Die Welt - 22.07.2019

(ff) #1

D


ie einen unbezahlbar, die
anderen unzuverlässig
und wenig gründlich –
wer in Deutschland eine
Putzkraft sucht, hat es
nicht leicht und wer einmal fündig ge-
worden ist, plaudert sein Erfolgsrezept
nur ungern aus. Noch immer werden
zuverlässige Hilfen bei der Reinigung
deshalb im Freundeskreis vermittelt –
unter der Hand und schwarz arbeitend.

VON FELIX EICK

Tatsächlich arbeiten knapp 90 Pro-
zent der Haushaltshilfenin Deutsch-
land nicht legal. Das zeigt eine aktuelle
Studie des Instituts der Deutschen
Wirtschaft (IW) in Köln. In absoluten
Zahlen ausgedrückt, bedeutet das, dass
im Jahr 2017 hierzulande 2,9 Millionen
Putzkräfte an der Steuer vorbei wirt-
schafteten.
Ob verschwägert, verwandt oder un-
bekannt: Sobald eine Haushaltshilfe be-
zahlt wird und mehr tut als die Blumen
für die verreiste Nachbarin zu gießen,
handelt es sich um ein Beschäftigungs-
verhältnis. Das zu verheimlichen ist
kein Kavaliersdelikt. Dem Fiskus entge-
hen jährlich insgesamt 125 Milliarden
Euro durch Steuerhinterziehung, das
entspricht etwa einem Drittel des Bun-
deshaushalts. Den Schwarzbeschäfti-
genden drohen hohe Geldstrafen von
bis zu 5000 Euro – im schlimmsten Fall
sogar Haftstrafen.
Das Problem: 70 Prozent sind sich
dieser Gefahr zwar bewusst, wie eine
Umfrage der Minijob-Zentrale zeigt.
Dennoch scheinen viele sie zu ignorie-
ren und auf die niedrige Aufdeckungs-
quote der zuständigen „Finanzkontrolle
Schwarzarbeit“ des Zolls zu vertrauen –
die auch deren Sprecher Thomas Meis-
ter nicht verschweigt: „Uns ist
auch bewusst, dass wir
längst nicht jeden
erwischen, das ist
ganz klar.“
Der Gesetzgeber
hat versucht, Putz-
frauen – ungefähr 90
Prozent der angemel-
deten Reinigungskräf-
te im Privathaushalt
sind weiblich – durch die
steuerliche Absetzbarkeit
von „haushaltsnahen
Dienstleistungen“ und eine
einfache Anmeldung bei der Mi-
nijob-Zentrale aus der Schatten-
wirtschaft zu holen. Doch was die
meisten Arbeitnehmer für sich
ganz selbstverständlich in An-
spruch nehmen – Rentenbeiträ-
ge, bezahlten Urlaub oder Lohn-
fortzahlung im Krankheitsfall – ge-
stehen sie ihrer Putzkraft nicht zu.
Meist fliegt die illegale Beschäfti-
gung bei einem nicht versicherten
Arbeitsunfall auf. Während es alles
andere als einfach ist, eine gute Haus-
haltshilfe zu finden, ist es deutlich
simpler, sie legal zu beschäftigen, wie
unser Überblick zeigt.
Da sind zunächst die Vermittlungs-
agenturen mit klangvollen Namen wie
Book A Tiger, HappyMaids, MaryPop-
pins oder Helpling. Sie vermitteln Putz-
hilfen, meist in Großstädten. Die Stun-

