in zentra-
len Lagen zwar stark gestiegen sind.
Doch weil dort auch die Bebauung
meist dichter ist, werde dieser Effekt
im Scholz-Modell neutralisiert. Das
zeigt eine Beispielrechnung des
Steuerexperten, die WELT AM
SONNTAG vorliegt. Löhr spricht
von einer „lagebezogen regressiven
relativen Steuerbelastung. Entgegen
den – mit zweifelhaften Berech-
nungsbeispielen unterlegten – Un-
kenrufen von Steuerzahler- und
Grundeigentümerverbänden wird
das Wohnen nicht unbezahlbar.“
Kurz vor der Sommerpause hatte
Scholz einen Gesetzentwurf für eine
Grundsteuerreform in Umlauf ge-
bracht. Dieser enthält eine Öff-
nungsklausel, die den Bundeslän-
dern eigene Verfahren erlaubt. Dafür
ist eine Grundgesetzänderung not-
wendig. Ob der Bundesrat dem zu-
stimmt, ist allerdings offen. Bis
Jahresende muss eine Neuregelung
stehen. MICHAEL FABRICIUS

Grundsteuer


bleibt bezahlbar


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РЕЛИЗ ПОДГОТОВИЛА ГРУППА "What's News" VK.COM/WSNWS

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