Die Zeit - 01.08.2019

(Kiana) #1

  1. August 2019 DIE ZEIT No 32


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»Rechtlich


kaum fassba r«


Nehmen die Kirchen
zu viele Flüchtlinge auf?

F


ür Pfarrer ullrich gampert
war es kein allzu großer
schock, als er vor einigen
tagen einen strafbefehl in
der Post fand. Es hatte sich
angekündigt. gampert,
stand in dem Brief des
Amtsgerichts, habe einem afghanischen
Flüchtling in seiner Kirche in Immenstadt
im Allgäu Asyl gewährt, wissend, dass der
junge Mann keinen Aufenthaltstitel hatte
und sich seiner Abschiebung in sein
Heimat land entzog. Durch sein Handeln
habe sich der evangelische Pfarrer der »Bei-
hilfe zum unerlaubten Aufenthalt« schul-
dig gemacht. Die festgesetzte strafe: 40
tagessätze à 100 Euro.
ullrich gampert bestreitet die Vorwür-
fe nicht. Er fühlt sich aber auch nicht
schuldig – also widersprach er dem straf-
befehl. Jetzt wird es wohl zum Prozess
kommen, mit Pfarrer gampert auf der An-
klagebank.
Darf eine Kirchengemeinde Flüchtlin-
ge unterbringen, die der staat abschieben
will? Die Antworten auf diese Frage liegen
in einem graubereich, rechtlich und poli-
tisch. Kirchenasyl kommt im gesetz nicht
vor, es hat aber eine zweitausendjährige
tradition: Wem das Recht nicht gerecht
wird, dem bleibt eine letzte Möglichkeit.
Er kann in sakrale Räume flüchten, ist
einstweilen vor Verfolgung sicher, und sein
Fall wird noch einmal bedacht. Es ist keine
Aussetzung, eher eine Auszeit vom Vollzug
staatlicher gesetze. Jetzt scheint sich die
Lage zu ändern. Der Kampf ums Kirchen-
asyl spitzt sich zu.
Was bedeutet das für jene gemeinden,
die Flüchtlinge unterbringen? Für die Eh-
renamtlichen, die sich um die einquartier-
ten Menschen kümmern? steht das Kir-
chenasyl womöglich vor dem Aus?
ullrich gampert ist ein ruhiger, zu-
rückhaltender Mensch, seine kleine ge-
meinde führt er mit seiner Ehefrau, der
Pfarrerin Marlies gampert. Der aktuelle
Fall ist das dritte Kirchenasyl, das die bei-
den gewähren. Beim ersten Mal kamen sie
noch einfach damit durch, beim zweiten
Mal begann die staatsanwaltschaft Er-
mittlungen, stellte sie dann aber ein. Jetzt
wird es ernst für den 64-Jährigen, der dem
Kirchenvorstand vorsteht und damit haft-
bar ist.
Als alles anfing, vor über einem Jahr,
hatte gampert eigentlich entschieden, erst
einmal keinen Flüchtling mehr in seiner
gemeinde aufzunehmen. Zu kräftezeh-
rend waren die letzten Erfahrungen. Dann
jedoch wurde stephan Reichel vorstellig,
geschäftsführer des Vereins Matteo – Kir-
che und Asyl. Reichel kann ohne Punkt
und Komma reden, im schlepptau hatte er
Reza Jafari, einen Afghanen. Reichel überzeugte
gampert, sich noch einmal aufzuraffen: Alle an-
deren gemeinden hätten abgeblockt, Jafari brau-
che aber dringend Hilfe. und gampert ging da-
von aus, es würde ohnehin nur ein paar Wochen
dauern. Wenig später bezog Jafari ein kleines
Zimmer im gemeindehaus, nur ein paar schritte
von der Wohnung der gamperts entfernt. Der
Fall zog sich hin, am Ende lebte der heute
23-Jährige über ein Jahr lang auf dem gelände
von gamperts Kirche.
Das Kirchenasyl war in den vergangenen Jah-
ren heftig umkämpft. Im Februar 2015 einigten
sich die Kirchen und das Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge (Bamf ), dass Kirchenasyl-
fälle vom Amt nochmals überprüft werden, an-
hand von Härtefalldossiers, die die gemeinden
erstellen sollten. Die Regelung betrifft die soge-
nannten Dublin-Fälle, bei denen Asylbewerber
in ein anderes europäisches Land abgeschoben
werden sollen und die einen großteil der Flücht-
linge im Kirchenasyl ausmachen. Wohl auch,
weil hier die Erfolgsaussichten für die Asyl-
bewerber am größten sind. Zunächst galt: Nach
einer Frist von sechs Monaten übernimmt
Deutschland das Asylverfahren. Laut Bundes-
innenministerium schlug die Regelung aber
fehl. Die gemeinden hielten sich demnach
kaum an die Abmachungen, reichten oft keine
Dossiers ein und akzeptierten ablehnende Be-
scheide nicht.
Also verschärfte die Innenministerkonferenz
die Regeln. seit sommer 2018 kann das Bamf
die sogenannte Überstellungsfrist von sechs auf
18 Monate verlängern. Im Zweifel müssen Asyl-
bewerber dann dreimal so lange im Kirchenasyl
ausharren – erst dann übernimmt Deutschland
das Verfahren.


