Die Welt am Sonntag - 04.08.2019

(Sean Pound) #1
und Vernichtung umfasst, wird die Sache
unweigerlich komplizierter. Denn wie
soll die Rückkehr eines Gemäldes je ei-
nen Mord sühnen, gar die Auslöschung
einer ganzen Familie?
Die Bedeutung des Zurückgebens, so
Schönberger, ist nicht schon von vornhe-
rein im Akt selbst angelegt. Er muss erst
mühsam mit Bedeutung gefüllt werden.
Und zwar nicht nur von einer Partei al-
lein, sondern von allen Beteiligten ge-
meinsam. Die Autorin regt vor allem ge-
genüber den Gebenden „Mut zur einsei-
tigen Sinnstiftung“ an: Durch die For-
mulierung einer klaren Intention bei der
RRRückgabe seien die Erben in die Lageückgabe seien die Erben in die Lage
versetzt, diese Deutung entweder anzu-
nehmen oder abzulehnen. Jenseits die-
ser gegenseitigen Bekundungen aber lie-
ge die „Flucht ins Allgemeine“. Schön-
berger macht deutlich, wie sehr Restitu-
tionspolitik an der erzählerischen

Schwäche ihrer rechtlichen Grundlagen
krankt, die vor dem Aufgebot vielschich-
tiger Deutungsangebote kapitulieren.
Dass restituiert werden soll, ist klar. Wa-
rum, oft nicht so sehr.
Die ersten Restitutionen nach Kriegs-
ende erfolgten noch auf Basis der alliier-
ten Rückerstattungsgesetze, die das Un-
recht während der Herrschaft der Natio-
nalsozialisten klar benannten und da-
raus eine Pflicht zur Rückgabe herleite-
ten. Restitutionen wurden als eine der
zzzwingenden Leistungen Deutschlandswingenden Leistungen Deutschlands
begriffen, um wieder in den Kreis der
Menschheitsfamilie zurückzukehren.
Die Fristen des späteren westdeutschen
RRRückerstattungsgesetzes und des Ver-ückerstattungsgesetzes und des Ver-
mögensgesetzes, mit dem nach der Wie-
dervereinigung die Rückgaben in den
neuen Bundesländern geregelt wurden,
sind längst verstrichen. Heute müssen
Ansprüche anderweitig geltend gemacht

W


ir reden zu wenig
üüüber die deutscheber die deutsche
Restitutionspolitik.
Dabei gab es ohne
ZZZweifel genug Kon-weifel genug Kon-
troversen über den Umgang mit der NS-
Raubkunst. Doch sie haben sich in der
VVVergangenheit fast ausschließlich an derergangenheit fast ausschließlich an der
Begründbarkeit des Anspruchs entzün-
det, wie etwa bei der Rückgabe von
Ernst Ludwig Kirchners „Berliner Stra-
ßenszene“ an die Erbin der jüdischen
Familie Hess im Jahr 2006. War das Bild
zzzwischen 1933 und 1945 geraubt oder un-wischen 1933 und 1945 geraubt oder un-
ter Zwang verkauft worden? Oder hielt
diese Darstellung der Erben einer ge-
nauen Betrachtung doch nicht stand?
Musste das Werk zurückgegeben wer-
den, oder hätte es bleiben sollen? Kaum
gesprochen wird hingegen über das Ei-
gentliche, jenseits des technischen Akts
Restitution: die Rückgabe als kulturelle
Praxis. Was genau geschieht da, wenn
ein deutsches Museum über siebzig Jah-
re nach den Verbrechen der Nationalso-
zialisten ein Kunstwerk zurückgibt?
WWWelche Geschichte erzählen die Samm-elche Geschichte erzählen die Samm-
lungshüter von sich selbst, von unserem
Land – von Schuld, Verantwortung und
VVVergebung?ergebung?