denlöhne liegen bei 10 bis 15 Euro, hinzu
kommen zumeist Vermittlungs- und
Reinigungsmittelgebühren – letztere
kann häufig eingespart werden, indem
eigene Putzmittel bereitgestellt wer-
den.
Die preislichen Aufschläge im Ver-
gleich zu einer illegalen Beschäftigung
können sich schnell bezahlt machen.
Passiert der Reinigungskraft etwa ein
Malheur – ein Wasserschaden, eine ge-
brochene Fensterscheibe, oder es ver-
schwinden Gegenstände – können Ver-
braucher sich an die versicherte Agen-
tur wenden.
Auch werben die meisten der Agentu-
ren mit polizeilichen Führungszeugnis-
sen ihrer Putzkräfte. Arbeitsunfälle sind
ebenfalls versichert, krankheitsbeding-
te Ausfälle werden unkompliziert er-
setzt. Ein weiterer entscheidender Vor-
teil: Sie buchen die Reinigungskraft, in
der Regel online und bestimmen Ort,
Uhrzeit, Putzdauer, -häufigkeit und
-prioritäten. Sie müssen sich um keiner-
lei Bürokratie kümmern und beschäfti-
gen die Putzhilfe dennoch legal. Alles
weitere übernimmt die Agentur.
Ein Aushang oder die Mund-zu-
Mund-Akquise können ebenfalls zum
Ziel führen – ob digital als Kleinanzeige,
analog im Supermarkt oder bei der
Grillparty im Freundeskreis. Wichtig
ist, genaue Vorstellungen zu formulie-
ren. Gegebenenfalls sparen Sie etwas
Geld im Vergleich zu einer professionel-
len Vermittlung, auf der anderen Seite
sind die Vorteile der Agenturen zugleich
die Nachteile der privaten Annonce.
Sie müssen die Putzkraft selbst aus-
wählen, bei der Minijob-Zentralean-
melden oder den Gewerbeschein über-
prüfen. Kümmern müssen Sie sich auch
um die Abwicklung im Schadensfall.
Heinz-Günter Held, Geschäftsführer
der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See, stellt klar: „Der
Arbeitgeber haftet dann nicht ge-
meinsam mit seiner Haushalts-
hilfe, sondern allein.“
Ein weiteres Problem:
Der Putzkräfte-Markt
ist vielerorts nahezu
leergefegt und die
Nachfrage nimmt
immer weiter zu.
Ein Grund dafür ist
die gestiegene Er-
werbstätigenquote in
Deutschland: Angaben
des Statistischen Bun-
desamtes zufolge wa-
ren im Jahr 2005 nur
65 Prozent der Deut-
schen beschäftigt, inzwi-
schen sind es 76 Prozent.
Die Folge: Den Menschen
bleibt weniger Zeit fürs Put-
zen.
Der legalen Beschäftigung
stehen außerdem die Putz-
kräfte selbst im Weg, weil sie
den Lohn lieber abzugsfrei ein-
streichen, als sich Steuern und Sozi-
alabgaben abziehen zu lassen. „Sie
haben vielfach keinen Anreiz, da sie
bei Krankenversicherung ihres Man-
nes mitversichert sind und ohnehin
nicht über die Mindesteinzahlung bei
der Rente hinauskommen“, erklärt Stu-
dienautor und Ökonom Dominik Enste

