Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg, den 31.07.
Az.: BSH/5121/AC-Anbindung Global Tech I/PFV/O
Bekanntmachung
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und
Hydrographie über die Auslegung des Plan-
feststellungsbeschlusses des Bundesamtes
für Seeschifffahrt und Hydrographie vom
17.06.2019 für die Verlegung und den Betrieb
von zwei HVAC-Seekabelsystemen von der
Umspannstation des Offshore-Windparks
(OWP) „Global Tech I“ bis zu der Konverter-
plattform „BorWin gamma“ in der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der
Nordsee nebst den dazugehörenden plan-
festgestellten Unterlagen.
I.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydro-
graphie hat in entsprechender Anwendung der
Übergangsbestimmung des § 77 Abs. 1 Nr. 2
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ge-
mäß § 2 Abs. 1 der Seeanlagenverordnung (See-
AnlV) in Verbindung mit § 74 des Verwaltungs-
verfahrensgesetzes (VwVfG) am 17.06.2019 den
Planfeststellungsbeschluss für das o. g. Vorha-
ben – Az. BSH/5121/ AC-Anbindung Global Tech
I /PFV/O3201 – erlassen.
Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG ist eine Aus-
fertigung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
versehenen Beschlusses und eine Ausfertigung
des festgestellten Plans zur Einsicht auszulegen.
II.
Der Planfeststellungsbeschluss samt der fest-
gestellten Planunterlagen liegen in der Zeit
vom 05.08.2019 bis 19.08.2019,
jeweils einschließlich,
während der Dienststunden zur Einsicht aus im
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek –
Bernhard-Nocht-Straße 78,
20359 Hamburg
Montag, Mittwoch und
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 14:30 Uhr
und im
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek –
Neptunallee 5,
18057 Rostock
Montag, Mittwoch und
Donnerstag 8:30 – 11:30 Uhr
und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 – 11:30 Uhr
und 13:00 – 14:00 Uhr
Dienstag geschlossen
III.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ende der
Auslegungsfrist der Planfeststellungsbeschluss
den nicht bekannten Betroffenen und auch
denjenigen, denen Rechtsbehelfe nach dem
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zustehen, als
bekannt gegeben gilt. Unabhängig davon gilt
der Planfeststellungsbeschluss denjenigen ge-
genüber, denen der Planfeststellungsbeschluss
individuell zugestellt worden ist, mit der Zustel-
lung als bekannt gegeben.
Der Planfeststellungsbeschluss kann nach der
öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der
Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von
denjenigen, die Einwendungen erhoben haben,
schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
IV.
Eine Kopie des Planfeststellungsbeschlusses
wird gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz
auch auf der Internetseite des Bundesamtes für
Seeschifffahrt und Hydrographie unter http://www.
bsh.de veröffentlicht. Der Inhalt der zur Einsicht
ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
V.
RechtsbehelfsbelehrungRechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann in-
nerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsge-
richt (Anschrift: Lübeckertordamm 4, 20099
Hamburg) erhoben werden.
Im Auftrag
Samira Mohamad
12 WIRTSCHAFT DIE WELIE WELIE WELT KOMPAKTT KOMPAKT MITTWOCH, 31. JULI 2019
E
s war nur ein Satz, aber
der hatte es durchaus
in sich. „Wir werden ei-
nen Vergleich nur dann
in Erwägung ziehen, wenn dieser
fffinanziell sinnvoll ist“, sagte Bay-inanziell sinnvoll ist“, sagte Bay-
er-Chef Werner Baumann in ei-
ner Investoren-Telefonkonfe-
renz am Dienstag. Erstmals ließ
der Konzernchef selbst damit öf-
fffentlich durchblicken, dass amentlich durchblicken, dass am
Ende der langen Kette an Klagen
gegen den Unkrautvernichter
Roundup ein Vergleich stehen
könnte.
VON ANJA ETTEL
Seit dem Start der Klagewelle,
die kurz nach der umstrittenen
Übernahme des US-Konzerns
und Roundup-Herstellers Mon-
santo durch Bayer erst so richtig
in Gang gekommen war, hatte
Baumann genau diese Option
lange Zeit zumindest in der Öf-
fffentlichkeit ausgeschlossen.entlichkeit ausgeschlossen.