Reza Jafari ist insofern kein typischer Fall, er
sollte nach Afghanistan abgeschoben und nicht
innerhalb der Eu überstellt werden. Jafari kam
im sommer 2015 aus dem Iran, wo seine Familie
lebt, nach Deutschland. Er beantragte Asyl und
wurde abgelehnt. Auch alle Berufungen und Ein-
sprüche brachten nichts.
Jafari gehört zur Volksgrup-
pe der Hazara, einer in Af-
ghanistan diskriminierten
Minderheit, deren Angehö-
rigen nach Asylrechtspre-
chung aber keine gruppen-
verfolgung droht – und de-
ren Zugehörigkeit damit
kein Fluchtgrund ist. Zu-
dem ist Jafari im Iran auf-
gewachsen, kann also gar
keine Fluchtgründe aus seinem Herkunftsland
geltend machen. An einem Februarmorgen im
April 2017 bekam er mit, dass er abgeschoben
werden sollte. Jafari tauchte unter, bis er unter-
schlupf beim Ehepaar gampert fand.
Ist so jemand ein Härtefall? Asylrechtlich
kaum, nach geltendem gesetz müsste er abge-
schoben werden. Aber ist das zumutbar?

U


llrich gampert und seine Frau
Marlies hörten sich den Fall des Af-
ghanen an, berieten im Kirchen-
vorstand. sie befürchteten, Jafari
würde in Kabul ins Nichts fallen,
denn weil er afghanischer staatsbürger ist, sollte
er auch dorthin abgeschoben werden, in ein
Land, in dem er noch nie war, in dem er keine
Familie hat und niemanden kennt. Eine gut-
achterin schätzte Jafari als suizidgefährdet ein, er
brauche unbedingt Ruhe und sicherheit. Zudem