vom IW Köln. Seiner Recherche zufolge
ist es deshalb vielerorts „nahezu un-
möglich“, eine Putzkraft zu finden, die
sich anmelden lässt.
Vielleicht kann Sie bei der Suche
nach einer Haushaltshilfe auch Ihr Ar-
beitgeber unterstützen. Viele große Un-
ternehmen kooperieren inzwischen mit
Familienservices. Zu den bekanntesten
und größten zählt beispielsweise der
PME Familienservice. Er betreut nach
eigenen Angaben mehr als 900 Firmen-
kunden, etwa Bayer oder Lufthansa,
und auch den Medienkonzern Axel
Springer, in dem WELT erscheint. Da
viele Unternehmen wissen, wie schwie-
rig es sein kann, Arbeit, Familie und
Haushalt unter einen Hut zu bekom-
men, versuchen sie, ihre Mitarbeiter
über eine Haushaltshilfe zu entlasten –
und so langfristig an sich zu binden.
Haben Sie eine Haushaltshilfe gefun-
den, die nicht über eine Agentur vermit-
telt wird oder auf Rechnung arbeitet,
können Sie sie bei der Minijob-Zentrale
anmelden, der Einzugs- und Meldestelle
für alle geringfügigen Beschäftigungen.
„95 Prozent der Befragten, die sich ge-
gen eine Anmeldungaussprechen, tun
dies, weil sie einen großen bürokrati-
schen Aufwand vermuten. 71 Prozent
halten die zusätzlichen Abgaben für zu
hoch“, erklärt die Minijob-Zentrale.
Dabei ist die Anmeldung unkompli-
zierter als gedacht – ebenso wie die Kos-
ten. Als Arbeitgeber gehen Sie auf die
Internetseite der Behördeund klicken
auf „Haushaltshilfe anmelden“ im obe-
ren Bereich der Webseite. Dort ent-
scheiden Sie sich für die Option „online
anmelden“ und geben Ihre sowie die
Daten des geringfügig Beschäftigten
ein. Der Vorgang dauere, erklärt Spre-
cher Wolfgang Buschfort, lediglich zehn
Minuten – und verspricht: „Und ab die-
sem Moment hat man damit nichts
mehr zutun.“ Einmal im Jahr schickt Ih-
nen die Minijob-Zentrale eine Beschei-
nigung zu, die Sie Ihrer Steuererklärung
beilegen. Die Minijob-Zentrale bietet
auch einen „Haushaltsscheck-Rechner“
an. Den können Sie nutzen, um ihre Ab-
gaben individuell zu berechnen. Ein
Beispiel: Wenn Sie eine Putzkraft für
300 Euro im Monat beschäftigen, füh-
ren Sie zunächst 44 Euro ab.
Für eine legale Haushaltshilfe kön-
nen Sie sich einen Teil des Geldes spä-
ter vom Fiskus zurückholen. Tatsäch-
lich ist auch das einfacher, als viele den-
ken. Zunächst ist zu klären, ob Ihre
Putzkraft mehr oder weniger als 450
Euro verdient – ob es sich also um einen
Minijobhandelt oder nicht. In der Regel
wird die Putzkraft aber wohl auf Mini-
job-Basis beschäftigt, da eine Haus-
haltshilfe selten mehr als zehn Stunden
die Woche tätig sein wird.
Privathaushalte müssen ermäßigte
Pauschalbeträge für die Sozialversiche-
rung an die Minijob-Zentrale abführen.
Sie können bis zu 510 Euro jährlich von
der Einkommenssteuer absetzen – dann
hätten Sie 20 Prozent des Höchstbetra-
ges von 2550 Euro ausgeschöpft. Die Mi-
nijob-Zentrale versichert, dass die
Haushaltshilfe so insgesamt gesehen
günstiger beschäftigt wäre, als wenn sie
schwarz arbeiten würde. Ihre Aufwen-
dung tragen Sie in Zeile 71 Ihrer Steuer-
erklärung ein. mit dpa

Nur jeder zehnte Haushalt lässt legal putzen

Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaf / SOEP, ��

Anteil der Haushalte mit Haushaltshilfe, in Prozent

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ja gelegentlich ja regelmäßig Anteil nicht angemeldeter Haushaltshilfen

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GETTY IMAGES

/ PETER DAZELEY

Die 3


Aktientipps


ddder Wocheer Woche


zu Ende geht. Die Bewertungen sind in-
zwischen schon stark auseinanderge-
laufen. Europäische Aktien sind oft
schon sehr billig, sodass ein Boden er-
reicht scheint. Man hat das beispiels-
weise bei der Reaktion der Aktie von
BASF auf die jüngste Gewinnwarnung
gesehen. Zunächst brach der Kurs na-
türlich ein, doch dann hat er sich wieder
erholt.