Die Juristin Sophie Schönberger hat
mit „Was heilt Kunst? Die späte Rückga-
be von NS-Raubkunst als Mittel der Ver-
gangenheitspolitik“ (Wallstein-Verlag)
nun ein Buch vorgelegt, das die verbor-
genen Widersprüche und Leerstellen
der Restitutionsdebatte überzeugend
aaausleuchtet und sich zugleich als höchstusleuchtet und sich zugleich als höchst
anregender Begleittext für die weitere
Diskussion empfiehlt. Es geht Schönber-
ger nicht darum, Urteile über die Rich-
tigkeit oder Falschheit von erfolgten
oder verweigerten Rückgaben zu fällen.
Vielmehr drängt sie dazu, sich die Deu-
tungs- und Erzählmuster bewusst zu
machen, die hier – nicht selten unreflek-
tiert – produziert werden: Zurückgeben
ist nicht gleich zurückgeben.
Schönberger zeigt auf, dass die sozia-
le Funktion und kulturelle Bedeutung
einer Rückgabe weder festgeschrieben
noch selbsterklärend ist. Trotzdem wer-
de die Restitution ganz selbstverständ-
lich dem andauernden Kapitel der deut-
schen Vergangenheitsbewältigung zuge-
schrieben. Oft ist bereits hier unklar,
was damit gemeint ist: Denkt man Ver-
gangenheitsbewältigung rein wirtschaft-
lich, als materielle Entschädigung? Oder
als Anerkennung einer persönlichen
Leidensgeschichte? Soll sie sich gar ge-
gen das „Dritte Reich“ als unfassbares
Ganzes stemmen?
Ob und inwiefern mit der Rückgabe
eines Kunstwerks die Vergangenheit er-
fffolgreich „bewältigt“ werden könne, da-olgreich „bewältigt“ werden könne, da-
rüber müsse man sich genauestens ver-
ständigen, so Schönberger. Allein schon
die Definition stellt die Weichen für die
weiteren Zuschreibungen über das Re-
stituieren: Wird es als juristisches Ei-
gentumsobjekt verstanden? Oder als
letzte dingliche und deshalb so kostbare
Spur einer fast ausgelöschten Biografie?
Gemälde würden vermehrt sogar zu
„Chiffren für den gesamten Holocaust“,
stellt Schönberger fest.
WWWenn mit der Restitution ein ehema-enn mit der Restitution ein ehema-
liger Besitzzustand wiederhergestellt
wird, dann erscheint die Rückgabe eines
Gemäldes als adäquates Mittel. Doch
bezieht man sich mit dem Begriff der
Wiedergutmachung auch auf jenen Teil
der Geschichte, der nicht nur Raub, son-
dern auch Entrechtung, Vertreibung