Dass der Konzern nun um-
schwenkt, dürfte zum einem
dem Verlauf der ersten US-Pro-
zesse geschuldet sein – von de-
nen Bayer die ersten Verfahren
in Kalifornien erstinstanzlich
verloren hat – und zum anderen
der Tatsache, dass mit dem akti-
vistischen Hedgefonds Elliott
den Leverkusenern seit einiger
Zeit ein Investor im Nacken
sitzt, der in aller Deutlichkeit ein
zügiges Ende der belastenden
Klageflut fordert.
Diese hat allerdings zuletzt
sogar noch an Dynamik zuge-
legt. Wie der Konzern bei der
VVVorlage der Zahlen zum zweitenorlage der Zahlen zum zweiten
QQQuartal mitteilte, lag die Zahluartal mitteilte, lag die Zahl
der eingereichten Klagen gegen
Roundup und den Hauptwirk-
stoff Glyphosat zum Stichtag 11.
Juli bei 18.400. Gegenüber dem
vorangegangenen Stichtag 11.
AAApril bedeutet das fast 5000 zu-pril bedeutet das fast 5000 zu-
sätzliche Rechtsfälle. Es gebe
„kein singuläres Ereignis“, das
diesen Anstieg erkläre, sagte
Baumann dazu. Vielmehr sei die
wachsende Klagezahl eher der
intensiven Werbung der auf Kla-
gefälle dieser Art spezialisierten
US-Kanzleien geschuldet. Die
Zahl der Klagen allein sage aber
nichts über deren Erfolgsaus-
sichten aus.
Roundup und der darin ent-
haltene Hauptwirkstoff Glypho-
sat stehen seit längerem im Ver-
dacht, Krebs beim Menschen
aaauszulösen. Während Aufsichts-uszulösen. Während Aufsichts-
behörden rund um den Globus
den Wirkstoff bei sachgemäßer
Anwendung als relativ unbe-
denklich eingestuft haben, sind
die Geschworenenjurys der ers-
ten zwei Prozesse in Kalifornien
bisher der Auffassung der Klage-
anwälte gefolgt, die Monsanto
und Bayer für die Krebserkran-
kungen ihrer Mandaten verant-
wortlich machen. Die von den
Geschworenen verfügten Straf-
zahlungen wurden zwar von den
jeweils zuständigen Berufsrich-
tern anschließend zum Teil dras-
tisch gekürzt. Der Argumentati-
on des Konzerns, wonach die
Prozesse noch einmal ganz neu
aaaufgerollt werden sollten, moch-ufgerollt werden sollten, moch-
ten die Richter allerdings auch
nicht folgen.
In dem dritten Prozess, ei-
nem Massenverfahren in San
Francisco, wo Hunderte Klagen
gebündelt sind, hat der zustän-
dige Richter zuletzt eine Pro-
zesspause verhängt und die
Streitparteien zu einer einver-
nehmlichen Lösung aufgefor-
dert. Im amerikanischen
Rechtssystem bedeutet das in
der Regel einen Vergleich. Ein
VVVermittler, der Starjurist Kenermittler, der Starjurist Ken
Fineberg, der sich bereits nach
den Terroranschlägen vom 11.
September 2001 um das Streit-
thema Kompensationen geküm-
mert hat, ist bereits beauftragt.
Und die nächsten Prozesse
stehen bereits auf der Tagesord-
nung: Im August beginnt das
VVVerfahren in St. Louis, Missouri.erfahren in St. Louis, Missouri.
Es ist das erste Verfahren außer-
halb Kaliforniens und das erste,
das ausgerechnet am Stammsitz
von Monsanto geführt werden
wird. Ob der Konzern deshalb ei-
nen Heimvorteil haben wird, ist
allerdings fraglich.
Für Bayer hat sich seit dem
Einstieg des aktivistischen Hed-
gefonds Elliott der Druck, eine
zügige Lösung des Rechtspro-
blems zu finden, noch verschäft.
Der für sein teilweise rabiates
VVVorgehen bekannte Investor hat-orgehen bekannte Investor hat-
te in seiner ersten öffentlichen
WWWortmeldung zu Bayer im Juniortmeldung zu Bayer im Juni
wenig Zweifel daran gelassen,
den Druck massiv zu verschär-
fffen, falls die Dinge bei den Lever-en, falls die Dinge bei den Lever-
kusenern in den kommenden
Monaten nicht so laufen sollten,
wie gewünscht. Bayer müsste in
dem Fall sogar fürchten, dass das
Unternehmen filetiert werden
könnte, weil die einzelnen Teile
in der Rechnung der Kapital-
marktakteure mehr wert sind als
das unter der enormen Last der
Glyphosat-Klagen deutlich ge-
schrumpfte Gesamtkonstrukt.