hatte er in seiner kurzen Zeit in Deutschland eine
vorbildliche Integration hingelegt. Jafari spricht
hervorragendes Deutsch, hat einen Berufsschul-
abschluss gemacht, eine Ausbildungsstelle als
Verkäufer bei einem Möbelhaus in Aussicht. seit
zwei Jahren hat er eine deutsche Freundin, die
beiden sind verlobt, wollen
heiraten, wenn sie nur genü-
gend Zeit haben, die nöti-
gen Dokumente aus Afgha-
nistan zu beschaffen. All das
bewog den Kirchenvorstand
am Ende, den Afghanen
aufzunehmen.
Was das Ehepaar gam-
pert verunsichert, sind die
widersprüchlichen signale
aus der Politik. Erst vor zwei
Jahren, erinnert sich Marlies gampert, war Bun-
desinnenminister Horst seehofer (Csu) zu Be-
such auf der Allgäuer Festwoche in Kempten,
gut 20 Kilometer von Immenstadt entfernt. see-
hofer habe sich hinter das Kirchenasyl gestellt,
gampert hat einen Zeitungsartikel von damals
kopiert, Überschrift: »Rückendeckung für Pfar-
rer: seehofer zeigt sich bei Kirchenasyl für
Flüchtlinge human«. gampert fragt sich: gilt
das jetzt nicht mehr?
Zumal es auch andere Pastoren mit der staats-
anwaltschaft zu tun bekamen. Im Hunsrück
durchsuchten Ermittler vergangenes Jahr gar die
Diensträume von drei Pfarrerinnen und zwei
Pfarrern. Am Ende wurde das Verfahren wegen
geringfügigkeit eingestellt. und in Hochspeyer
in Rheinland-Pfalz bekam ein Pastor wie gam-
pert einen strafbefehl. Er zahlte die strafe von
1200 Euro, um, wie er sagt, Ruhe zu haben,
nicht als schuldeingeständnis.

Die gerichtsentscheidungen zum Kir-
chenasyl sind widersprüchlich. Im Fall der
Hunsrücker geistlichen berief sich die
staatsanwaltschaft auf ein urteil des Münch-
ner Oberlandesgerichts: Demnach war die
gewährung von Kirchenasyl Beihilfe zur
straftat. Das letztlich entlastende urteil des
Landgerichts Bad Kreuznach hingegen ar-
gumentierte: Man könne es nicht den Pfar-
rern ankreiden, wenn der staat das Kirchen-
asyl respektiere und die Abschiebung aus-
setze. Die Polizei, so der gedanke, hätte ja
jederzeit in die Kirchen kommen und die
Flüchtlinge abschieben können. Räumungen
in Kirchenasylen allerdings kommen äußerst
selten vor. Im Fall von gampert bezieht sich
die staatsanwaltschaft auf das Münchner
OLg-urteil und argumentiert: Kirchen-
asyle seien nur dann nicht strafrechtlich zu
ahnden, wenn sie strikt nach den Bamf-
Regeln abliefen – die beziehen sich aber nur
auf Dublin-Fälle, also nicht auf Reza Jafari,
für Fälle wie ihn gibt es keine Regelung.