werden, doch es fehlt an einem eindeutig
markierten Narrativ.
Deutsche Museen begreifen den Sinn
und Zweck ihrer Restitutionspolitik un-
terschiedlich. Viele Häuser verstehen
RRRückgaben oder anderweitige Einigun-ückgaben oder anderweitige Einigun-
gen unmissverständlich als Versuch, aus
eigenem Willen und im Rahmen ihrer
Möglichkeiten das geschehene Unrecht
zu sühnen. Andere scheinen den Akt der
Restitution eher als technische Reaktion
aaauf äußere Zwänge zu sehen: So erklärtuf äußere Zwänge zu sehen: So erklärt
den Besuchern der Neuen Galerie Kassel
ein Hinweistext die Geschichte des „Por-
traits der Familie von Ditfurth“ von Jo-
hann von der Embde. Nach der verlang-
ten „Herausgabe des Gemäldes“ durch
die Erben sei die Limbach-Kommission
„zur Vermeidung einer Klage“ angerufen
worden. Die Einigung mit den Erben
wird damit eher als Verhinderung eines
Rechtsstreits dargestellt statt als Akt
„der Anerkennung und Wiedergutma-
chung vergangenen Unrechts“.
Der Vielstimmigkeit der Museen stellt
Schönberger die Sprachlosigkeit des Ge-
setzgebers gegenüber. Seit den Vermö-
gensgesetzen, die noch von der DDR-
VVVolkskammer beschlossen wurden, habeolkskammer beschlossen wurden, habe
es in Deutschland keine konkrete gesetz-
liche Regelung zur NS-Raubkunst mehr
gegeben. Und während der Kunsthandel
üüüber die Umwege des Kulturgutschutz-ber die Umwege des Kulturgutschutz-
gesetzes von 2016 dazu verpflichtet sei,
Provenienzen lückenlos
zu klären, agieren die Mu-
seen auf Grundlage der
WWWashingtoner Erklärungashingtoner Erklärung
von 1998. Die rechtlich
nicht bindende Absichts-
bekundung rufe dazu auf,
„gerechte und faire“ Lö-
sungen zu finden, sei aber
kein auratischer Text, der
die breite Gesellschaft
mitreißen könne.
Die Versuche Deutsch-
lands, die Rückgabe von
NS-Raubkunst nicht mit
hartem Recht, sondern mit den weichen
Schlichtungsmechanismen der „Wa-
shingtoner Prinzipien“ und der lediglich
„Beratenden Kommission“ umzusetzen,
sieht Schönberger nicht zuletzt deswe-
gen kritisch, weil sie keine überzeugende
Erzählung haben stiften können, der sich
die Erben im Zweifelsfall anschließen
wollen. Die reine Berufung auf eine mo-
ralische Verpflichtung Deutschlands, de-
ren Fundamente für selbsterklärend ge-
halten und scheinbar deswegen nicht
mehr explizit formuliert werden, hat ein
fffatales gedankliches Vakuum entstehenatales gedankliches Vakuum entstehen
lassen: „Dieses Schweigen dröhnt im ge-
genwärtigen Restitutionsdiskurs beson-
ders laut.“
Es überrascht nicht, dass die Inhabe-
rin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht
an der Universität Düsseldorf auf die
„kulturelle und kommunikative Leis-
tungsfähigkeit“ des Rechts hinweist,
nicht allein durch die Schaffung verbind-
licher Rechtsnormen, sondern auch als
QQQuelle einer erzählerischen Aufladung.uelle einer erzählerischen Aufladung.
Bis heute fehle es an einer parlamentari-
schen Debatte, mit der sich gegenwärtige
und zukünftige Rückgaben von NS-
Raubkunst „in eine solche kollektiv legi-
timierte Erzählung einbetten“ ließen, so
Schönberger. Es ist das große Verdienst
ihres Buches, dass es am Ende aufzeigt,
wie die Restitutionspolitik heute – ohne
das Recht und seine bindende narrative
Kraft an ihrer Seite – fast schutzlos in ei-
ne Ära deutscher Erinnerungspolitik ein-
tritt, in der deren Grundlagen zuneh-
mend infrage gestellt werden. Die Mu-
seen sollte man damit nicht alleinlassen.

Seltene Erfolgs-
geschichte: Pro-
venienzforschung
des Bayerischen
NNNationalmuse-ationalmuse-
ums führte kürz-
lich zur Restituti-
on des von den
NNNazis geraubtenazis geraubten
Reliefs „Lied von
der Glocke“ an
die Erbenfamilie
Davidsohn

BAYERISCHES NATIONALMUSEUM/WALTER HABERLAND

VONMANUEL WISCHNEWSKI

SCHULD


und


Sühne


Der Wille zur Rückgabe von NS-Raubkunst


ist da. Aber Moral reicht als Verpflichtung


allein nicht aus. Warum die deutsche


Restitutionspolitik eine Erzählung braucht


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Abgezeichnet von:
Artdirector

Abgezeichnet von:
Textchef

Abgezeichnet von:
Chefredaktion

Abgezeichnet von:
Chef vom Dienst

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04.08.194. AUGUST 2019WSBE-VP1


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54 KUNSTMARKT WELT AM SONNTAG NR.31 4.AUGUST2019