Sollte man diese Aktie dann jetzt
kaufen?
Das ist tatsächlich einer der Titel, die
wir aktuell kaufen. Denn auch mit den
reduzierten Gewinnerwartungen liegt
das Kurs-Gewinn-Verhältnis von BASF
immer noch bei zehn bis elf – das ist
sehr attraktiv. Und ich gehe davon aus,
dass die Dividende nicht gekürzt wird,
dadurch erhält man eine Dividenden-
rendite von fünf Prozent. Vor allem
aber kauft man mit BASF ein Unter-
nehmen, das weltweit führend in der
Chemiebranche ist und das über die
vergangenen Jahrzehnte immer her-
vorragend gemanagt wurde. Ich weiß
natürlich nicht, ob es mit der Aktie
zwischenzeitlich erst noch mal etwas
runtergeht – das kann niemand sagen.
Aber beim jetzigen Kurs besteht wirk-
lich eine gute Gelegenheit, Anteile an
diesem erstklassigen Unternehmen zu
erwerben.

BASF hängt aber natürlich stark an
der chinesischen Konjunktur, dort hat
das Unternehmen ein wichtiges
Standbein. Und die Konjunktur dort
scheint ebenfalls zu schwächeln, das
Wachstum im zweiten Quartal lag mit
6,2 Prozent so niedrig wie seit 27 Jah-
ren nicht mehr.
Die Wachstumsraten dort werden auch
noch weiter runtergehen, aber nichts-
destotrotz ist China weiter das Land mit
dem stärksten Wachstum unter den gro-
ßen Volkswirtschaften. Und das wird
auch so bleiben, denn sollte sich die
Konjunktur weiter abschwächen, dann
wird die Regierung mit entsprechenden
Maßnahmen gegensteuern. Dafür hat sie
auch den notwendigen Spielraum. Ich
rate daher auch, auf China zu setzen.

Wie sollte man das tun?
Am besten über einen Indexfonds, bei-
spielsweise auf den Hang-Seng-Enter-
prise-Index. Dieser bildet insbesondere
auch die inlandsorientierten Werte ab.
Natürlich sind darin Technologieaktien
wie Tencent oder Alibaba mit großem
Gewicht enthalten, aber das ist auch
gut so. Denn China wird in den kom-
menden Jahren gerade im technologi-
schen Bereich seine Stellung ausbauen.
Das Gleiche gilt für die Bereiche Bil-
dung und Umwelt, wo viele chinesische
Unternehmen schon stark sind. Über

einen ETF kann man an dieser Entwick-
lung am besten teilhaben, weil man da-
mit auch die Risiken umgeht, die gerade
in China bei Einzelwerten besonders
groß sind.

Und worauf sollte setzen, wer nicht
so weit schweifen will?
Der findet beispielsweise in der Schweiz
hervorragende Pharmawerte, nament-
lich Roche und Novartis. Das Thema
Gesundheit wird nicht nur immer wich-
tiger, die Firmen haben zuletzt auch
vielversprechende neue Ansätze bei di-
versen Therapien entdeckt, insbesonde-
re bei der Behandlung von Krebs.

Was ist das größte Risiko für Ihr ins-
gesamt doch recht optimistisches
Bild der Lage?
Dass die Notenbanken nicht liefern. Al-
le erwarten, dass die US-Notenbank die
Zinsen senkt und auch die EZB etwas
unternimmt. Sollten sie diese Erwar-
tungen enttäuschen, wird es erst mal
kräftig abwärts gehen. Tun sie jedoch,
was alle erwarten, dann fließt damit
weiteres billiges Geld an die Finanz-
märkte, das Anlagemöglichkeiten sucht.
Und wenn man dann die Wahl zwischen
Aktien erstklassiger Unternehmen und
italienischen Staatsanleihen mit negati-
ver Rendite hat, dann dürfte klar sein,
worauf die Wahl fällt.

Exporten abhängig sind. Die ersten Zah-
len, die wir inzwischen von den US-Fir-
men zum zweiten Quartal haben, sehen
dagegen nach wie vor recht gut aus oder
liegen sogar, wie bei den Banken, über
den Erwartungen. Und dann kommt na-
türlich noch hinzu, dass die US-Noten-
bank Zinssenkungen angedeutet hat.
Daraus schöpfen die Finanzmärkte wei-
tere Zuversicht.