D


ie schärfere gangart der Er-
mittler scheint zu wirken.
Die Zahl der Kirchenasyle
hat zuletzt abgenommen.
Der Pfarrer aus Hochspeyer
etwa berichtet, dass es seit seiner Verurtei-
lung in seiner gegend kein Kirchenasyl
mehr gegeben habe, die Kollegen hätten
Angst. Bundesweit gab es laut Innenminis-
terium im vergangenen Jahr gut 1500 Kir-
chenasylmeldungen für mehr als 2200 Per-
sonen. Dieses Jahr gab es bis Ende Juni nur
346 Meldungen mit 530 Personen. Auch
der Erfolg hat extrem abgenommen. Dem-
nach wurden bislang nur drei Flüchtlinge
als Härtefälle anerkannt, bei rund 160 ein-
gereichten Dossiers – eine Quote von 1,9
Prozent. 2018 waren es noch fast 13 Pro-
zent gewesen.
Das Bamf erklärt die Veränderung da-
mit, dass seine Entscheider besser geschult
und auf Härtefälle sensibilisiert seien. Die-
se Menschen würden nicht mehr im Kir-
chenasyl landen, weil die besondere Härte
ab dem ersten Interview berücksichtigt
würde. tatsächlich erklärt das Bamf über-
durchschnittlich oft den sogenannten
selbsteintritt, übernimmt also Asylverfah-
ren von anderen Ländern. Knapp 12.000
freiwillige selbsteintritte gab es vergange-
nes Jahr in der Eu, für gut 7800 war das
Bamf verantwortlich.
Ist das Kirchenasyl also überflüssig?
Martin Dutzmann, bei der Evangelischen
Kirche Deutschland auch für Kirchenasyl-
fragen zuständig, kennt die statistiken. »Es
gibt immer wieder Fälle, wo wir – anders
als das Bamf – eine humanitäre Härte im
Einzelfall erkennen. Da ist es relativ irrele-
vant, wie viele selbsteintritte Deutschland
erklärt hat, da zählt der einzelne Mensch«, sagt
er. In vielen gemeinden sorge es für »Verdruss
und Frustration«, zu sehen, wie das Bamf einen
Fall nach dem anderen ablehne.
Zumal die Kirchenasyle die gemeinden stark
belasten, das erzählt auch ullrich gampert. Mit
jedem Kirchenasyl, berichtet er, hätten sie in ih-
rer kleinen gemeinde einige Austritte zu ver-
zeichnen. Dass man dieses gutmenschentum
nicht mehr aushalte, dass diese hochnäsigen
Pfarrer ihre gesetze wohl einfach selbst machten,
so etwas bekamen sie zu hören.
Zugleich erfuhren die beiden auch Zustim-
mung. Die Kirchenleitung stellte sich hinter gam-
pert, kündigte an, Anwalts- und Prozesskosten zu
übernehmen. und in Kempten hielten 100 Pfarrer
und Kirchenvertreter einen schweigemarsch ab.
Wie es nun weitergeht, ist immer noch völlig
unklar. Marlies gampert reichte eine Petition
mit inzwischen über 80.000 unterschriften im
Bayerischen Landtag ein, mit der Bitte um ein
Aufenthalts- und Arbeitsrecht für den Afghanen.
Beides wurde abgelehnt, dafür erhielt Jafari das
Versprechen eines halbjährigen Abschiebestopps,
um seine Freundin heiraten zu können und da-
rüber einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Das
Kirchenasyl konnte er verlassen.
Wann gamperts Prozess beginnt, weiß noch
niemand. Auch Jafari erhielt Post von der staats-
anwaltschaft, ein strafbefehl über 90 tagessätze à
zehn Euro wegen unerlaubten Aufenthalts. Erst
muss sein Fall verhandelt werden, dann kommt
gampert dran. selbst wenn er schuldig gespro-
chen werden sollte, gampert wird sich nicht als
straftäter sehen. seine einzige sorge sei, dass ein
urteil gegen ihn das signal senden könnte, dass
man Pfarrer künftig für Barmherzigkeit bestrafen
kann: »Das wäre verheerend.«

GLAUBEN & ZWEIFELN 44


DIE ZEIT: Herr Rekowski, mit welchem Recht
setzen sich gemeinden beim Kirchenasyl über
geltende Abschiebebeschlüsse hinweg?
Manfred Rekowski: Wir setzen uns nicht darüber
hinweg. Im Kirchenasyl werden Menschen beglei-
tet, denen das geltende Recht nicht gerecht wird.
Wir hindern den staat nicht daran, seine Abschiebe-
entscheidungen durchzusetzen. Das liegt allein in
seiner Verantwortung.
ZEIT: Es heißt, ins Kirchenasyl kämen nur Härte-
fälle. Wie definiert man einen Härtefall?
Rekowski: Nicht jeder, der in einer Kirchenge-
meinde um Asyl bittet, bekommt es auch. In der
Regel begleiten wir Menschen in den gemeinden
länger, kennen sie und ihr schicksal gut. Wenn das
Asylverfahren an den Punkt der Rückführung
kommt, sagen die gemeinden: unter Würdigung
der konkreten situation wollen wir eine Möglich-
keit schaffen, noch einmal auf den Fall zu schauen.
ZEIT: Aber bei welchen Fällen sagen gemeinden
zu, welche lehnen sie ab?
Rekowski: Es geht etwa um schwer traumatisierte
Menschen, die weiteren ungewissen situationen
einfach nicht mehr standhalten können. gern
räume ich ein, dass die Maßstäbe kaum rechtlich
fassbar sind. Ich nehme für uns in Anspruch, dass
Kirchengemeinden mit solchen Einschätzungen
verantwortlich umgehen.
ZEIT: Die Zahl der Kirchenasyle ist drastisch ge-
stiegen, von 36 im Jahr 2008 auf über 800 im Jahr
2018, bevor sie wieder sank.
Rekowski: Das lässt sich einfach erklären: Das Kir-
chenasyl ist proportional zu den Flüchtlingszahlen
angewachsen. Ich habe offen gestanden Mühe,
den Erregungsgrad der öffentlichen Diskussion zu
verstehen. Mich befremdet,
in welchen Wellen das the-
ma politisch dramatisiert
wird. Der Prozentsatz der
Kirchenasyle entspricht dem
der Flüchtlingszahlen.
ZEIT: Offenbar können die
Kirchen das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge
(Bamf ) immer weniger
überzeugen, die Anerken-
nungsquote geht gegen
null.
Rekowski: An Beurteilungen des Bamf nehme ich