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Bärbel Grässlin über


„Saloon Stairs“


Im Jahr 1990 kehrte Martin Kippen-
berger von seinem Aufenthalt in Los
Angeles nach Frankfurt am Main zu-
rück. Voller Euphorie und Enthusias-
mus berichtete er von der Ausstellung
der amerikanischen Künstlerin Cady
Noland, die er gerade in der Luhring
AAAugustine Hetzler Gallery in Santaugustine Hetzler Gallery in Santa
Monica gesehen hatte. Voller Stolz
zeigte er mir ein Foto der Arbeit „Sa-
loon Stairs Blank with Extra Wood“,
die er dort für seine Sammlung er-
worben hatte. Zu sehen war die höl-
zerne Konstruktion eines Balkons aus
einem Westernsaloon, aus dem Stü-
cke herausgebrochen waren, so als ob
ein Kampf stattgefunden hätte und
der Cowboy beim Sturz über den Bal-
kon das Geländer mitgerissen hätte.
Bis zu diesem Zeitpunkt kannte ich
Cady Noland und ihr Werk nicht
wirklich. Folglich konnte ich die Be-
geisterung, mit der Martin Kippen-
berger über ihre Arbeit und die Aus-
stellung sprach, nicht teilen. Mit tie-
fffem Blick in meine Augen sagte er:em Blick in meine Augen sagte er:
„Die macht Kunst auf Augenhöhe mit
ihren männlichen Kollegen. Du musst
sie unbedingt ausstellen oder zumin-
dest für eure Sammlung ein Stück von
ihr erwerben.“ Leider habe ich damals
ihre Arbeit nicht wirklich verstanden
und mir diese Empfehlung nicht zu
Herzen genommen.
Jahre später besuchte ich die Ru-
bell Family Collection, ein Privatmu-
seum in Miami. Und dort sah ich die
Rauminstallation „This Piece Has No
Title Yet“ von 1989. Sofort konnte ich
die Faszination für Cady Noland mit
Martin Kippenberger teilen. Der
Raum ist zwei Meter hoch mit Bud-
weiser-Bierdosen ausgekachelt, davor
stehen metallene Baugerüste. An ei-
nem der Gerüste hängt eine Werbe-
fffahne von Budweiser, eine Holzkisteahne von Budweiser, eine Holzkiste
steht im Raum, darauf ein Einkaufs-
korb, gefüllt mit leeren Bier- und Co-

ladosen, einer Küchenrolle, der Klem-
me eines Starterkabels, einer Eisen-
kette, einer zerknüllten Stars-and-
Stripes-Flagge und noch einer Bud-
weiser-Fahne.
Symbole der nationalen Identität,
die gleichzeitig Gewalt implizieren:
Cady Noland scheint hier einerseits
den Mythos des amerikanischen
Traums zu zeigen, der jedoch in einer
globalisierten Wirklichkeit in der Ver-
herrlichung des Konsums als Antrieb
und Erfüllung endet. Andererseits
weckt der Raum Erinnerungen an An-
dy Warhols Strategie der Stilisierung
von Massenprodukten zur Bildikone.
Die Reihung der Bierdosen erscheint
mir wie eine augenzwinkernde Reve-
renz an die Heroen der Minimal Art.
Ich war fasziniert von der mehrfachen
Lesbarkeit der Arbeit, die ohne erho-
benen Zeigefinger auskommt und le-
diglich durch Materialanhäufung eine
hintergründige Kritik an der moder-
nen Gesellschaft formuliert.
Nach diesem Besuch in Miami ver-
suchte ich, mehr über diese Künstle-
rin in Erfahrung zu bringen, was un-
möglich war. Denn mittlerweile hatte
Cady Noland mit dem Kunstbetrieb
gebrochen und sich völlig zurückge-
zogen. Dieser radikale Schritt impo-
nierte mir sehr, aber er machte sie
auch endgültig für mich unerreichbar.
Wie durch ein Wunder erfüllte sich
im Oktober des vergangenen Jahrs
mein Traum, eine Ausstellung ihrer
WWWerke in Frankfurt sehen zu können.erke in Frankfurt sehen zu können.
Der Direktorin des Museums für Mo-
derne Kunst Susanne Pfeffer war es
gelungen, Cady Noland zu motivie-
ren, sich dem Kunstbetrieb wieder zu
stellen. Nicht nur ich war während ih-
rer Ausstellung Dauergast in dem Mu-
seum, sondern auch die ganze inter-
nationale Kunstwelt.
Hätte ich bloß 1990 auf Martin Kip-
penberger gehört!

WAS ICH WILL

HIER SCHREIBEN GALERISTEN ÜBER DIE
BESTE KUNST IHRER KONKURRENTEN.
HEUTE: BÄRBEL GRÄSSLIN, CHEFIN DER
GLEICHNAMIGEN GALERIE
IN FRANKFURT AM MAIN

Cady Noland hat sich vom primären Kunstmarkt weitgehend zurückgezogen.
Ihre Installation „Saloon Stairs, Blank with Extra Wood“ (1990) war zuletzt im
Museum für Moderne Kunst MMK in Frankfurt zu sehen

FABIAN FRINZEL

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