Die EZB scheint aber ebenfalls die Zü-
gel lockern zu wollen. Müssten dann
nicht auch europäische Aktien profi-
tieren?
Ich denke in der Tat, dass die Phase der
deutlichen Überrenditen am US-Markt

E


xklusiv in WELT verraten Geld-
manager jede Woche ihre besten
Aktientipps. Uwe Wiesner, Port-
foliomanager bei der Berliner Vermö-
gensverwaltung Hansen & Heinrich,
setzt derzeit vor allem auf Europa und
China – trotz oder gerade wegen der
eher enttäuschenden Zahlen aus beiden
Regionen in der letzten Zeit.

VON FRANK STOCKER

WELT: Der amerikanische
S&P-500-Index hat soeben die
Marke von 3000 Punkten über-
schritten und damit einen neuen
Rekordstand erreicht. Von sol-
chen Höhen sind europäische In-
dizes weit entfernt. Woran liegt
das?
UWE WIESNER:In den USA lief in den
vergangenen zwei Jahren die Konjunk-
tur deutlich besser als in Europa. Noch
wichtiger ist aber, dass die Gewinne der
US-Unternehmen wesentlich stärker
gestiegen sind. Das zeigte sich insbe-
sondere im ersten Quartal diesen Jah-
res, als viele europäische Firmen Zahlen
bekannt gaben, die man allenfalls als be-
friedigend bezeichnen kann, in den USA
waren sie dagegen exzellent. Und im
zweiten Quartal schockierten viele eu-
ropäische Firmen dann mit Gewinnwar-
nungen, vor allem solche, die stark von

ICH KAUFE JETZT...

UWE WIESNER

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W


enn der Koffer nicht
rechtzeitig am Urlaubs-
ziel ankommt, dürfen
Pauschalreisende den Preis mindern.
„Der Reiseveranstalter ist dafür ver-
antwortlich, dass das Gepäck und der
Reisende pünktlich und unbeschä-
digt am Reiseziel ankommen“, sagt
Reiserechtler Paul Degott aus Han-
nover. Ist dies nicht der Fall, haben
Pauschalurlauber einen Minderungs-
anspruch. Um ihre Rechte geltend zu
machen, müssen Reisende direkt
nach der Landung den Verlust ihres
Koffers am Lost-and-Found-Schalter
des Flughafens melden. „Dort erhal-
ten sie eine schriftliche Bestätigung,
die sie später beim Reiseveranstalter
einreichen müssen.“ Zudem sollten
Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort
über das fehlende Gepäckstück infor-
mieren.
Die Anzahl der Tage, die Reisende
auf ihr Gepäck warten müssen, be-
einflusst die Höhe der Preisminde-
rung. „Taucht das Gepäck im Ex-
tremfall während des gesamten Ur-
laubes nicht auf, sind bis zu 50 Pro-
zent Preisminderung möglich“, sagt
Degott. Das gilt auch für alle Flugrei-
sende, deren aufgegebener Koffer gar
nicht mehr auftaucht. „Dann können
Reisende laut Montrealer Abkommen
maximal bis zu 1300 Euro pro Ge-
päckstück von der Fluggesellschaft
erhalten“, sagt Degott. Dafür müssen
sie auch den Verlust melden sowie
genau dokumentieren, was sie einge-
packt haben.
In der Regel komme das Gepäck
aber zwei, drei Tage später doch
noch an. Kaufen sich Pauschalurlau-
ber im Urlaubsort zwischenzeitlich
Ersatzkleidung, sollten sie unbedingt
die Quittungen aufbewahren, rät De-
gott. „Diese können sie später beim
Reiseveranstalter einreichen.“ In der
Regel erhalten Reisende zumindest
einen Teilbetrag zurück. dpa

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DIE WELT MONTAG,22.JULI2019 SEITE 13

Welche Kriterien private


Anbieter erfüllen müssen Seite 14


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in den eigenen


vier


WÄNDEN


9 0 Prozent der Haushalte beschäftigen


Reinigungskräfte schwarz. Das muss nicht so


sein. Wie Sie eine Haushaltshilfe finden


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