AAAuf der Hauptversammlunguf der Hauptversammlung
im Mai war Konzernchef Bau-
mann zudem von wütenden Ak-
tionären mehrheitlich mit Nicht-
entlastung bestraft worden, ein
fffür einen Dax-Konzern bisherür einen Dax-Konzern bisher
beispielloser Vorgang. Die An-
teilseigner werfen dem Manage-
ment vor, durch die riskante
Übernahme von Monsanto den
Traditionskonzern in die tiefste
Krise seiner über 150jährigen Ge-
schichte gestürzt zu haben.
Bereits Ende Juni hatte Bayer
deshalb ein umfangreiches Maß-
nahmenpaket vorgestellt, in dem
sich bereits ein neuer Kurs in Sa-
chen Prozessstrategie abzeich-
nete. Schon damals fehlte in der
Pressemitteilung des Unterneh-
mens der bis dahin häufig ge-
nannte Hinweis, dass der Kon-
zern sich entschieden gegen die
VVVorwürfe der Kläger verteidigenorwürfe der Kläger verteidigen
wolle, und dass die wissenschaft-
liche Sicht auf Glyphosat sich am
Ende durchsetzen werde. Statt-
dessen war damals zum ersten
Mal auch ausführlich von den
richterlich verordneten Mediati-
onsaktivitäten rund um Glypho-
sat die Rede.
Doch nicht nur die Klagewelle
belastet den Konzern und damit
die Aktie. Auch das Wetter
machte Bayer zuletzt einen ge-
hörigen Strich durch die Rech-
nung. Ausgerechnet im Geschäft
mit Saatgut und Pflanzenschutz-
mitteln – also genau jener Be-
reich, den die Leverkusener
durch die 56 Milliarden Euro
teure Monsanto-Übernahme
deutlich verstärken wollten –
läuft es derzeit alles andere als
rund. Starke Regenfälle und
Überschwemmungen im Mittle-
ren Westen der USA und die aus-
geprägte Trockenheit in Europa
und Kanada haben die Nachfrage
nach Produkten aus der Agro-
chemie deutlich gedämpft.
An der Börse war deshalb zu-
letzt sogar über eine mögliche
Gewinnwarnung des Konzerns
spekuliert worden. Diese blieb
jetzt zwar aus – Bayer bestätigte
bei der Vorlage der Zahlen für
das zweite Quartal am Dienstag
aaausdrücklich den eigenen Aus-usdrücklich den eigenen Aus-
blick – allerdings bezeichnete
Konzernchef Baumann die Prog-
nose auch angesichts des schwie-
rigen Umfelds für das Pflanzen-
schutzgeschäft in der Investo-
ren-Telefonkonferenz als „zu-
nehmend ambitioniert“.
Immerhin konnte Bayer in der
Pharmasparte kräftige Zuwächse
verbuchen, auch das lange Zeit
eher schwache Geschäft mit re-
zeptfreien Arzneimitteln erholte
sich zuletzt wieder. Unterm
Strich allerdings brach das Net-
toergebnis des Konzerns im
zzzweiten Quartal um 50 Prozentweiten Quartal um 50 Prozent
aaauf 404 Millionen Euro ein unduf 404 Millionen Euro ein und
blieb damit deutlich hinter den
Erwartungen von Analysten zu-
rück. Vor allem die Kosten für
die Integration von Monsanto,
AAAbschreibungen auf die verkauf-bschreibungen auf die verkauf-
te US-Fußpflegemarke Dr.
Scholl's und Aufwendungen für
Konzernumbau mit einem ge-
planten Abbau von 12.000 Stellen
belasteten das Ergebnis spürbar.
Die Quittung der Börse folgte
prompt: Die Aktie fiel zeitweise
um über 4,5 Prozent. Und deut-
lich aufwärts dürfte es nach An-
sicht von Analysten auch erst
dann gehen, wenn Bayer die Kla-
gewelle rund um den Problem-
fffall Roundup endlich in denall Roundup endlich in den
Griff bekommt.
Das Werk der Bayer AG im
Chemiepark in Leverkusen.
Die Monsanto-Übernahme
hat den Konzern in
eine tiefe Krise gestürzt
REUTERS
/ THILO SCHMUELGEN
Das Kreuzmit den Klagen
Wegen des Unkrautvernichters Roundup muss sich Bayer
in den USA in inzwischen 18.400 Fällen verantworten
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