  • vorsichtig ausgedrückt – wahr, dass sie oft sehr
    formal gehalten sind. In manchem Fall vermisse
    ich eine Auseinandersetzung mit den konkreten
    Lebensumständen. Wenn Kirchengemeinden das
    erleben, setzen sie oft das Kirchenasyl aus humani-
    tären gründen fort.
    ZEIT: Aus dem Bamf kommt die Kritik, die ge-
    meinden hätten das Kirchenasyl überreizt und
    eine Vereinbarung zwischen staat und Kirchen
    von 2015 kaum umgesetzt. Danach sollten Kirchen-
    gemeinden über alle Fälle Dossiers erstellen.
    Rekowski: Diese Vereinbarung galt zwischen der
    Regierung und den Kirchenleitungen. Das Kirchen-
    asyl ist aber eine Basisbewegung. Kirchenleitungen
    müssen ihre gemeinden gewinnen, sie können
    nichts durchstellen. Das weiß die Politik. Wir ha-
    ben wie versprochen eindringlich für die neuen
    Regeln geworben. Die umsetzung ist indes nicht
    so flächendeckend gelungen, wie wir selbst uns das
    gewünscht hätten.
    ZEIT: Woran lag das?
    Rekowski: Kirchengemeinden haben die Regelun-
    gen kritisiert: Es sei kaum möglich, innerhalb von
    tagen fachärztliche Atteste beizubringen, das
    dauere oft Monate. Das kann wahrscheinlich jeder
    nicht privat Versicherte nachvollziehen. Wir Kir-
    chen bemühen uns, verlässliche Partner zu sein.
    Doch ich gewinne den Eindruck, dass das Kirchen-
    asyl derzeit für symbolpolitik herhalten muss.
    ZEIT: Befürchten sie künftig mehr Reibung zwi-
    schen Kirchen und staat?
    Rekowski: Ich hoffe nicht, wenn im Bewusstsein
    verankert bleibt: Pfarrerinnen und Pfarrer engagie-
    ren sich für Menschen in Not. Mit dem Kirchen-
    asyl übernehmen sie Verantwortung für einen
    rechtlich nicht abgesicherten schritt und treten
    ein für Menschen, die Hilfe brauchen. Wir bitten
    den Rechtsstaat, seine Entscheidung zu über-
    prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung haben wir zu
    respektieren.


Das Interview führte
Wolfgang Thielmann

Manfred Rekowski
ist Migrationsbe-
auftragter der EKD

Welcher Flüchtling


ist ein Härtefall?


Wer hat eine zweite


Chance verdient?


Die Pfarrer Ullrich und Marlies Gampert
mit dem Asylbewerber Reza Jafari

Das Kirchenasyl gerät unter Druck.


Wird Barmherzigkeit jetzt straf bar?


Der Allgäuer Pfarrer ullrich gampert hat einen jungen Afghanen beherbergt, der abgeschoben werden sollte.
Dann erhielt gampert einen strafbefehl. Nun steht ihm ein wegweisender Prozess bevor VON SEBASTIAN KEMPKENS UND WOLFGANG THIELMANN

Foto: Verena Kathrein für DIE ZEIT; imago (r.)
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